laufbahn übergreifende Beschäftigung

Themen speziell für Bundesbeamte

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Posttrulla
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laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Posttrulla »

Hallo,
ich bin noch nicht lange hier angemeldet und habe schon einige interessante Themen gelesen.

Ich habe dennoch eine Frage, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.

Ich bin Beamtin im mittleren Dienst (A7). Nun gibt keine zu besetzenden Stellen, die dem mittleren Dienst entsprechen würden. Nach meiner Elternzeit jetzt wurde mir eine Tätigkeit im einfachen Dienst angeboten, vorerst bis Jahresende. Nun aber wurde mir mitgeteilt, daß ich dauerhaft diese Tätigkeit ausüben müsse, eine Abordnung gäbe es nicht. Es würde ohnehin rechtens sein, auf einem Dienstposten, der der Entgeltgruppe 3 zugehört, mit einer A7 uneingeschränkt eingesetzt zu werden.

Leider gibt es hier fast ausschließlich Arbeitnehmer, so dass auch die Personalstelle sehr unsicher ist bei Themen, die Beamte betreffen und ich mich über die meisten Themen selber kundig machen muss.

Ich habe mich bereit erklärt, bis Jahresende den Posten anzunehmen. Meine Frage ist nun, kann man unbefristet auf einem Posten im einfachen Dienst eingesetzt werden oder gibt es da Einschränkungen? Bekommt man da eine Abordnung in den einfachen Dienst für die Zeit? Und ist es richtig, daß die A7 mit der Entgeltgruppe 3 vergleichbar ist? Das es demnach keine Abgrenzungen mehr gibt zwischen den Laufbahnen?

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, vielleicht auch mit den entsprechenden Hinweisen, wo ich das nachlesen kann, betrifft Postnachfolgeunternehmen.

Vielen Dank im Voraus.
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Bundesfreiwild
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Bundesfreiwild »

FEHLER gemacht!!
Der Dienstherr kann anordnen, dass man auf einem unterwertigen Posten eingesetzt wird. Dies darf aber nur "vorrübergehend" geschehen, WEIL eben die Gefahr besteht, dass man im Amt auf das niederigere zurückernannt werden könnte, also z.B. von A8 auf A7.

Eine sogar LAUFBAHNübergreifende unterwertige Beschäftigung ist selbst nach dem neuen PostPersonalNeuordnungsgesetz nicht möglich. Da irrt sich dein Dienstherr gewaltig, wenn er das behauptet. Alle Gerichte, die mit dem Thema telekomisch beschäftigt waren, haben zumindest die Laufbahn geschützt.
In der Regel sagt man, dass eine unterwertige Beschäftigung höchstens bis 2 Amtsstufen möglich ist (aber nur in der eigenen Laufbahn).
Die Beschäftigung auf einem Posten des einfachen Dienstes geht überhaupt nicht! Es sei denn, man macht das eben auch noch freiwillig.

Wenn man das FREIWILLIG macht, schwebt man in der Gefahr, dass der Dienstherr einen irgendwann im Amt zurückgestuft. Das Spielchen hatten wir bei Telekoms auch.
Es wurden dazu Schriftstücke gefertigt, in denen den Beamten GARANTIERT wurde, dass sie wegen dieser Beschäftigung KEINE Nachteile erleiden werden, eine Rückernennung in ein niedrigeres Amt nicht erfolgen wird.

Ich sage nur ACHTUNG UND ALARM!

Ich würde die Freiwilligkeit SOFORT zurückziehen und dem Dienstherrn sagen: Wenn du das machen möchtest, dann mache es. Für mich ist das rechtswidrig. Ich werde dem dann widersprechen, um meine Rechte zu wahren und ggfs. klagen.

Der Dienstherr kann das versuchen, aber dazu muss nicht auch noch freiwillig zustimmen. Damit verwirkt man sämtliche Rechte, sich nachher dagegen zu wehren, wenns hart auf hart kommt.
Würde ich NIIIENIIIENIIIIEEEEmals machen, schon gar nicht freiwillig.

Wenn, dann lasse ich mich zwingen, dann kann ich wenigstens den Rechtsweg einschlagen.
Posttrulla
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Posttrulla »

Hallo, Bundesfreiwild! :-)

Ich habe mittlerweile den BR eingeschaltet. Mir ist bekannt, daß von dort u.U. nur wenig Hilfe kommt. Aber er war doch sehr emsig, hat mir zwei Gerichtsurteile gesendet, wo die Klagen zu Gunsten der Beamten geendet sind.

