Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Ilo,
du hast an meinem Beitrag vorbei geschrieben...
Wenn der Betriebsrat und der AG im Einigungsstellen-Verfahren eindeutige Gutachten missachtet (wie z. B. es fehlt die gesundheitliche Eignung für einen Umzug und Zweitwohnung) und eine Fahrtzeitbeschränkung von 1 Std. vorhanden ist, dann kann auch keine Entscheidung der Einigungsstelle eine Zuweisung mit einer Fahrtzeit von weit über zwei Stdn,
mit dem PKW und über 3 Stdn. öffentlichen durchwinken...
Das ist eine Verletzung der Dienstherren-Pflicht...und daraus ergibt sich ein Schadensersatzanspruch, wenn derjenige durch diese (rechtswidrige) Entscheidung einen Schaden erleidert...
BR und (ehemals) SBR arbeiten bei der PBM NL Hand in Hand - insbesondere ein Olixxx Nicxxx ist dort das Zünglein an der Waage. Dieser BR winkt rechtswidrige Entscheidungen ohne mit der Wimper zu zucken durch - und betrügt somit die zu vertretenden Beamten nach Strich und Faden - das ist Fakt...
du hast an meinem Beitrag vorbei geschrieben...
Wenn der Betriebsrat und der AG im Einigungsstellen-Verfahren eindeutige Gutachten missachtet (wie z. B. es fehlt die gesundheitliche Eignung für einen Umzug und Zweitwohnung) und eine Fahrtzeitbeschränkung von 1 Std. vorhanden ist, dann kann auch keine Entscheidung der Einigungsstelle eine Zuweisung mit einer Fahrtzeit von weit über zwei Stdn,
mit dem PKW und über 3 Stdn. öffentlichen durchwinken...
Das ist eine Verletzung der Dienstherren-Pflicht...und daraus ergibt sich ein Schadensersatzanspruch, wenn derjenige durch diese (rechtswidrige) Entscheidung einen Schaden erleidert...
BR und (ehemals) SBR arbeiten bei der PBM NL Hand in Hand - insbesondere ein Olixxx Nicxxx ist dort das Zünglein an der Waage. Dieser BR winkt rechtswidrige Entscheidungen ohne mit der Wimper zu zucken durch - und betrügt somit die zu vertretenden Beamten nach Strich und Faden - das ist Fakt...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
ich kann dir in allen Punkten im wesentlichen Recht geben...
Der BR hat im dem besagten Fall des Kollegen zuerst die Zuweisung abgelehnt, da die Fahrtzeiten mit über drei Stunden
eindeutig zu hoch waren und die Gutachten eine Fahrtzeitbeschränkungen von max. 1 Std. vorgehesehen hatten.
Der BR hat aber nicht den in der Anhörung aufgeführten familiären Grund (schulpflichtiges Kind, Schutz von Ehe und Familie)
in der Begründung aufgeführt. Das macht der BR
nämlich grundsätzlich nicht, obwohl in den meinsten Fällen spätestens beim Eilantrag in der Beschwerde der Schutz von Ehe
und Familie als Fürsorgepflicht angeführt wird.
Diese Zuweisungen werden dann gekippt bzw. die aufschiebende Wirkung wird wiederhergestellt, weil die Zuweisung (aller Voraussicht nach)
unzumutbar und ermessensfehlerhat ist.
Wenn aber in dem Fall die Einigungsstelle eine Stellungnahme des BAD anfordert und diese Stellungnahme dann aussagt,
dass ein Umzug den Gesundheitszustand verschlechtert, dann ist eine Entscheidung in der Einigungsstelle für die Zuweisung
rechtswidrig bzw. der Verwaltungsakt ist rechtswidrig.
Und wenn dann die Telekom in den Begründungen und Erwiederungen für die Zuweisung auch noch dem Gericht mitteilt dass
ein Umzug zumutbar ist, dann wird durch diese
falsche Begründung auch vorsätzlich und grob fahrlässig eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in Kauf genommen.
Und wenn das Gericht dann auch noch feststellt, dass die Zuweisung (voraussichtlich) unzumutbar und damit ermessensfehlerhaft
ist, dann kommen mit Sichterheit hier Schadensersatzansprüche auf, die dann getrennt und notfalls per Klage vor dem VG eingeklagt
werden müssen.
Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass wohl noch Keiner diesen Schritt gegangen ist, und die Telekom kann munter weiter diese
sinnlosen Zuweisungen durchführen. Wenn aber z. B. bei eindeutigen Gutachten durch ein Grundsatzurteil die Telekom zu einem
Schadensersatz verklagt wird, dann werden solche Zuweisungen zukünftig mit Vorsicht bearbeitet !
Der BR hat im dem besagten Fall des Kollegen zuerst die Zuweisung abgelehnt, da die Fahrtzeiten mit über drei Stunden
eindeutig zu hoch waren und die Gutachten eine Fahrtzeitbeschränkungen von max. 1 Std. vorgehesehen hatten.
Der BR hat aber nicht den in der Anhörung aufgeführten familiären Grund (schulpflichtiges Kind, Schutz von Ehe und Familie)
in der Begründung aufgeführt. Das macht der BR
nämlich grundsätzlich nicht, obwohl in den meinsten Fällen spätestens beim Eilantrag in der Beschwerde der Schutz von Ehe
und Familie als Fürsorgepflicht angeführt wird.
Diese Zuweisungen werden dann gekippt bzw. die aufschiebende Wirkung wird wiederhergestellt, weil die Zuweisung (aller Voraussicht nach)
unzumutbar und ermessensfehlerhat ist.
Wenn aber in dem Fall die Einigungsstelle eine Stellungnahme des BAD anfordert und diese Stellungnahme dann aussagt,
dass ein Umzug den Gesundheitszustand verschlechtert, dann ist eine Entscheidung in der Einigungsstelle für die Zuweisung
rechtswidrig bzw. der Verwaltungsakt ist rechtswidrig.
Und wenn dann die Telekom in den Begründungen und Erwiederungen für die Zuweisung auch noch dem Gericht mitteilt dass
ein Umzug zumutbar ist, dann wird durch diese
falsche Begründung auch vorsätzlich und grob fahrlässig eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in Kauf genommen.
Und wenn das Gericht dann auch noch feststellt, dass die Zuweisung (voraussichtlich) unzumutbar und damit ermessensfehlerhaft
ist, dann kommen mit Sichterheit hier Schadensersatzansprüche auf, die dann getrennt und notfalls per Klage vor dem VG eingeklagt
werden müssen.
Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass wohl noch Keiner diesen Schritt gegangen ist, und die Telekom kann munter weiter diese
sinnlosen Zuweisungen durchführen. Wenn aber z. B. bei eindeutigen Gutachten durch ein Grundsatzurteil die Telekom zu einem
Schadensersatz verklagt wird, dann werden solche Zuweisungen zukünftig mit Vorsicht bearbeitet !
