Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Moderator: Moderatoren
Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Hallo,
als über seinen Vater mitversicherter Student, kann ich da einen Job ausüben, bei dem ich sozialversicherungspflichtig werde und somit meinen Anspruch auf Kindergeld verliere - und trotzdem über meinen Vater inkl. Beihilfe privat versichert bleiben? Das würde dann bedeuten, ich wäre gleichzeitig gesetzlich und privat versichert.
Da ich noch unter 25 bin stellt sich mir die Frage, welche Voraussetzungen bestehen, damit mein Vater und ich weiterhin Beihilfe bekommen können. (Eingeschrieben an der Uni bin ich natürlich weiterhin)
Schließt die Pflicht sich gesetzlich versichern zu lassen einen Beihilfeanspruch aus?
Vielen Dank! =)
als über seinen Vater mitversicherter Student, kann ich da einen Job ausüben, bei dem ich sozialversicherungspflichtig werde und somit meinen Anspruch auf Kindergeld verliere - und trotzdem über meinen Vater inkl. Beihilfe privat versichert bleiben? Das würde dann bedeuten, ich wäre gleichzeitig gesetzlich und privat versichert.
Da ich noch unter 25 bin stellt sich mir die Frage, welche Voraussetzungen bestehen, damit mein Vater und ich weiterhin Beihilfe bekommen können. (Eingeschrieben an der Uni bin ich natürlich weiterhin)
Schließt die Pflicht sich gesetzlich versichern zu lassen einen Beihilfeanspruch aus?
Vielen Dank! =)
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Hallo,
eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beinhaltet auch gleichzeitig eine Pflichtversicherung in der GKV.
Dies bedeutet, die PKV wird dann in eine Anwartschaftsversicherung für diese Zeit umgewandelt.
Möglich wären dann noch Zusatzversicherungen, wie z.B. Zahnzusatz oder privatärztliche Versorgung im Krankenhaus - allerdings mit 100 %iger Absicherung.
Gruß vom Steinbock
eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beinhaltet auch gleichzeitig eine Pflichtversicherung in der GKV.
Dies bedeutet, die PKV wird dann in eine Anwartschaftsversicherung für diese Zeit umgewandelt.
Möglich wären dann noch Zusatzversicherungen, wie z.B. Zahnzusatz oder privatärztliche Versorgung im Krankenhaus - allerdings mit 100 %iger Absicherung.
Gruß vom Steinbock
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Das stimmt nicht, man kann die PKV auch ganz regulär weiter laufen lassen. Es gibt keinen Zwang die PKV zu kündigen, man hat nur die OPTION das zu tun. Meine Frage bezog sich aber auf die Beihilfe, ob diese weiterhin zahlen würde.Steinbock hat geschrieben:eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beinhaltet auch gleichzeitig eine Pflichtversicherung in der GKV.
Dies bedeutet, die PKV wird dann in eine Anwartschaftsversicherung für diese Zeit umgewandelt.
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Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
wenn du über der Beitrgsbemessungsgrenze verdienst, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern oder eben Privat. Wenn du weniger verdienst, musst du in die gesetzliche, außer es gibt für dich kein zurück mehr, weil du eben die Altersgrenze überschritten hast.
Steinbock hat da vollkommen recht - solange du über deine Eltern versichert bist, haste Beihilfeanspruch, biste selbstversichert erlischt dieser.
Steinbock hat da vollkommen recht - solange du über deine Eltern versichert bist, haste Beihilfeanspruch, biste selbstversichert erlischt dieser.
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Und wenn ich gleichzeitig über die Eltern versichert bin UND gesetzlich selbstversichert bin? Oder schließt sich das gegenseitig aus und ich wäre dann neben der gesetzlichen Versicherung nicht mehr privat über meine Eltern, sondern privat über mich selbst versichert?ZS-forever hat geschrieben:Steinbock hat da vollkommen recht - solange du über deine Eltern versichert bist, haste Beihilfeanspruch, biste selbstversichert erlischt dieser.
