Hallo Kollegen,
ein Beamter soll in NRW wegen DU frühpensioniert werden. Angenommen er legt Widerspruch ein, er erhält dann ja seine Bezüge weiter, so lange wie das Verfahren läuft. Falls er verliert und pensioniert wird, muss die Differenz zur Pension für die Zeit des Verfahrens später zurückgezahlt werden?
Gruß Tesla
Weiterzahlung von Bezügen
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