Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
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- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Und dabei beachten:
Eine Wiedereingliederung macht man dort, wo man dann nachher auch dauerhaft arbeitet.
WENN nun die maximale Fahrzeit einen gar nicht zu diesem VCS-Standort führen KANN, an dem du die WE machen sollst, dann kann die WE auch dort nicht stattfinden.
Ich denke, nun kommt es auf den Arzt an, der die WE verordnet und durchführt (in der WE ist man ja weiterhin krank geschrieben).
Er müsste definitiv und ganz klar verordnen, dass die WE NUR unter Einhaltung der maximalen Fahrzeit stattfinden darf und kann, dass nur normale Tagesarbeitszeit/Teilzeit möglich ist, und, und und,...
Er muss das klipp und klar schreiben. Kein "sollte" oder "könnte", das wäre wieder interpretierbar.
Wenn sich unter den ärztlichen Vorgaben herausstellt, dass die WE aufgrund der Wegezeiten gar nicht dort stattfinden kann, wo man sie durchführen will, wird das eben nicht machbar sein.
Der Umkehrschluss wäre also, dass die Vivento einen ANDEREN zukünftigen Arbeitsplatz suchen müsste, auf dem dann auch die WE stattfinden könnte.
So wie es in solchen Fällen gelaufen ist, ist meistens erstmal eine längere "Denkpause" bei Viv angesagt.
Falls die drauf bestehen, muss man eben wieder den Anwalt einschalten, der die falsch aufgezogene WE wieder beklagt und ......
Wie gesagt, hier wäre ein ganz konkret aufgestellter WE-Plan vom Arzt mit glasklaren Vorgaben nötig.
Eine Wiedereingliederung macht man dort, wo man dann nachher auch dauerhaft arbeitet.
WENN nun die maximale Fahrzeit einen gar nicht zu diesem VCS-Standort führen KANN, an dem du die WE machen sollst, dann kann die WE auch dort nicht stattfinden.
Ich denke, nun kommt es auf den Arzt an, der die WE verordnet und durchführt (in der WE ist man ja weiterhin krank geschrieben).
Er müsste definitiv und ganz klar verordnen, dass die WE NUR unter Einhaltung der maximalen Fahrzeit stattfinden darf und kann, dass nur normale Tagesarbeitszeit/Teilzeit möglich ist, und, und und,...
Er muss das klipp und klar schreiben. Kein "sollte" oder "könnte", das wäre wieder interpretierbar.
Wenn sich unter den ärztlichen Vorgaben herausstellt, dass die WE aufgrund der Wegezeiten gar nicht dort stattfinden kann, wo man sie durchführen will, wird das eben nicht machbar sein.
Der Umkehrschluss wäre also, dass die Vivento einen ANDEREN zukünftigen Arbeitsplatz suchen müsste, auf dem dann auch die WE stattfinden könnte.
So wie es in solchen Fällen gelaufen ist, ist meistens erstmal eine längere "Denkpause" bei Viv angesagt.
Falls die drauf bestehen, muss man eben wieder den Anwalt einschalten, der die falsch aufgezogene WE wieder beklagt und ......
Wie gesagt, hier wäre ein ganz konkret aufgestellter WE-Plan vom Arzt mit glasklaren Vorgaben nötig.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Ich habe mal gelesen, dass eine st. WE bei der VCS überhaupt nicht stattfinden darf...also das gilt für den Fall, dass eine Zuweisung zur VCS geplant ist bzw. die Zuweisung noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Ich habe vor längerer Zeit auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, dass in diesem Fall eine st. WE bei der VCS nicht rechtens ist...Beamtenrechtlich ist der Dienstherr dafür zuständig und nicht die VCS...
Das gilt natürlich nicht für den Fall, wenn man bei der VCS bereits ist und während einer Zuweisung bei der VCS krank wurde und dann eine st. WE beantragt - für diesen Fall wird die st. WE natürlich bei der ursprünglichen Stelle (VCS) geplant und durchgeführt, da man grds. (nicht immer) wieder an den ursprünglichen Arbeitsplatz herangeführt werden muss.
Nur wenn diese Tätigkeiten nicht mehr durchgeführt werden können, könnte die st. WE bei einer anderen Org.-Einheit als der VCS durchgeführt werden.
Das muss aber im Einzelfall entschieden werden !
Ein Beamter muss während der st. WE nicht krankgeschrieben sein, im Gegensatz zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, da kein Bezug von Krankengeld bei den Beamten in Frage kommt.
Also braucht man für den Fall der st. WE "nur" den Plan dem AG vorlegen und bei einer Genehmigung ohne Krankmeldung antreten...dies würde ich aber nochmals vorher mit der zuständigen Personalstelle abklären und mir schriftlich geben lassen - zur reinen Vorsicht...
So baut man nicht noch weiter Krankentage auf - wer sich natürlich währende der st. WE arbeitsunfähig schreiben lassen möchte, kann dies natürlich auch als Beamter machen...
