Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ach...!
Da kommen mir doch die Gedanken, die ich schon vor dem Urlaub hatte:
Jetzt gehts nur noch darum, ein paar Hundert "Restfälle" unterzubringen, die man durch die Rechtsverfahren gescheucht hat und vor Gericht baden gegangen ist.
WENN jetzt die örtliche Unterbringung angesagt ist (VBS ist aber keine rechtskonforme Lösung für die Kläger auf Amt!! Nunja... die paar kann man auch evtl. anders aus den Füßen bekommen), will man wohl bis zum Jahresende den Vivento-TFM-Bereich leer bekommen, um ihn zum Jahresende schliessen zu können????
Um sich dann nur noch mit dem Bereich der freiwilligen Beamten befassen zu müssen (BMA).

Nur... Auch dann untergebrachte und in Beschäftigung befindliche TMA-Beamte können aus der Beschäftigung rausfallen, aus Abordnungen zurückkehren, sowohl zur derzeitigen Vivento, als auch zur PBM-NL.
WER ist dann zuständig? Meine Überlegung wäre, dass man evtl. im HRM-Bereich des Konzern (dort, wo auch die PBM-NL organisatorisch untergehängt ist), die Rest-TMA "verwaltet".
Rein organisatorische Änderungen kann man ja relativ problemlos machen. Vielleicht legt man auch die Unbeschäftigten der PBM dann in die neue Einheit mit den restlichen Transferkräften zusammen in eine neue, vielleicht mit Zendt direkt als Chef? Würde evtl. einige rechtliche Probleme aus dem Weg schaffen.
Alles meine persönlichen Überlegungen, die absolut keine offizielle Informationsbasis haben. (Also meine persönliche Glaskugelvorschau).

In Anbetracht der Tatsache, dass ich aber weiss, wieviel Geld Vivento jedes Jahr verschlingt (ein etwas intensiverer Blick in den offiell-öffentlichen Geschäftsbericht zeigt die Zahl von rund 400 Mio Euro) - da könnten sich die Hauptaktionäre schon Gedanken machen, ob man das Geld nicht besser für andere Dinge (z.B. Dividendenzahlungen) verwendet.
Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

auch wenn es persönliche Meinungen von dir sind, sollte man diese Überlegungen sehr gut überdenken und auch von proT-in unterstützen.

Aber nur unter einer Bedingungen:
Es kann und darf nicht sein, dass egal ob beschäftigt oder beschäftigungslos, einem das aktive und passive Wahlrecht genommen wird. Ich und wahrscheinlich auch alle anderen betroffenen möchten mit eigener Stimme die wählen können, denen wir unser Vertrauen geben.
Ich natürlich möchte auch einige sich wählen lassen können, um von der Basis aus den Demokratie-Prozess zu gestalten - und um verschiedenen Verantwortlichen auch mal mitzuteilen, wie es bei den Betroffenen aussieht.

Um Umstrukturierung ohne Wahlrecht (das ist ja eine Beschneidung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des GG) ist nicht hinnehmbar - das Problem ist nur, so lange Verdi hier das Sagen hat und Verhandlungspartner der Telekom bzw. Dienstherr ist, wird sich leider nicht so viel ändern.
Man kann immer wieder nur mitteilen, dass bei der nächsten BR-Wahl sich viele Mitglieder von proT-in aufstellen lassen sollen und diese dann auch gewählt werden (müssen).

Denn schlimmer als die Situation unter Verdi, gehts nimmer - hier wird auf dem Rücken der Beschäftigten ein Verteilungskampf ausgetragen, bei dem Verdi nicht das Wohl der Beschäftigten im Auge hat sondern oftmals nur das eigenen - und da wird auch schon des öfteren mit dem AG zum Nachteil der Beschäftigten etwas ausgehandelt, bei dem man nur staunen kann...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

WEM sagst du dass? Ich bin ja BR in einem Betriebsrat, wo ver.di die Gesamtmehrheit hat, aber die Beamtenmehrheit bei Prot-in liegt. Damit können die Prot-in-BRs sämtliche Beamtenangelegenheiten mit ihrer Mehrheit mitbestimmen. Und da die meisten Einzelfälle Beamte betreffen, ist ver.di da außen vor. Schmeckt denen natürlich übehaupt nicht.