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo zusammen,
es ist schon sehr sehr fragwürdig, den Sofortvollzug grundlegend bei allen Zuweisungen darzulegen - in vielen Zuweisungen wird sich auf ein Urteil von 1999 !!!!!!!!!!!!
berufen.
Wie kann es sein, dass die Telekom sich auf ein Urteil von 1999 beruft und in der Zwischenzeit sehr viele Klagen von den Betroffenen gewonnen wurden, bei denen
eben das privatwirtschaftliche Interesse der Telekom nicht höher angesehen wurde als die Interessen der Beschäftigten.
Der Sofortvollzug soll und muss eine Ausnahme sein - die Telekom macht dies aber zum Regelfall. Wenn hier wenigsten der Betriebsrat mal sich um die Interesse der
Beamten kümmern würde, könnte dies auch unterbunden werden - denn man kann eine Zuweisung ablehnen, wenn diese gegen Gesetze verstößt - aber ich kann euch
aus Erfahrung sagen, mit verdi ist da nichts zu erstreiten - und mit den Figuren, die für die PBM NL (Beschäftigungslosen) zuständig sind, erst recht nicht...
Da werden die Beamten verraten und verkauft, und keinen interessiert es.
Wie kann es sein, dass private Gründe (Ehe, Kinder, Schwerbehinderung) und Gutachten gegen eine Zuweisung sprechen, und die Telekom setzt auch hier auf das Instrument
des Sofortvollzuges?
Wohl wissend, dass sich viele nicht in der Lage sehen, dagegen anzukämpften - denn neben der gesundheitlichen Verschlechterung, möchte man sich nicht mit der Telekom
anlegen...
Ich kann nur jedem empfehlen, der einen Sofortvollzug erzwungen hat, auch vom Anwalt Schadensersatzansprüche zu prüfen - denn wenn man vorher ersehen konnte, dass
die Zuweisung aller Voraussicht nicht ermessensfehlerfrei und unzumutbar ist, dann verletzt die Telekom bzw. DH hier die Fürsorgepflicht im hohem Maße mit einer groben
Fahrlässigkeit...
Also - ein Kampf kann sich lohnen...wendet euch an proT-in bzw. werdet proT-in Mitglied und zeigt verdi und der Telekom bei der nächsten BR-Wahl die rote Karte...
Ganz wichtig ist auch eine RS-Versicherung - da kann man sich beruhigt in Bezug auf die Kosten zurücklehnen und die erfahrenen Anwälte von proT-in regeln das von alleine...
Ich jedenfalls wünsche den Betroffenen hier viel Kraft und Mut - das Beispiel von Bundesfreiwild und Andrea5 zeigen doch, dass man sich einfach nur wehren muss...
es ist schon sehr sehr fragwürdig, den Sofortvollzug grundlegend bei allen Zuweisungen darzulegen - in vielen Zuweisungen wird sich auf ein Urteil von 1999 !!!!!!!!!!!!
berufen.
Wie kann es sein, dass die Telekom sich auf ein Urteil von 1999 beruft und in der Zwischenzeit sehr viele Klagen von den Betroffenen gewonnen wurden, bei denen
eben das privatwirtschaftliche Interesse der Telekom nicht höher angesehen wurde als die Interessen der Beschäftigten.
Der Sofortvollzug soll und muss eine Ausnahme sein - die Telekom macht dies aber zum Regelfall. Wenn hier wenigsten der Betriebsrat mal sich um die Interesse der
Beamten kümmern würde, könnte dies auch unterbunden werden - denn man kann eine Zuweisung ablehnen, wenn diese gegen Gesetze verstößt - aber ich kann euch
aus Erfahrung sagen, mit verdi ist da nichts zu erstreiten - und mit den Figuren, die für die PBM NL (Beschäftigungslosen) zuständig sind, erst recht nicht...
Da werden die Beamten verraten und verkauft, und keinen interessiert es.
Wie kann es sein, dass private Gründe (Ehe, Kinder, Schwerbehinderung) und Gutachten gegen eine Zuweisung sprechen, und die Telekom setzt auch hier auf das Instrument
des Sofortvollzuges?
Wohl wissend, dass sich viele nicht in der Lage sehen, dagegen anzukämpften - denn neben der gesundheitlichen Verschlechterung, möchte man sich nicht mit der Telekom
anlegen...
Ich kann nur jedem empfehlen, der einen Sofortvollzug erzwungen hat, auch vom Anwalt Schadensersatzansprüche zu prüfen - denn wenn man vorher ersehen konnte, dass
die Zuweisung aller Voraussicht nicht ermessensfehlerfrei und unzumutbar ist, dann verletzt die Telekom bzw. DH hier die Fürsorgepflicht im hohem Maße mit einer groben
Fahrlässigkeit...
Also - ein Kampf kann sich lohnen...wendet euch an proT-in bzw. werdet proT-in Mitglied und zeigt verdi und der Telekom bei der nächsten BR-Wahl die rote Karte...
Ganz wichtig ist auch eine RS-Versicherung - da kann man sich beruhigt in Bezug auf die Kosten zurücklehnen und die erfahrenen Anwälte von proT-in regeln das von alleine...
Ich jedenfalls wünsche den Betroffenen hier viel Kraft und Mut - das Beispiel von Bundesfreiwild und Andrea5 zeigen doch, dass man sich einfach nur wehren muss...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Ilo,
der BR (jedenfalls der des ehemaligen SBR) ist in der Einigungsstelle nicht eingeknickt sondern hat die Zuweisung im vollen Umfang mitgetragen...
Ich habe schon Antworten von diesem BR bei eindeutigen Rechtsverstößen gehört:
"Der BR hält die Beschwerden des Beamten in allen Punkten genauso wenig gerechtfertigt, wie der Arbeitgeber"...
Und dann wird im Eilantrag durch das Gericht die Zuweisunng so was von auseinander genommen und alle Punkte des Klägers für gerechtfertigt erklärt...so ist das mit dem BR.
Ich spreche hier ausdrücklich vom BR des SBR - das sind aktuell zwei Personen...eine Frau aus Münster und ein feiner Herr aus Bonn...ich denke mal, dass hier keine Namen genannt werden brauchen, da deren Vorgehensweise und eindeutige Entscheidungen zugunsten der Telekom bundesweit bekannt sind...
In Bezug auf die Dienstaufsichtsbeschwerde kann ich dir mitteilen, dass das nicht viel bringt. Du beschreibst Rechtsverletzungen und bringst eindeutige Beweise mit ein und die Telekom behauptet das Gegenteil...da kommt nichts raus...das ist vergebene Liebesmüh...