Ich habe vor längerer Zeit auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, dass in diesem Fall eine st. WE bei der VCS nicht rechtens ist...Beamtenrechtlich ist der Dienstherr dafür zuständig und nicht die VCS...
Das gilt natürlich nicht für den Fall, wenn man bei der VCS bereits ist und während einer Zuweisung bei der VCS krank wurde und dann eine st. WE beantragt - für diesen Fall wird die st. WE natürlich bei der ursprünglichen Stelle (VCS) geplant und durchgeführt, da man grds. (nicht immer) wieder an den ursprünglichen Arbeitsplatz herangeführt werden muss.
Nur wenn diese Tätigkeiten nicht mehr durchgeführt werden können, könnte die st. WE bei einer anderen Org.-Einheit als der VCS durchgeführt werden.
Das muss aber im Einzelfall entschieden werden !
Ein Beamter muss während der st. WE nicht krankgeschrieben sein, im Gegensatz zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, da kein Bezug von Krankengeld bei den Beamten in Frage kommt.
Also braucht man für den Fall der st. WE "nur" den Plan dem AG vorlegen und bei einer Genehmigung ohne Krankmeldung antreten...dies würde ich aber nochmals vorher mit der zuständigen Personalstelle abklären und mir schriftlich geben lassen - zur reinen Vorsicht...
So baut man nicht noch weiter Krankentage auf - wer sich natürlich währende der st. WE arbeitsunfähig schreiben lassen möchte, kann dies natürlich auch als Beamter machen...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo,
es kann aber nicht das Problem des Beschäftigten sein, dass die Telekom die DUU-Verfahren im Massengeschäft abwickelt und die st. WE nicht an einem zukünftigen Arbeitsplatz erbringen kann...
Die Telekom sucht (nach eigenen Vorgaben und meiner Meinung nach auch nicht nach einer ordnungsgemäßen Vorgabe und Einhaltung von Gutachten) irgendwelche Arbeitsplätze für die st. WE heraus. Das dauert i. d. R. 2-3 Monate, und nach der Beendigung dauert es auch wieder eine Zeit (mindestens 3-6) Monate, bis das irgendetwas sich bewegt...
Sei es eine sinnlose Zuweisung, die rechtlich Fragwürdig ist oder die Tätigkeiten innerhalb der zukünftigen Zuweisung, die nichts mit den Tätigkeiten der st. WE gemein haben...
Von der Telekom steht doch sowieso schon vor der st. WE oder einem BEM-Verfahren fest, dass nur die Zuweisung zu einer VCS in Frage kommt - gerade die BEM-Verfahren sind Pseydo-Verfahren, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten nach dem Motto: "Jetzt machen wir mal ein BEM, damit der Beschäftigte erst einmal beruhigt ist".
Es soll BEM-Verfahren geben, da hat die Telekom schon vor dessen Beginn über die Zuweisung entschieden oder läßt sich in einem BEM-Verfahren auf mögliche Ergebnisse der Beteiligten nicht ein, da alle möglich Varianten einer Beschäftigung (ausser der Zuweisung zur VCS) permanent abgewiegelt werden...
es kann aber nicht das Problem des Beschäftigten sein, dass die Telekom die DUU-Verfahren im Massengeschäft abwickelt und die st. WE nicht an einem zukünftigen Arbeitsplatz erbringen kann...
Die Telekom sucht (nach eigenen Vorgaben und meiner Meinung nach auch nicht nach einer ordnungsgemäßen Vorgabe und Einhaltung von Gutachten) irgendwelche Arbeitsplätze für die st. WE heraus. Das dauert i. d. R. 2-3 Monate, und nach der Beendigung dauert es auch wieder eine Zeit (mindestens 3-6) Monate, bis das irgendetwas sich bewegt...
Sei es eine sinnlose Zuweisung, die rechtlich Fragwürdig ist oder die Tätigkeiten innerhalb der zukünftigen Zuweisung, die nichts mit den Tätigkeiten der st. WE gemein haben...
Von der Telekom steht doch sowieso schon vor der st. WE oder einem BEM-Verfahren fest, dass nur die Zuweisung zu einer VCS in Frage kommt - gerade die BEM-Verfahren sind Pseydo-Verfahren, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten nach dem Motto: "Jetzt machen wir mal ein BEM, damit der Beschäftigte erst einmal beruhigt ist".
Es soll BEM-Verfahren geben, da hat die Telekom schon vor dessen Beginn über die Zuweisung entschieden oder läßt sich in einem BEM-Verfahren auf mögliche Ergebnisse der Beteiligten nicht ein, da alle möglich Varianten einer Beschäftigung (ausser der Zuweisung zur VCS) permanent abgewiegelt werden...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
dippedupp...
"Im Rahmen einer DDU"...
Durch WE soll ja die DDU vermieden werden. Bei WE gehts erstmal einfach um die Wieder-Gewöhnung an die normale Arbeitsbelastung auf einem Posten, den man eigentlich schon hatte, um nach längerer Krankheit nicht direkt 100pro einsteigen zu müssen. Alternativ die WE auf einem anderen Posten als vorher, weil der alte gesundheitlich einfach nicht mehr in Frage kommt.
