Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
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- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
JO. Dazu muss der Widerspruch gegen die Zuweisung aber auch vom Arbeitgeber mal beantwortet/beschieden werden. Erst nach Bescheid kann man klagen.
Wenn das mehr als 3 Monate dauert, muss man wieder die rote Anwaltskarte ziehen und die Telekom "freundlich" zur fristgerechten Bearbeitung mahnen.
Ich gehe davon aus, dass ich den ganzen Affenzirkus durchziehen muss.
Wenn das mehr als 3 Monate dauert, muss man wieder die rote Anwaltskarte ziehen und die Telekom "freundlich" zur fristgerechten Bearbeitung mahnen.
Ich gehe davon aus, dass ich den ganzen Affenzirkus durchziehen muss.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
so hab heute mit meinem Anwalt telefoniert. Wir sind jetzt im Widerspruchverfahren. Die Telekom muß sich jetzt äußern, ob sie weiterhin
an der Zuweisung festhält oder diese fallenläßt. Das jetzt dauern. Ich brauch nicht jetzt nicht zur VCS, weil ich die aufschiebende Wirkung
für meine Sache bekommen habe. Falls die Telekom weiterhin darauf besteht mich zur VCS zuzuweisen, dann geht es vor Gericht und dann
entscheiden diese, ob die Zuweisung rechtswidrig ist oder nicht. Und wie Ihr schon sagt, kann sich die Telekom was anderes ausdenken, was
die mit mir machen. Außer Zuweisung zur VCS Uelzen. Das sagte mir auch mein Anwalt.
Warten wir ab, was die Telekom meinem Anwalt schreibt.
Meine Güte, seit fast 5 Monaten geht das hier schon mit diesem Verfahren.
. Wie lange hat das bei euch gedauert?
Gruß
Andrea
so hab heute mit meinem Anwalt telefoniert. Wir sind jetzt im Widerspruchverfahren. Die Telekom muß sich jetzt äußern, ob sie weiterhin
an der Zuweisung festhält oder diese fallenläßt. Das jetzt dauern. Ich brauch nicht jetzt nicht zur VCS, weil ich die aufschiebende Wirkung
für meine Sache bekommen habe. Falls die Telekom weiterhin darauf besteht mich zur VCS zuzuweisen, dann geht es vor Gericht und dann
entscheiden diese, ob die Zuweisung rechtswidrig ist oder nicht. Und wie Ihr schon sagt, kann sich die Telekom was anderes ausdenken, was
die mit mir machen. Außer Zuweisung zur VCS Uelzen. Das sagte mir auch mein Anwalt.
Warten wir ab, was die Telekom meinem Anwalt schreibt.
Meine Güte, seit fast 5 Monaten geht das hier schon mit diesem Verfahren.

Gruß
Andrea
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Bei mir hat der Richter auch immer noch nicht seinen Popo in Bewegung gesetzt.
Ein Kollege, der mit gleichem Anwalt beim gleichen Verwaltungsgericht ebenfalls den einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte (nach mir), hat den einstweiligen Schutz schon. Keine Ahnung, was da im Hintergrund bei mir wieder abgeht.
Ein Kollege, der mit gleichem Anwalt beim gleichen Verwaltungsgericht ebenfalls den einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte (nach mir), hat den einstweiligen Schutz schon. Keine Ahnung, was da im Hintergrund bei mir wieder abgeht.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Die Richter machen sowieso was sie wollen...
Manche sind von den Klagen der Beschäftigten genervt und wollen vielleicht mit diesen Entscheidungen für die Telekom oder mit Verzögerungen die Klagen eindämmen...manche Richter sind auch fachlich nicht in der Lage, einen komplexen Vorgang einer Zuweisung mit Beamtenrecht, ggf. noch Behindertenrecht und Teilweise mit Abhandlungen aus dem Arbeitsrecht (da es keine Vergleiche im Beamtenrecht gibt) nach der aktuellen Rechtslage zu bewerten...
