Entlassung beantragen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Yuuki
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Entlassung beantragen

Beitrag von Yuuki »

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal euren Rat. Vorweg möchte ich sagen es geht hier nicht um die Frage ob ich wirklich meine Entlassung beantragen möchte, denn das steht fest. Auch geht es nicht darum dass ich mich an die Dienststelle oder den Personalrat wenden sollte, denn das möchte ich nicht.

Ich bin seit 7 jahren (inklusive Ausbildung) im Dienst als Finanzbeamtin und möchte zum 01.08 meine Entlassung beantragen um eine neue Ausbildung zu beginnen. Zur zeit bin ich seit längerem krank geschrieben und muss nächste woche zum amtsarzt um wegen dienstunfähigkeit nur noch pension zu bekommen.
Gibt es etwas dass ich beachten muss? Wann soll ich am besten meine Entlassung beantragen? Kann ich das jetzt schon machen, vorm oder nachm Amtsarzt und was muss da drin stehen? Reicht es wenn ich schreibe "...ich beantrage meine Entlassung zum 01.08.13 ..." ?
Kann mir noch irgendwas passieren, außer dass meine Pensionsansprüche in die Rentenversicherung umgewandelt werden und ich dadurch Nachteile hab, das lässt sich nicht ändern.
Ich würde also quasi für Juni und Juli nur noch die Mindestpension bekommen und dann ab 01.08 entlassen werden und in meinem Fall dann nur noch Bafög beziehen?

Habt ihr sonst noch einen Tipp für mich? Ich wäre dankbar!

Viele liebe Grüße!
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Bundesfreiwild
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die Frage ist auch "lustig".

Wenn man die Entlassung aus dem Dienst beantragt, ist man kein Beamter mehr und bekommt auch keine Pension.

Geht man zum Amtsarzt und der begutachtet den Beamten als dienstunfähig, dann geht man in die dauernde Dienstunfähigkeit (mit Mindestpension), wenn die Mindestanzahl Dienstjahre erfüllt sind (weiss ich in diesem Falle nicht).

Eine Mischung von beidem gibt es nicht.
Thust
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Thust »

Warum sollte man die Entlassung beantragen, wenn man doch aus gesundheitlichen Gründen im Ruhestand ist (und die Mindestversorgung bezieht)? Schließlich steht man doch finanziell auch mit der Mindestversorgung besser da..
Yuuki
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Yuuki »

1.) die frage war NICHT was besser ist (man siehe bitte was ich ganz oben geschrieben und extra betont habe). ich bin erst 25 und möchte ab august eine neue ausbildung machen da der beruf an sich mich krank macht!!

2.) natürlich würde ich von Juni bis august in den ruhestand versetzt werden wegen krankheit weil die mir nach 4 monaten krankheit kein volles gehalt mehr zahlen wollen und sie würden mich dann ab 1.8. entlassen... mir ist klar dass ich nach der entlassung keine pension bekomme.. meine güte, richtig lesen.
egyptwoman
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von egyptwoman »

Yuuki hat geschrieben: natürlich würde ich von Juni bis august in den ruhestand versetzt werden wegen krankheit weil die mir nach 4 monaten krankheit kein volles gehalt mehr zahlen wollen
- ähm sorry, aber als Beamter bekommst du solange dein volles Gehalt gezahlt wie du krankgeschrieben bist, ob die dir kein volles Gehalt mehr zahlen wollen spielt dabei überhaupt keine Rolle. Bevor du in den Ruhestand versetzt wirst muss der AA erstmal deine Dienstunfähigkeit untersuchen und dann entscheidet aufgrund des Gutachtens des AA als letzte Instanz dein Dienstherr ob du in den Ruhestand versetzt wirst. Ich verstehe allerdings auch nicht warum du dich entlassen lassen willst und nicht in den Ruhestand versetzen lässt, sodenn deine Dienstunfähigkeit feststeht, soweit ich weiß kann man eine neue Ausbildung auch im Ruhestand beginnen, brauchst dazu nur nen Antrag auf Genehmigung an deinen Dienstherrn zu stellen. Immerhin hättest du dann die Mindestpension neben der Ausbildungsvergütung die du vlt. bekommst. Du schreibst auch das du dann Bafög beantragst und bekommst, das du das aber später wieder zurückzahlen musst wirst du sicher wissen.
Am Ende ist es deine Entscheidung was du für das richtige hältst, vlt. solltest du doch nochmal drüber nachdenken, auf jedenfall bekommst du wie schon erwähnt solange du krankgeschrieben bist dein volles Gehalt weiter, du bist Beamter und kein Angestellter der übrigens auch erst nach 6 Wochen sein Geld dann von der Krankenkasse bekommst.

egyptwoman
Anwaerter
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Anwaerter »

Hallo Yuuki,

auch wenn es für einige hier eine alte Leier von mir sein mag kann ich dir folgenden eventuellen Nachteil nennen.

