Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

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adéadé
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von adéadé »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Du kannst, falls genehmigt, im Ruhestand so viel verdienen wie du willst. Es ist halt eben so, dass ab der Hinzuverdienstgrenze (höchstmögliche Pension deiner Laufbahn) der Hinzuverdienst mit der Pension verrechnet wird. Wenn du also in einer genehmigten Nebentätigkeit jeden Monat 50000 Euro verdienen würdest (es soll Jobs geben, die das hergeben), dann würde man dir bis auf den Sockelsatz von rund 350 Euro, die man immer bekommt, die Pension zusammenstreichen, weil du anderweitig deinen Lebensunterhalt verdienst.

Genehmigt muss es halt sein.
DAS ist Schwachsinn!
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Mikesch
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von Mikesch »

Freundliche Post vom MODERATOR:

Ich möchte die Herren, die hier einfach mit "Schwachsinn" antworten, zur Ordnung rufen!
Argumentiert fundiert dagegen, oder einfach Still sein!
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Kater-Mikesch
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von Kater-Mikesch »

wenn die Genehmigung der Nebentätig erfolgt, dann kann man natürlich so viel verdienen wie man will - das gilt auf jeden Fall im (vorzeitigen ) Ruhestand...
Im aktiven Dienst kann ein hoher Verdienst auch ein Indikator dafür sein, dass mehr als angeben nebenbei gearbeitet wird - das ist hier aber nicht das Problem, da die Tätigkeit im Ruhestand ausgeübt wird...

Die Höhe des Verdienstes/Gewinn, macht sich nur bei der Anrechnung der Pension bemerkbar...Ende.
Torquemada
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn die Genehmigung der Nebentätig erfolgt, dann kann man natürlich so viel verdienen wie man will - das gilt auf jeden Fall im (vorzeitigen ) Ruhestand...
Im aktiven Dienst kann ein hoher Verdienst auch ein Indikator dafür sein, dass mehr als angeben nebenbei gearbeitet wird - das ist hier aber nicht das Problem, da die Tätigkeit im Ruhestand ausgeübt wird...

Die Höhe des Verdienstes/Gewinn, macht sich nur bei der Anrechnung der Pension bemerkbar...Ende.
Dieses Thema ist vermutlich (und man sieht es hier deutlich) einfach zu kompliziert für ein Forum.

**** Das ist in etwa die gleiche sinnvolle Antwort die Mod 1 eben anmahnte ! Mod ***
Kater-Mikesch
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemada,
meinst du das jetzt im Ernst...?

Also dieses Problem ist eigentlich kene Problem, da die Vorgaben zur Nebentätigkeit eindeutig sind und auch die Hinzuverdienstgrenzen bzw. -berechnung...

Bei der genehmigten Nebentätigkeit im (vorzeitigen) Ruhestand, gibt es kein Problem sondern nur eine Berechnung, wie viel mir anhand des zusätzlichen Einkommens in der Nebentätigkeit von der Pension bleibt - dafür gibt es auch Paragraphen und die sind eindeutig ohne eine eigene Interpretation vorzunehmen...

Schöne Wocheende....
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Mikesch
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von Mikesch »

@Torquemada
In einigen Ländern gab es mal Höchstgrenzen, die wurden nach und nach abgeschafft, in Hessen z.B. in 2007.

Ansonsten gibt es auch meiner Meinung nach im Ruhestand keine Höchstgrenzen, die, die bestehen mögen, betreffen die Grenzen, ab derer ein Ruhegehalt gekürzt wird.
Ich habe jedenfalls nichts gefunden, sollten es da doch Vorschriften geben, wäre ich für eine Fundstelle dankbar.
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Bundesfreiwild
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Gibt es nicht.

Die Hinzuverdienstgrenze bezieht sich begrifflich nur auf die Grenze, bei der ein Zusatzeinkommen/andere Altersversorgungen/Witwenrente/etc., ab der ein weiteres Einkommen auf die Pension angerechnet wird.

Jetzt stell sich doch mal einer vor, man würde während der Pension (mit 55 z.B.) nochmal in den Vorstand einer AG berufen werden. Monatsgehalt 10000 Euro.
Das ist ein gewerbliches Einkommen. Die Hinzuverdienstgrenze liegt beim A8er bei angenommen 2500 Euro (höchstmögliche Pension der eigenen Laufbahn).
DAS ist die Hinzuverdienstgrenze, ab der die Gegenrechnung anfängt.

Ca. 700 Euro - zwischen der tatsächlichen Pension von ca. 1700 Euro brutto und der Hinzuverdienstgrenze von 2500 Euro, würde sozusagen nicht beachtet.
Was dann in Summe Pension plus monatliches Nebeneinkommen über diese Hinzuverdienstgrenze von 2500 hinaus geht, DAS wird auf die Pension verrechnet.
Da der Mensch dann ein Einkommen von 12500 Euro Brutto hätte, bekommt er seine Pension praktisch ganz gekürzt, da er ja völlig überversorgt ist und der Bund/Land ihn nicht alimentieren muss, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Da er aber IMMER einen Sockelbetrag von rund 350 Euro bekommen muss, laut Pensionsrecht, wird er also rund 350 Euro Sockel-Pension bekommen und hat seinen Zusatzverdienst aus der Nebentätigkeit als Unternehmensvorstand von 10000 Euro Brutto im Monat.

Sobald die Nebeneinkünfte UNTER die Hinzuverdienstgrenze fallen, wird die volle Pension wieder aufleben.

Ansonsten ist man nur dem Finanzamt verpflichtet, alle Einkünfte anzugeben. Und das wars.
blink182
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?

Beitrag von blink182 »

Bundesfreiwild hat geschrieben: Da er aber IMMER einen Sockelbetrag von rund 350 Euro bekommen muss, laut Pensionsrecht, wird er also rund 350 Euro Sockel-Pension bekommen und hat seinen Zusatzverdienst aus der Nebentätigkeit als Unternehmensvorstand von 10000 Euro Brutto im Monat.
Da gibt es aber auch noch Einschränkungen:

Dem Versorgungsberechtigten ist mindestens ein Betrag in Höhe von 20 vom Hundert seines jeweiligen Versorgungsbezuges (§ 2) zu belassen. Satz 1 gilt nicht beim Bezug von Verwendungseinkommen, das mindestens aus derselben Besoldungsgruppe oder einer vergleichbaren Vergütungsgruppe berechnet wird, aus der sich auch die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bestimmen.
Gruß
blink182
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