UND das WE schreibt vor, dass die WE auf dem Posten stattzufinden hat, den man vor der Krankheit hatte oder nach der WE dauerhaft haben wird. Also nicht irgendwo, sondern genau dort, wo man dauerhaft eingesetzt wird. Und wenn VCS eben aufgrund der Fahrzeiteinschränkung nicht in Frage kommt und kein anderer dauerhafter Arbeitsplatz gefunden wird, dann dürfte es normalerweise DORT auch keine Wiedereingliederung geben.
Eine WE am Ort A mit Tätigkeit a und nach der WE Einsatz/Arbeit an Ort B mit Tätigkeit xy, das gibts normalerweise nicht.
Ich würde mich darauf nicht einlassen. Mit Hilfe des Arztes und eines Anwaltes dürfte das kein Problem sein.
"Im Rahmen einer DDU"...
Durch WE soll ja die DDU vermieden werden. Bei WE gehts erstmal einfach um die Wieder-Gewöhnung an die normale Arbeitsbelastung auf einem Posten, den man eigentlich schon hatte, um nach längerer Krankheit nicht direkt 100pro einsteigen zu müssen. Alternativ die WE auf einem anderen Posten als vorher, weil der alte gesundheitlich einfach nicht mehr in Frage kommt.
UND das WE schreibt vor, dass die WE auf dem Posten stattzufinden hat, den man vor der Krankheit hatte oder nach der WE dauerhaft haben wird. Also nicht irgendwo, sondern genau dort, wo man dauerhaft eingesetzt wird. Und wenn VCS eben aufgrund der Fahrzeiteinschränkung nicht in Frage kommt und kein anderer dauerhafter Arbeitsplatz gefunden wird, dann dürfte es normalerweise DORT auch keine Wiedereingliederung geben.
Eine WE am Ort A mit Tätigkeit a und nach der WE Einsatz/Arbeit an Ort B mit Tätigkeit xy, das gibts normalerweise nicht.
Ich würde mich darauf nicht einlassen. Mit Hilfe des Arztes und eines Anwaltes dürfte das kein Problem sein.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Bundesfreiwild,
manche (besonders die aus den Bereichen Personal) meinen, dass die Telekom sehr sozial mit Ihren Beschäftigten umgeht...oftmals werden aber nur minimale Standards erfüllt, um die gesetzlichen Vorgaben zum Schein zu wahren...
Z. b. steht im Gesetz, dasss ein BEM oder eine st. WE durchgeführt werden muss, aber nicht in welcher Form - aus diesem Grunde wird von der Telekom mal ein Krümel Brot hingeworfen, um den Schein der Gesetzeseinhaltung zu wahren...in Wahrheit müssen aber viele diese Rechte durch Anwälte und Gerichte erstreiten, da die Telekom die Ansprüche erst einmal mit einem Widerspruchsbescheid ablehnt (dann ist nur innerhalb eines Monats eine Klage möglich) oder erst gar nicht auf den Widerspruch reagiert - dann kann mann nach drei Monaten klagen...
Die zweite Variante hat aber den Vorteil, dass erst einmal die Verjährungszeit von einem Jahr (ggf. auch mehr) besteht...
Insgesamt gibt es aber bei der Telekom beim BEM z. B. sehr wenige Beschäftigte bei der PBM NL oder Vivento, die ein BEM erhalten - und wenn dann nur auf den leichten Druck der Klage vor dem VG...
manche (besonders die aus den Bereichen Personal) meinen, dass die Telekom sehr sozial mit Ihren Beschäftigten umgeht...oftmals werden aber nur minimale Standards erfüllt, um die gesetzlichen Vorgaben zum Schein zu wahren...
Z. b. steht im Gesetz, dasss ein BEM oder eine st. WE durchgeführt werden muss, aber nicht in welcher Form - aus diesem Grunde wird von der Telekom mal ein Krümel Brot hingeworfen, um den Schein der Gesetzeseinhaltung zu wahren...in Wahrheit müssen aber viele diese Rechte durch Anwälte und Gerichte erstreiten, da die Telekom die Ansprüche erst einmal mit einem Widerspruchsbescheid ablehnt (dann ist nur innerhalb eines Monats eine Klage möglich) oder erst gar nicht auf den Widerspruch reagiert - dann kann mann nach drei Monaten klagen...
Die zweite Variante hat aber den Vorteil, dass erst einmal die Verjährungszeit von einem Jahr (ggf. auch mehr) besteht...
Insgesamt gibt es aber bei der Telekom beim BEM z. B. sehr wenige Beschäftigte bei der PBM NL oder Vivento, die ein BEM erhalten - und wenn dann nur auf den leichten Druck der Klage vor dem VG...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Dazu kann ich nur eines bemerken:
Als T-Mitarbeiter muss man sich geistig (und rechtsschutzmässig) darauf vorbereiten, dass man seine Rechte NUR noch über Widersprüche und Klageverfahren bekommt.
