Widerspruch gegen Beurteilung

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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Uii. Alle Beurteilungen auf Null und neu? Da bin ich ja mal gespannt.
dsabwien
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von dsabwien »

40.000 demnächst richtig erstellte Beurteilungen vom neune Dienstherren M *Mod*.

Als amtierender Dienstherr kann er sich ja schon mal die Überstundenjahre genehmigen lassen, die er dazu braucht.

Ich würde auswandern.

Ich vermute, es gibt keine Beförderungen mehr, da die Beurteilungsrunde bei der Telekom und ihren Töchtern und Enkeltöchtern
in der jetzigen Organisationsstruktur rechtlich richtig überhaupt nicht mehr umgesetzte werden kann.

Da fehlt mir echt die Fantasie!
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Miteinander,

ja ich finde auch das der Reset aller Beurteilungen recht interessant werden kann und 40.000 neue Beurteilungen ausgestellt werden müssen. Vor allem muss ja jetzt ein rchtsgültiges Beurteilungsverfahren durch T erstellt werden und da bin ich mir sicher T wieder, aufgrund fehlender Einsicht und Fachwissen, irgendetwas an Beurteilungsverfahren "erfindet" und damit wieder vor einem VG landet. Anstatt sich seiner Verantwortung auch der Beamten bewusst zu sein wird eben munter weitergeprügelt und bestehende Rechtsnormen verletzt, gebrochen und verbogen.

Allerdings können Beförderungen auf Dauer nicht verhindert werden, dazu gibt es zuviele Beamte die höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen und damit auch beförderungsfähig sind. Hier eine Gesetzesänderung herbeizuführen wäre für alle anderen Bundesbehörden fatal.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo - die Telekom muss ja nicht 40.000 Beurteilungen neu erstellen...für die nächste Beurteilungsrunde ist diese neue Beurteilung aber unter den neuen
Vorgaben zu tätigen...
Warum wird eine Beurteilung nicht unabhängig von einer Beförderung erstellt - erst einmal sind dass doch zwei verschiedene Vorgänge und dürfen nicht in Abhängigkeit zueinander stehen, so wie es die Gerichte auch geurteilt haben...

Es gibt aber viele schlaue Köpfe bei der Telekom, die sich mal wieder etwas einfallen lassen...es gibt ja auch viele Beratungsgesellschaften, die sich sowas gut bezahlen lassen und wobei dann anschließend wieder der gleiche Mist rauskommt...
Kleine Kinder lernen aus Fehlern - die Telekom aber nicht...
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo

nun ja diese Beratungsfirmen wollen gut bezahlt sein und es gibt sie. Schön wenn diese Firmen einen Vertrieb haben die der Telekom immer wieder Beratungen verpassen die im Desaster enden und keine Konsequenzen nach sich ziehen. Respekt!

Im Umkehrschluss heißt das doch das die T nicht in der Lage ist diese Beratungen durch eigene Spezialisten validieren zu lassen.
Roadster
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Roadster »

Habe meine Klage gegen die Beurteilung letzten Monat gewonnen. Das hat meine Chance auf eine zukünftige Beförderung erhöht :D.
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Zumindest hat sie bewirkt, dass bei es bei der Telekom 2 Jahre (2012 und 2013) keine Beförderungen gibt.
Nur nicht so argumentieren.

Wer glaubt, 36.000 Kollegen auf Kosten von 2700 verarschen zu können, muss eben von den Gerichten gestoppt werden.

Peinlich ist nur die Telekom.
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:. Bei der Anmeldung der Planstellen beim BMF sagt dann die Telekom, wir haben z.B. 10 A8 mit Bestbeurteilung. Also werden wir dann 10 A9 vz bekommen.
Nö...genau so geht es nicht und würde wieder scheitern.

Exakt diese miese Tour wurde unterbunden.
Roadster
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Roadster »

Dann werde ich wieder klagen.
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Brauner
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Brauner »

Mikesch hat geschrieben:
... SNIP

Was passiert mit dem Beurteilungsverfahren? Das wird halt geändert, meistens auch wiederum nicht rechtssicher. Selbst wenn, der Dienstherr findet immer Mittel und Wege, dass seine "Nasen" befördert werden.



.... SNIP


Unterm Strich bleibt also immer alles beim Alten und Klagen haben IMHO eher nachteilige Wirkungen.
Ok, ist nur die Meinung eines alten Mannes.... ;-)

Warum sollte man den Dienstherren nicht den Wind aus den Segeln nehmen, genau das machen einige "Nasen" schon lange.

Insichbeurteilt und hochbefördert, schaffen sie es immer wieder andere lukrative Posten zu bekommen. Wobei man nicht unbedingt den Gönner im Hintergrund vermuten kann. Der fehlt ganz offensichtlich.

Ob es echte Leistung ist, möchte ich nicht kommentieren. Kann so sein, oder nicht.

Zur Methode; Jedesmal nach einem Vorgesetztenwechsel lassen diese "Nasen" sich ein arbeitsrechtliches Zwischenzeugnis ausstellen. Wobei sie damit erst ihre PLUSPUNKTE absichern. Für spätere Bewerbungen, wo diese Zwischenzeugnisse eingereicht werden, läßt diese Vorgehensweise ein nicht übersehbaren zukunftgerichteten Blick erkennen.