Wenn du bisher 50% Beihilfe versichert warst, und den Rest privat, könntest du ohne anschließende Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (was ja eine Ausbildung bei der man Bafög bekommt meißt ist) nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkommen.

Du müsstest dich dann zu 100% privat versichern.

Das würde ich zuvor abklären. :idea:
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Anwaerter
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Anwaerter »

Hallo Yuuki,

ich denke egyptwomen hat alles geschrieben, was du wissen musst.


Hab ich leider erst jetzt gelesen, und kann meinen vorherigen Beitrag nicht mehr editieren. :roll:
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Yuuki
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Yuuki »

ähmmm also.. natürlich ist mir klar solange ich krank bin bekomme ich gehalt. aber ich werde jetzt in ruhestand versetzt, dann bekomme ich logischerweise kein volles gehalt mehr. mein termin beim amtsarzt ist morgen.
was die krankenversicherung betrifft, die technikerkrankenkasse bietet für fachschüler an 80 euro im monat.. krankenversicherung und pflegeversicherung.
eine neue ausbildung in der dienstunfähigkeit? kann ich mir kaum vorstellen. ich bin finanzbeamtin und werde dienstunfähig und will dann eine schulische ausbildung zur erzieherin (fachschule für sozialpädagogik) machen die mir das land schleswig holstein voll finanziert mit meiner mindestpension weil ich ja bestimmt zurückkomme und nicht kündige? kann ich mir kaum vorstellen..

PS: bafög für eine schulische ausbildung an einer fachschule muss man nicht zurückzahlen. das muss man nur wenn man studiert.
Yuuki
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Yuuki »

okay die technikerkrankenkasse sagt sie dürfen keine nehmen die vorher privat versichert waren.. was ist das für ein mist... was soll ich denn jetzt machen?
egyptwoman
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von egyptwoman »

Yuuki hat geschrieben:okay die technikerkrankenkasse sagt sie dürfen keine nehmen die vorher privat versichert waren.. was ist das für ein mist... was soll ich denn jetzt machen?
Das Problem dürftest du bei jeder gesetzlichen Krankenkasse haben. Dazu gibt es hier im Forum auch schon Threads.

Bezüglich der erneuten Ausbildung würd ich mich mal erkundigen ob dies möglich ist wenn du im Ruhestand bist. Einfach mal nachfragen.
Yuuki hat geschrieben: ich bin finanzbeamtin und werde dienstunfähig
solltest du erstmal abwarten was der AA sagt und am Ende der Dienstherr entscheidet, selbst wenn der AA dir Dienstunfähigkeit bescheinigt, heißt das im Umkehrschluss nicht das der Dienstherr zustimmt (macht er zwar meistens, weil er sich auf das Gutachten des AA stützt, muss er aber eben nicht). Und auch wenn der AA dir die dienstunfähigkeit bescheinigt, schickt er erstmal ein Gutachten zu deinem Dienstherrn, d.h. du wirst nicht gleich einen Tag später nach Besuch AA in den Ruhestand versetzt. Wenn der Dienstherr dir dann die Dienstunfähigkeit bescheinigt, hast du ja auch nochmal 4 Wochen einspruchsfrist. Bei mir war es so das ich Ende September 2011 beim AA war, in den Ruhestand versetzt wurde ich im am 01.Dezember 2011, also auch das dauert nochmal.
Yuuki hat geschrieben: will dann eine schulische ausbildung zur erzieherin (fachschule für sozialpädagogik) machen die mir das land schleswig holstein voll finanziert mit meiner mindestpension weil ich ja bestimmt zurückkomme und nicht kündige?
Warum nicht, nur wird dir das Geld was du vom Land Schleswig-Holstein für die Ausbildung bekommst auf die Mindestpension angerechnet, du darfst ja einen gewissen Betrag (wie hoch der jetzt ist musst du dir mal ausrechnen lassen) dazuverdienen, kommst du über den Satz wird dir das von der Pension abgezogen. - Auch der Satz: "Weil ich ja bestimmt zurückkomme" ist so nicht richtig, wenn du in Pension bist bist du das dauerhaft, es wird nur in einem bestimmten Abstand eine Nachuntersuchung gemacht ob die Gründe für die Zurruhesetzung noch vorliegen. -
Einfach mal nachfragen wie das Land Schleswig-Holstein das handhabt wenn du die mal fragst wie es mit der Übernahme der Kosten aussieht wenn du in Pension bist ob die Kosten dann auch voll übernommen werden, evtl bekommst du etwas weniger Bafög, das würde sich aber durch die Pension wieder kompensieren.

