Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir ein Angebot gemacht, mich zu verbeamten (gehobener Dienst)
Wie ist das mit der späteren Pension?
Ich habe einmal gelesen das man 40 Dienstjahre geleistet haben muss, das man ohne Abschlag in Pension gehen kann (71%)
Wenn ich mit 67 in Pension gehen möchte, kann ich diese 40 Jahre ja nicht mehr erreichen.
Wieviel Abschlag würde da auf mich zukommen?
Danke
Max
Verbeamtung mit 36
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Re: Verbeamtung mit 36
Hallo Maxreiter,
wenn du meinst, dass du als Ang. mit 65, 67 oder dann vielleicht mit 70 Jahren mehr Rente bekommst, dann musst du Ang. bleiben...
wenn du meinst, dass du als Ang. mit 65, 67 oder dann vielleicht mit 70 Jahren mehr Rente bekommst, dann musst du Ang. bleiben...
- Bundesfreiwild
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Re: Verbeamtung mit 36
Hier gilt das gleiche, wie beim Beamten, der mit z.B. 21 verbeamtet wurde und mit weniger als 71,25% in Früh- oder DDU-Pension gehen:
RENTENansprüche aus einem früheren tariflichen Arbeitsverhältnis werden ausgezahlt, bei erreichen der jeweils gültigen Regelaltersgrenze.
Pensionsanspräche werden ausgezahlt, wenn man zum Regelpensionsalter oder per Dienstunfähigkeit pensioniert wird (mit dem jeweiligen erreichten Dienstalter/Pensionsprozentsatz).
Da die Pensionsansprüche von 30 Jahren Beamtentum keine 71,25 % erreichen, sondern aufgrund von nur 30 Jahren Dienstzeit eben nur 60%, dann werden die zur Verfügung stehenden Rentenansprüche (bei erreichen der RV-Regelaltersgrenze) soweit ausgezahlt, bis man die 71,25% in Summe voll hat, der Rest steckt sich der Staat wieder in die Tasche.
Du wirst also vermutlich die volle Altersversorgung erreichen - wenn auch zusammengesetzt aus Pensions- UND Rentenansprüchen.
(sofern du die 15 oder 20 Tarifjahre auch in die Rentenversicherung einbezahlt hast).
Da man bislang mit Pensionsansprüchen aus 30 Jahren besser dasteht, als mit Rentenansprüchen aus 30 Jahren, sollte man sich überlegen, was man macht.
RENTENansprüche aus einem früheren tariflichen Arbeitsverhältnis werden ausgezahlt, bei erreichen der jeweils gültigen Regelaltersgrenze.
Pensionsanspräche werden ausgezahlt, wenn man zum Regelpensionsalter oder per Dienstunfähigkeit pensioniert wird (mit dem jeweiligen erreichten Dienstalter/Pensionsprozentsatz).
Da die Pensionsansprüche von 30 Jahren Beamtentum keine 71,25 % erreichen, sondern aufgrund von nur 30 Jahren Dienstzeit eben nur 60%, dann werden die zur Verfügung stehenden Rentenansprüche (bei erreichen der RV-Regelaltersgrenze) soweit ausgezahlt, bis man die 71,25% in Summe voll hat, der Rest steckt sich der Staat wieder in die Tasche.
Du wirst also vermutlich die volle Altersversorgung erreichen - wenn auch zusammengesetzt aus Pensions- UND Rentenansprüchen.
(sofern du die 15 oder 20 Tarifjahre auch in die Rentenversicherung einbezahlt hast).
Da man bislang mit Pensionsansprüchen aus 30 Jahren besser dasteht, als mit Rentenansprüchen aus 30 Jahren, sollte man sich überlegen, was man macht.