Die Lage der unbeschäftigten PBM-Ler ist natürlich unsäglich bescheiden. Einzelproteste wirken sowieso nicht.

Ich sehe es als einzige Möglichkeit an, dass sich da alle mal zusammen tun und einen Gemeinschaftsprotest aufsetzen, an dem sich möglichst ALLE beteiligen.
Vielleicht auch mal ver.di anklingeln, dass man offensichtlich als Gewerkschaft hier untätig bleibt (und die Gewerkschaft/Tarifpartner wäre die EINZIGE Institution in der PBM, die rein rechtlich etwas verändern könnte), um ihren Einfluss zu sichern und bei einer möglichen Wahl nicht von Prot-in aus einem möglichen rechtmässigen Betriebsrat verdrängt zu werden. Dies wäre dann praktisch der Vorwurf von Korruption, weil man zu eigenen ver.di-Gunsten - und denen der des Arbeitgeber - die Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechtes der oft dauerhaft in Untätigkeit gedrängten Beamten in der PBM verhindert. Vielleicht mal einen offenen Brief an den guten Herrn Bsirske schreiben.
Vielleicht sollte man ver.di mal direkt an den Pranger stellen, wenn man über die vom Arbeitgeber errichtete Betriebsstruktur keinen Angriffspunkt hat.

Mir fällt zu dem Thema einfach nix mehr ein.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

ich glaube das hier Proteste bei verdi oder dem AG/Dienstherr nichts bringen - denn eine Änderung käme einer Eingestehung von einem langjährigen und rechtswidrigem Vergehen gleich...

Ich habe persönlich bei verdi angefragt, und man hat mir mitgeteilt, dass der ZuordnungsTV die Mitbestimmung regelt - dort steht geschrieben, dass der damalige BR des SBR (heute BR von CSS) die Vertretung der nicht beschäftigten Beamten übernimmt und dafür zuständig ist.
Dafür bekommt dieser BR zusätzlich Bürokapazitäten bereitgestellt...
Das mit den Bürokapazitäten ist das Papier nicht wert worauf es steht und der BR (Herr Nicxxx und Frau Strxxxxxxx) haben ersten nicht die Zeit um sich um dieses Klientel zu kümmer und zweitens ist besonders der Herr Nicxxx sowas von arrogant und immer auf der Seite des AG/Dienstherrn - hier werden eindeutige Grundrechte gerade von diesem Hampelmann mit den Füßen getreten...

Da werden Aussagen des AG/Dienstherrn identisch übernommen und nach einer Klage dann von der Telekom ganz schnell akzeptiert - von so einem BR muss man sich vertreten lassen...

Hier hilft nur eine Grundsatzklage wegen der fehlenden Gleichberechtigung nach Art. 3 GG - die Beschäftigungslosen haben kein aktives und passive Wahlrecht und werden in ihren Grundrechten eingeschränkt...
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Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Brauner »

Zum Demokratie-Prozess in der Türkei möchte ich mal anmerken, dass dort durch die Verfassung garantiert ist, ohne vorherige Erlaubnis
Arbeitnehmerrverbände zu gründen.

Weil verdi meint mit einem ZuordnungsTV die gesetzlichen Regelungen(BetrVG ua) ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sollten wir überlegen, entgegen gültigen deutschen Gesetzen mit einer Spaßguerilla eine andere Arbeitsnehmervertretung zu installieren.

Legitimiert wird sie, indem man sich auf die türkische Verfassung beruft!