Damit habe ich wieder bei der Personalstelle nachgehakt und mitgeteilt, daß ich auf jeden Fall ein Schreiben darüber haben möchte, daß diese Beschäftigung befristet bis Jahresende wird, so wie es auch vereinbart war. Und, daß der Einsatz nicht laufbahngerecht ist, also müßte es eine Abordnung geben. So hab ich das verstanden. Die Personaldame wollte sich darum kümmern.

Ich habe es auch bereut, freiwillig diese Tätigkeit angenommen zu haben. Aber, um ehrlich zu sein, hab ich doch noch "an das Gute" geglaubt. Wenn ich entgegenkomme und die Tätigkeit für eine befristete Zeit annehme, daß man sich da vielleicht auch ernsthaft um eine andere Tätigkeit für mich bemüht. Die paar Jahre Abwesenheit von meinem Dienstherren haben doch einiges an Veränderungen gebracht....

ich danke Dir für Deine Tipps.
postdeppvomdienst
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von postdeppvomdienst »

.......ich kenne einen ähnlichen Fall!!!
Bei uns im Zustellsaal wurde vor einigen Jahren eine Bea A7 in der Verteilung eingesetzt, für ca. 7 Monate nach der Elternzeit! Dies wollte sie nicht dauerhaft machen, wurde nach langem Hin und Her nach BONN (500 Km entfernt) abgeordnet, da es dort Dienstposten für "Aufmüpfige" Bea gibt......
ca ein Jahr später war sie wieder hier und zwar in der Zustellung..... sich hatte als Bea abfinden lassen (hab was von 50000 Euro gehört), dann
als AN wieder einstellen lassen!
Also vorsichtig sein.......
mfg
Posttrulla
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Posttrulla »

postdeppvomdienst,

vielen Dank für den Tipp. Genau das sind ja auch meine Bedenken, warum ich mich erstmal auf die Zustellung eingelassen habe. Nur leider wird sich ja auch in einem oder zwei Jahren nichts daran ändern, daß keine Dienstposten in den entsprechenden Laufbahnen vorhanden sind.

Andererseits sind die bisher hier in die Zustellung versetzten Beamten und Angestellten nie wieder auf einen Dienstposten im mittleren Dienst zurückgekommen. Nach dem Motto, einmal angenommen, weggeräumt und gut. Und das macht schon Angst. Das gesammelte Wissen über die 22 Jahre kann ich in der Zustellung nicht anwenden. Jede mögliche Weiterbildung wahrgenommen, selbst viel erarbeitet und man braucht es dort nicht.

Mir ist es auch so ergangen nach der Elternzeit, ich hatte erst eine ANÜ angenommen, die Arbeit war echt gut. Leider wegen eigenem Personalüberhang nicht verlängert und nun doch Zustellung. Noch dazu eine Tour, die einfach nicht zu schaffen ist in der vorgegebenen Zeit, auch von den zahlreichen Vorgängern auf dieser Tour. Da fragt man sich, warum es dort so viele nicht geschafft haben und unbedingt weg wollten.

Irgendwie habe ich noch ein kleines bisschen Hoffnung auf eine gute Lösung, aber die schwindet auch allmählich. Würde sich wieder ein Angebot einer ANÜ oder Abordnung ergeben, würde ich sofort zugreifen. Nur leider habe ich bisher keine Möglichkeit gefunden, an Ausschreibungen bei anderen Dienstherren zu kommen. Vielleicht hat ja jemand nen Tipp für mich. Interamt funktioniert ja leider für die Postler nur sehr eingeschränkt, da sind für uns kaum Stellen zu sehen.
postdeppvomdienst
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von postdeppvomdienst »

Hi........

...nur eines muss dir klar sein, die Situation im mittleren Dienst wird nicht besser werden, da es da auch künfig kaum mehr Dienstposten geben wird! Schließlich sind alle Schalter zu und in den Büros sitzt so schon zu viel "Überhang" herum!!! Und wir im eD buckeln uns zu tote!
Letztlich, sei froh, daß du ein besserbezahlter Zusteller bist............
Unter BUND.de findest du alle aktuellen Stellenangebote, die ausgeschrieben sind!!
mfg
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Bundesfreiwild
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Bundesfreiwild »

bund.de
meinestadt.de
homepages aller öffentlichen Arbeitgeber (Uni, Hochschule, Landes/Bundesarche und Landes/Bundesbibliotheken, Institute aller Art, Kommunalbehörden)
Dort sind die Angebote auch der öffentlichen Arbeitgeber zu finden. Meist unter Aktuelles/Stellenangebote.