egyptwoman
Anwaerter
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Anwaerter »

Das mit der Krankenversicherung ist ein echtes Problem. Da kommt man sich vor, als würde man noch zusätzlich eins reingedrückt bekommen, wenn es bei einem nicht hinhaut. :!:

Ich wollte auch auf die Fachakademie gehen, habe mich auch schon erkundigt wegen elternunabhänigem BAFöG, und habe mich auch schon Beworben gehabt. Ich habe auch versucht mich dann freiwillig wieder in der gesetzlichen zu versichern. Als ich dann irgendwann angerufen wurde von der Kasse das dies nicht geht, konnte ich das mit der Fachakademie vergessen.

Auf Grund meiner Vorerkrankungen während der Anwärter Zeit hätte ich in einer PKV höchstens einen Basistarif bekommen, und das wäre finanziell unmöglich für mich gewesen.

Auch wenn das nichts sensationell neues ist was ich schreibe möchte ich schon, dass einige hier sehen wie es laufen kann!
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Yuuki
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Yuuki »

Wen soll ich denn fragen ob ich während der dienstunfähigkeit eine neue ausbildung machen kann? es wäre ja nur eine schulische und wenn ich kein bafäg beantrage verdiene ich ja nichts dazu. Trotzdem fällt es mir schwer zu glauben das ich im Ruhestand brav meine pension beziehe während ich mich auf einen anderen beruf vorbereite.. Ich war gestern beim amtsarzt und die gute Frau hat meinen Vorsteher angerufen und ihn gebeten von der dienstunfähigkeit bis August abzusehen da ich ja eh meine entlassung beantragt habe, damit ich bis dahin noch weiter volles gehalt bekomme und das gutachten nicht bezahlen muss. Ich habe ja nur noch knapp 1,5 wochen zeit die entrlassung zurückzuziehen.
aber irgendwie muss ich doch kranken versichert sein wenn ich raus bin? gibt doch eine pflicht das man versichert sein muss. wie hoch ist der basistarif denn? mir hat ein versicherungskaufmann gesagt dass man mich dann als freiwiliig gesetzliche versichern würde zum mindesttarif und das sind glaube ich um die 133 euro. wenn man nur 465 euro bafög hat natürlich viel geld, aber anders gehts eben nicht.

in meinen augen muss es einen weg geben. ich kann nicht auf ewig dazu verdammt sein beamter zu bleiben, jeder mensch hat die freiheit sich neu zu orientieren.
Yuuki
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Yuuki »

der basistarif bei meiner privaten versicherung sind 250 euro.. das ist doch nicht tragbar bei 465 euro bafög wovon ich miete, fahrtkosten und lebensmittel zahlen soll?... das kann doch nicht angehen? wo soll ich denn nun hin?
falscherhase40
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von falscherhase40 »

Hallo erstmal,

@yuuki:
Wenn du den Beamtendienst quittierst, dann sollte es Deine Ziel sein wieder zruück zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu kommen. Nur für Beamte lohnt die private Krankenversicherung. Für Arbeitnehmer/Schüler steht der Preis in keinem Verhältnis zu den Leistungen.


Wenn Du wirklich wieder einen Job anfängst in der freien Wirtschaft (oder eine Ausbildung machst), dann wirst Du automatisch wieder Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung
*** gewerblicher LINK gelöscht ***
Wenn Du ein Studium machst oder eine andere schulische Ausbildung, dann kannst Du nur wieder Versicherungspflichtig in der GKV werden, und demnach dorthin zurück, wenn Du ein sozialversciherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehst, das geht auch als Nebenjob (neben Schule, Ausbildung). Dann bist Du wieder in der GKV versichert und zahlst Deine 15,5% Prozent vom Einkommen, so wie jeder Arbeitnehmer.