Was wir für diese Aktion brauchen ist eigentlich nur einen AlibiTürken. Den werden wir mit einem Aushang im Konzern suchen, als erstes taucht dieser Aushang in der Konzernzentrale BONNz auf, von dort nimmt er seinen Weg durch die ganze Banenenrepublik. Ich bin sicher, dass wir damit nach und nach eine größere Aufmerksamkeit bekommen und Kollegen erreichen, die sich gegen diese PseudoBRe im Konzern und den üblen Machenschaften von verdi wenden.

proT-in kennt ja einen BR (früheren?) der Konzernzentrale, der kann darüber berichten wie eine unabhängige Liste einen BR Sitz in der Freistellung bekommen hat und zwar durch eine legitime Wahl ! Was in Bonn möglich ist ...
Die Bürger demokratischer Gesellschaften sollten Kurse für geistige Selbstverteidigung besuchen, um sich gegen Manipulation und Kontrolle wehren zu können.
von: Noam Chomsky, amerikanischer Sprachwissenschaftler und Schriftsteller
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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

das wäre ein guter Vorschlag ;-))

Aber leider gelten in Deutschland die Deutschen Gesetze und nicht die Türkischen Gesetz...schaaaaaade.
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Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Brauner »

Kater-Mikesch hat geschrieben:das wäre ein guter Vorschlag ;-))

Aber leider gelten in Deutschland die Deutschen Gesetze und nicht die Türkischen Gesetz...schaaaaaade.
Die deutschen Gesetze? werden doch auch von verdi und Telekom ignoriert, warum sollte man denen nicht mal den Spiegel vorhalten?

Dies hätte doch ein öffentlich wirksammes Signal. PR in eigener Sache ist alles - während der ZuordnungsTV die Rechte der Beamten beschneidet, gibt die türkische Verfassung den Beamten die Rechte zurück. Überlege mal, was besser für Beamte ist?



In der Türkei nennen sich Demonstranten inzwischen auch selbst Capulcu Plünderer, weil sie die öffenliche Zurschaustellung von E. bezwecken.
Weil diese Demonstranten nicht plündern, sind sie nicht dafür zu belangen.

„Erdogan nennt uns Capulcu – Plünderer“
http://www.handelsblatt.com/politik/int ... 07274.html


In diesem Sinne soll verdi uns kritisieren, wenn wir falsche Gesetze anwenden. Falsche Gesetze wendet verdi schon lange an, es sind ihre eigenen selbstgestrickten TVe.

Ein Intellektueller zu sein, ist eine Berufung für jedermann: es bedeutet, den eigenen Verstand zu gebrauchen, um Angelegenheiten voranzubringen, die für die Menschheit wichtig sind. Einige Leute sind privilegiert, mächtig und gewöhnlich konformistisch genug, um ihren Weg in die Öffentlichkeit zu nehmen. Das macht sie keineswegs intellektueller als einen Taxifahrer, der zufällig über die gleichen Dinge nachdenkt und das möglicherweise klüger und weniger oberflächlich als sie. Denn das ist eine Frage der Macht.
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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Brauner,

das bringt uns nicht viel weiter - eine Klage (ggf. eine verfassungsrechtliche Klage) muss Klarheit bringen. Der Dienstherr hat mit der PBM NL eine Einheit geschaffen, die im rechtsfreien Raum die Grundrechte eines Menschen missachtet...
Verdi und Telekom meinen, mit einem Zusatztarifvertrag dies heilen zu können - das ist der Ansatz und keine Phantasien mit türkischen Gesetzen...
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Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Brauner »

Ich gebe Dir im Prinzip Recht. Das Weiterkommen mit einer Klage sehe ich aber nicht. Wie lange soll das dauern?

Wer sich selbst zum BR oder Mitarbeitervertretung der PBM NL erklärt, macht damit Politik,
könnte auf direkte Konfrontation mit den verdi Spitzen gehen. Es kommt zum Konflikt, OK, wir werden den Ausgang dieser Auseinandersetzung nicht verdi überlassen.

Was wäre eine Verhandlungssache für den Konzernbetriebsrat, zu dem wir uns auch gleich selbst ernennen?



Eigentlich geht es dabei um eine Risikoeinschätzung jedes Einzelnen der so agiert.
Ich selbst wäre in dieser selbsternannten BR Position maximal mit Hausverbot bedroht.
Jeder Beteiligte muß es selbst wissen, ob er zu Beginn der Kampagne es ertragen kann, zB. als Witzfigur beschimpft zu werden.