Leider sind ganz viele Beamte SOWAS von blauäugig...
Ich musste einigen Kolleginnen bei der Zoll-Info-Veranstaltung erklären, dass man sie als Beamte überhaupt nicht dazu zwingen kann, sich irgendwo hin zu bewerben.
Vor allem dann nicht, wenn man in einer GmbH beurlaubt drin steckt und damit nicht mal einen dienstrechtlich befugten Chef hat, der einen dazu überhaupt zwingen dürfte.
Die fahren dauernd nach Bonn zu Bewerbungsgespräche (wo sie überhaupt nicht hin wollen), weil sie angeblich müssen.
Ich sagte nur: Man muss NUR eines, irgendwann sterben. Der Dienstherr kann einen überall hin zuweisen. Als Beamter muss ich mich nicht bewerben, vor allem dann nicht, wenn ich den Job nicht machen kann und will. Eine gewisse Verpflichtung zur Mitarbeit wäre erst gegeben, wenn ich keinen Job mehr hätte, wenn man mich z.B. zu einem Vorstellungsgespräch schickte (auch ohne eigene Bewerbung). Aber - solange jemand noch in der T-Systems GmbH drin bin, ist der Fall ja gar nicht gegeben. NIEMAND in Vivento hat bislang Schwierigkeiten bekommen, wenn er KEINE einzige Bewerbung geschrieben hat. Eben... Beamtenrecht.
Eben weil der DIENSTHERR die Pflicht hat, den Beamten zu beschäftigen. Der Beamte hat nicht die Pflicht, selbst dafür zu sorgen, DASS er beschäftigt IST.
Die haben mich angeguckt, als wäre ich grad Alien-mässig aus dem Weltraum eingeschlagen.
Die schnallen es einfach nicht, dass sie den wildesten Mist erzählt bekommen und Behauptungen seitens des AG aufgestellt werden, die gar nicht rechtskonform sind.
Und sie kapieren nicht, dass sie GENAUSO auf der Abschussliste stehen, wie die, die schon beschäftigungslos in Vivento oder PBM durchhängen.
"Wir sind doch Angestellte." Und diese Aussage mit einem leicht abfälligen Touch, als wären die "normalen" Beamten irgendwie zweite Wahl.
So nach dem Motto: "Uns kann das doch nicht passieren - wir sind doch die "Guten"."
Die glauben es einfach nicht, dass sie den Beamtenstempel tragen. Die meisten Beamten stecken noch in der T-Sys und TDG. Da ist das meiste Potential für Beamtenabbau.
Sie werden schon noch merken, dass es DOCH geht, die IT-Standorte mal paar 100 Km zu verlegen. Systeme kann man so ziemlich von überall her betreuen. Da werden wohl auch noch einige auf Reisen geschickt werden, die bislang über nix nachdenken.
Die fühlen sich einfach völlig außer Gefahr. Und nachher ist da Gejammer wieder groß.
Als T-Mitarbeiter muss man sich geistig (und rechtsschutzmässig) darauf vorbereiten, dass man seine Rechte NUR noch über Widersprüche und Klageverfahren bekommt.
Leider sind ganz viele Beamte SOWAS von blauäugig...
Ich musste einigen Kolleginnen bei der Zoll-Info-Veranstaltung erklären, dass man sie als Beamte überhaupt nicht dazu zwingen kann, sich irgendwo hin zu bewerben.
Vor allem dann nicht, wenn man in einer GmbH beurlaubt drin steckt und damit nicht mal einen dienstrechtlich befugten Chef hat, der einen dazu überhaupt zwingen dürfte.
Die fahren dauernd nach Bonn zu Bewerbungsgespräche (wo sie überhaupt nicht hin wollen), weil sie angeblich müssen.
Ich sagte nur: Man muss NUR eines, irgendwann sterben. Der Dienstherr kann einen überall hin zuweisen. Als Beamter muss ich mich nicht bewerben, vor allem dann nicht, wenn ich den Job nicht machen kann und will. Eine gewisse Verpflichtung zur Mitarbeit wäre erst gegeben, wenn ich keinen Job mehr hätte, wenn man mich z.B. zu einem Vorstellungsgespräch schickte (auch ohne eigene Bewerbung). Aber - solange jemand noch in der T-Systems GmbH drin bin, ist der Fall ja gar nicht gegeben. NIEMAND in Vivento hat bislang Schwierigkeiten bekommen, wenn er KEINE einzige Bewerbung geschrieben hat. Eben... Beamtenrecht.
Eben weil der DIENSTHERR die Pflicht hat, den Beamten zu beschäftigen. Der Beamte hat nicht die Pflicht, selbst dafür zu sorgen, DASS er beschäftigt IST.
Die haben mich angeguckt, als wäre ich grad Alien-mässig aus dem Weltraum eingeschlagen.
Die schnallen es einfach nicht, dass sie den wildesten Mist erzählt bekommen und Behauptungen seitens des AG aufgestellt werden, die gar nicht rechtskonform sind.