Rechtlich möglich ist die Belangung des Leiters Marcus Zendt und seinem Stellvertreter Axel Arndt - dieser Axel Arndt ist auch für die Verwaltungsakte der Zuweisungen zuständig und hat den gesamten Überblick über die Entscheidungsgründe...also Gutachten, Anträge, Einigungsstelle - ob die hier im Einzelfall haftbar gemacht werden können, muss sich zeigen...
Wenn diese Personen aber wirklich grob fahrlässig gehandelt und eindeutige Gutachten missachtet haben, dann sollte der Fall klar sein - denn eins ist sicher. Auch wenn diese Personen nicht persönlich haften würden, haftet auf jeden Fall bei einer groben Fahrlässigkeit die Telekom bzw. der Dienstherr...
Klar ist auch, dass sich bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht (z. B. Verletzung der Gesundheit) eine Schadensersatzpflicht nach dem BBG ergeben kann - natürlich ist ein Beweis seitens des Beschäftigten Voraussetzung...
Wenn man ein Urteil erwirkt hat, das die Zuweisung als ermessenfehlerhaft ansieht, dann ist man schon einen Schritt weiter. Wenn sich dann auch noch beweisen lässt, dass die Zuweisung unzumutbar war und dies für den Verantwortlichen von vornhinein erkennbar gewesen sein muss, dann muss sich die Telekom oder der persönlich haftende Leiter vorsorglich schon einmal war anziehen...
Und wenn eine Klage einmal erfolgreich war und sich die Gerichte darauf berufen können (und nicht wie die Telekom ein Urteil von 1999 herauskramen), dann sind wir als Beamte einen Schritt weiter...das ist aber immer im Nachgang eine Schadensbehebung oder -begrenzung...
Es fängt mit der BR-Arbeit am Anfang an - und mit den aktuellen BRM wird dies auf jeden Fall bei der PBM NL nicht möglich sein - und bei Vivento oder sonstwo mit verdi auch nicht...die nächste BR-Wahl kommt bald...
der BR (jedenfalls der des ehemaligen SBR) ist in der Einigungsstelle nicht eingeknickt sondern hat die Zuweisung im vollen Umfang mitgetragen...
Ich habe schon Antworten von diesem BR bei eindeutigen Rechtsverstößen gehört:
"Der BR hält die Beschwerden des Beamten in allen Punkten genauso wenig gerechtfertigt, wie der Arbeitgeber"...
Und dann wird im Eilantrag durch das Gericht die Zuweisunng so was von auseinander genommen und alle Punkte des Klägers für gerechtfertigt erklärt...so ist das mit dem BR.
Ich spreche hier ausdrücklich vom BR des SBR - das sind aktuell zwei Personen...eine Frau aus Münster und ein feiner Herr aus Bonn...ich denke mal, dass hier keine Namen genannt werden brauchen, da deren Vorgehensweise und eindeutige Entscheidungen zugunsten der Telekom bundesweit bekannt sind...
In Bezug auf die Dienstaufsichtsbeschwerde kann ich dir mitteilen, dass das nicht viel bringt. Du beschreibst Rechtsverletzungen und bringst eindeutige Beweise mit ein und die Telekom behauptet das Gegenteil...da kommt nichts raus...das ist vergebene Liebesmüh...
Rechtlich möglich ist die Belangung des Leiters Marcus Zendt und seinem Stellvertreter Axel Arndt - dieser Axel Arndt ist auch für die Verwaltungsakte der Zuweisungen zuständig und hat den gesamten Überblick über die Entscheidungsgründe...also Gutachten, Anträge, Einigungsstelle - ob die hier im Einzelfall haftbar gemacht werden können, muss sich zeigen...
Wenn diese Personen aber wirklich grob fahrlässig gehandelt und eindeutige Gutachten missachtet haben, dann sollte der Fall klar sein - denn eins ist sicher. Auch wenn diese Personen nicht persönlich haften würden, haftet auf jeden Fall bei einer groben Fahrlässigkeit die Telekom bzw. der Dienstherr...
Klar ist auch, dass sich bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht (z. B. Verletzung der Gesundheit) eine Schadensersatzpflicht nach dem BBG ergeben kann - natürlich ist ein Beweis seitens des Beschäftigten Voraussetzung...
Wenn man ein Urteil erwirkt hat, das die Zuweisung als ermessenfehlerhaft ansieht, dann ist man schon einen Schritt weiter. Wenn sich dann auch noch beweisen lässt, dass die Zuweisung unzumutbar war und dies für den Verantwortlichen von vornhinein erkennbar gewesen sein muss, dann muss sich die Telekom oder der persönlich haftende Leiter vorsorglich schon einmal war anziehen...
Und wenn eine Klage einmal erfolgreich war und sich die Gerichte darauf berufen können (und nicht wie die Telekom ein Urteil von 1999 herauskramen), dann sind wir als Beamte einen Schritt weiter...das ist aber immer im Nachgang eine Schadensbehebung oder -begrenzung...
Es fängt mit der BR-Arbeit am Anfang an - und mit den aktuellen BRM wird dies auf jeden Fall bei der PBM NL nicht möglich sein - und bei Vivento oder sonstwo mit verdi auch nicht...die nächste BR-Wahl kommt bald...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Ilo,
gerne kann ich auf deine Argumente mal was aus der Praxis zitieren...
1. Der BR hat darüber zu wachen, dass der AG die Gesetz einhält und beachtet. Siehe § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Wenn in der Einigungsstelle ein Attest vorliegt, dass einen Umzug zu 100 % ausschließt, aber die Telekom trotzdem eine Zuweisung erlassen will und auch erläßt, die nur mit einem Umzug möglich ist und der BR dies mitträgt und keine Einwände gegen die Zuweisung erhebt, dann handelt der BR rechtswidrig.
2. Zur Remonstration sei dir folgendes gesagt. In der Theorie ist man verpflichtet, zu remonstrieren - aber was ist denn, wenn der Bearbeiter der Meinung ist, dass eine Zuweisung rechtlich in Ordnung ist...
Wenn du mir einen Fall zeigst, bei dem ein Beamter vom SBR oder vom Rechtservice oder sonstigem Personalbereich remonstiert hat, dann wäre ich dir dankbar.
Jetzt könnte man sagen, wenn keiner remonstriert ist ja alles halt in Orndnung - aber was meinest du eigentlich aus welchem Grunde so viele Eilanträge eben für die Beamten ausgehen - frag mal z. B. Bundesfreiwild...dies war auch ein rechtswidriger Vorgang da Gutachten nicht beachtet wurden - wer hat denn da remonstriert...