Sucht Euch ein Vorbild, mein Vorbild ist Ken Livingstone.
Die "Sun" feierte damals seine Wahl mit der Schlagzeile "Roter Ken zum König von London gekrönt", doch bald startete das größte britische Boulevardblatt einen

Kreuzzug gegen den "hassenswertesten Mann in Britannien", diesen "verdammten Narren". Inzwischen tituliert die "Sun" Livingstone schlicht als "diesen Idioten".

Ein türkisches Sprichwort sagt:
"Denjenigen, der die Wahrheit spricht, verjagt man aus 9 Dörfern."

Wo bist Du schonüberall gewesen? Entscheide jetzt mal selbst, was Du willst.
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dsabwien
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von dsabwien »

Nächstes Jahr ist BR - Wahl.

Da wir Beamte nun alle bei seit dem 19.03.2013 bei CSS sind, fordert jeder Beamte konsequent dort das Wahl- und Kandidatenrecht gem. Betriebsverfassungsgesetz ein.

Wird es verweigert, kann jeder die gewählte Mannschaft des SBR - CSS BR nach der Wahl anfechten, oder sehe ich das falsch?

Ich selbst habe die Zuständigkeit des SBR - BR bei meiner Klage gegen die Zuweisung in der VCS auch als Klagepunkt mit aufgenommen.
Die Zuständikeit des SBR - BR sollte jede/er Beamtin /Beamte bei der Anhörung als Punkt gegen eine Zwangszuweisung mit aufnehmen.

Die Verwaltungsrichter ignorieren das bei mir bislang einfach, da sie sich mit der Materie nicht beschäftigen wollen oder auch können, da es eigentlich im Arbeitsrecht verankert ist.

Das passiert, wenn man rechtlich nicht eindeutig Beamter noch Angestellter, sondern ein Telekomhybrid ist.
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Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Brauner »

Nenne mich ruhig einen Telekomhybriden, ich kenne meine Rechte, als ehemaliger BR.

Nach dem BetrVG gibt es vorzeitige Betriebsratswahlen, wenn es keinen BR gibt, und anderes ...

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/13.html

Wer Betriebsratswahlen behindert wird bestraft.
LAG-KOELN – Beschluss, 14 TaBV 44/07 vom 21.01.2008
1. Die Strafrechtsvorschriften der §§ 119, 120 BetrVG gehören als Teil des BetrVG zum Grundlagenwissen für Betriebsräte.
http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/betrvg-119

§§ 119 BetrVG, 240 StGB
Strafurteil wegen Behinderung einer Betriebsratswahl

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html
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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Brauner,

das ist alles richtig was du schreibst...wer BR-Wahlen behindert wird bestraft...
Das Problem ist nur, es werden keine BR-Wahlen behindert...jedenfalls hat das noch kein Gericht in Deutschland für die PBM NL entschieden.

Die Telekom behauptet, dass die PBM NL kein Betrieb im Sinne des BetrVG ist - jetzt würde jeder normale Betriebsrat in einem Unternehmen sagen:
Nein, das ist nicht so, denn dieser Betrieb hat einen eigenen Betriebszweck - und das ist die Verwaltung der Beamten inkl. der Beschäftigungslosen - die Arbeiten werden zwar vom
damaligen SBR (Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht) ausgeführt, aber das ist für die Argumentation unerheblich...

Jetzt geht der Verhandlungsparter verdi aber hin und sagt:
Liebe Telekom, das glauben wir dir...

Und somit sitzen die Beschäftigungslosen in der Zwickmühle - denn dann muss jeder individuell das Gegenteil mittels Klage beweisen. Und so lange verdi und Telekom sich einig sind, bleibt nur der Klageweg...
Dann wird noch schnell der ZuordnugnsTV mit § 8a ins Leben gerufen, und dort wird die Vertretung für die PBM NL Beschäftigungslosen geregelt - natürlich bekommt der BR, der gesetzlich für diese Beamten zuständig ist, aus diesem § 8a genügend Büropersonal zur Verfügung gestellt...theoretisch...

Aber hat das jemals einer nachvollzogen - für diese ca. 800 bis 1000 Beamte (es können aus weniger sein) müssen über 10 Betriebsratsmitglieder gewählt werden, von denen
dann drei BRM komplett freigestellt werden müssen...
Und jetzt ratet mal, von welcher Gewerkschaft diese Vertreter bei einer Wahl wären - ganz bestimmt nicht von den Verhinderern von verdi - dieses Gemauschel haben die Beamten
nämlich satt...

