Hallo, eine Frage zur Zustellung und der Regelung ÜZ
bei Vollbeschäftigten gibt es ja die Regelung, daß der Dienst nach 10 Stunden (plus 45 min Pause) beendet werden muß. Das würde bedeuten, maximal rund 2 Stunden pro Tag.
Wie aber sieht das bei Teilzeitkräften aus? Ist es tatsächlich so, daß auch bei einer 20h- Woche erst nach 10 Stunden der Dienst beendet werden muß??
Das würde ja bedeuten, daß man täglich maximal 6 Überstunden machen müßte, um den Dienst beenden zu müssen. Man läßt sich ja oftmals wegen Kinderbetreuung auf Teilzeit setzen, da ist ja kaum eine Planung möglich... Die zu leistende Überzeit kann doch bei Teilzeitkräften nicht bis zu 6 Stunden pro Tag betragen, oder etwa doch?!
Wo kann ich zuverlässige Infos darüber finden?
Weiterhin interessiert mich dringend, dürfen auch Beamte nach der zulässigen Überzeit die Zustelltouren abbrechen?
Ich muß leider auf eigene Faust sämtliche Informationen zusammentragen.
Wär schön, wenn mir jemand helfen könnte!
Überzeitregelung für Teilzeitkräfte
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Re: Überzeitregelung für Teilzeitkräfte
Ich habe mal bisschen im Gesetzeblätterwald geblättert.
1. Überstunden müssen vom Personalrat/Betriebsrat GENEHMIGT werden und zwar VORHER.
2. Ein Gleitzeitantrag und dessen Zusage vom Arbeitgeber ist ein Vertrag über eine bestimmte zu leistende Arbeitszeit. Im Antrag und in der Genehmigung steht eine wöchentliche Arbeitszeit UND falls nötig (meist bei Schichtdienstarbeitsplätzen) auch ein Dienstschichtplan mit der Arbeitzeit, die am jeweiligen Tag zu leisten ist.
DAS ist sozusagen ein Arbeitsvertrag. Den muss man erfüllen. Sonst nix. Hier ist ganz klar geregelt, wann die Arbeit erbracht werden muss.
Alles, was darüber hinaus geht, geht NUR mit vorheriger rechtszeitiger Absprache UND MIT DEM EINVERSTÄNDNIS des Mitarbeiters.
FALLS der Arbeitgeber Überstunden/Mehrarbeit grundsätzlich anordnen will, muss er eben die Genehmigung des Personal/Betriebsrates einholen. Das kann er für Einzelfälle machen, für ganze Gruppen oder grundsätzlich für alle Mitarbeiter. Er muss den Grund der Überstunden, die Anzahl der zu leistenden Überstunden und die Dauer der Überstundenaktion angeben. Die Gründe müssen schon einigermassen schwerwiegend sein. Es wird dann immer auch eine Absprache geben, inwieweit man Teilzeitkräfte in die ÜZeit überhaupt mit reinholen darf (ich gehe davon aus, nur mit Einverständnis des Mitarbeiter).
Der erste Weg der Infomation wäre also der zum Personalrat oder Betriebsrat mit der Frage, ob es Vereinbarungen/Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber über die Leistung von Überstunden gibt und wie die Regelungen - insbesondere für Teilzeitkräfte - aussehen.
Der Arbeitgeber kann nicht einfach davon ausgehen, dass eine Teilzeitkraft dauerhaft und jeden Tag ihren Teilzeitarbeitsplan völlig überzieht.
Bei Vollzeitkräften übrigens auch nicht.
Ich habe mal gesammelt, was ich zu Überstunden gefunden habe.
Grundsatz: Keiner Ihrer Mitarbeiter muss Überstunden leisten. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Aushilfen.
1. Ausnahme: Notfälle (dürfte niemals dauerhaft sein und nur ein tatsächlicher Notfall schicksalhafter Art)
2. Ausnahme: Einzelvereinbarung (kann ja jeder in seinem Arbeits- oder TEilzeitvertrag machen, wenn er will)
3. Ausnahme: Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen mit dem Personal/Betriebsrat)
In Notfällen dürfen über die vertragliche Vereinbarung (Teilzeitantrag/regulärer Schichtplan/Wochenarbeitszeit) hinausgehende Überstunden angeordnet werden.
Dieses Recht haben der Arbeitgeber aber nur bei drohenden Gefahren für Ihren Betrieb oder aufgrund unvorhersehbarer äußerer Ereignisse. (Unvorhersehbar ist NICHT, dass man dauerhaft einfach zu viel Arbeit für zu wenig Personal hat!)
