Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

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Runner
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Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

Hallo zusammen !

Nehmen wir mal an, ein Beamter auf Probe wird wegen mangelnder charakterlicher Eignung aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Dazu folgende Fragen:
1.Muss er danach als Angestellter weiterbeschäftigt werden oder sitzt er direkt auf der Straße ?
2. Kann er wenn er als Angestellter weiterbeschäftigt wird dann geseztlich gekündigt werden ?
3. Wie sieht es mit den Rentenbeiträgen aus ? (der Dienstherr ist ja verpflichtet die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung im Falle einer Entlassung nach zu entrichten, trägt er aber auch den Beitragsanteil des entlassenen Beamten, oder nur den Anteil des "Arbeitgebers" ? )


Vielen Dank
tollpatschkoenigin
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von tollpatschkoenigin »

zu 1 und 2: raus ist raus.. wenn du charakterlich nicht geeignet bist warum sollten die einen dann noch als Angestellten nehmen?

zu 3. kann ich nichts sagen..
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

raus ist raus.... ?

Ich glaube so einfach geht das nicht. Er müsste doch normal dann wieder als Angesteller eingestellt werden, danach das ist mir auch klar, werden sie ihn sicherlich unter der Einhaltung der Kündigungsfrist früher oder später abservieren.
Wie gesagt ich "glaube " es nur wissen tue ich es allerdings nicht.
Aber einfach als Beamter auf Probe entlassen werden, und danach direkt arbeitslos ??? :roll:
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Runner hat geschrieben:Hallo zusammen !

Nehmen wir mal an, ein Beamter auf Probe wird wegen mangelnder charakterlicher Eignung aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Dazu folgende Fragen:
1.Muss er danach als Angestellter weiterbeschäftigt werden oder sitzt er direkt auf der Straße ?
2. Kann er wenn er als Angestellter weiterbeschäftigt wird dann geseztlich gekündigt werden ?
Da ein Beamter keinen Arbeitsvertrag hat, ist auch keine Weiterbeschäftigung nach einer Entlassung möglich.
3. Wie sieht es mit den Rentenbeiträgen aus ? (der Dienstherr ist ja verpflichtet die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung im Falle einer Entlassung nach zu entrichten, trägt er aber auch den Beitragsanteil des entlassenen Beamten, oder nur den Anteil des "Arbeitgebers" ? )
Vielen Dank
Dazu ein interessanter Artikel: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/beamte2.htm

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Runner hat geschrieben: Aber einfach als Beamter auf Probe entlassen werden, und danach direkt arbeitslos ??? :roll:
Richtig - und sogar noch ohne Arbeitslosengeld!

Gruß vom Steinbock
Conny
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Conny »

Runner hat geschrieben:Aber einfach als Beamter auf Probe entlassen werden, und danach direkt arbeitslos ??? :roll:
Genau so ist das.

Bei fehlender charakterliche Eignung müßte das Amt aber extreme Personalnot haben, dass es Dich als Angestellten übernimmt.
In Fällen von fehlender gesundheitlicher Eignung ist das eigentlich problemloser.
egyptwoman
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von egyptwoman »

Hallo Runner, ich lese deinen Post so das du vor deiner Laufbahn als Beamter als Angestellter gearbeitet hast. Diese Angestelltenverhältnis hat geendet als du deine Beamtenlaufbahn begonnen hast, deshalb besteht seitens deines Dienstherrn keinerlei Verpflichtung dich nach der Entlassung als Beamter wieder als Angestellten einzustellen, zumal ja die charakterliche Nicht-Eignung zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geführt hat und dabei wird es mit Sicherheit nicht darum gehen das man mal eine rote Ampel überfahren hat und erwischt wurde nur mal so als Beispiel.
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bedeutet danach Arbeitslosigkeit wobei du, falls du nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, keinen Anspruch auf Leistungen seitens des Arbeitsamtes hast, du würdest sofern du danach nicht gleich einen neuen Job findest nur Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Nachversichert in der Rentenversicherung wirst du nur über den Arbeitgeberanteil und da auch nur im Niedrigsten Beitragssatz, denn du hättest die Möglichkeit gehabt während der Ausbildung freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, was viele wohl nicht machen, weil die wenigsten an die Möglichkeit denken das man aus verschiedenen Gründen später nicht ins Beamtenverhältnis auf Lebzeit übernommen wird, das können sein zb. Nichtbestandene Laufbahnprüfung, Krankheit oder eben charakterliche Nicht-Eignung.

