Eine Frage ans Steueramt.....
meine Frau ist Kleingewerbetreibende seit Anfang ´13 !!!
Meine Frage : Sie kauft einen Bürostuhl für 119.- Euro, kann sie den vollen Betrag als Betriebsausgabe geltend machen, oder nur nach Abzug der USt 100.- Euro???
Danke für eure Antworten / Amtshilfe
Gruß
Postdeppvomdienst
Kleingewerbe - Frage
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Re: Kleingewerbe - Frage
Es stellt sich jetzt die Frage - will sie den Bürostuhl weiterverkaufen oder selbst nutzen ?
Bei Eigennutzung 119 €.
Bei Eigennutzung 119 €.
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Re: Kleingewerbe - Frage
Als Kleinunternehmer kannst du die 119,00 Euro komplett ansetzen, dabei gehe ich davon aus, dass du den Stuhl selber nutzt...
Bei der Kleinunternehmer-Regelung werden alle Zahlungen so erfasst, wie sie gezahlt wurden - also Brutto/Netto ist gleich...
Es wäre aber auch egal, ob der Stuhl weiter verkauft würde, dann darf aber beim Verkauf keine USt ausgewiesen werden...denn ansonsten schuldet er diese (ausgewiesene) USt beim Verkauf dem FA...
Bei der Kleinunternehmer-Regelung werden alle Zahlungen so erfasst, wie sie gezahlt wurden - also Brutto/Netto ist gleich...
Es wäre aber auch egal, ob der Stuhl weiter verkauft würde, dann darf aber beim Verkauf keine USt ausgewiesen werden...denn ansonsten schuldet er diese (ausgewiesene) USt beim Verkauf dem FA...
- Mikesch
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Re: Kleingewerbe - Frage
Deine Frage gehört zu den elementaren Dingen, die man als Gewerbetreibender eigentlich wissen sollte. Im Steuerrecht liegt so manche Fußangel aus, der Bürostuhl ist da eher harmlos
Google mal nach "Stuertipps für Beamte", ich kann die Blattsammlung nur empfehlen, da sie nahezu alle Dinge des Lebens, auch für Gewerbetreibende abdeckt.
Kostet um 50 Euronen/Jahr, einen teuren Steuerberater kannst Du dir dann sparen...
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Re: Kleingewerbe - Frage
......danke euch !!!!!!!!!!!!!!