Der Empfehlung deines Versicherungsvertreters würde ich nicht nachgehen. Der Basistarif ist meist immer noch teurer wie der Beitrag zu einer gesetzlichen Krankenkasse.
Yuuki hat geschrieben:okay die technikerkrankenkasse sagt sie dürfen keine nehmen die vorher privat versichert waren.. was ist das für ein mist... was soll ich denn jetzt machen?
A: Andere Kassen Anfragen, nicht alle Kassen gehen damit gleich um.
B: Druck machen. Bin jetzt kein Experte, aber die Kassen können Dich nicht einfach ablehnen weil du einmal Beamter warst. Lass Dich mal umfangreich von einer Verbaucherzentrale beraten und nicht von einem Versicherungsvertreter (die wollen dich nur in der PKV halten auf Teufel komm raus wegen der Folgeprovisionen die Sie kassieren Jahr für Jahr). Du kannst da sogar eine Klage in Erägung ziehen im schlimmsten Fall, denn Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos für Bürger (Anwaltskosten sind auf ma 660 Euro begrenzt). Du kannst da also nicht viel verlieren.


Eine weitere Möglichkeit aus der PKV rauszukommen und nicht in ohne Krankenversicherung dazustehen wäre, auch wenns blöd klingt, die Arbeitsloigkeit. Jeder der Arbeistlosengeld 1 bezieht, wird automatisch wieder GKV Versicherungspflichtig. Wenn Du kündigst bist zwar erstmal gesperrt, danach gibt es aber Arbeitlosengeld 1 und somit bist Du wieder in der GKV drin.
Anwaerter
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Re: Entlassung beantragen

Beitrag von Anwaerter »

Sorry, da muss ich jetzt einfach mal was schreiben. So viele Halbwahrheiten auf einmal.

Normalerweise werde ich ja deswegen angegangen, aber diesmal bin ich derjenige, der es richtig stellt.
falscherhase40 hat geschrieben:Eine weitere Möglichkeit aus der PKV rauszukommen und nicht in ohne Krankenversicherung dazustehen wäre, auch wenns blöd klingt, die Arbeitsloigkeit. Jeder der Arbeistlosengeld 1 bezieht, wird automatisch wieder GKV Versicherungspflichtig. Wenn Du kündigst bist zwar erstmal gesperrt, danach gibt es aber Arbeitlosengeld 1 und somit bist Du wieder in der GKV drin.
Also

1.) Die Fragestellerin ist Beamtin, sie erhält somit kein ALG I da der Dienstherr nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt.
2.) Sie würde nur ALG II erhalten. So kommt man nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Man muss in den Basistarif einer PKV.
falscherhase40 hat geschrieben:Wenn Du ein Studium machst oder eine andere schulische Ausbildung, dann kannst Du nur wieder Versicherungspflichtig in der GKV werden, und demnach dorthin zurück, wenn Du ein sozialversciherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehst, das geht auch als Nebenjob (neben Schule, Ausbildung). Dann bist Du wieder in der GKV versichert und zahlst Deine 15,5% Prozent vom Einkommen, so wie jeder Arbeitnehmer.
Dazu solltes du vielleicht noch erwähnen, dass man bei dieser "Nebentätigkeit" über 400€ monatlich verdienen sollte, und man diese mindestens ein Jahr ausüben sollte, um dauerhaft in der GKV bleiben zu können.
dibedupp hat geschrieben:A: Andere Kassen Anfragen, nicht alle Kassen gehen damit gleich um.
B: Druck machen. Bin jetzt kein Experte, aber die Kassen können Dich nicht einfach ablehnen weil du einmal Beamter warst. Lass Dich mal umfangreich von einer Verbaucherzentrale beraten und nicht von einem Versicherungsvertreter (die wollen dich nur in der PKV halten auf Teufel komm raus wegen der Folgeprovisionen die Sie kassieren Jahr für Jahr). Du kannst da sogar eine Klage in Erägung ziehen im schlimmsten Fall, denn Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos für Bürger (Anwaltskosten sind auf ma 660 Euro begrenzt). Du kannst da also nicht viel verlieren.
Zu A) Das wäre schon sehr erstaunlich, wenn bei jeder GKV das Gesetz anders ausgelegt wird.
Es bringt nicht immer was in Aktionismus zu verfallen.

Zu B) Das ist natürlich ein Weg. Wenn jemand am Boden ist macht er es aber nicht.
Um die Massiven Ungerechtigkeiten zu beseitigen müsste man gegen das System der privaten Krankenversicherungen an sich klagen. Das ist halt wenig aussichtreich, weil die leider eine Starke Lobby haben, und Vertreter dieser Zunft sich überall rumtreiben, auch in diesem Forum.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
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