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Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
gesetzlich selbst versichert und Beihilfeversichert über die Eltern geht nciht. Es gibt nur die Möglichkeit, wenn das Kind bei einem Elternteil gesetzlich versichert is bestimmte Leistungen bei der Beihilfe einzureichen, wenn die gesetzliche die Kostenübernahme abgelehnt hat. Bei einer Kollegin von mir wurden 80% der Zahnspange von der Beihilfe übernommen, weil die Barmer die Zahlung abgelehnt hat.
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Die GKV ist immer eine Vollversicherung und kann daher nicht als Teilversicherung geführt werden wie eine beihilfekonforme PKV. Von der GKV werden also stets 100 % der Krankheitskosten übernommen, folglich verbleibt kein Beihilfeanspruch. Ist im Endeffekt ähnlich wie bei einem Beamten, der freiwillig in der GKV bleibt, weil er keine PKV findet. Der Beihilfeanspruch besteht zwar grundsätzlich, kommt jedoch nicht zum Tragen, weil die Krankheitskosten ja bereits durch die GKV übernommen werden, allenfalls da, wo die Beihilfe höhere Ansprüche vorsieht als die GKV, könnte noch kein geringer Beihilfeanspruch bestehen (dürfte allerdings heute eher selten sein).
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Welchen Sinn soll es haben 2 Krankenversicherungen gleichzeitig bestehen zu lassen.yummy hat geschrieben:Und wenn ich gleichzeitig über die Eltern versichert bin UND gesetzlich selbstversichert bin? Oder schließt sich das gegenseitig aus und ich wäre dann neben der gesetzlichen Versicherung nicht mehr privat über meine Eltern, sondern privat über mich selbst versichert?ZS-forever hat geschrieben:Steinbock hat da vollkommen recht - solange du über deine Eltern versichert bist, haste Beihilfeanspruch, biste selbstversichert erlischt dieser.
Für Leute mit viel Geld natürlich kein Problem.
Evt. müsste dann aber die PKV auf 100 % angehoben werden, wenn die Beihilfe wegfällt.
Die PKV muss bei Vorlage einer GKV-pflichtigen Tätigkeit den Vertrag aufheben.
Gruß vom Steinbock
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Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
M. E sollte zuallererst geklärt werden, welches Beihilferecht anzuwenden ist, also in wessen Dienst der Vater beschäftigt ist. In den überwiegenden Fällen endet die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern bei der Beihilfe mit dem Wegfall des Kindergeldanspruchs.yummy hat geschrieben:... und somit meinen Anspruch auf Kindergeld verliere ...
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
hilft das weiter?
http://www.studenten-krankenversicherun ... enten.html
Darüber hinaus ist dein Status als Student infrage gestellt, unabhängig davon ob du an der Uni eingeschrieben bist.
kein Student = kein Kindergeldanspruch = kein Beihilfeanspruch.
Zu Doppelversicherung: siehe § 200 Versicherungsvertragsgesetz (Bereicherungsverbot).
http://www.studenten-krankenversicherun ... enten.html
20 Wochenstunden als Studentenjob sind unschädlich für die Versicherungsfreiheit in der GKV ;bzw. 40h in den Semesterferien.(Eingeschrieben an der Uni bin ich natürlich weiterhin)
Darüber hinaus ist dein Status als Student infrage gestellt, unabhängig davon ob du an der Uni eingeschrieben bist.
kein Student = kein Kindergeldanspruch = kein Beihilfeanspruch.
kein Kindergeld bei über 18-Jährigen = kein Beihilfeanspruch für das Kind.und somit meinen Anspruch auf Kindergeld verliere
Zu Doppelversicherung: siehe § 200 Versicherungsvertragsgesetz (Bereicherungsverbot).
