![Embarrassed :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Muss man bei Einstellung wegen Verfolgungsverjährung den Rechtsanwalt selbst bezahlen oder kann hier noch nachträglich eine Entscheidung über die Kosten herbeigeführt werden?
Moderator: Moderatoren
Selbst bezahlen. § 105 OWiG verweist ausgerechnet nicht auf § 467 StPO.rechtspfleger hat geschrieben:Muss man bei Einstellung wegen Verfolgungsverjährung den Rechtsanwalt selbst bezahlen oder kann hier noch nachträglich eine Entscheidung über die Kosten herbeigeführt werden?