Bei Bundesfreiwild war es sogar so, dass die Telekom die Wegezeitbeschränkung mit einer Pause aufheben wollte - was für ein Schwachsinn und war für ein bescheuerter Versuch, durch eine Pause die Fahrtzeit zu erhöhen - dabei bleibt die Fahrtzeit ja gleich...ob mit oder ohne Pause...
Wer hat denn da vom SBR remonstriert, obwohl diese Zuweisung von Beginn an rechtswidrig war...
3. Eilentscheidung vor dem VG
Ich habe es selber erlebt, dass das VG die Begründungen der Telekom fast 1:1 übernommen hat und sich nicht die Mühe gemacht hat, den ganzen Zuweisungsprozess zu hinterfragen.
Nach der Beschwerde bei OVG wurden alle, aber wirklich auch alle Argumente meinerseits vom OVG anerkannt und der Sofortvollzug ausser Kraft gesetzt - weißt du eigentlich wie viel Kraft und Energie so eine Geschichte kostet?
Aber wenn es nach dir geht, gehen wir mal schnell vors VG und kassieren alles...
Wenn man es aber auf den Prozess ankommen lassen muss, weil im Eilverfahren der Sofortvollzug bestehen bleibt, muss man entweder dort arbeiten und wird wieder krank oder man ist sofort krank - dann kommt wieder eine DU-Untersuchung nach der anderen - dann auch mal eine amtsärztliche Untersuchung...und dann ist die Telekom bereits zwei Schritte weiter - nicht weit von einer DUU entfernt...
Das ist der Sinn und Zweck solcher Zuweisungen zur VCS...ich tendiere aber auch dazu, solche Prozess bis zum Schluss durchzustehen und durchzusetzen - da sind wir dann einer Meinung...
4. Ich weiß leider nicht, was du damit aussagen willst, des es in Ordnung ist, wenn der BR (grundsätzlich) der gleichen Meinung ist wie der AG - vor allen Dingen bei Beschwerden.
Und wenn man dann vor Gericht zieht und gewinnt, findest du es auch noch in Ordnung, dass der BR der gleichen Meinung war wie der AG...
Insbesondere spreche ich hier aber auch vom BR des SBR, die für die PBM NL zuständig ist - dort wirst du vom BR verraten und verkauft - da wird ohne Gewissen gehandelt...
Merkwürdig finde ich es, dass dieser BRM aus dem Personalbereich des AG kommen. Die waren vor der Arbeits als BRM gegen dich und sollen einen jetzt gegen den Arbeitgeber als BR vertreten und deine Interessen durchsetzen...ich glaube auch noch an den Osterhasen...
Für dich mag die Vorgehensweise der Telekom zwar OK sein bzw. nicht so schlimm, aber für die vielen Betroffenen, die dadurch auch krank werden aus dem Unternehmen gedrängt werden, ist das eine riesen Sauerei ohne Gleichen...
Ich wünsche dir, dass du sowas nicht erleben musst und dabei krank wirst - denn dann hilft dir keiner mehr...
Du magst jetzt vielleicht sagen, dass du das schon alles erlebt hast...aber du bist eben nicht krank geworden und kannst der Telekom noch Paroli bieten - das ist der Unterschied zu den vielen anderen Leidensgenossen/innen...
gerne kann ich auf deine Argumente mal was aus der Praxis zitieren...
1. Der BR hat darüber zu wachen, dass der AG die Gesetz einhält und beachtet. Siehe § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Wenn in der Einigungsstelle ein Attest vorliegt, dass einen Umzug zu 100 % ausschließt, aber die Telekom trotzdem eine Zuweisung erlassen will und auch erläßt, die nur mit einem Umzug möglich ist und der BR dies mitträgt und keine Einwände gegen die Zuweisung erhebt, dann handelt der BR rechtswidrig.
2. Zur Remonstration sei dir folgendes gesagt. In der Theorie ist man verpflichtet, zu remonstrieren - aber was ist denn, wenn der Bearbeiter der Meinung ist, dass eine Zuweisung rechtlich in Ordnung ist...
Wenn du mir einen Fall zeigst, bei dem ein Beamter vom SBR oder vom Rechtservice oder sonstigem Personalbereich remonstiert hat, dann wäre ich dir dankbar.
Jetzt könnte man sagen, wenn keiner remonstriert ist ja alles halt in Orndnung - aber was meinest du eigentlich aus welchem Grunde so viele Eilanträge eben für die Beamten ausgehen - frag mal z. B. Bundesfreiwild...dies war auch ein rechtswidriger Vorgang da Gutachten nicht beachtet wurden - wer hat denn da remonstriert...
Bei Bundesfreiwild war es sogar so, dass die Telekom die Wegezeitbeschränkung mit einer Pause aufheben wollte - was für ein Schwachsinn und war für ein bescheuerter Versuch, durch eine Pause die Fahrtzeit zu erhöhen - dabei bleibt die Fahrtzeit ja gleich...ob mit oder ohne Pause...
Wer hat denn da vom SBR remonstriert, obwohl diese Zuweisung von Beginn an rechtswidrig war...
3. Eilentscheidung vor dem VG
Ich habe es selber erlebt, dass das VG die Begründungen der Telekom fast 1:1 übernommen hat und sich nicht die Mühe gemacht hat, den ganzen Zuweisungsprozess zu hinterfragen.
Nach der Beschwerde bei OVG wurden alle, aber wirklich auch alle Argumente meinerseits vom OVG anerkannt und der Sofortvollzug ausser Kraft gesetzt - weißt du eigentlich wie viel Kraft und Energie so eine Geschichte kostet?
Aber wenn es nach dir geht, gehen wir mal schnell vors VG und kassieren alles...
Wenn man es aber auf den Prozess ankommen lassen muss, weil im Eilverfahren der Sofortvollzug bestehen bleibt, muss man entweder dort arbeiten und wird wieder krank oder man ist sofort krank - dann kommt wieder eine DU-Untersuchung nach der anderen - dann auch mal eine amtsärztliche Untersuchung...und dann ist die Telekom bereits zwei Schritte weiter - nicht weit von einer DUU entfernt...
Das ist der Sinn und Zweck solcher Zuweisungen zur VCS...ich tendiere aber auch dazu, solche Prozess bis zum Schluss durchzustehen und durchzusetzen - da sind wir dann einer Meinung...
4. Ich weiß leider nicht, was du damit aussagen willst, des es in Ordnung ist, wenn der BR (grundsätzlich) der gleichen Meinung ist wie der AG - vor allen Dingen bei Beschwerden.
Und wenn man dann vor Gericht zieht und gewinnt, findest du es auch noch in Ordnung, dass der BR der gleichen Meinung war wie der AG...
Insbesondere spreche ich hier aber auch vom BR des SBR, die für die PBM NL zuständig ist - dort wirst du vom BR verraten und verkauft - da wird ohne Gewissen gehandelt...