Diese Ausnahme kommt in der Praxis demnach auch nur sehr selten vor.
Der AG kann jederzeit mit dem Mitarbeitern eine Vereinbarung zur Ableistung von Überstunden treffen. Das kann auch eine mündliche Vereinbarung sein. Wichtig ist aber, dass Ihr Mitarbeiter mit den Überstunden einverstanden sein muss.
Und: Achten Sie auf entgegenstehende Regelungen in Gesetzen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Die gehen in der Regel einer Einzelvereinbarung vor. Ihr Recht, Überstunden oder Mehrarbeit anordnen zu dürfen, kann sich auch aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen ergeben.
Betriebsvereinbarungen sind Absprachen zwischen Ihnen und Ihrem Betriebsrat. Beispiel: Naturkatastrophen und Brände
Kein unvorhersehbares äußeres Ereignis ist es beispielsweise, wenn dringend ein LKW entladen werden muss, der erst nach Arbeitsschluss verspätet ankommt. Gleiches gilt, wenn ein Auftrag noch unbedingt abgearbeitet werden soll. Analog... mehr Pakete ausgeliefert werden sollen, als man überhaupt lt. Teilzeitarbeitsplan schaffen könnte.
Beispiel:
Der AG will heute 2 Stunden länger arbeiten lassen. Die Mitarbeiter sind dazu bereit. In diesem Fall haben Sie eine Einzelvereinbarung geschlossen.
Falls Sie einen Betriebsrat haben, muss dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorher zustimmen.
Beispiel:
Im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag befindet sich folgende Formulierung:
„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch über die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten hinaus auf Anordnung Überstunden zu leisten.“
(Das gilt in der Regel für Beamte prinzipiell -WENN ein NOTFALL eintritt).
Abrufarbeit Ihrer Teilzeitkräfte und Aushilfen
Auch Ihre Arbeitskräfte, die einen Abrufarbeitsvertrag haben, können Sie zu Überstunden heranziehen. Bei der Abrufarbeit nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erbringt Ihre Teilzeitkraft ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall.
Die Flexibilität besteht für Sie also in der Verteilung der Arbeit, nicht aber im Umfang der Arbeitszeit. Insoweit müssen Sie im Hinblick auf Überstunden nur die allgemein auftretenden Besonderheiten beachten. Eine Anordnung von Überstunden ist auch hier nur möglich, wenn eine der 3 oben beschriebenen Ausnahmen vorliegt.
Soweit ich mich mit der betriebsrätlichen Praxis auskenne, haben Teilzeitkräfte einen "Arbeitsvertrag" mit Begrenzung der Arbeitszeit. Das ist ja auch der SINN der Teilzeit. Fordert der AG nun sozusagen permanent deutlich höhere Arbeitszeiten ab, unterläuft er ja den Grund und Sinn des Teilzeitvertrages. Sonst wirds ja ein Vollzeitjob. Der Arbeitnehmer macht mit seinem TZ-Antrag deutlich, dass er NUR für diese Arbeitzeit zur Verfügung steht. Das hat der AG mit der Annahme des TZ-Vertrages ja auch aktzeptiert.
ICH würde also als Beamtin zum Personal/Betriebsrat stiefeln, nachfragen, ob es Betriebsvereinbarungen zu Überstunden gibt, und darauf bestehen, dass der WAZ-Plan/Verteilung der Arbeitszeit auch eingehalten wird. Die Organisation muss eben der Teamleiter/Chef übernehmen.
1. Überstunden müssen vom Personalrat/Betriebsrat GENEHMIGT werden und zwar VORHER.
2. Ein Gleitzeitantrag und dessen Zusage vom Arbeitgeber ist ein Vertrag über eine bestimmte zu leistende Arbeitszeit. Im Antrag und in der Genehmigung steht eine wöchentliche Arbeitszeit UND falls nötig (meist bei Schichtdienstarbeitsplätzen) auch ein Dienstschichtplan mit der Arbeitzeit, die am jeweiligen Tag zu leisten ist.
DAS ist sozusagen ein Arbeitsvertrag. Den muss man erfüllen. Sonst nix. Hier ist ganz klar geregelt, wann die Arbeit erbracht werden muss.
Alles, was darüber hinaus geht, geht NUR mit vorheriger rechtszeitiger Absprache UND MIT DEM EINVERSTÄNDNIS des Mitarbeiters.
