Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass der Dienstherr einen BeaL nur dann zum Amtsarzt schicken kann, wenn z.B. aufgrund ständiger Erkrankungen Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen.
Angenommen ich würde tatsächlich zum Amtsarzt gehen und der stellt doch irgendetwas fest (man weiß ja nie, was in einem schlummert) ... werde ich dann im schlimmsten Fall in den Ruhestand versetzt?
Würde das nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen? Andere BeaL werden ja auch nicht "zwischendurch" vom Amtsarzt untersucht und die könnten ja auch sonstwas für Krankheiten haben.
Über eine Rückmeldung wäre ich äußerst dankbar