Merkwürdig finde ich es, dass dieser BRM aus dem Personalbereich des AG kommen. Die waren vor der Arbeits als BRM gegen dich und sollen einen jetzt gegen den Arbeitgeber als BR vertreten und deine Interessen durchsetzen...ich glaube auch noch an den Osterhasen...
Für dich mag die Vorgehensweise der Telekom zwar OK sein bzw. nicht so schlimm, aber für die vielen Betroffenen, die dadurch auch krank werden aus dem Unternehmen gedrängt werden, ist das eine riesen Sauerei ohne Gleichen...
Ich wünsche dir, dass du sowas nicht erleben musst und dabei krank wirst - denn dann hilft dir keiner mehr...
Du magst jetzt vielleicht sagen, dass du das schon alles erlebt hast...aber du bist eben nicht krank geworden und kannst der Telekom noch Paroli bieten - das ist der Unterschied zu den vielen anderen Leidensgenossen/innen...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Ilo,
die Telekom wird auf jeden Fall ihr Spiel weiter spielen - auch auf Kosten der Gesundheit der betroffenen Beschäftigten...
In den meisten Fällen wird aber von der Telekom nach dem Eilverfahren und der Widereinsetzung der aufschiebenden Wirkung der Widerspruchsbescheid positiv für den Beamten beschieden - es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an...
Ein Beispiel:
Wenn der Beamten ein Attest vom BAD vorlegt (dass ja dann von der Telekom beauftragt wurde), dass eine Zuweisung nicht durchgeführt werden kann, weil die Zumutbarkeit für einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dann wird die Telekom den ablehnenden Zuweisungsbescheid zu 100 % nicht erlassen...
Denn erstens dauert die gerichtliche Klärung eine halbe Ewigkeit und zweitens sind die Erfolgsaussichten sehr sehr gering.
Aber wie heißt es so schön - du hast es bereits geschrieben:
Nach dem Urteil / Beschluss ist vor der Zuweisung...
Ich werde aber nicht klein beigeben und werde versuchen und werde durch eine gute anwaltliche Vertretung weiter kämpfen...was bleibt einem auch anderes übrig...
die Telekom wird auf jeden Fall ihr Spiel weiter spielen - auch auf Kosten der Gesundheit der betroffenen Beschäftigten...
In den meisten Fällen wird aber von der Telekom nach dem Eilverfahren und der Widereinsetzung der aufschiebenden Wirkung der Widerspruchsbescheid positiv für den Beamten beschieden - es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an...
Ein Beispiel:
Wenn der Beamten ein Attest vom BAD vorlegt (dass ja dann von der Telekom beauftragt wurde), dass eine Zuweisung nicht durchgeführt werden kann, weil die Zumutbarkeit für einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dann wird die Telekom den ablehnenden Zuweisungsbescheid zu 100 % nicht erlassen...
Denn erstens dauert die gerichtliche Klärung eine halbe Ewigkeit und zweitens sind die Erfolgsaussichten sehr sehr gering.
Aber wie heißt es so schön - du hast es bereits geschrieben:
Nach dem Urteil / Beschluss ist vor der Zuweisung...
Ich werde aber nicht klein beigeben und werde versuchen und werde durch eine gute anwaltliche Vertretung weiter kämpfen...was bleibt einem auch anderes übrig...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
so nun ein Update zu meinem Fall. Die Telekom hat meinen Widerspruch zurückgewiesen. Ich werde mit Hilfe meines Anwalts Klage erheben. Meine sozialen Gesichtspunkte
Betreuung meines schwerbehinderten Sohnes (geistigbehinderter Autist) und mein BAD-Gutachten wurden völlig unter den Tisch gekehrt. Und was die da in meinen Augen für einen
Müll reingeschrieben haben: mein Teenie-Sohn könnte eine Kindertagesstätte besuchen (ich wußte garnicht das ein fast 15 jähriger noch so eine Einrichtung besucht ,
ich glaube das haben die mit meinen Autisten vertauscht). Das BAD-Gutachten steht zwar eine Wegezeitbeschränkung von insgesamt 1,5 Stunden. Lt. Telekom schließt das Gut-
achten aber einen Umzug nicht aus. Und meine Gesichtspunkte gelten nicht als außergewöhnliche Härte oder schwerwiegende persönliche Gründe. Da frage ich mich, geht's hier
eigentlich noch?
LG
Andrea
so nun ein Update zu meinem Fall. Die Telekom hat meinen Widerspruch zurückgewiesen. Ich werde mit Hilfe meines Anwalts Klage erheben. Meine sozialen Gesichtspunkte
Betreuung meines schwerbehinderten Sohnes (geistigbehinderter Autist) und mein BAD-Gutachten wurden völlig unter den Tisch gekehrt. Und was die da in meinen Augen für einen
Müll reingeschrieben haben: mein Teenie-Sohn könnte eine Kindertagesstätte besuchen (ich wußte garnicht das ein fast 15 jähriger noch so eine Einrichtung besucht ,
ich glaube das haben die mit meinen Autisten vertauscht). Das BAD-Gutachten steht zwar eine Wegezeitbeschränkung von insgesamt 1,5 Stunden. Lt. Telekom schließt das Gut-
achten aber einen Umzug nicht aus. Und meine Gesichtspunkte gelten nicht als außergewöhnliche Härte oder schwerwiegende persönliche Gründe. Da frage ich mich, geht's hier
eigentlich noch?
LG
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Andrea,
habe dir mal eine PN gesendet...
habe dir mal eine PN gesendet...
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Liebe Andrea!
Ich sagte ja schon: Die T WILL diese strittigen Ermessensentscheidungen von einem Verwaltungsgericht entschieden bekommen. Die WOLLEN das so.
Also kratze die Argumente zusammen, die dein Anwalt zunächst mal für dein einstweiligen Rechtsschutz beim Gericht vortragen soll.
Dabei solltest du auch unbedingt Argumente nochmal finden, die gegen einen Umzug sprechen.
Ich sagte ja schon: Die T WILL diese strittigen Ermessensentscheidungen von einem Verwaltungsgericht entschieden bekommen. Die WOLLEN das so.
Also kratze die Argumente zusammen, die dein Anwalt zunächst mal für dein einstweiligen Rechtsschutz beim Gericht vortragen soll.
Dabei solltest du auch unbedingt Argumente nochmal finden, die gegen einen Umzug sprechen.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Andrea,
ich habe mal einige Fragen an dich - kannst du bitte nochmals mitteilen, was überhaupt bei dir bisher genau passierte:
Frage 1:
Nach meiner Kenntnis hat die Telekom eine Zuweisung erlassen und vor Gericht aber den Sofortvollzug außer Kraft gesetzt - ist das so?