FALLS der Arbeitgeber Überstunden/Mehrarbeit grundsätzlich anordnen will, muss er eben die Genehmigung des Personal/Betriebsrates einholen. Das kann er für Einzelfälle machen, für ganze Gruppen oder grundsätzlich für alle Mitarbeiter. Er muss den Grund der Überstunden, die Anzahl der zu leistenden Überstunden und die Dauer der Überstundenaktion angeben. Die Gründe müssen schon einigermassen schwerwiegend sein. Es wird dann immer auch eine Absprache geben, inwieweit man Teilzeitkräfte in die ÜZeit überhaupt mit reinholen darf (ich gehe davon aus, nur mit Einverständnis des Mitarbeiter).
Der erste Weg der Infomation wäre also der zum Personalrat oder Betriebsrat mit der Frage, ob es Vereinbarungen/Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber über die Leistung von Überstunden gibt und wie die Regelungen - insbesondere für Teilzeitkräfte - aussehen.
Der Arbeitgeber kann nicht einfach davon ausgehen, dass eine Teilzeitkraft dauerhaft und jeden Tag ihren Teilzeitarbeitsplan völlig überzieht.
Bei Vollzeitkräften übrigens auch nicht.
Ich habe mal gesammelt, was ich zu Überstunden gefunden habe.
Grundsatz: Keiner Ihrer Mitarbeiter muss Überstunden leisten. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Aushilfen.
1. Ausnahme: Notfälle (dürfte niemals dauerhaft sein und nur ein tatsächlicher Notfall schicksalhafter Art)
2. Ausnahme: Einzelvereinbarung (kann ja jeder in seinem Arbeits- oder TEilzeitvertrag machen, wenn er will)
3. Ausnahme: Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen mit dem Personal/Betriebsrat)
In Notfällen dürfen über die vertragliche Vereinbarung (Teilzeitantrag/regulärer Schichtplan/Wochenarbeitszeit) hinausgehende Überstunden angeordnet werden.
Dieses Recht haben der Arbeitgeber aber nur bei drohenden Gefahren für Ihren Betrieb oder aufgrund unvorhersehbarer äußerer Ereignisse. (Unvorhersehbar ist NICHT, dass man dauerhaft einfach zu viel Arbeit für zu wenig Personal hat!)
Diese Ausnahme kommt in der Praxis demnach auch nur sehr selten vor.
Der AG kann jederzeit mit dem Mitarbeitern eine Vereinbarung zur Ableistung von Überstunden treffen. Das kann auch eine mündliche Vereinbarung sein. Wichtig ist aber, dass Ihr Mitarbeiter mit den Überstunden einverstanden sein muss.
Und: Achten Sie auf entgegenstehende Regelungen in Gesetzen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Die gehen in der Regel einer Einzelvereinbarung vor. Ihr Recht, Überstunden oder Mehrarbeit anordnen zu dürfen, kann sich auch aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen ergeben.
Betriebsvereinbarungen sind Absprachen zwischen Ihnen und Ihrem Betriebsrat. Beispiel: Naturkatastrophen und Brände
Kein unvorhersehbares äußeres Ereignis ist es beispielsweise, wenn dringend ein LKW entladen werden muss, der erst nach Arbeitsschluss verspätet ankommt. Gleiches gilt, wenn ein Auftrag noch unbedingt abgearbeitet werden soll. Analog... mehr Pakete ausgeliefert werden sollen, als man überhaupt lt. Teilzeitarbeitsplan schaffen könnte.
Beispiel:
Der AG will heute 2 Stunden länger arbeiten lassen. Die Mitarbeiter sind dazu bereit. In diesem Fall haben Sie eine Einzelvereinbarung geschlossen.
Falls Sie einen Betriebsrat haben, muss dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorher zustimmen.
Beispiel:
Im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag befindet sich folgende Formulierung:
„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch über die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten hinaus auf Anordnung Überstunden zu leisten.“
(Das gilt in der Regel für Beamte prinzipiell -WENN ein NOTFALL eintritt).
Abrufarbeit Ihrer Teilzeitkräfte und Aushilfen
Auch Ihre Arbeitskräfte, die einen Abrufarbeitsvertrag haben, können Sie zu Überstunden heranziehen. Bei der Abrufarbeit nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erbringt Ihre Teilzeitkraft ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall.