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Es gibt im Prinzip zwei Gründe.Steinbock hat geschrieben:Welchen Sinn soll es haben 2 Krankenversicherungen gleichzeitig bestehen zu lassen.yummy hat geschrieben:Und wenn ich gleichzeitig über die Eltern versichert bin UND gesetzlich selbstversichert bin? Oder schließt sich das gegenseitig aus und ich wäre dann neben der gesetzlichen Versicherung nicht mehr privat über meine Eltern, sondern privat über mich selbst versichert?ZS-forever hat geschrieben:Steinbock hat da vollkommen recht - solange du über deine Eltern versichert bist, haste Beihilfeanspruch, biste selbstversichert erlischt dieser.
Erstens: Du bist pflichtversichert (unter der Bemessungsgrenze), willst aber nicht auf die Leistungen der Privaten verzichten, weil du a) z.B. auch zu Ärzten ohne Kassenzulassung möchtest oder b) in einer laufenden Behandlung bist, für die die GKV nicht zahlt.
Zweitens (wie bei mir): bleibst du privat in der Familienversicherung, steigt der Beihilfesatz von 50% auf 70%. Im Endeffekt kommt dann die zusätzliche private Versicherung günstiger, als wenn der Beihilfesatz auf 50% sinkt.
Dann würde natürlich der zweite möglich Grund wegfallen, darum stelle ich hier auch die Frage. Danke auf jedenfall für die Antworten, ich werd mich demnächst nochmal melden.Evt. müsste dann aber die PKV auf 100 % angehoben werden, wenn die Beihilfe wegfällt.

Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
zu 1) weiterführende Zusatzkrankenversicherungen sind möglich - dies kann man bei dem zuständigen Versicherer erfragen.yummy hat geschrieben: Es gibt im Prinzip zwei Gründe.
Erstens: Du bist pflichtversichert (unter der Bemessungsgrenze), willst aber nicht auf die Leistungen der Privaten verzichten, weil du a) z.B. auch zu Ärzten ohne Kassenzulassung möchtest oder b) in einer laufenden Behandlung bist, für die die GKV nicht zahlt.
Zweitens (wie bei mir): bleibst du privat in der Familienversicherung, steigt der Beihilfesatz von 50% auf 70%. Im Endeffekt kommt dann die zusätzliche private Versicherung günstiger, als wenn der Beihilfesatz auf 50% sinkt.
zu 2) ich dachte es geht hier um den Beihilfeanspruch eines Studenten/Kindes und dieser ist in den meisten Bundesländern 80 % (Ausnahme Bremen und Hessen).
Wenn die Frage sich auf den Beihilfeanspruch des Beamten bezieht - ist das jeweilige Beihilferecht maßgebend und nicht die Anzahl der Kinder die in der PKV mitversichert sind.
Gruß
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Ja, aber die erlauben es dir (auch beim Kostenerstattungsprinzip) nicht zu Ärzten ohne Kassenzulassung zu gehen, also zu Privatärzten. Da musst du dann zumindest immer einen Teil (20-30% bei _guten und teuren_ Zusatzversicherungen) selbst bezahlen. Spätestens bei einer laufenden Behandlung kann das richtig richtig teuer werden.Steinbock hat geschrieben:zu 1) weiterführende Zusatzkrankenversicherungen sind möglich - dies kann man bei dem zuständigen Versicherer erfragen.yummy hat geschrieben: Es gibt im Prinzip zwei Gründe.
Erstens: Du bist pflichtversichert (unter der Bemessungsgrenze), willst aber nicht auf die Leistungen der Privaten verzichten, weil du a) z.B. auch zu Ärzten ohne Kassenzulassung möchtest oder b) in einer laufenden Behandlung bist, für die die GKV nicht zahlt.
Zweitens (wie bei mir): bleibst du privat in der Familienversicherung, steigt der Beihilfesatz von 50% auf 70%. Im Endeffekt kommt dann die zusätzliche private Versicherung günstiger, als wenn der Beihilfesatz auf 50% sinkt.