Und stellt euch mal vor, die PBM NL Beschäftigungslosen würden zum damaligen SBR gehören und hätten teilweise dann Funktionen an den Schaltstellen der Telekom/DH...?
Das wäre der GAU für die Telekom und den Dienstherrn...


Es wundert mich aber schon, dass z. B. proT-in hier nicht aktiv voran schreitet und diese schreiende rechtswidrige Ungleichbehandlung nach dem Gleichheitsgrundsatz (jeder ist gleich somit kann jeder einen BR wählen und sich wählen lassen) gerichtlich prüfen lässt...aber diesmal nicht vor einem Amtsgericht in Bonn (die Zentrale lässt grüßen) sondern vor einem VG und notfalls bis vor das BVergG - das traut sich vermutlich aktuell noch nicht einmal proT-in...
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Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Brauner »

Kater-Mikesch hat geschrieben: ...

Aber hat das jemals einer nachvollzogen - für diese ca. 800 bis 1000 Beamte (es können aus weniger sein) müssen über 10 Betriebsratsmitglieder gewählt werden, von denen
dann drei BRM komplett freigestellt werden müssen...
Und jetzt ratet mal, von welcher Gewerkschaft diese Vertreter bei einer Wahl wären - ganz bestimmt nicht von den Verhinderern von verdi - dieses Gemauschel haben die Beamten
nämlich satt...

Und stellt euch mal vor, die PBM NL Beschäftigungslosen würden zum damaligen SBR gehören und hätten teilweise dann Funktionen an den Schaltstellen der Telekom/DH...?
Das wäre der GAU für die Telekom und den Dienstherrn...


Es wundert mich aber schon, dass z. B. proT-in hier nicht aktiv voran schreitet und diese schreiende rechtswidrige Ungleichbehandlung nach dem Gleichheitsgrundsatz (jeder ist gleich somit kann jeder einen BR wählen und sich wählen lassen) gerichtlich prüfen lässt...aber diesmal nicht vor einem Amtsgericht in Bonn (die Zentrale lässt grüßen) sondern vor einem VG und notfalls bis vor das BVergG - das traut sich vermutlich aktuell noch nicht einmal proT-in...

Man muß nicht immer alles prot-in überlassen. Ein loser Zusammenschluß von Betroffenenen gründet einfach einen Wahlvorstand und beschließt eine Betriebsratswahl durchzuführen.

verdi hat zu dieser Wahl eine ganz andere Auffassung und wird nicht nur kritisieren, sondern auch darauf verzichten eine eigene Liste aufzustellen.

Wir haben es erlebt, dass verdi schon auf vorgezogene Betriebsratswahlen verzichtet hat, stattdessen gab es ehemailge Betriebsräte, die ihre Freistellung behielten und nun Sachverständige waren.
Soviel Sachverstand hatten diese ehemaligen BR nicht, sie hätten in das BetrVG, Kommentaren und Gerichtsbeschlüsse schauen sollen. Statt da herrumzudeuten, was § 80 BetrVG bedeute.
(3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html



Ich schätze bis zur darauffolgenden Wahl wird es Gerichtsprozesse geben. Auch darauf könnte man sich vorbereiten.

Man sollte ganz genau beobachten, was in dieser Situation der Konzernbetriebsrat macht, der könnte den neu gewählten legalen Betriebsräten in die Suppe spucken. Was allerdings dann wieder Anlass zu Klagen geben wird.

Für die Telekomhybriden:
Übrigens kann sich auch ein Zeitarbeitnehmer an den Betriebsrat des Entleiherbetriebes wenden. Wenn es in einer Konzernleihe auch Genehmigungen geben sollte, durch die Landesarbeitsämter, dann wäre es nur konsequent anzuzweifeln, dass es Konzernleihe gibt,
wenn Telekom behauptet es gäbe keine Betriebe.

Da beist sicht die Katze in den Schwanz, ohne Betriebsrat keine Betriebe - ohne Betriebe keinen Betriebsrat.