Dann werden erst einmal einfach die Begründungen der Telekom übernommen, da dies sich ja "auskennen"...So sieht es jedenfalls oftmals bei den Eilentscheidungen aus...
Dann muss halt alles im "normalen" Klageverfahren im Detail aufgerollt und geklärt werden...
Manche sind von den Klagen der Beschäftigten genervt und wollen vielleicht mit diesen Entscheidungen für die Telekom oder mit Verzögerungen die Klagen eindämmen...manche Richter sind auch fachlich nicht in der Lage, einen komplexen Vorgang einer Zuweisung mit Beamtenrecht, ggf. noch Behindertenrecht und Teilweise mit Abhandlungen aus dem Arbeitsrecht (da es keine Vergleiche im Beamtenrecht gibt) nach der aktuellen Rechtslage zu bewerten...
Dann werden erst einmal einfach die Begründungen der Telekom übernommen, da dies sich ja "auskennen"...So sieht es jedenfalls oftmals bei den Eilentscheidungen aus...
Dann muss halt alles im "normalen" Klageverfahren im Detail aufgerollt und geklärt werden...
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Tja. Normalerweise... 4 Fachärzteatteste UND ein Amtsarztgutachten? Was will der Richter da noch zu überlegen haben? ER ist ja kein Meidziner und kann sich eigentlich gar kein anderes Urteil/Beschluss erlauben.
Wenn er es doch täte - wozu sind dann überhaupt noch Amtsärzte im Spiel?
Wenn er es doch täte - wozu sind dann überhaupt noch Amtsärzte im Spiel?
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Das Problem ist, dass die Gutachten der Ärzte (BAD oder Amtsarzt) oftmals von der Telekom vorsätzlich falsch interpretiert werden. Dann werden auch mal Teile der Gutachten
für eine Begründung herangezogen, die aber aus dem Kontex gerissen sind, aber vor der Telekom als Grundlage herangezogen werden...
Wenn sich mal die Richter die Mühe machen würden, die Gutachten komplett und genau zu lesen, dann würde die Angelegenheit anders aussehen. Wenn man mal die Gerichtsurteile für die Beschäftigten nachvollzieht, dann erkennt mal in den meisten Fällen, dass sich die Richter große Mühe gemacht haben, den Sachverhalt nachzuvollziehen...
Siehe hier auch niederschmetternede Niederlage der Deutschen Telekom in Bezug auf die rechtswidrigen Beurteilungen...diese Beispiel zeigt, dass die Telekom ihre Argumentationskette auf einer falschen und rechtwidrigen Grundlage aufgebaut und vertreten hat - leider muss man wieder mal gegen diese schreiende Ungerechtigkeit klagen...
Die Telekom und der Dienstherr haben diesen Wink mit dem Zaunpfahl -bzw. mit dem Hinkelsteine
)- aber bis heute nicht verstanden...
Lernfähig sind diese Verantwortlichen nicht - aber das waren sie noch nie. So muss man halt weiter klagen, um an sein Recht zu kommen...
Es gibt Auswertungen, dass die Telekom der Arbeitgeber mit den meisten rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht ist - noch vor der Post/Bahn, aber weit vor anderen normalen Unternehmen, die das Potential ihrer Mitarbeiter wissen auszuschöpften.
Derweil will die Telekom Ihrer Beschäftigten mit einem hohen Potential aus dem Unternehmen drängen...ad adsurdum live von der Deutschen Telekom AG
für eine Begründung herangezogen, die aber aus dem Kontex gerissen sind, aber vor der Telekom als Grundlage herangezogen werden...
Wenn sich mal die Richter die Mühe machen würden, die Gutachten komplett und genau zu lesen, dann würde die Angelegenheit anders aussehen. Wenn man mal die Gerichtsurteile für die Beschäftigten nachvollzieht, dann erkennt mal in den meisten Fällen, dass sich die Richter große Mühe gemacht haben, den Sachverhalt nachzuvollziehen...