Und sie kapieren nicht, dass sie GENAUSO auf der Abschussliste stehen, wie die, die schon beschäftigungslos in Vivento oder PBM durchhängen.
"Wir sind doch Angestellte." Und diese Aussage mit einem leicht abfälligen Touch, als wären die "normalen" Beamten irgendwie zweite Wahl.
So nach dem Motto: "Uns kann das doch nicht passieren - wir sind doch die "Guten"."
Die glauben es einfach nicht, dass sie den Beamtenstempel tragen. Die meisten Beamten stecken noch in der T-Sys und TDG. Da ist das meiste Potential für Beamtenabbau.
Sie werden schon noch merken, dass es DOCH geht, die IT-Standorte mal paar 100 Km zu verlegen. Systeme kann man so ziemlich von überall her betreuen. Da werden wohl auch noch einige auf Reisen geschickt werden, die bislang über nix nachdenken.
Die fühlen sich einfach völlig außer Gefahr. Und nachher ist da Gejammer wieder groß.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
so ich hab von meinem Rechtsanwalt eine Mail bekommen, die ich mal zitieren werde, bevor ich alles durcheinander bringe:
"Mit ihrem Schreiben vom .. April 2013 hebt die Antragsgegnerin den Sofortvollzug des Zuweisungsbescheides auf, so dass die Angelegenheit zumindest im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erledigt ist. Der Zuweisungsbescheid besteht damit zwar weiterhin fort, der dagegen eingelegte Widerspruch entfaltet jetzt jedoch aufschiebende Wirkung. Damit ist das Ziel erreicht worden, dass durch den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO gem. Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vom .. Dezember 2012 angestrebt wurde."
Ich zitiere mal die Telekom:
"...teilt die Antraggegnerin auf die gerichtliche Verfügung vom 04.13 mit, dass der Sofortvollzug des angefochtenen Zuweisungsbescheides
aufgehoben wird. Bei dieser Ausgangslage bedarf es einer Sachentscheidung des Verwaltungsgericht nicht mehr. Einer zu erwartenden
Erledigungserklärung der Antragsstellerin schließt sich die Antragsgegnerin jetzt schon an. Wir erklären uns bereit, die Kosten für das
Verfahren zu übernehmen...(Zitat Ende)
Die Mail ist kurz vor 17 Uhr in meinem E-Mailcenter eingegangen. Hab sie aber erst um 19:20 Uhr gelesen. Meinen Rechtsanwalt kann
ich auch erst am Montag nächster Woche erreichen. Das mit dem eingelegten Widerspruch hab ich verstanden und auch die aufschiebende
Wirkung. Aber ich traue dem Frieden nicht. Ich bin gespannt, was die Telekom als Nächstes plant. Wahrscheinlich Widerspruch gegen
den Widerspruch einlegen. Wer hat von Euch Erfahrung mit?
Gruß
Andrea
so ich hab von meinem Rechtsanwalt eine Mail bekommen, die ich mal zitieren werde, bevor ich alles durcheinander bringe:
"Mit ihrem Schreiben vom .. April 2013 hebt die Antragsgegnerin den Sofortvollzug des Zuweisungsbescheides auf, so dass die Angelegenheit zumindest im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erledigt ist. Der Zuweisungsbescheid besteht damit zwar weiterhin fort, der dagegen eingelegte Widerspruch entfaltet jetzt jedoch aufschiebende Wirkung. Damit ist das Ziel erreicht worden, dass durch den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO gem. Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vom .. Dezember 2012 angestrebt wurde."
Ich zitiere mal die Telekom:
"...teilt die Antraggegnerin auf die gerichtliche Verfügung vom 04.13 mit, dass der Sofortvollzug des angefochtenen Zuweisungsbescheides
aufgehoben wird. Bei dieser Ausgangslage bedarf es einer Sachentscheidung des Verwaltungsgericht nicht mehr. Einer zu erwartenden
Erledigungserklärung der Antragsstellerin schließt sich die Antragsgegnerin jetzt schon an. Wir erklären uns bereit, die Kosten für das
Verfahren zu übernehmen...(Zitat Ende)
Die Mail ist kurz vor 17 Uhr in meinem E-Mailcenter eingegangen. Hab sie aber erst um 19:20 Uhr gelesen. Meinen Rechtsanwalt kann
ich auch erst am Montag nächster Woche erreichen. Das mit dem eingelegten Widerspruch hab ich verstanden und auch die aufschiebende
Wirkung. Aber ich traue dem Frieden nicht. Ich bin gespannt, was die Telekom als Nächstes plant. Wahrscheinlich Widerspruch gegen
den Widerspruch einlegen. Wer hat von Euch Erfahrung mit?
Gruß
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Die Telekom wird irgendwann einen Widerspruchbescheid erlassen. Mal sehen, was die Telekom darin schreibt. Erst dann kommt wieder der Anwalt mit einer Klage ins Spiel.
