wegen schwerer Krankheit bin ich am 01.12.2012 in die Frühpensionierung gegangen. (Bundesbeamter) Ich habe während des ganzen Jahres 2012 keinen Erholungsurlaub genommen (bzw. nehmen können). Nachdem ich das Urtei des Europäischen Gerichtshofes (AZ C - 337/10) am 18.01.2013 gefunden habe, habe ich die entsptrechende Stelle am 13.12.2013 angeschrieben und bin damit "vertröstet" worden das die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abzuwarten sei und ich mich jetzt doch nicht mehr melden sollte....

Dann fand ich erstaunllicherweise

Meine Frage wäre on jemand in einer ähnlichen Lage ist und schon Erfahrungen gemacht hat. Hat vielleicht schon jemand seine Ansprüche ausgezahlt bekommen? ( Klar, ich glaube auch an der OIsterhasen...Ironie aus