egyptwoman
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

"Nachversichert in der Rentenversicherung wirst du nur über den Arbeitgeberanteil und da auch nur im Niedrigsten Beitragssatz, denn du hättest die Möglichkeit gehabt während der Ausbildung freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, was viele wohl nicht machen, weil die wenigsten an die Möglichkeit denken das man aus verschiedenen Gründen später nicht ins Beamtenverhältnis auf Lebzeit übernommen wird, das können sein zb. Nichtbestandene Laufbahnprüfung, Krankheit oder eben charakterliche Nicht-Eignung."




"egyptwoman"
Erst einmal danke für die ausführliche Antwort.
Auf welcher Grundlage stützt du die Aussage bezüglich der Nachversicherung ?
Das Sozialgesetzbuch beschreibt es etwas anders:

Zitat: Bestimmte Personen, die aus einem rentenversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis unversorgt ausscheiden, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. (§ 8 Abs. 2 Satz 1, § 233 Abs. 1 Satz 3 und § 233 a Abs. 1,2 u. 4 SGB VI).
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

Auch dir "Steinbock " danke für deine Antwort und auch hier ist klar nachzulesen:

Im Fall der Entlassung werden für die Dauer des Dienstes die Rentenversicherungsbeiträge vom Dienstherrn nachentrichtet und gehen regelmäßig an die Deutsche Rentenversicherung. Die Nachversicherung kann ggf. auch für ein berufsständisches Versorgungswerk erbracht werden. Der Beamte ist in der Rentenversicherung so stellen, als wäre er in der Beamtendienstzeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Die Nachversicherung erstreckt sich gemäß § 8 Abs. 2 SGB 6 auf den Zeitraum, in dem die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegen hat (Nachversicherungszeitraum). Die Entrichtung von Nachversicherungsbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung nach dieser Vorschrift begründet weder aktuell noch für die Vergangenheit eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Nachversicherung dient dem Ausgleich dafür, dass ein Versorgungsanspruch aus einem in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis nicht oder nicht mehr besteht. Es erfolgt übrigens keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, so dass der Nachzuversichernde an der Beitragszahlung nicht beteiligt wird. Nachversicherte stehen zwar gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleich, eine rückwirkende generelle Gleichstellung der versicherungsfreien Tätigkeit mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, die zur rückwirkenden Versicherungspflicht auch in der gesetzlichen Krankenversicherung führen könnte, hat der Gesetzgeber jedoch weder im SGB VI noch im SGB V angeordnet.
Gerda Schwäbel
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Langsam egyptwoman, bitte vergaloppieren Sie sich nicht!

Die Nachversicherung in der Rentenversicherung erfolgt mit dem aktuellen Beitragssatz von 18,9 Prozent (einen anderen gibt es nicht), der beinhaltet also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerbeitrag. Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Bruttobezüge (die Beitragsbemessungsgrenze wird im geschilderten Fall vermutlich keine Rolle spielen). Die einzelnen Jahresbeträge sind allerdings zu dynamisieren (verzinsen), damit auch die Deutsche Rentenversicherung im Ergebnis so gestellt wird, als sei das von Anfang an ein rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gewesen.

(Das kommt etwas spät, leider bin ich vor dem "Absenden" unterbrochen worden.)
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

In dieser Antwort haben sich kleine Fehler eingeschlichen!
egyptwoman hat geschrieben:Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bedeutet danach Arbeitslosigkeit wobei du, falls du nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, keinen Anspruch auf Leistungen seitens des Arbeitsamtes hast, du würdest sofern du danach nicht gleich einen neuen Job findest nur Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Hier wurde vermutlich Sozialhilfe mit Hartz IV verwechselt.
Nachversichert in der Rentenversicherung wirst du nur über den Arbeitgeberanteil und da auch nur im Niedrigsten Beitragssatz.
Die Nachversicherung erfolgt zum vollen Beitragssatz zur Rentenversicherung. (es erfolgt allerdings keine Nachversicherung zur Arbeitslosenversicherung).
denn du hättest die Möglichkeit gehabt während der Ausbildung freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen,
Hierzu würde mich einmal eine Rechtsquelle interessieren !