Siehe hier auch niederschmetternede Niederlage der Deutschen Telekom in Bezug auf die rechtswidrigen Beurteilungen...diese Beispiel zeigt, dass die Telekom ihre Argumentationskette auf einer falschen und rechtwidrigen Grundlage aufgebaut und vertreten hat - leider muss man wieder mal gegen diese schreiende Ungerechtigkeit klagen...
Die Telekom und der Dienstherr haben diesen Wink mit dem Zaunpfahl -bzw. mit dem Hinkelsteine

Lernfähig sind diese Verantwortlichen nicht - aber das waren sie noch nie. So muss man halt weiter klagen, um an sein Recht zu kommen...
Es gibt Auswertungen, dass die Telekom der Arbeitgeber mit den meisten rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht ist - noch vor der Post/Bahn, aber weit vor anderen normalen Unternehmen, die das Potential ihrer Mitarbeiter wissen auszuschöpften.
Derweil will die Telekom Ihrer Beschäftigten mit einem hohen Potential aus dem Unternehmen drängen...ad adsurdum live von der Deutschen Telekom AG
- Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Die Gutachten der Ärzte könnten dann eine Mittelbare Falschbeurkundung sein.
http://dejure.org/gesetze/StGB/271.html
Ist denn schonmal ein Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt worden?
http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/271.html
Ist denn schonmal ein Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt worden?
http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Brauner,
ich denke mal, dass du in einer Traumwelt lebst...
ich denke mal, dass du in einer Traumwelt lebst...
- Brauner
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Selbst, wenn Du geschrieben hättest, im Regelfall wird gegen den Beamten entschieden,Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Brauner,
ich denke mal, dass du in einer Traumwelt lebst...
ist meine Betrachtungsweise doch nicht falsch.
Es fehlen bisher nur noch passende STRAF-Urteile.
Andererseits, wenn Du die bisherige Betrachtungsweise nicht verlassen willst, dann hast Du Recht.
siehe Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.11 - BVerwG 2 B 2.10:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... tsarzt.htmDie Frage, "welche Mindestanforderungen, auch im Interesse des Beamten selbst, an ein amtsärztliches Zeugnis zu stellen sind, welches als Grundlage für ein Zwangspensionierungsverfahren dient" ...
Dann brauchen wir hier nichts zu diskutieren, sondern wiederholen das was schon gesagt wurde.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Brauner,
du denkst in falschen Dimensionen...
Strafrecht wirst du in keinem Fall anwenden können, es sei denn, dass du z. B. bedroht wurdest oder einem eine vorsätzliche Straftat nach dem StG vorwerfen kann...dann musst du die Tat aber auch noch beweisen können...
du denkst in falschen Dimensionen...
Strafrecht wirst du in keinem Fall anwenden können, es sei denn, dass du z. B. bedroht wurdest oder einem eine vorsätzliche Straftat nach dem StG vorwerfen kann...dann musst du die Tat aber auch noch beweisen können...
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Ich habe mal wieder mitbekommen, dass die Amtsärzte sehr ausführliche Stellungnahmen mit dem Untersuchungsauftrag von der T zur Verfügung gestellt werden. In denen steht so ziemlich klipp und klar, was die Telekom als machbar betrachtet - entgegen der existierenden fachärztlichen Gutachten, oft auch schon vorliegenden BAD-Gutachten.
Da wird der Beamte als Simulant, als unwilliger Arbeitsverweigerer, wie auch immer dargestellt und die Telekom selbst stellt sich dar, als hätte sie aber auch alles versucht, den Beamten unterzubringen. Natürlich verschweigt man dabei auch ganz ausführlich, dass man eben in KEINER EINZIGEN regulären T-Einheit, vor allem nicht vor Ort, nach einer passenden Beschäftigung für den Beamten gesucht hat. Dass man die vielen GmbH-internen Ausschreibungen NIEMALS gesichtet hat, um einen Kandidaten wieder in eine reguläre Konzern-GmbH einzuschleusen.