Es gibt dort immer wieder Jobs - auch Teilzeitangebote - oft als Erziehungsurlaub/Mutterschutzersatz befristet.
Allerdings dienen solche Befristungen auch oft dazu, neue Mitarbeiter zu testen.

Und wie immer sage ich: Man arbeitet nur das, was man schafft - der Rest bleibt eben liegen.
Am nächsten Tag bleibt eben NOCH mehr liegen. Und am Ende der Woche ist Arbeit für einen zweiten Zusteller übrig.
Wenn alle im Zustellgebiet so mitziehen und nicht dauernd klein beigeben würden, wäre kein Einzelner der Schuldige, alle wären gemeinsam in der gleichen Lage und der Teamleiter hätte die Arschkarte, sich bei SEINEM Chef darum zu kümmern, dass Personal an Land gezogen wird, um die 40 Std/Woche zu leisten, die ihr dauernd an Überstunden schrubbt.
Solange ihr alles auf eurem Buckel austragen lasst, signalisiert ihr dem Chef NUR, dass die Arbeit eben auch mit viel zu wenig Personal erledigt wird. Dann besteht für ihn ÜÜÜberhaupt kein Handlungsbedarf, weil SEINE Ziele ja prima hinhauen, nämlich: 100% Zustellung in der regulären Laufzeit, aber mit nur 75% des eiiigentlich benötigten Personal. Fazit: 25% Personalkosten eingespart, bei voller Zielerreichung = mehr Gewinn in der Unternehmenskasse.
Der Aktionär ist begeistert, der Zusteller mit miesem Einkommen fix und fertig.

Ich bin da ganz bei Mahatma Gandhi: Passiver Widerstand an allen Kampflinien. Stellt eure Karre zum regulären Feierabend ab, singt drei Ommmm-Mantras, geht nach Hause, legt euch in die Sonne, spielt mit euren Kindern und Frauen *g*. Und wenn am nächsten TAg die Karre noch voller ist... am Abend das gleiche Spielchen.
Man braucht keinen gewerkschaftsorganisierten Streik. Dienst nach Vorschrift hat schon immer gereicht, um das Schiff zum Kentern zu bringen.

Trefft auch mal alle abends irgendwo und sprecht ab, ob ihr das gemeinsam auf die Reihe bekommt. Nur so könnt ihr gewinnen.
Aubacke
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Registriert: 30. Aug 2012, 08:03
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Aubacke »

Zur Info: Die Entgeldgruppe 3 entspricht der Beamtenbewertung A7
Posttrulla
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Posttrulla »

Aubacke, das stimmt.

Aber: die laufbahnübergreifende Beschäftigung ist nicht unbedingt von den neuen Entgeltgruppen abhängig. Das scheint nicht so sehr bekannt zu sein. Ich habe durch Hilfe meines BR zwei unabhängige Gerichtsurteile aus den letzten beiden Jahren gefunden, wo dies eindeutig geregelt ist. Beamte im mittleren Dienst haben Anspruch auf eine Beschäftigung im mittleren Dienst, nicht auf eine Beschäftigung nach Entgeltgruppe 3. Meines Wissens nach wurden sehr viele Arbeitsplätze nach Entgeltgruppe 3 bewertet, sowohl aus dem einfachen, als auch aus dem mittleren Dienst.

Die Frage ist allerdings, ob es gut ist, auf eine Stelle nach mittleren Dienst zu bestehen. Da kann es schnell passieren, daß man eben zu den "aufmüpfigen Beamten nach Bonn" versetzt wird. Weil es ja keine Stellen im mittleren Dienst gibt. Auf der anderen Seite möchte ich auf gar keinen Fall auf Dauer im einfachen Dienst verbleiben....
Redsmith
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Re: laufbahn übergreifende Beschäftigung

Beitrag von Redsmith »

M.E. entspricht die Entgeltgruppe 3 TVöD keinenfalls dem mittleren Dienst bzw. der BesGr A7 . In der EGr 3 sollen Tätigkeiten im Sinne des Tarifvertrags von ungelernten bzw. angelernten Arbeitnehmern ausgeübt werden, vegleichbar der VerGr VIII BAT. Immerhin ist A 7 ja sogar schon das erste Beförderungsamt im mD.

Der mittlere Dienst setzt ja bekanntlich eine Ausbildung / Vorbereitungsdienst voraus.

Jedoch ist ein zumindest zeitweiser Einsatz auf einem unterwertigen DP möglich. Nennt sich in anderen Bundesbehörden dann vorübergehende unterwertige Beschäftigung und sollte nicht über zwei Jahre andauern gem. Personalwirtschaftsrichtlinien.
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