Du hattest ja vorher Widerspruch eingelegt und jetzt ist der Widerspruch abgelehnt worden - dein Widerspruch hat noch aufschiebende Wirkung (da kein Sofortvollzug).
Frage 2:
Hat die Telekom ggf. den Sofortvollzug wieder aufleben lassen???
Wenn nein, kannst du jetzt einfach gegen die Ablehnung des Widerspruchsbescheides klagen - die aufschiebende Wirkung bleibt aber dann bis zum endgültigen Urteil aufrecht erhalten - oder sehe ich das anders?
Frage 3:
Hast du die Klage bereit gegen die Ablehnung des Widerspruchsbescheides eingereicht und wenn ja, mit welcher Begründung?
Also ich bin der Meinung, dass die Begründung des Schutzes von Ehe und Familie hier ausreicht, um die Zuweisung abzuwenden. Vor allen Dingen, wenn man Kinder betreuen muss, die eine Behinderung haben oder eben in der gewohnten Umgebung bleiben müssen...
Die Telekom wird vermutlich argumentieren, dass sie die Ermessungsausübung geprüft hat und das die Ermessensentscheidung eine Zuweisung zur VCS ergeben hat, aber ggf. z. B. die Arbeitszeit angepasst werden kann...
Darauf brauchst du dich nicht einzulassen, da:
1. Lt. Gutachten eine Wegezeitbeschränkungen festgestellt wurde, die nichtgehalten wurde und
2. Es überwiegt der Schutz von Ehe und Familie (insbesondere die Kinderbertreung) und aus diesem Grunde wird ein geforderter Umzug der Telekom nicht durchsetzbar sein.
Die Telekom wird aber immer den Betroffenen auf den Weg der Klage verweisen, aber sobald feststeht, dass die Erfolgsaussichten gering sind, wird dann schnell mal die Zuweisung und der ablehnende Widerspruchsbewscheid zurückgezogen.
Wer sich mit diesem Umstand nicht abfinden will und die Rechtswidrigkeit der Zuweisung per Gerichtsbeschluss haben möchte, kann dann anschließend noch eine Fortsetzungs-Feststellungs-Klage einreichen - das muss aber gut überlegt sein, da man hier triftige Gründe (z. B. Wiederholungsgefahr usw.) anbringen und beweisen muss...
Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden
ich habe mal einige Fragen an dich - kannst du bitte nochmals mitteilen, was überhaupt bei dir bisher genau passierte:
Frage 1:
Nach meiner Kenntnis hat die Telekom eine Zuweisung erlassen und vor Gericht aber den Sofortvollzug außer Kraft gesetzt - ist das so?
Du hattest ja vorher Widerspruch eingelegt und jetzt ist der Widerspruch abgelehnt worden - dein Widerspruch hat noch aufschiebende Wirkung (da kein Sofortvollzug).
Frage 2:
Hat die Telekom ggf. den Sofortvollzug wieder aufleben lassen???
Wenn nein, kannst du jetzt einfach gegen die Ablehnung des Widerspruchsbescheides klagen - die aufschiebende Wirkung bleibt aber dann bis zum endgültigen Urteil aufrecht erhalten - oder sehe ich das anders?
Frage 3:
Hast du die Klage bereit gegen die Ablehnung des Widerspruchsbescheides eingereicht und wenn ja, mit welcher Begründung?
Also ich bin der Meinung, dass die Begründung des Schutzes von Ehe und Familie hier ausreicht, um die Zuweisung abzuwenden. Vor allen Dingen, wenn man Kinder betreuen muss, die eine Behinderung haben oder eben in der gewohnten Umgebung bleiben müssen...
Die Telekom wird vermutlich argumentieren, dass sie die Ermessungsausübung geprüft hat und das die Ermessensentscheidung eine Zuweisung zur VCS ergeben hat, aber ggf. z. B. die Arbeitszeit angepasst werden kann...
Darauf brauchst du dich nicht einzulassen, da:
1. Lt. Gutachten eine Wegezeitbeschränkungen festgestellt wurde, die nichtgehalten wurde und
2. Es überwiegt der Schutz von Ehe und Familie (insbesondere die Kinderbertreung) und aus diesem Grunde wird ein geforderter Umzug der Telekom nicht durchsetzbar sein.
Die Telekom wird aber immer den Betroffenen auf den Weg der Klage verweisen, aber sobald feststeht, dass die Erfolgsaussichten gering sind, wird dann schnell mal die Zuweisung und der ablehnende Widerspruchsbewscheid zurückgezogen.
Wer sich mit diesem Umstand nicht abfinden will und die Rechtswidrigkeit der Zuweisung per Gerichtsbeschluss haben möchte, kann dann anschließend noch eine Fortsetzungs-Feststellungs-Klage einreichen - das muss aber gut überlegt sein, da man hier triftige Gründe (z. B. Wiederholungsgefahr usw.) anbringen und beweisen muss...
Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Mikesch,Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Andrea,
ich habe mal einige Fragen an dich - kannst du bitte nochmals mitteilen, was überhaupt bei dir bisher genau passierte:
Frage 1:
Nach meiner Kenntnis hat die Telekom eine Zuweisung erlassen und vor Gericht aber den Sofortvollzug außer Kraft gesetzt - ist das so?
Du hattest ja vorher Widerspruch eingelegt und jetzt ist der Widerspruch abgelehnt worden - dein Widerspruch hat noch aufschiebende Wirkung (da kein Sofortvollzug).
Frage 2:
Hat die Telekom ggf. den Sofortvollzug wieder aufleben lassen???
Wenn nein, kannst du jetzt einfach gegen die Ablehnung des Widerspruchsbescheides klagen - die aufschiebende Wirkung bleibt aber dann bis zum endgültigen Urteil aufrecht erhalten - oder sehe ich das anders?
Frage 3:
Hast du die Klage bereit gegen die Ablehnung des Widerspruchsbescheides eingereicht und wenn ja, mit welcher Begründung?
Frage 1: Der Widerspruch wurde von der Telekom abgelehnt, aber mein Widerspruch hat weiterhin aufschiebende Wirkung. Lt. Nachfrage beim Anwalt brauch ich bis zur Urteils-
Verkündung nicht hin zur VCS.
Frage 2: Die Telekom hat in ihrem Schreiben (Ablehnung des Widerspruchs) nichts vom Sofortvollzug geschrieben, also bleibe ich weiterhin zu Hause
Frage 3: Die Klage wird in den nächsten Tagen geschrieben. Bekomme in den nächsten Tagen eine Kopie davon. Klage muß lt. Anwalt bis 13.12.13 bei dem VG eingereicht sein.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei meiner Ärztin. Mein Anwalt meinte, ich soll von Ihr noch einmal ein neues Attest geben lassen über meine Befindlichkeit. Das
möchte er gerne haben.