Die Flexibilität besteht für Sie also in der Verteilung der Arbeit, nicht aber im Umfang der Arbeitszeit. Insoweit müssen Sie im Hinblick auf Überstunden nur die allgemein auftretenden Besonderheiten beachten. Eine Anordnung von Überstunden ist auch hier nur möglich, wenn eine der 3 oben beschriebenen Ausnahmen vorliegt.
Soweit ich mich mit der betriebsrätlichen Praxis auskenne, haben Teilzeitkräfte einen "Arbeitsvertrag" mit Begrenzung der Arbeitszeit. Das ist ja auch der SINN der Teilzeit. Fordert der AG nun sozusagen permanent deutlich höhere Arbeitszeiten ab, unterläuft er ja den Grund und Sinn des Teilzeitvertrages. Sonst wirds ja ein Vollzeitjob. Der Arbeitnehmer macht mit seinem TZ-Antrag deutlich, dass er NUR für diese Arbeitzeit zur Verfügung steht. Das hat der AG mit der Annahme des TZ-Vertrages ja auch aktzeptiert.
ICH würde also als Beamtin zum Personal/Betriebsrat stiefeln, nachfragen, ob es Betriebsvereinbarungen zu Überstunden gibt, und darauf bestehen, dass der WAZ-Plan/Verteilung der Arbeitszeit auch eingehalten wird. Die Organisation muss eben der Teamleiter/Chef übernehmen.
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Re: Überzeitregelung für Teilzeitkräfte
Hallo, Bundesfreiwild,
Hut ab, Dein Wissen in den ganzen Dingen ist beachtlich. Ich habe mir jetzt die Betriebsvereinbarung auch über den BR besorgt (in der Einsatzstelle war sie trotz mehrmaligem Nachfragen "verschwunden..???").
Leider ist darin nur der Hinweis auf das Arbeitsschutzgesetz mit den 10 Stunden enthalten. Genau wie im Arbeitsschutzgesetz ist kein Wort über Teilzeitbeschäftigte verloren, leider.
Ich habe jedenfalls noch nicht einmal die Arbeit in der vorgegebenen Zeit geschafft, genau wie meine Vorgänger (und da soll es laut BR schon eine Menge gegeben haben auf dieser Tour...). Und ich halte mich nicht für zu langsam, hetze aber auch nicht durch die Gegend, sehr starker Verkehr auf "meiner" Tour.
Ich habe in der Betriebsvereinbarung aber gefunden, daß man nach einer gewissen Zeit eine Art "Nachbemessung" der Tour beantragen kann. Auch wenn die sicher wieder montags, wenn die wenigste Post unterwegs ist, vorgenommen werden wird, werd ich das probieren.
Hut ab, Dein Wissen in den ganzen Dingen ist beachtlich. Ich habe mir jetzt die Betriebsvereinbarung auch über den BR besorgt (in der Einsatzstelle war sie trotz mehrmaligem Nachfragen "verschwunden..???").
Leider ist darin nur der Hinweis auf das Arbeitsschutzgesetz mit den 10 Stunden enthalten. Genau wie im Arbeitsschutzgesetz ist kein Wort über Teilzeitbeschäftigte verloren, leider.
Ich habe jedenfalls noch nicht einmal die Arbeit in der vorgegebenen Zeit geschafft, genau wie meine Vorgänger (und da soll es laut BR schon eine Menge gegeben haben auf dieser Tour...). Und ich halte mich nicht für zu langsam, hetze aber auch nicht durch die Gegend, sehr starker Verkehr auf "meiner" Tour.
Ich habe in der Betriebsvereinbarung aber gefunden, daß man nach einer gewissen Zeit eine Art "Nachbemessung" der Tour beantragen kann. Auch wenn die sicher wieder montags, wenn die wenigste Post unterwegs ist, vorgenommen werden wird, werd ich das probieren.
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Re: Überzeitregelung für Teilzeitkräfte
Wie gesagt: Arbeitsrecht.
Und Teilzeit/WAZ-Beschränkung hat einen Grund. Deshalb darf über die regelmässige WAZ gerade bei TZ-Kräften auch nicht dauernd höher abgefordert werden.
Der TZ-Antrag ist eine beidseitige Vereinbarung, dass man eben NUR für die TZ-Stunden zur Verfügung steht.
Alles andere freiwillig. Die Organisation dese Arbeitsaufkommen in Kombi mit Teilzeit-WAZ ist Aufgabe des Personaleinsatzes. Wenn die nix drauf haben, haben DIE halt das Problem zu verantworten, wenn die Post nicht "rechtzeitig" ankommt.
