Schaden am PkW bei Dienstreise

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driver_1
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Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von driver_1 »

Liebe Forenmitglieder,

ich bitte um kurze Hilfe und Hinweise zu meinem Problem.
Ich war letzte Woche mit meinem PkW unterwegs zu einer mehrtägigen Fortbildung an einer Akademie. Auf dem Weg dorthin habe ich mir auf der Autobahn einen Steinschlag in der Windschutzscheibe zugezogen, so dass diese gewechselt werden musste. Der Schaden lag im Bereich des Sichtfelds. Entstandene Kosten: 135 Euro.
Jetzt die Frage, ob ich eine Chance auf Erstattung habe. Schließlich wäre ich zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Autobahn in Richtung Akademie gefahren, wäre ich nicht zu dem Lehrgang eingeladen gewesen. Also an wen wende ich mich? Regierungspräsidium, Akademie oder die Stelle für Reisekosten?
Wer hat schon ähnliche Erlebnisse gehabt und kann etwas dazu sagen? Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß
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Mikesch
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Re: Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von Mikesch »

Antwort auf Deine Frage: Nein

Du hättest ja öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, die Nutzung des eigenen KFZ ist Privatvergnügen.
Anders verhält es sich, wenn Du ein dienstlich zugelassenes priv. KFZ hast und die Dienstreise mit jenem angeordnet worden ist.

CU Mikesch
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Schattengewächs
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Re: Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von Schattengewächs »

Hallo,
so ist das. Es sei denn die Dienstreise mit dem priv. Pkw wurde genehmigt. Allerdings frage ich mich wie der Schaden entstanden ist. Normalerweise haftet derjenige für einen Schaden der ihn verursacht. Will heißen der Stein wird ja irgendwie in die Luft befördert worden sein. Ich nehme mal an von einem vorausfahrenden Fahrzeug. In dem Falle wäre der Halter des Fahrzeuges haftbar zu machen.
t-onkel
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Schaden am Pkw bei Dienstreise

Beitrag von t-onkel »

... vorweg meine grundsätzliche Meinung: Wer seinen privaten Pkw für dienstliche Zwecke nutzt ist selber schuld (siehe einmal wieder diesen Fall) ...

Hier eine Info von proT-in http://www.proT-in.de aus 2008 ("rot" von mir), etwas neueres ist mir nicht bekannt (ggf. beim BMI nachfragen):
Kostenerstattung bei Sachschäden an dienstlich benutzten Fahrzeugen
rs Ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern aus dem Jahr 2007 sieht – zusammengefasst – folgende Regelungen vor:
Bei hohem Risiko für Mensch oder teures Auto ist von der dienstlichen Veranlassung der Fahrzeugbenutzung abzusehen.
In der Zeit der Bereithaltung des Fahrzeugs werden Parkschäden nicht erfasst, beim „Einsatz“ schon.
Eine Erstattung von Sachschäden ist vorgesehen bei dokumentiertem erheblichem dienstlichen Interesse an der Benutzung des Fahrzeugs. Der Schaden muss plötzlich aufgetreten sein (Abnutzung ist nicht erfasst). Bergungs-, Abschlepp- und weitere unmittelbar mit dem Schaden zusammenhängende Kosten sind auch erstattbar. Ohne das Vorliegen erheblichen dienstlichen Interesses beim zugrunde liegenden Einsatz kann der Schaden bis zu 350 € auch erstattet werden.
Für Arbeitnehmer gilt das Gesagte genauso wie für Beamte.
Bei einem Wegeunfall und schwerwiegenden Gründen für den Weg kann auch eine Erstattung erfolgen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betroffenen den Schaden herbeigeführt haben.
Der Dienstreisende muss den Schaden sofort melden und nachweisen, sowie die Tatsache einer Dienstreise nachweisen. Anträge auf Gewährung von Sachschadenersatz müssen innerhalb von drei Monaten gestellt werden.
Weitere Regelungen dieses Schreibens befassen sich noch mit dem Verhältnis zu einer bereits vorhandenen Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung. Achtung: Werden Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet, könnte bereits ein bestimmter Anteil für z.B. eine Vollkaskoversicherung darin enthalten sein und somit keine Anspruchsberechtigung mehr vorliegen!
Dies ist ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI), also gültig für Bundesbeamte. Bei Landesbeamten wäre weiter zu recherchieren.
Gruß
T-Onkel
Adler
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Re: Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von Adler »

Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Mikesch
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Re: Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von Mikesch »

@ t-onkel
Die Einlassungen sind eigentlich nichts Neues, ohne jetzt Fundstellen nennen zu können, war das schon immer so, zumindest bei Zolls.
Auf den TO trifft das aber eh nicht zu.

Richtig ist, wer sein eigenens Fahrzeug für dienstl. Zwecke einsetzt, gehört mit dem Klammerbeutel gepudert ;-)

Das zitierte Urteil von @Adler spricht Bände, wobei aus den genannten Randziffern in der Regel keine Kraft zu schöpfen ist.
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Steinbock
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Re: Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von Steinbock »

driver_1 hat geschrieben:Liebe Forenmitglieder,

ich bitte um kurze Hilfe und Hinweise zu meinem Problem.
Ich war letzte Woche mit meinem PkW unterwegs zu einer mehrtägigen Fortbildung an einer Akademie. Auf dem Weg dorthin habe ich mir auf der Autobahn einen Steinschlag in der Windschutzscheibe zugezogen, so dass diese gewechselt werden musste. Der Schaden lag im Bereich des Sichtfelds. Entstandene Kosten: 135 Euro.
Jetzt die Frage, ob ich eine Chance auf Erstattung habe.
Aber sicher doch. Voraussetzung: Es wurde eine Teilkasko-Versicherung ohne SB für das Auto abgeschlossen.