Die T stellt sich als die heilige, mildtätige und besorgte Dienstherrin dar, während der Beamte als das Allerletzte dargestellt wird und ganz offensichtlich NUR noch die DDU das Unternehmen von diesem lästigen Menschen befreien kann.
Da muss man schon als "Patient" sehr auf Zack und mit Nachdruck und unhöflicher Unterbrechung des amtsärztlichen Redeschwalls seine Meinung und seine eigenen Argumente vertreten. Wer das nicht so kann, weil er eher ein sensibler und nachgiebiger Mensch ist, der geht dabei baden.
Ich habe bislang auch keine Antwort aus dem Ministerium bekommen, warum sich die hoheitlichen Amtsärzte jetzt mit der Redewendung "keine längeren Fahrtwege" in den Gutachten schmücken, wo man doch einfach ganz konkret Fahrt- oder Wegezeiten aus den fachärztlichen Attesten übernehmen könnte.
Leute... ich habe auch vom Integrationsamt keine Rückmeldung mehr bekommen. Man ist völlig in der Versenkung verschwunden; auch die versprochene Stellungnahme zu meiner zweifachen Beschwerde wurde mir bislang nicht zugeschickt. MEINE mittlerweile SEHR nachdrückliche Vermutung ist, dass sämtliche Behörden, bei denen man als Beamter oder SchwB mit Beschwerden auflaufen könnte, vom Innen- oder Finanzministerium strikte Anweisung haben, von den Telekom-Fällen auf jeden Fall die Flossen zu lassen.
Mein Fazit: Wir brauchen uns nicht über korruptive Praktiken in anderen Ländern zu amüsieren oder aufzuregen - wir hätten in diesem unseren ach so demokratisch-freiheitlichen Lande genügend Wunden, in die man die Finger legen könnte. Etwas Nabelschau auf die Zustände würde so manchem Bürger seine Wahlentscheidung im September erleichtern können. Der schwarze Filz hat sich in den letzten 30 Jahren nahtlos durch alle Behördenleitungen ausgebreitet - so scheint mir. Ein Wechsel wäre da mal dringend wieder nötig.
Da wird der Beamte als Simulant, als unwilliger Arbeitsverweigerer, wie auch immer dargestellt und die Telekom selbst stellt sich dar, als hätte sie aber auch alles versucht, den Beamten unterzubringen. Natürlich verschweigt man dabei auch ganz ausführlich, dass man eben in KEINER EINZIGEN regulären T-Einheit, vor allem nicht vor Ort, nach einer passenden Beschäftigung für den Beamten gesucht hat. Dass man die vielen GmbH-internen Ausschreibungen NIEMALS gesichtet hat, um einen Kandidaten wieder in eine reguläre Konzern-GmbH einzuschleusen.
Die T stellt sich als die heilige, mildtätige und besorgte Dienstherrin dar, während der Beamte als das Allerletzte dargestellt wird und ganz offensichtlich NUR noch die DDU das Unternehmen von diesem lästigen Menschen befreien kann.
Da muss man schon als "Patient" sehr auf Zack und mit Nachdruck und unhöflicher Unterbrechung des amtsärztlichen Redeschwalls seine Meinung und seine eigenen Argumente vertreten. Wer das nicht so kann, weil er eher ein sensibler und nachgiebiger Mensch ist, der geht dabei baden.
Ich habe bislang auch keine Antwort aus dem Ministerium bekommen, warum sich die hoheitlichen Amtsärzte jetzt mit der Redewendung "keine längeren Fahrtwege" in den Gutachten schmücken, wo man doch einfach ganz konkret Fahrt- oder Wegezeiten aus den fachärztlichen Attesten übernehmen könnte.