Liebe Frauen vor allem: Lasst euch nicht immer die Verantwortung für Dinge aufhalsen, die ihr nicht zu verantworten habt. Einfach das machen, wozu man verpflichtet ist und EVENTUELL einen Deal mit dem Arbeitgeber machen, der sich auf 2 zusätzliche Arbeitsstunden wöchentlich UND dann aber auch mit mehr Geld beschäftigt.
Ihr glaubt doch wohl nicht, dass diese Macker in den Führungsetagen auch nur EINEN SCHLAG mehr machen, als sie müssen, wenn sie dafür nicht auch die Kohle bekommen?
Da gehts hart zu. Und DAS Argument habe ich auch schon mal bei einen Bewerbungsgespräch angeführt: von 38 auf 41 Std Waz? Plus verlangte tägliche 10 Stunden Arbeitszeit? Plus täglich 2-3 Std Fahrzeit? Plus Spritkosten von 300 Euro/Monat? = Also 10% weniger Nettoeinkommen nach Steuer, dafür aber (mit Fahrzeit) jeden Tag mehr als 4 Stunden Belastung mehr? Beförderung auf gar keinen Fall möglich? Würden SIE dies als attraktives Angebot mit Perspektiven betrachen?
Leute... SO schnell wurde noch nie ein Bewerbungsgespräch beendet. Da hatte der plötzlich vollstes Verständnis. Denn - der geht auch nur in einen anderen Job, wenn er sich damit verbessert.
Mit ZAHLEN kann man Vorgesetzte/vor allem männliche schlagen. Weil DAS ein Argument ist, dass sie nachvollziehen können. Der ganze Frauenkram mit Familienbelastung, usw., der interessiert die nicht. Aber GELD? Da kennen sie sich aus.
Also mit den passenden Argumenten (mit Notizen) in solche Gespräche gehen und konkrete Forderungen aufstellen, wie es in Zukunft laufen könnte und sollte.
Und Teilzeit/WAZ-Beschränkung hat einen Grund. Deshalb darf über die regelmässige WAZ gerade bei TZ-Kräften auch nicht dauernd höher abgefordert werden.
Der TZ-Antrag ist eine beidseitige Vereinbarung, dass man eben NUR für die TZ-Stunden zur Verfügung steht.
Alles andere freiwillig. Die Organisation dese Arbeitsaufkommen in Kombi mit Teilzeit-WAZ ist Aufgabe des Personaleinsatzes. Wenn die nix drauf haben, haben DIE halt das Problem zu verantworten, wenn die Post nicht "rechtzeitig" ankommt.
Liebe Frauen vor allem: Lasst euch nicht immer die Verantwortung für Dinge aufhalsen, die ihr nicht zu verantworten habt. Einfach das machen, wozu man verpflichtet ist und EVENTUELL einen Deal mit dem Arbeitgeber machen, der sich auf 2 zusätzliche Arbeitsstunden wöchentlich UND dann aber auch mit mehr Geld beschäftigt.
Ihr glaubt doch wohl nicht, dass diese Macker in den Führungsetagen auch nur EINEN SCHLAG mehr machen, als sie müssen, wenn sie dafür nicht auch die Kohle bekommen?
Da gehts hart zu. Und DAS Argument habe ich auch schon mal bei einen Bewerbungsgespräch angeführt: von 38 auf 41 Std Waz? Plus verlangte tägliche 10 Stunden Arbeitszeit? Plus täglich 2-3 Std Fahrzeit? Plus Spritkosten von 300 Euro/Monat? = Also 10% weniger Nettoeinkommen nach Steuer, dafür aber (mit Fahrzeit) jeden Tag mehr als 4 Stunden Belastung mehr? Beförderung auf gar keinen Fall möglich? Würden SIE dies als attraktives Angebot mit Perspektiven betrachen?
Leute... SO schnell wurde noch nie ein Bewerbungsgespräch beendet. Da hatte der plötzlich vollstes Verständnis. Denn - der geht auch nur in einen anderen Job, wenn er sich damit verbessert.
Mit ZAHLEN kann man Vorgesetzte/vor allem männliche schlagen. Weil DAS ein Argument ist, dass sie nachvollziehen können. Der ganze Frauenkram mit Familienbelastung, usw., der interessiert die nicht. Aber GELD? Da kennen sie sich aus.
Also mit den passenden Argumenten (mit Notizen) in solche Gespräche gehen und konkrete Forderungen aufstellen, wie es in Zukunft laufen könnte und sollte.