Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

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Fragtmich87
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Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von Fragtmich87 »

Liebe Leser,

ich freue mich sehr, dass Sie sich Zeit nehmen und in sich meinen Artikel durchlesen.
Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite rund um Ihre Krankenversicherung und Beihilfe Probleme.
Als Spezialist im Bereich der Krankenversicherung und Pensionsberechnungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Schreiben Sie mir gerne hier Ihre Fragen, ich werde mich Bemühen täglich Ihre Fragen zu beantworten.


Viele Grüße Marco (Fragtmich87)
vossloch
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von vossloch »

Für welche Versicherung arbeiten Sie? Oder Stehen Sie in direkter Verwandschaft mit Mutter Teresa?
Fragtmich87
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von Fragtmich87 »

Im Rahmen meines Studiums nutze ich die Zeit, die örtlichen Programme zu lernen und das hilft sehr gut! Weiterhin geht es nicht um die Frage wollen Sie was verkaufen, somdern kennt der ÖD seine Versorgungsansprüche? Wieviel wissen Sie schon über Reformen etc. Ich selbst nutze diese Plattform zu studien zwecken und biete im Gegenzug mein Wissen an
vossloch
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von vossloch »

Was studieren Sie? Kennen Sie sich nur in der Beamtenversorgung bzw. Beihilfe aus? Können Sie auch Fragen aus dem Verwaltungsrecht beantworten?
Fragtmich87
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von Fragtmich87 »

Ich studiere Bwl, Vwl und Versicherungsrecht. Verwaltungsrecht hätte ich Kollegen für
vossloch
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von vossloch »

Dann habe ich mal zwei Fragen:

Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren und 65 Jahren können mit ungekürzter Rente in den Ruhestand gehen.
Die Regelung ist für Beamte entsprechend. Was ist mit Menschen, die eine gespaltene Biogrpie haben (20 Jahre Rentenversicherung und 25 Jahre Beamter) ?

Jemand geht mit 55 Jahren in die Altersteilzeit und hat mit dem 65.Lebenjahr 45 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
Wird die Altersteilzeit aufgeteilt aktiv/passiv auf das Alter von 65 oder auf das Alter von 65 Jahren und 11 Monaten?
Steinbock
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von Steinbock »

Fragtmich87 hat geschrieben:Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite rund um Ihre Krankenversicherung und Beihilfe Probleme.
Also folgender Fall:

Person X ist seit 1990 in der PKV
von 1990 - 1995 als Angestellter im ÖD - Beihilferecht Rheinland-Pfalz,
von 1996 - 2013 als Beamter - gleiche Behörde
2013 wechselt er wieder in den Angestelltenstatus ÖD
Verheiratet - 1 Kind 18 Jahre und 1 Kind 23 Jahre Studienreferendarin (mtl. Einkünfte 1.500 € brutto).

Wie muss sich der Angestellte in der PKV krankenversichern ?

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von Steinbock »

dibedupp hat geschrieben:
vossloch hat geschrieben:Dann habe ich mal zwei Fragen:

Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren und 65 Jahren können mit ungekürzter Rente in den Ruhestand gehen.
Die Regelung ist für Beamte entsprechend. Was ist mit Menschen, die eine gespaltene Biogrpie haben (20 Jahre Rentenversicherung und 25 Jahre Beamter) ?

Jemand geht mit 55 Jahren in die Altersteilzeit und hat mit dem 65.Lebenjahr 45 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
Wird die Altersteilzeit aufgeteilt aktiv/passiv auf das Alter von 65 oder auf das Alter von 65 Jahren und 11 Monaten?
Was hat das denn mit Krankenversicherung und Beihilfe zu tun?
Ich vermute einmal, vossloch hat sich auf diesen Satz des TE bezogen:

Als Spezialist im Bereich der Krankenversicherung und Pensionsberechnungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
vossloch
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von vossloch »

Ja, Steinbock hat Recht.
arme Sau
Moderator
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Re: Hilfe bei Ihrer Krankenversicherung und Beihilfe

Beitrag von arme Sau »

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