Hallo zusammen,
ich habe da mal eine "brisante Frage". Ist es beamtenrechtlich verboten bzw. wird es geahndet, wenn ich während einer langfristigen Erkrankung(seit 3 Monaten, Ende nicht in Sicht) mit evt. anschließender DU, meine befristete Teilzeit nicht weiter verlängere, oder muss ich das Begründen? Ich verspreche mir davon eine beschleunigte Bearbeitung meiner Angelegenheit, da ich diese Ungewissheit nicht mehr ertrage. Lg
Auslaufen lassen der Teilzeit während einer Erkrankung
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Re: Auslaufen lassen der Teilzeit während einer Erkrankung
Das ist völlig legitim und opportun. Es gibt dafür sogar eine gute Begründung: Eine Vollzeitbeschäftigung ist ein Grundprinzip des Berufsbeamtentums (Verfassungsrang!). Die Teilzeitbeschäftigung ist die Ausnahme. Deshalb braucht man für die Ausnahme auch Gründe (Kinder, mangelnde Lust etc.). Schwierig kann es höchstens werden, wenn während der DU die Teilzeit ausläuft, du irgendwann wieder dienstfähig wirst und dann gleich einen Teilzeitantrag stellst... Da würde ich als Dienstherr schon etwas sauer werden. Wobei man aber auch für diese Vorgehensweise gute Gründe finden wird. Eine auf diese Erwägung gestützte Ablehnung der Teilzeit nimmt jeder mittelmäßige Anwalt ohne weiteres auseinander....Tacco61 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe da mal eine "brisante Frage". Ist es beamtenrechtlich verboten bzw. wird es geahndet, wenn ich während einer langfristigen Erkrankung(seit 3 Monaten, Ende nicht in Sicht) mit evt. anschließender DU, meine befristete Teilzeit nicht weiter verlängere, oder muss ich das Begründen? Ich verspreche mir davon eine beschleunigte Bearbeitung meiner Angelegenheit, da ich diese Ungewissheit nicht mehr ertrage. Lg
Gruß aus der Anstalt.