Leute... ich habe auch vom Integrationsamt keine Rückmeldung mehr bekommen. Man ist völlig in der Versenkung verschwunden; auch die versprochene Stellungnahme zu meiner zweifachen Beschwerde wurde mir bislang nicht zugeschickt. MEINE mittlerweile SEHR nachdrückliche Vermutung ist, dass sämtliche Behörden, bei denen man als Beamter oder SchwB mit Beschwerden auflaufen könnte, vom Innen- oder Finanzministerium strikte Anweisung haben, von den Telekom-Fällen auf jeden Fall die Flossen zu lassen.
Mein Fazit: Wir brauchen uns nicht über korruptive Praktiken in anderen Ländern zu amüsieren oder aufzuregen - wir hätten in diesem unseren ach so demokratisch-freiheitlichen Lande genügend Wunden, in die man die Finger legen könnte. Etwas Nabelschau auf die Zustände würde so manchem Bürger seine Wahlentscheidung im September erleichtern können. Der schwarze Filz hat sich in den letzten 30 Jahren nahtlos durch alle Behördenleitungen ausgebreitet - so scheint mir. Ein Wechsel wäre da mal dringend wieder nötig.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Es ist merkwürdig und traurig, dass die sich Telekom in eindeutigen Gutachten Einzelheiten rauspickt, bei denen z. B. "soll" steht und diese ins Gegenteil verkehrt...auch wenn 95 % des restlichen Gutachtens eindeutig und z. B. gegen eine aktuelle Zuweisung sprechen...
Aber da hilft nur eine Klage...einfach so lange krank schreiben lassen...und wenn die verloren geht, dann will die Telekom ja einen in die DDU schicken - aber für diesen Vorgang hat die Rechtssprechung noch andere Maßstäbe angelegt, nämlich "Verwendung vor Versorgung"...
Und wenn doch eine DDU nachher rauskommt, dann einfach wieder nach einem Jahr die Reaktivierung beantragen. Wenn die Telekom dann mit der Begründung kommt, wir haben keinen freien Dienstposten (das ist die immer wieder kehrende Begründund), dann Klage einreichen und ggf. noch mit Schadensersatz aber Klageerhebung...
So ist das halt mit einem Gegner, der nur trickst und täuscht - dann muss man eben mit einer Klage die Gespräche aufnehmen...in der Zwischenzeit schön eine RS-Versicherung abschließen, um somit auch bei einem höheren Streitwert gerüstet zu sein...
Aber da hilft nur eine Klage...einfach so lange krank schreiben lassen...und wenn die verloren geht, dann will die Telekom ja einen in die DDU schicken - aber für diesen Vorgang hat die Rechtssprechung noch andere Maßstäbe angelegt, nämlich "Verwendung vor Versorgung"...
Und wenn doch eine DDU nachher rauskommt, dann einfach wieder nach einem Jahr die Reaktivierung beantragen. Wenn die Telekom dann mit der Begründung kommt, wir haben keinen freien Dienstposten (das ist die immer wieder kehrende Begründund), dann Klage einreichen und ggf. noch mit Schadensersatz aber Klageerhebung...
So ist das halt mit einem Gegner, der nur trickst und täuscht - dann muss man eben mit einer Klage die Gespräche aufnehmen...in der Zwischenzeit schön eine RS-Versicherung abschließen, um somit auch bei einem höheren Streitwert gerüstet zu sein...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
es gibt nichts neues von mir, außer das ich wieder gesund bin.
Ist zwar etwas offtopic: Krankheit und Urlaub muß ich ja weiterhin bei der VCS abwickeln. Meinen für 2013 genehmigter Urlaub wurde
(von alter Stelle, also vor der Zuweisung zur VCS) von der VCS übernommen. Wegen Krankheit konnte ich ja meinen Märzurlaub nicht
antreten. Diese 3 Tage wollte ich ja dann zwischen Weihnachten und Neujahr verplanen. Die VCS sagt, nö geht nicht, da haben alle ihre
Mitarbeiter schon Urlaub verplant. Ich möchte mir einen anderen Zeitraum aussuchen. Ich bin doch garnicht da, der Sofortvollzug hat
doch aufschiebende Wirkung. Und die ganze Rechtsgeschichte von mir kann noch Monate dauern. Und falls dann der liebe Gott es doch
mit mir gut meint und ich wo anders unterkomme, dann kann ich die 3 Tage wieder nicht nehmen.