Ich werde euch auf den Laufenden halten
LG
Andrea
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
IST es nicht ein unmöglicher Affenzirkus, der da abgeht?
So gehts aber bei allen, die noch in laufenden Zuweisungsverfahren stecken. Man legt es arbeitgeberseitig einfach darauf an, es über die Verwaltungsgerichte "klären" zu lassen.
Meiner persönlichen Meinung nach will man alle fraglichen Fälle (egal wie viele Atteste und Gutachten und Unzumutbarkeiten bestehen) über einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil laufen lassen, um innerhalb des T-Konzern ein endgültiges Rechtsurteil in der Hand zu haben. Die Leute, die es betrifft, sind ja derzeit alle in PBM/Vermittlung Vivento oder als TMA in Vivento. Wenn ich mich an so einige "Sprüche" aus Richtung Arbeitgeber entsinne, will man diese Endgültigkeit in Vivento haben, um am Ende sagen zu können: DAS ist jetzt der Rest, den ich mit allen rechtlichen Mitteln nicht irgendwohin vermitteln kann. Weil auf Amt geklagt, weil gesundheitliche Einschränkungen, weil soziale Einschränkungen, etc. Das wäre dann der Rest, mit dem sich Vivento eigentlich gar nicht mehr auseinandersetzen könnte, weil alle Mittel erschöpft sind.
Diesem Rest müsste man - aus den unterschiedlichen Gründen - wieder IM Konzern behandeln, sprich, so ortsnah wie möglich auf einem amtsangemessenen Posten einsetzen, was man bisher ja tunlichst zu vermeiden gewusst hat. Meiner Meinung nach wird das in Vivento ein paar Hundert betreffen, den Zahlen aus der letzten BV nach.
Wenn ich mir auch die Aussagen in den BV-Präsentationen ansehe, zieht es der Konzern auch nur in Erwägung, zum Beispiel aus VCS nur die "voll einsetzbaren" Kollegen z. B. zu DTKS zu verschieben.
Tja... was aber passiert dann mit den paar Hundert Schwerbehinderten, die als Transfermitarbeiter, als PBM-ler, als derzeit noch in der GHS-Security (BES) als Pförtner eingesetzte Kollegen, deren Betrieb zum 01.01. nach Vivento rübergezogen wird?
Das Gruseln wird kein Ende nehmen.
Andrea, geh mit deinem Anwalt vertrauensvoll den Klageweg. Anders will die T es nicht haben. Und vielleicht sieht nächstes Jahr auch einiges in Vivento-neu anders aus. Man weiss ja nix genaues nicht.
So gehts aber bei allen, die noch in laufenden Zuweisungsverfahren stecken. Man legt es arbeitgeberseitig einfach darauf an, es über die Verwaltungsgerichte "klären" zu lassen.
Meiner persönlichen Meinung nach will man alle fraglichen Fälle (egal wie viele Atteste und Gutachten und Unzumutbarkeiten bestehen) über einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil laufen lassen, um innerhalb des T-Konzern ein endgültiges Rechtsurteil in der Hand zu haben. Die Leute, die es betrifft, sind ja derzeit alle in PBM/Vermittlung Vivento oder als TMA in Vivento. Wenn ich mich an so einige "Sprüche" aus Richtung Arbeitgeber entsinne, will man diese Endgültigkeit in Vivento haben, um am Ende sagen zu können: DAS ist jetzt der Rest, den ich mit allen rechtlichen Mitteln nicht irgendwohin vermitteln kann. Weil auf Amt geklagt, weil gesundheitliche Einschränkungen, weil soziale Einschränkungen, etc. Das wäre dann der Rest, mit dem sich Vivento eigentlich gar nicht mehr auseinandersetzen könnte, weil alle Mittel erschöpft sind.
Diesem Rest müsste man - aus den unterschiedlichen Gründen - wieder IM Konzern behandeln, sprich, so ortsnah wie möglich auf einem amtsangemessenen Posten einsetzen, was man bisher ja tunlichst zu vermeiden gewusst hat. Meiner Meinung nach wird das in Vivento ein paar Hundert betreffen, den Zahlen aus der letzten BV nach.
Wenn ich mir auch die Aussagen in den BV-Präsentationen ansehe, zieht es der Konzern auch nur in Erwägung, zum Beispiel aus VCS nur die "voll einsetzbaren" Kollegen z. B. zu DTKS zu verschieben.
Tja... was aber passiert dann mit den paar Hundert Schwerbehinderten, die als Transfermitarbeiter, als PBM-ler, als derzeit noch in der GHS-Security (BES) als Pförtner eingesetzte Kollegen, deren Betrieb zum 01.01. nach Vivento rübergezogen wird?
Das Gruseln wird kein Ende nehmen.
Andrea, geh mit deinem Anwalt vertrauensvoll den Klageweg. Anders will die T es nicht haben. Und vielleicht sieht nächstes Jahr auch einiges in Vivento-neu anders aus. Man weiss ja nix genaues nicht.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo und guten Abend,
aus eigener Erfahrung kann ich mitteilen, dass die Telekom immer wieder kurz vor einem möglichen Gerichtsurteilt den "Schwanz" einzieht, wenn eine Entscheidung gegen sie droht.
Das wird aus dem Grund gemacht, dass ja kein Gerichtsurteil nachzulesen ist, bei dem schon vorher klar war, dass die Telekom (mal wieder) eine rechtswidrige Vorgehensweise durchgeführt hat. Meiner Meinung nach ist das immer der Fall, wenn Gutachten (insbesondere selbst in Auftrag gegebene) einfach nicht beachtet werden. Es ist ja schon entlarvend, dass z. B. Wegezeitbeschränkungen nicht eingehalten werden oder wie bei Bundesfreiwild, die Wegezeit durch eine Pause aufgehoben werden soll.
Die Begründung war leider nichts als peinlich - denn jeder Rechtslaie kann erkennen, dass eine Pause ja keine Verkürzung der Wegstrecke oder der Wegezeit mit sich bringt !!!
Hier kann man jedem nur empfehlen, sich von einem RA beraten zu lassen und dann notfalls zu klagen - aber nach der Klage ist bei der Telekom oftmals vor der nächsten Zuweisung. Daran kann man sich aber gewöhnen
Gerade die Truppe der PBM NL Berlin bzw. alt SBR und jetzt HRS, findet immer wieder neue Strategien - oftmals auch rechtslich frägwürdige und auch rechtswidrige Wege.
Wenn dan einer mit einer Zurückziehung des Widerspruchsbescheides oder der Zuweisung nicht einverstanden ist, kann man noch die sogeannte Fortsetzungs-Feststellungs-Klage erwirken, die dann trotzdem ein Urteil mit sich bringt - denn ein Urteil ist immer besser als ein Beschluss. Im Zweifelsfall ist ein Urteil vollstreckbar...