Allerdings gibt es bekanntlich Fälle, in denen die Telekom plötzlich doch wieder den Sofortvollzug verfügt. Dann sofort zum Anwalt.
Im Moment sitzt du zu Hause.
Allerdings gibt es bekanntlich Fälle, in denen die Telekom plötzlich doch wieder den Sofortvollzug verfügt. Dann sofort zum Anwalt.
Im Moment sitzt du zu Hause.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Andrea,
du bzw. dein Anwalt müssen jetzt aufpassen...die Telekom wird vermutlich die Zuweisung nicht weiter verfolgen, da durch die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs und die langen Laufzeiten bei Gericht es jetzt dauern kann...ein Jahr ist keine Seltenheit bei den Überlastungen der Verwaltungsgericht...
Somit wäre aber der Weg für die Telekom wieder frei für eine nächste (sinnlose) Zuweisung...das kann dann wesentlich schneller gehen als das aktuelle Verfahren...
Frag mal deinen Anwalt, was du jetzt machten kannst...es besteht die Möglichkeit eines Fortsetzungsfeststellungsklage zu erwirken, d. h., dass die Klage ganz normal weiterläuft und du nicht nur einen Beschluss hast sondern ein Urteil, worauf du dich immer wieder berufen kannst...
Das ist aber nur möglich, wenn du der Telekom z. b. nachweist, dass eine "Wiederholungsgefahr" besteht - und hat aber auch wieder ein Prozesskosten-Risiko...
Wenn du also ein Urteil willst, dann musst du mit dieser Fortsetzungs-Klage weiter gehen...so lange wird es auch keine neue Zuweisung geben...
Die Telekom erkennt jetzt aber brav alles an und durch den Beschluss des VG muss Sie zwar deinen kompletten Anwaltskosten tragen, aber halt nur 1/3 der Gerichtskosten...
Das wäre dann noch ein kleiner Gewinn für die Telekom...
Wenn Du dich später auf ein Urteil berufen willst, würde ich die Klage fortführen...denn eins ist sicher. Die nächste Zuweisung lässt nicht lange auf sich warten und da wird dann an ein paar Stellschrauben ein wenig gedreht und man sagt wieder: Diese neue Zuweisung ist rechtmäßig und verstößt gegen kein Gesetz..
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und herzlichen Glückwunsch für diesen Sieg gegen die Ungerechtigkeit...
du bzw. dein Anwalt müssen jetzt aufpassen...die Telekom wird vermutlich die Zuweisung nicht weiter verfolgen, da durch die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs und die langen Laufzeiten bei Gericht es jetzt dauern kann...ein Jahr ist keine Seltenheit bei den Überlastungen der Verwaltungsgericht...
Somit wäre aber der Weg für die Telekom wieder frei für eine nächste (sinnlose) Zuweisung...das kann dann wesentlich schneller gehen als das aktuelle Verfahren...
Frag mal deinen Anwalt, was du jetzt machten kannst...es besteht die Möglichkeit eines Fortsetzungsfeststellungsklage zu erwirken, d. h., dass die Klage ganz normal weiterläuft und du nicht nur einen Beschluss hast sondern ein Urteil, worauf du dich immer wieder berufen kannst...
Das ist aber nur möglich, wenn du der Telekom z. b. nachweist, dass eine "Wiederholungsgefahr" besteht - und hat aber auch wieder ein Prozesskosten-Risiko...
Wenn du also ein Urteil willst, dann musst du mit dieser Fortsetzungs-Klage weiter gehen...so lange wird es auch keine neue Zuweisung geben...
Die Telekom erkennt jetzt aber brav alles an und durch den Beschluss des VG muss Sie zwar deinen kompletten Anwaltskosten tragen, aber halt nur 1/3 der Gerichtskosten...
Das wäre dann noch ein kleiner Gewinn für die Telekom...
Wenn Du dich später auf ein Urteil berufen willst, würde ich die Klage fortführen...denn eins ist sicher. Die nächste Zuweisung lässt nicht lange auf sich warten und da wird dann an ein paar Stellschrauben ein wenig gedreht und man sagt wieder: Diese neue Zuweisung ist rechtmäßig und verstößt gegen kein Gesetz..
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und herzlichen Glückwunsch für diesen Sieg gegen die Ungerechtigkeit...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Falch. Da es keine Klage gibt (noch nicht), kann es auch keine Fortsetzungsklage geben.Kater-Mikesch hat geschrieben: Frag mal deinen Anwalt, was du jetzt machten kannst...es besteht die Möglichkeit eines Fortsetzungsfeststellungsklage zu erwirken, d. h., dass die Klage ganz normal weiterläuft und du nicht nur einen Beschluss hast sondern ein Urteil, worauf du dich immer wieder berufen kannst...
Das ist aber nur möglich, wenn du der Telekom z. b. nachweist, dass eine "Wiederholungsgefahr" besteht - und hat aber auch wieder ein Prozesskosten-Risiko...