Wegen den Vorgängen dieser Art mit Mißdeutungen und bewußten Manipulationen wird es zu einem GAU kommen, für verdi.
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dsabwien
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von dsabwien »

Hallo Brauner,

mit Telekomhybriden meinte ich mich selbst!

Beamtenrecht wird nicht beachtet oder bewußt bei Telekomnachteilen ausgeblendet, Arbeitsrecht gem. Betriebsverfassungsgesetz für Betriebsratswahlen im SBR für die Beamten nicht angewendet.
Telekomhybrid halt.

Wie gesagt, es ist als Klagepunkt bei mir anhängig, aber es wird sicherlich nicht von einer einzelnen Person bis zum höchsten Gericht
durchgeboxt werden, da kurz vorher die Telekom den Klagegrund vom Markt nimmt, sprich die Zuweisung zurückzieht.

Alles schon vorgekommen.
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Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Brauner »

Wenn Telekom eine Zuweisung zurückzieht, dann kneifen sie doch. Haben die denn Angst vor einer gerichtlichen Entscheidung?

Man sollte wirklich mal die Spielregeln ändern, damit Betroffene eine Rolle spielen.

Oder glaubst Du, dass widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers wiederholt bei den Prozessen gebracht werden kann, ohne dass man auf die Bremse treten kann? Wie häufig werden Entscheidungen vom Arbeitgeber zurückgezogen, wenn er erkennt, einen Prozess zu verlieren.

Läßt sich der Kläger dann auf einen Vergleich ein? Womöglich außergerichtlich, damit die Vorgehensweise des Arbeitgebers dem Gericht nicht bekannt ist. Es könnte ja sein, dass dem Richter die Karriere behindert wird.
Das Prinzip " EINE HAND WÄSCHT DIE ANDERE" funktioniert also auch bei den Gerichten. Und die Klägeranwälte machen da sogar mit.


Was kann man denn wirklich mit Einzelprozessen erreichen? Eine zurückgezogene Zuweisung ist noch kein Erfolg.

Besser wäre ein Zugeständnis, welcher Arbeitsplatz dauerhaft dem Kläger gegeben wird. Aber dies ist einzelfallbezogen und verfolgt keine Gesamtstrategie.


Was fehlt ist die Untergrabung von verdi und eine deutlichere Spaltung verschiedener Interessen innerhalb verdi. Dies würde dazu führen, dass Entscheidungsstrukturen bei verdi in Frage gestellt werden.

Die Strategie lautet im Sinne von, "im Westen lärmen und im Osten angreifen". Wobei die Rolle von Betriebsräten nicht unterbewertet werden darf, wenn sie sich nichts von verdi aus der Hand nehmen lassen. Genau dies tun auch verdi BRe, wenn sie erkennen, dass verdi gegen ihren Betrieb aggiert.
Wie wir häufig gesehen haben, bestimmt nicht der BR, sondern das Verschieben von Personal löst dem BR ein Problem. Mit Leuten, die nicht mehr in dem Betrieb sind, hat der BR nichts mehr zu tun.

Wie man an dem nachgenannten Bericht sieht, ist die Meldung nicht aus dem Fachbereich Telekommunikation gekommen. Dort ticken die verdi Funktionäre ganz anders.

Ein Konzern ist in der Gestaltung von konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung zur Verringerung von Personalkosten nicht völlig frei. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in zwei Entscheidungen (Beschlüsse vom 18.06.2008, Az. 3 TaBV 12/08 und 3 TaBV 08/08) einer bestimmten, gegen den Willen des Betriebsrat umgesetzten Form der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung einen Riegel vorgeschoben.
http://besondere-dienste.hessen.verdi.d ... im_konzern



Aber hier sehe ich einen guten Ansatzpunkt, der BR im Entleiherbetrieb ist auch für die Konzern-Leiharbeiter zuständig.
Hierzu ist es wichtig, dass sich Beamte auf Urteile von Arbeitsgericht berufen. In diesem Sinne ist die Bezeichnung TelekomHybrid auch für mich als T-Beamter
zutreffend.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.