LG
Andrea
es gibt nichts neues von mir, außer das ich wieder gesund bin.
Ist zwar etwas offtopic: Krankheit und Urlaub muß ich ja weiterhin bei der VCS abwickeln. Meinen für 2013 genehmigter Urlaub wurde
(von alter Stelle, also vor der Zuweisung zur VCS) von der VCS übernommen. Wegen Krankheit konnte ich ja meinen Märzurlaub nicht
antreten. Diese 3 Tage wollte ich ja dann zwischen Weihnachten und Neujahr verplanen. Die VCS sagt, nö geht nicht, da haben alle ihre
Mitarbeiter schon Urlaub verplant. Ich möchte mir einen anderen Zeitraum aussuchen. Ich bin doch garnicht da, der Sofortvollzug hat
doch aufschiebende Wirkung. Und die ganze Rechtsgeschichte von mir kann noch Monate dauern. Und falls dann der liebe Gott es doch
mit mir gut meint und ich wo anders unterkomme, dann kann ich die 3 Tage wieder nicht nehmen.

LG
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
wenn die aufschiebende Wirkung erlassen wurde, dann ist der Verwaltungsakt der Zuweisung nicht erlassen worden und demzufolge nicht rechtskräftig - was zur Folge hat, dass du wieder organisatorisch wieder bei der PBM NL bist (ich glaube du warst ja vorher bei der PBM Nl - oder?)...
Wenn es anders wäre und du zur VCS zugeordnet wärst, dann stimmt etwas im System nicht - hier würde ich die Telekom anschreiben (ggf. über den Anwalt) und wenn dort nicht gespurt wird, das Gericht sofort informieren...
Ich kann dir versprechen, dass das dann ganz schnell geht...
Nochmals:
Der Verwaltungsakt ist nicht rechtskräftig und wird im Zuge eines Gerichtsverfahrens geklärt - bis dahin bist du in den vorherigen Status zu bringen...
Wenn es anders wäre und du zur VCS zugeordnet wärst, dann stimmt etwas im System nicht - hier würde ich die Telekom anschreiben (ggf. über den Anwalt) und wenn dort nicht gespurt wird, das Gericht sofort informieren...
Ich kann dir versprechen, dass das dann ganz schnell geht...
Nochmals:
Der Verwaltungsakt ist nicht rechtskräftig und wird im Zuge eines Gerichtsverfahrens geklärt - bis dahin bist du in den vorherigen Status zu bringen...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Stimmt alles !!!Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn die aufschiebende Wirkung erlassen wurde, dann ist der Verwaltungsakt der Zuweisung nicht erlassen worden und demzufolge nicht rechtskräftig - was zur Folge hat, dass du wieder organisatorisch wieder bei der PBM NL bist (ich glaube du warst ja vorher bei der PBM Nl - oder?)...
Wenn es anders wäre und du zur VCS zugeordnet wärst, dann stimmt etwas im System nicht - hier würde ich die Telekom anschreiben (ggf. über den Anwalt) und wenn dort nicht gespurt wird, das Gericht sofort informieren...
Ich kann dir versprechen, dass das dann ganz schnell geht...
Nochmals:
Der Verwaltungsakt ist nicht rechtskräftig und wird im Zuge eines Gerichtsverfahrens geklärt - bis dahin bist du in den vorherigen Status zu bringen...
Dein Anwalt MUSS sofort den Personalservice anschreiben und das Verhalten der Telekom monieren.
Du bist natürlich bei der PBM-NL !!!