Diese Vorgehensweise der Telekom wird sich mit Sicherheit zukünftig nicht ändern, ich vermute eher, dass sich die Situation noch verschärft.
Und mit dem aktuellen Betriebsrat für die PBM NL, also von SBR bzw. jetzt CSH mit den Hampelmänner bzw. -Frauen, (Oliver Ni**** und Eva Str*******), die nur für die Rechte der Telekom eintreten, ist es sehr schwierig.
Aber eins kann ich versprechen: Diese Betriebsräte bekommen wir auch noch zu fassen - denn hier wird auch eindeutig gegen die Interesse eines Beschäftigten gehandelt, gerade vom BRM Oliver Ni**** - der ist bekannt für offensichtliche Parteinahme für den Arbeitgeber
aus eigener Erfahrung kann ich mitteilen, dass die Telekom immer wieder kurz vor einem möglichen Gerichtsurteilt den "Schwanz" einzieht, wenn eine Entscheidung gegen sie droht.
Das wird aus dem Grund gemacht, dass ja kein Gerichtsurteil nachzulesen ist, bei dem schon vorher klar war, dass die Telekom (mal wieder) eine rechtswidrige Vorgehensweise durchgeführt hat. Meiner Meinung nach ist das immer der Fall, wenn Gutachten (insbesondere selbst in Auftrag gegebene) einfach nicht beachtet werden. Es ist ja schon entlarvend, dass z. B. Wegezeitbeschränkungen nicht eingehalten werden oder wie bei Bundesfreiwild, die Wegezeit durch eine Pause aufgehoben werden soll.
Die Begründung war leider nichts als peinlich - denn jeder Rechtslaie kann erkennen, dass eine Pause ja keine Verkürzung der Wegstrecke oder der Wegezeit mit sich bringt !!!
Hier kann man jedem nur empfehlen, sich von einem RA beraten zu lassen und dann notfalls zu klagen - aber nach der Klage ist bei der Telekom oftmals vor der nächsten Zuweisung. Daran kann man sich aber gewöhnen
Gerade die Truppe der PBM NL Berlin bzw. alt SBR und jetzt HRS, findet immer wieder neue Strategien - oftmals auch rechtslich frägwürdige und auch rechtswidrige Wege.
Wenn dan einer mit einer Zurückziehung des Widerspruchsbescheides oder der Zuweisung nicht einverstanden ist, kann man noch die sogeannte Fortsetzungs-Feststellungs-Klage erwirken, die dann trotzdem ein Urteil mit sich bringt - denn ein Urteil ist immer besser als ein Beschluss. Im Zweifelsfall ist ein Urteil vollstreckbar...
Diese Vorgehensweise der Telekom wird sich mit Sicherheit zukünftig nicht ändern, ich vermute eher, dass sich die Situation noch verschärft.
Und mit dem aktuellen Betriebsrat für die PBM NL, also von SBR bzw. jetzt CSH mit den Hampelmänner bzw. -Frauen, (Oliver Ni**** und Eva Str*******), die nur für die Rechte der Telekom eintreten, ist es sehr schwierig.
Aber eins kann ich versprechen: Diese Betriebsräte bekommen wir auch noch zu fassen - denn hier wird auch eindeutig gegen die Interesse eines Beschäftigten gehandelt, gerade vom BRM Oliver Ni**** - der ist bekannt für offensichtliche Parteinahme für den Arbeitgeber
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
es gibt weiterhin nicht viel Neues. Nur das die Telekom manchmal echt komische Schreiben verfasst. Hab heute von meinem Anwalt so eine Abschrift bekommen. Dieses Schrift-
stück kommt mir sehr bekannt vor. Das wurde mal vor fast 2 Jahren verfaßt. Fast derselbe Blödsinn, natürlich etwas hinzugefügt Hinweis(u.a angeblich ein Gerichtsurteil zu Ungunsten
eines Beamten, der ein mehrfachschwerbehindertes Kind hat und trotzdem zugewiesen wurde), natürlich wurde auch mein Alter angegeben, was ich vor fast zwei Jahren hatte.
Und natürlich steht da nichts von meinem BAD-Gutachten von 2013 wegen Fahrzeitbegrenzung. Das habe ich erstmal nur so überflogen. Anwalt meint, in Ruhe studieren bis
Anfang der nächsten Woche, ruhig meine Kommentare dazu geben.
Das mit dem behinderten Kind, da konnte ich unter Tante Google nichts finden bzw. auch nicht unter dem Aktenzeichen (mir kommt dieses aber häufiger vor in irgendwelchen
Zuweisungsurteilen ziemlich bekannt vor). Wollen mir wohl zum Schein wohl Angst machen. Haben die sich das vielleicht ausgedacht die Rechtsverdreher von der T.? Kommt
mir aber so vor.
LG Andrea
es gibt weiterhin nicht viel Neues. Nur das die Telekom manchmal echt komische Schreiben verfasst. Hab heute von meinem Anwalt so eine Abschrift bekommen. Dieses Schrift-
stück kommt mir sehr bekannt vor. Das wurde mal vor fast 2 Jahren verfaßt. Fast derselbe Blödsinn, natürlich etwas hinzugefügt Hinweis(u.a angeblich ein Gerichtsurteil zu Ungunsten
eines Beamten, der ein mehrfachschwerbehindertes Kind hat und trotzdem zugewiesen wurde), natürlich wurde auch mein Alter angegeben, was ich vor fast zwei Jahren hatte.
Und natürlich steht da nichts von meinem BAD-Gutachten von 2013 wegen Fahrzeitbegrenzung. Das habe ich erstmal nur so überflogen. Anwalt meint, in Ruhe studieren bis
Anfang der nächsten Woche, ruhig meine Kommentare dazu geben.
Das mit dem behinderten Kind, da konnte ich unter Tante Google nichts finden bzw. auch nicht unter dem Aktenzeichen (mir kommt dieses aber häufiger vor in irgendwelchen
Zuweisungsurteilen ziemlich bekannt vor). Wollen mir wohl zum Schein wohl Angst machen. Haben die sich das vielleicht ausgedacht die Rechtsverdreher von der T.? Kommt
mir aber so vor.
LG Andrea
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Dibedupp,dibedupp hat geschrieben:Was denn für ein Schreiben? Einer neuer Zuweisungsbescheid oder eine Anhörung oder ein Liebesbrief. Du drückst dich immer recht unklar aus.
Äußerung der Telekom bezüglich bezüglich meiner Zuweisung (aus dem Jahr 2012) in Form von Schriftverkehr zwischen Verwaltungsgericht und meinem Anwalt. Verständlicher`?
Gruß
Andrea