Gruß vom Steinbock
burgwächter
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Re: Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von burgwächter »

driver_1 hat geschrieben:Liebe Forenmitglieder,

ich bitte um kurze Hilfe und Hinweise zu meinem Problem.
Ich war letzte Woche mit meinem PkW unterwegs zu einer mehrtägigen Fortbildung an einer Akademie. Auf dem Weg dorthin habe ich mir auf der Autobahn einen Steinschlag in der Windschutzscheibe zugezogen, so dass diese gewechselt werden musste. Der Schaden lag im Bereich des Sichtfelds. Entstandene Kosten: 135 Euro.
Jetzt die Frage, ob ich eine Chance auf Erstattung habe. Schließlich wäre ich zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Autobahn in Richtung Akademie gefahren, wäre ich nicht zu dem Lehrgang eingeladen gewesen. Also an wen wende ich mich? Regierungspräsidium, Akademie oder die Stelle für Reisekosten?
Wer hat schon ähnliche Erlebnisse gehabt und kann etwas dazu sagen? Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß
Du kannst einen Antrag auf Sachschadenersatz stellen.
Die übernehmen eine Quote von dem Selbstbehalt.
Hatte den Fall auch auf der Autobahn krachte es plötzlich, war zu einem Vorstellungsgespräch der Vivento in Bonn.
Reisemittel war genehmigt, aber der schon angesprochene Haken fehlte.
War sauer und nehme nie wieder mein eigenes Auto.
Die anderen haben sämtlichst im Hotel in Bonn genächtigt, ich fuhr um 4 Uhr los um den Termin überhaupt zu schaffen.
Hatte am Tag vorher noch eine Verpflichtung als Wahlhelfer, bei der Europawahl, konnte also nicht vorher weg.-
Gründe haben die nicht gelten lassen, nur Schreiberei um nichts.
Unterschwellig kam der Schaden wäre schon vorher dagewesen und wollten mir noch Betrug vorwerfen.
Die wollen einen loswerden und man sitzt im Schadenfall auf seine Kosten und wird noch als Betrügerin, feiner Laden.
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Bundesfreiwild
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Re: Schaden am PkW bei Dienstreise

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und zu der witzigen Bemerkung zur Feststellung des Verursachers:
Mir kam auch mal einer ENTGEGEN auf einer BUNDESstraße, die mit Split bestreut war, wegen Fahrdeckenreparatur. Da war eigentlich nur maximal 30.
Der fuhr so schnell, dass mir ein ganzer SCHWALL spitze Splitsteine von der Gegenspur über Motorhaube und Scheibe gestreut wurden. Ergebnis waren mehrere Lackschäden und mehrere Minieinschläge auf der Windschutzscheibe.
Der war schneller ran mir vorbei, als mir die Steine aufs Auto fliegen konnten. Das dann der von jeder Spur kommen, weil die Beschleunigung ganz ernorm sein kann.
WEN willst du da zur Verantwortung ziehen?

Selbst wenn einem möglicherweise ein LKW mit nicht ordnungsgemäss gesicherter Ladung Steine oder sonstwas auf die Scheibe verteilt, bleibt immer noch die Frage der Beweisführung. Klar kann man das Kennzeichen aufschreiben, klar kann man Klage führen. Ob man Recht bekommt?

Ich hatte mal vor Äonen einen Dienstunfall mit meinem Kfz. Da kam ich aus dem Frühdienst und hatte das Glück, dass so früh eben kein Zug in meinem Örtchen gehalten hat, um zur Arbeit zu kommen. DAs war auch noch ein Glatteisunfall, verursacht durch den anderen Fahrer von der anderen Fahrspur, der von der Fahrbahn abgekommen war und mir vor den Bug knallte, nachdem er eine Pirouette gedreht hatte. Wegen "höherer Gewalt" gabs keine Kohle. Wäre ich damals schon schlauer gewesen, hätte ich ein Gerichtsverfahren laufen lassen, aber damals war ich erst knapp 20 und noch blöd. Jedenfalls wurde mir damals von Dienstherrenseite die Hälfte des Restwert des Kfz erstattet, den die Versicherung nicht gewillt war zu tragen.

Ich gehe davon aus, dass die Unfallhäufigkeit mittlerweile so hoch ist, dass der Dienstherr sich hier aus der Verantwortung zieht, wenn auf dem Dienstweg zur Arbeit etwas passiert. Wenn man allerdings mit öffentlichken Verkehrsmitteln nicht hätte zum Dienst antreten können (Wahlaufgaben sind vorrangig), dann würde ICH mal behaupten, dann war die Fahrt mit dem Privat-Pkw auch eben notwendig.

Ich würde es immer versuchen; wenns nicht klappt, gibts eben keine Kohle.
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