Minijob - Lohnfortzahlung

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J.Preston
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Registriert: 6. Dez 2012, 14:12
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Re: Minijob - Lohnfortzahlung

Beitrag von J.Preston »

Hallo Luppe-Aue,

auch Du als Minijobber hast Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern Du bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber länger als vier Wochen beschäftigt bist.

Die meisten Arbeitgeber führen in ihren Dienstplänen oder anderen firmenintern einsehbaren Anwesenheitslisten aus datenschutzrechtlichen Gründen nur noch das neutrale Merkmal "abwesend".

Grüße

J.Preston
Rudolf_2
Beiträge: 120
Registriert: 9. Nov 2009, 14:19
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Re: Minijob - Lohnfortzahlung

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Luppe-Aue",
wo liegt denn hier Dein eigentliches Problem?

Will der Arbeitgeber tatsächlich nicht zahlen, oder ist es "nur" die Einstufung (die im Übrigen auch aus Versehen geschehen sein kann), im Tourenplan?
Was das eventuell anderen Kolleginnen/Kollegen signalisieren KÖNNTE, sollte erst einmal zweitrangig sein, denn dass hier Urlaub in der Urlaubszeit genommen worden sein KÖNNTE, ist ja schließlich Sinn und Zweck einer Urlaubszeit, aber, da krank und fälschlicherweise als "frei" im Plan auftauchend, ist das schließlich mündlich sehr leicht widerlegbar!

Mal schauen, wie Chef darauf reagiert. Sollte er nicht begeistert sein, dann trifft man sich eben am Arbeitsgericht wieder, da kann man ja ohne Anwalt erstmal das Notwendige einleiten.
für dich noch ein schönes Wochenende und ich grüße alle im Forum
Wenn der Chef jedoch nicht zahlen will, sollte man ihn per Brief (Einschreiben mit Rückschein) auf die geltende Rechtslage hinweisen, und die Zahlung mit Frist (oder in nächster Abrechnung) einfordern!
Sollte es sich hier jedoch wirklich nur um die (falsche) Kennzeichnung im Tourenplan handeln, wäre eine Drohung mit dem Arbeitsgericht, als wenn man mit Kanonen auf Spatzen schießen wollte!
Erstens zieht man wegen eines nicht korrekten Eintrags nicht vors Arbeitsgericht, es sei denn, man ist ein sog. "Streithansel"! Zweitens würde dieser Umstand erst gar nicht zur Verhandlung zugelassen, und drittens solltest Du bedenken, dass anders, als bei den anderen Gerichten, vor dem Arbeitsgericht IMMER jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat!

Also: Mit dem Arbeitgeber gütlich einigen, und allen Kollegen (denen so etwas "in den falschen Hals" kommen könnte), mitteilen, dass man KRANK ist, und im Plan in Deinem Fall nur Müll steht!
Gruß
Rudolf
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