Wenn du also ein Urteil willst, dann musst du mit dieser Fortsetzungs-Klage weiter gehen...so lange wird es auch keine neue Zuweisung geben...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Mikesch,
jetzt mal zum Verständnis: ich hab ja für die aktuelle Zuweisung die auschiebende Wirkung, d.h die Telekom kann den Sofortvollzug nicht
durchführen zur VCS Uelzen. Sie kann mir aber erneut eine andere Zuweisung (erst Anhörung und der übliche folgende Zinnober) nach
Sonstwo (auch wieder nach Uelzen?) schicken, richtig?
Vielleicht kommen die Telekom ja auch noch auf die Idee mich per Weisung nach Uelzen zu schicken. Ich soll ja eine Wiedereingliederung
bekommen, was natürlich von den Wegezeiten überhaupt nicht geht. Nach Uelzen sind es 80 km ein Tour mit einer Gesamtwegezeit von
über 4 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Und ich habe eine Gesamtfahrzeitbegrenzung von 90 Minuten lt. BAD-Arzt.
Nächste Idee wäre von der Telekom mich wieder zum BAD zu schicken wegen Zumutbarkeit eines Umzuges.
Denen würde ich ehrlich gesagt alles zutrauen. Ist ja irgendwie Bossing
Gruß
Andrea
jetzt mal zum Verständnis: ich hab ja für die aktuelle Zuweisung die auschiebende Wirkung, d.h die Telekom kann den Sofortvollzug nicht
durchführen zur VCS Uelzen. Sie kann mir aber erneut eine andere Zuweisung (erst Anhörung und der übliche folgende Zinnober) nach
Sonstwo (auch wieder nach Uelzen?) schicken, richtig?
Vielleicht kommen die Telekom ja auch noch auf die Idee mich per Weisung nach Uelzen zu schicken. Ich soll ja eine Wiedereingliederung
bekommen, was natürlich von den Wegezeiten überhaupt nicht geht. Nach Uelzen sind es 80 km ein Tour mit einer Gesamtwegezeit von
über 4 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Und ich habe eine Gesamtfahrzeitbegrenzung von 90 Minuten lt. BAD-Arzt.
Nächste Idee wäre von der Telekom mich wieder zum BAD zu schicken wegen Zumutbarkeit eines Umzuges.
Denen würde ich ehrlich gesagt alles zutrauen. Ist ja irgendwie Bossing

Gruß
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Stimmt, wenn man sich noch nicht im Klageverfahren befindet, sondern nur wenn es um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchsbescheides geht...
Dann kann natürlich keine Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben werden...
Aber war Andrea nicht schon im Klageverfahren...???
Der Eilantrag war doch vor Gericht abgelehnt worden und somit war nur eine Beschwerde vor dem nächst höhrenen Gericht möglich odeer eben die Klage gegen die Zuweisung.
Ich bin mir jetzt schon fast sicher, dass Andreas gegen die Zuweisung geklagt hatte...
Hier kann Andrea ja mal was zu beitragen...
Schönes WE
Dann kann natürlich keine Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben werden...
Aber war Andrea nicht schon im Klageverfahren...???
Der Eilantrag war doch vor Gericht abgelehnt worden und somit war nur eine Beschwerde vor dem nächst höhrenen Gericht möglich odeer eben die Klage gegen die Zuweisung.
Ich bin mir jetzt schon fast sicher, dass Andreas gegen die Zuweisung geklagt hatte...
Hier kann Andrea ja mal was zu beitragen...
Schönes WE
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Bei einem Kollegen wurde jetzt der Eilantrag vom VG wegen der Zuweisung zur VCS abgelehnt.
Der Kollege hatte mehrere Gutachten vom BAD und Amtsarzt, die eine Tätigkeit mit Kundenkontakt nicht zulassen und es gab auch eine Fahrzeitbeschränkung, es besteht eine Schwerbehinderung.
Weiter war ein BEM aktuell noch aktiv, die Telekom hatte aber schon vom Beginn des BEM die Zuweisung zur VCS einseitig entschieden.
Eine Behandlung MUSS aus Sicht der Ärzte des BAD, des Amtsarzt und des behandelnden Arztes am Wohnsitz erfolgen.
Es gibt sogar nachweislich freie Stellen in der Nähe des Wohnsitzes bei der Telekom an einem Standort, aber die Standardfloskeln der Telekom (wir haben an diesem Standort keine Möglichkeit der Beschäftigung finden können) wurden auch vom Gericht übernommen.
Die Telekom eine Zuweisung erlassen, bei dem eine Fahrtzeit mit PKW von 2 Stdn. 20 Minuten und öffentl. Verkehrmittel von weit über 3 Stdn. vorhanden war.
Die Telekom hat aber die Zuweisung mit der Möglichkeit einer Zweitwohnung deklariert und diesem die Inanspruchnahme nahegelegt - einen Arztwechsel wurde auch nahegelegt am Standort der VCS, da dies ja kein Problem wäre.
