Festsetzung Erfahrungstufe

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Soyer
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Registriert: 21. Mai 2013, 19:20
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Festsetzung Erfahrungstufe

Beitrag von Soyer »

Hallo,

leider habe ich über die Forensuche als auch über das Internet nicht wirklich Informationen zum Thema gefunden. Vielleicht könntet ihr mir kurz folgenden Sachverhalt erläutern:

Mitte Mai wurde ich in Schleswig-Holstein zum Beamten auf Probe ernannt und meine Erfahrungsstufe auf 4 festgesetzt.
Mir wurde mitgeteilt, dass nach dem Besoldungsgesetzt Schleswig-Holstein (SHBesG, § 28), mir Dienstzeiten angerechnet werden. (Dies sind u.a. Zeiten als Vertretungslehrer. Das Referendariat bzw. Ausbildungszeiten werden hier nicht berücksichtigt).

D.h. ich befinde mich nun in Stufe 4. Der Erfahrungsstufenaufstieg erfolgt alle 2 Jahre bis zur fünften Stufe. Durch die Anrechnung der oben erwähnten Erfahrungszeiten (in Summe knapp 1,8 jahre) bin ich auch schon fast auf Stufe 5.

Frage
Soweit weiß ich jetzt, was es mit der Anrechnung der Erfahrungszeiten auf sich hat, aber ich weiß nicht, warum ich direkt in Stufe 4 "gelandet" bin. Soweit mir bekannt, erfolgt die Einstufung Altersunabhängig. Zudem sind alle Zeiten der Vertretungslehrerzeit mit in die Anrechnung gegangen. Warum also Stufe 4? Als Vertretungslehrer war ich bereits in Stufe 2, was ich jetzt auf einer alten Gehaltsabrechnung gesehen habe...

Kann mir das jemand vielleicht erklären?
Danke
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