Auszahlung des Urlaubsgeldes

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BW11113
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Auszahlung des Urlaubsgeldes

Beitrag von BW11113 »

Hallo zusammen,

wegen schwerer Krankheit bin ich am 01.12.2012 in die Frühpensionierung gegangen. (Bundesbeamter) Ich habe während des ganzen Jahres 2012 keinen Erholungsurlaub genommen (bzw. nehmen können). Nachdem ich das Urtei des Europäischen Gerichtshofes (AZ C - 337/10) am 18.01.2013 gefunden habe, habe ich die entsptrechende Stelle am 13.12.2013 angeschrieben und bin damit "vertröstet" worden das die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abzuwarten sei und ich mich jetzt doch nicht mehr melden sollte.... :?: Ach ja. Nach meinem "Ende" als Beamter wurde auch noch ein GdB von 50 festgestellt.

Dann fand ich erstaunllicherweise :D ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.01.2013 ( 2 c 10 - 12) (Die Beamten müssen gleichgestellt sein und würden 28 Tage Urlaub bezahlt bekommen)und schrieb die Stelle am 25.04.2013 an . Seit dem ist Funkstille.

Meine Frage wäre on jemand in einer ähnlichen Lage ist und schon Erfahrungen gemacht hat. Hat vielleicht schon jemand seine Ansprüche ausgezahlt bekommen? ( Klar, ich glaube auch an der OIsterhasen...Ironie aus :D )
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Auszahlung des Urlaubsgeldes

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Mein Tipp:
Verabschieden Sie sich von dem Wort "Urlaubsgeld" (das gab es zuletzt 2003) und schauen Sie, was Sie hier zum Stichwort "Urlaubsabgeltung" finden.

Frohe Ostern!
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Auszahlung des Urlaubsgeldes

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

also am Besten forderst du deine Dienststelle bzw. Personalbereich auf, den wegen (krankheit) nicht genommenen Urlaub auszuzahlen - du kannst dich auf das zitierte Urteil berufen...
Setzte eine Frist von max. 2-3 Wochen und schreibe unmissveständlich (per Einschreiben), dass du bis dahin einen rechtsmittelfähigen Bescheid haben möchtest.
Ein kleines Problem wäre jetzt noch, wenn du keinen Widerspruchsbescheid bekommst - ist aber nicht so schlimm, denn dann kannst du nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage erheben und die Monatsfrist greift naturgemäß auch nicht...

Wenn der (ablehnendede) Widerspruchsbescheid eingeht, hast du einen Monat ab Zugang Zeit, die Ablehnung zu prüfen - ich gehe davon aus, dass du i. d. R. den Anspruch bekommst, wenn es so ist, wie du hier beschrieben hast...
Ich würde einen Anwalt konsultieren, und mir in einem Rechtsberatungsgespräch die Möglichkeiten erläutern lassen...wenn du eine RS-Versicherung hast, ist das ja ohne Probleme möglich...

Aber auch ohne eine Rechtschutzversicherung macht ein Rechtsberatungsgespräch sind - die Kosten werden bei einer rechtlichen Auseinandersetzung angerechnet - ich gehe davon aus, dass deine Erfolgsaussichtigen bei einer Ablehnung des Widerspruches sehr sehr hoch sein wird...
BW11113
Beiträge: 4
Registriert: 9. Jun 2013, 12:17
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Re: Auszahlung des Urlaubsgeldes

Beitrag von BW11113 »

Danke für die Antworten....

@kater Mikesch:Ich habe ja sobald ich von dem Urteil des EuGH erfahren hab an die entsprechende Dienststelle geschrieben. Sie verwiesen mich auf das ausstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Als das dann "raus" war habe ich erneut geschrieben. Ich hoffe jetzt das diese beiden Schreiben als "Antrag" gewertet werden. Sie haben ja auch geschrieben das mein Antrag "eingegangen "ist. Das Geld zu bekommen wäre natürlich klasse, aber mich jetzt mit "denen" wieder auseinandersetzen zu müssen ist momentan eine fürchterliche Vorstellung. (Meine Krankheit die zur Frühpensionierung führte bekam ich wg. Mobbing, bzw. Bossing")

Wenn er auch vielleicht naiv ist hoffe ich das die Dienststellle ohne rechtliche Auseinandesetzung jetzt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts das mir zustehende Geld zahlt....(siehe meinen ersten post...Osterhase) :D :(
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