Ja, aber wenn das Kind die Beihilfe kriegt, dann steigt automatisch (frag mich nicht wieso) der Beihilfesatz des Elternteils von 50% auf 70%. Und das führt dann dazu, dass es günstiger ist, wenn das Kind 20% der Beiträge für eine private Zahlt, wenn das Elternteil dafür 20% weniger Beiträge zahlen muss, weil die Beihilfe von 50% auf 70% steigt. Und da das Elternteil in der Regel älter ist und somit wesentlich höhere Beiträge bezahlt, ist es insgesamt günstiger, wenn sich das Kind weiter privatversichert - sofern es dafür Beihilfe erhält.zu 2) ich dachte es geht hier um den Beihilfeanspruch eines Studenten/Kindes und dieser ist in den meisten Bundesländern 80 % (Ausnahme Bremen und Hessen).
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Falsch - man muss nur die richtigen Zusatztarife abschließen !yummy hat geschrieben:Ja, aber die erlauben es dir (auch beim Kostenerstattungsprinzip) nicht zu Ärzten ohne Kassenzulassung zu gehen, also zu Privatärzten. Da musst du dann zumindest immer einen Teil (20-30% bei _guten und teuren_ Zusatzversicherungen) selbst bezahlen. Spätestens bei einer laufenden Behandlung kann das richtig richtig teuer werden. .Steinbock hat geschrieben:zu 1) weiterführende Zusatzkrankenversicherungen sind möglich - dies kann man bei dem zuständigen Versicherer erfragen.yummy hat geschrieben: Es gibt im Prinzip zwei Gründe.
Erstens: Du bist pflichtversichert (unter der Bemessungsgrenze), willst aber nicht auf die Leistungen der Privaten verzichten, weil du a) z.B. auch zu Ärzten ohne Kassenzulassung möchtest oder b) in einer laufenden Behandlung bist, für die die GKV nicht zahlt.
Zweitens (wie bei mir): bleibst du privat in der Familienversicherung, steigt der Beihilfesatz von 50% auf 70%. Im Endeffekt kommt dann die zusätzliche private Versicherung günstiger, als wenn der Beihilfesatz auf 50% sinkt.
Auch das ist falsch, denn dies hat nichts damit zu tun ob das Kind in der PKV ist.Ja, aber wenn das Kind die Beihilfe kriegt, dann steigt automatisch (frag mich nicht wieso) der Beihilfesatz des Elternteils von 50% auf 70%. Und das führt dann dazu, dass es günstiger ist, wenn das Kind 20% der Beiträge für eine private Zahlt, wenn das Elternteil dafür 20% weniger Beiträge zahlen muss, weil die Beihilfe von 50% auf 70% steigt. Und da das Elternteil in der Regel älter ist und somit wesentlich höhere Beiträge bezahlt, ist es insgesamt günstiger, wenn sich das Kind weiter privatversichert - sofern es dafür Beihilfe erhält.zu 2) ich dachte es geht hier um den Beihilfeanspruch eines Studenten/Kindes und dieser ist in den meisten Bundesländern 80 % (Ausnahme Bremen und Hessen).
Wenn 2 Kinder z.B. in der GKV (Familienversicherung bei der Ehefrau) versichert sind, bekommt der Beamte auch 70 % Beihilfe.
Gruß vom Steinbock
Re: Voraussetzungen für Beihilfeanspruch als Student
Könntest du mir denn ein Beispiel für solch eine Zusatzversicherung sagen, die bei einem Privatarzt 100% der Behandlungskosten (eben wie eine PKV) übernimmt?Steinbock hat geschrieben: Falsch - man muss nur die richtigen Zusatztarife abschließen !
Und was genau ist dann das Kriterium, ob der Beamte 70% oder 50% Beihilfe kriegt? Welche Voraussetzungen bezüglich des Kindes müssen gegeben sein? Wo kann man sich über soetwas informieren?Auch das ist falsch, denn dies hat nichts damit zu tun ob das Kind in der PKV ist.
Wenn 2 Kinder z.B. in der GKV (Familienversicherung bei der Ehefrau) versichert sind, bekommt der Beamte auch 70 % Beihilfe.