@ Runner,
ein weiteres Problem wird sich allerdings noch mit der Krankenversicherung ergeben, wenn Sie in der PKV waren.
Ein Wechsel ist vorerst in die GKV nicht möglich. Aufstockung der PKV auf 100 % ist erforderlich.

Also schnellstens einen Job suchen, dass man wieder in die GKV kommt.

Gruß vom Steinbock
Florek
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Florek »

Zugrundegelegt wird dabei das vom Beamten erzielte Bruttogehalt, der Nachteil der sich daraus ergibt ist derjenige, daß das Bruttogehalt verhältnismäßig niedrig ist und eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung nicht erfolgt, so daß sich ein entsprechend niedriger Rentenanspruch ergibt, wobei das Beamtenverhältnis hier ja noch nicht so sehr lang bestanden haben kann, so daß sich zumindestens der Nachteil in der Altersversorgung wohl in Grenzen halten dürfte.
Steinbock
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Steinbock »

Florek hat geschrieben: eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung nicht erfolgt,
Welche Zusatzversorgung ist hier gemeint ?

Bitte beachten, ein Beamter wird entlassen und scheidet somit aus dem öffentlichen Dienst völlig aus!

Gruß vom Steinbock
Florek
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Florek »

Such dir eine aus! Ich schrub in der Zusatzversorgung erfolgt keine Nachversicherung! So mancher könnte bspw. auf die Idee kommen und meinen, daß man neben der Rentenversicherung auch in der Zusatzversorgung der Angestellten nachversichert werden würde, diesem wollte ich vorgreifen, daraus ergibt sich andererseits auch der Nachteil der Nachversicherung, denn würde es die Möglichkeit einer Nachversicherung in der Zusatzversorgung geben (was, wie wir ja festgestellt haben nicht der Fall ist), dann ergäbe sich aus der Nachversicherung kein so großer Nachteil mehr gegenüber den entsprechenden Pensionsansprüchen! Alle Klarheiten beseitigt?
Runner
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wie geht sweiter ?

Beitrag von Runner »

So dank großer Anteilnahme sollte das Thema Nachversicherung in der Rentenversicherung geklärt sein.
Der Dienstherr ist also laut Gesetz dazu verpflichtet, die Rentenbeiträge in vollem Umfang bei Ausscheiden des Beamten auf Probe nachzuentrichten.

Jetzt spinnen wir das Rad doch einmal weiter:

Auf welcher Grundlage kann denn überhaupt der jetzige Dienstherr seine Beurteilung bezüglicher charackterlicher Eignung stützen ?

Im hier vorliegenden Fall erweckt es nämlich den Eindruck, dass der jetzige Dienstherr nach "Krümeln" sucht um den Beamten auf Probe loszuwerden.
Der Beamte auf Probe hat sich bis dato dort nichts zu schulden kommen lassen, keinerlei Dienstvergehen, Straftaten, Krankheiten etc. pp.und seine erste Beurteilung vor einem Jahr wurde mit hervorragend geeignet begründet.
Jetzt nach einem Jahr Probezeit wird ihm ein Integrationsproblem im Kollegenteam vorgeworfen, was allerdings aus Sicht des Beamten auf Proben nicht zutreffend ist, da genau diese Gegenseite alles unternimmt, um den neuen Kollegen schlecht aussehen zu lassen um ihn wieder loszuwerden.

Reicht denn die Behauptung des Dienstherrn "der Mann macht seine fachliche Arbeit top, allerdings ist er ein Einzelgänger " überhaupt aus, um Ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu entlassen ?

Kann man überhaupt jemanden der von Natur aus ein ruhiger Vertreter ist und nicht mit jedem Kollegen gleich ein Bierchen trinken geht, sich lieber 100% auf seine Arbeit konzentriert, seinen Beamtenstatus aberkennen ?
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