Egal wie Beurteilungsverfahren später ist, die guten Karten wurden schon lange vorher verteilt.

Ihr solltet Euch mal einen Überblick verschaffen, was sich nach der Stellenbesetzungsrichtlinie Telekom seit 1996 getan hat.

Im Intranet: PST.telekom.de

Und nicht übersehen, warum fehlende Anforderungsprofile keine KO Kriterien sind.

http://www.juraforum.de/urteile/ovg-rhe ... 1120603ovg
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Aubacke
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Aubacke »

Wie viele Beamte sind es denn davon? Nur das zählt, da Angestellte sich immer ein Zeugnis ausstellen lassen.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,

natürlich gibt es für Beamte Zwischenzeugnisse - die kannst du immer beantragen, wenn du eine Tätigkeit wechselst...

Ich weiß ja nicht, wo du dein Wissen herhast, aber ich denke dass du vom Personalbereich entweder sehr wenig Ahnung hast (das wäre traurig) oder du schreibst hier mit Absicht Unwahrheiten, damit du die User hier verunsicherst...

Auch finde ich es merkwürdig, dass du das rechtswidrige Verhalten der Telekom bei den Beurteilungen/Beförderungen auch noch verteidigst.
Ich kann dich mit den Urteilen und Begründungen der Gerichte überhäufen - dass solltest du auch als linientreuer Anhänger der Telekom einmal erkennen. Wird denn Unrecht durch die Telekom recht, wenn du jetzt mitteilst, dass die fast 2700 Beamte nicht befördert hätten werden können.

Die Telekom hat rechtswidrig gehandelt und wurde auch noch vorher davor gewarnt - aber rede du dir einfach weiter ein, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht...
Ich denke mal, dass du auch noch alles glaubst was der Weihnachtsmann erzählt...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Normalerweise lasse ich mich auch so ein Niveau nicht herab, aber ich bin mal nicht so:

Keinen Anspruch zu haben bedeutet nicht, dass man kein Zwischenzeugnis erhält...es werden dir hier mit Sicherheit jede Menge Beamte mitteilen, dass diese ein Zwischenzeugnis bekommen.
Und außerdem haben Beamte auch keinen Anspruch auf eine Beförderung - und trotzdem werden Beamte befördert...also sehr merkwürdig.


Zum Thema Beurteilung/Beförderung
Ich glaube du bist einer von denen, die vermutlich hätten befördert werden sollen - aus diesem Grunde giftest du hier gegen Jeden und Alles. die die peinlische Niederlage der Telekom vor Gericht für in Ordnung halten...
Aber wir leben in einem Rechtsstaat, und das haben die Gerichte in ALLEN Klagen der Beamten auch für rechtens erklärt - alle Beurteilungen waren rechtswidrig - ohne Wenn und Aber...

Alle Beamten hoffen jetzt, dass die Telekom mal was auf die Reihe bekommt. Denn mit ihrem externen Beraterstab eine Beurteilungsrunde auf so wackeligen Füssen zu stellen und noch nicht einmal die Warnungen im Vorfeld zu deuten, ist schon sehr fragwürdig.
Mich würde es nicht wundern, wenn du vor UND nach dieser Beurteilungsrunde immer noch der gleichen Meinung bist - nämlich dass die Telekom doch ruhig die rechtswidrigen Beurteilungen für die Beförderungen hätte verwenden können...nichts anderes sagst und argumenierst du nämlich hier...
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Brauner
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Brauner »

dibedupp hat geschrieben:
Brauner hat geschrieben: ......Zur Methode; Jedesmal nach einem Vorgesetztenwechsel lassen diese "Nasen" sich ein arbeitsrechtliches Zwischenzeugnis ausstellen. ....
Dann gibt es ca. 8000 - 10000 Nasen im Unternehmen, denn soviele Zwischenzeugnisse werden pro Jahr erstellt.
Stimmen diese Zahlen? Woher stammen sie?

Normalerweise reicht es aus, ein berechtigtes Interesse an einem Zeugnis zu bekunden, beweisen muß man gar nichts. Vielleicht sogar könnte man sagen, dass es für Bewerbungen zu Nebentätigkeiten gebraucht wird. Die Nebentätigkeit wird später mitgeteilt und sollte dann auch genehmigt werden.

Anwälte haben sich schon damit beschäftigt.

http://pm.connektar.de/recht-gesetz/die ... eiten-2788


Wer die Zeugnisse von Klaus T., Spitzel und ehemals leitender Mitarbeiter der Telekom-Sicherheitsabteilung oder
Olaf H. Mirco Mörder, ehemals in der Telekom Controllingabteilung
lesen würde, der kann nur feststellen, dass berufstypische Anforderungen nicht erfüllt wurden. (Ich suchte später mal die Zitate aus dem Lebenslauf herauf, wo auch die Berufslaufbahn beschrieben wird.)

Also warum saßen diese Kollegen auf so hoch dotierte Posten?

Von Olaf H. wußte man, dass die Schwiegermutter schon voher die Weichen stellte.

Warum nur lassen es Führungskräfte immer noch zu?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Olaf H. soll einen IQ von 139 haben. Angeblich.

http://www.welt.de/print/die_welt/vermi ... laf-H.html

Das ist gigantisch und (kein weiterer Kommentar).
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