Obwohl nochmals der behandelnde Arzt schreibt, dass ein Arztwechsel nicht möglich ist und eine sehr hohe Rückfallgefahr der Krankheit besteht und der Kollege auch noch 3 betreuungpflichtige Kinder hat (die Ehefrau arbeitet zu 40 %) sieht die Telekom und das Gericht keinen Grund, hier einen Ermessensfehler zu sehen.
Weiterhin war der Kollege aus Sicht des behandelnden Arztés nicht geeignet einen Zweitwohnsitz aus gesundheitlichen Gründen aufzunehmen...
Das Gericht hat in weiten Teilen die Argumentation gleichlautend (die einzelnen Wortpassagen wurden von der Telekom übernommen) von der Telekom übernommen und auch geschrieben, dass die Zuweisung amtsangemessen und ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Eine Zweitwohnung kann dem Gericht nach unter diesen Umständen zugemutet werden.
Als ich diesen Beschluss gelesen habe, dacht ich die Telekom hat diesen selber geschrieben und das Gericht hat nur seinen Namen darunter gesetzt - eine Unverschämtheit ohne Gleichen, wie Gerichte die Argumente der Telekom ungeprüft übernehmen.
Der Kollege hatte mehrere Gutachten vom BAD und Amtsarzt, die eine Tätigkeit mit Kundenkontakt nicht zulassen und es gab auch eine Fahrzeitbeschränkung, es besteht eine Schwerbehinderung.
Weiter war ein BEM aktuell noch aktiv, die Telekom hatte aber schon vom Beginn des BEM die Zuweisung zur VCS einseitig entschieden.
Eine Behandlung MUSS aus Sicht der Ärzte des BAD, des Amtsarzt und des behandelnden Arztes am Wohnsitz erfolgen.
Es gibt sogar nachweislich freie Stellen in der Nähe des Wohnsitzes bei der Telekom an einem Standort, aber die Standardfloskeln der Telekom (wir haben an diesem Standort keine Möglichkeit der Beschäftigung finden können) wurden auch vom Gericht übernommen.
Die Telekom eine Zuweisung erlassen, bei dem eine Fahrtzeit mit PKW von 2 Stdn. 20 Minuten und öffentl. Verkehrmittel von weit über 3 Stdn. vorhanden war.
Die Telekom hat aber die Zuweisung mit der Möglichkeit einer Zweitwohnung deklariert und diesem die Inanspruchnahme nahegelegt - einen Arztwechsel wurde auch nahegelegt am Standort der VCS, da dies ja kein Problem wäre.
Obwohl nochmals der behandelnde Arzt schreibt, dass ein Arztwechsel nicht möglich ist und eine sehr hohe Rückfallgefahr der Krankheit besteht und der Kollege auch noch 3 betreuungpflichtige Kinder hat (die Ehefrau arbeitet zu 40 %) sieht die Telekom und das Gericht keinen Grund, hier einen Ermessensfehler zu sehen.
Weiterhin war der Kollege aus Sicht des behandelnden Arztés nicht geeignet einen Zweitwohnsitz aus gesundheitlichen Gründen aufzunehmen...
Das Gericht hat in weiten Teilen die Argumentation gleichlautend (die einzelnen Wortpassagen wurden von der Telekom übernommen) von der Telekom übernommen und auch geschrieben, dass die Zuweisung amtsangemessen und ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Eine Zweitwohnung kann dem Gericht nach unter diesen Umständen zugemutet werden.
Als ich diesen Beschluss gelesen habe, dacht ich die Telekom hat diesen selber geschrieben und das Gericht hat nur seinen Namen darunter gesetzt - eine Unverschämtheit ohne Gleichen, wie Gerichte die Argumente der Telekom ungeprüft übernehmen.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hier wird dem Kollegen nichts anderes übrig bleiben, als Beschwerde bei der nächsten Instanz einzulegen.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Das sollte dann auch durchgeführt werden - die Beschwerde wird ja beim VG eingereicht, welches den Beschluss erlassen hat und und dann von der nächsten Instanz entschieden...
Es gibt sie als noch zu Genüge, die Richter, die Gründe sogar im Detail von der Telekom übernehmen ohne diese auf inhaltliche Richtigkeit nicht einmal im Ansatz prüfen.
Das wäre diesem Kollegen vermumtlich beim VG Ansbach nicht geprüft, die prüfen zwar schnell aber im Detail auf alle Hinweise und prüfen vor allen Dingen auch die Argumente von beiden Seiten...
Wenn die Beschwerde auch nichts bringt, hat man ja "nur" gegen die Aussetzung der sofortigen Vollziehung nichts machen können - das können im Regelfall auch nur oberflächliche Beurteilungen sein, dann muss halt geklagt werden...
Das wäre dann der nächste logische Schritt, wenn man mit einer Zuweisung nicht einverstanden ist...
Es gibt sie als noch zu Genüge, die Richter, die Gründe sogar im Detail von der Telekom übernehmen ohne diese auf inhaltliche Richtigkeit nicht einmal im Ansatz prüfen.
Das wäre diesem Kollegen vermumtlich beim VG Ansbach nicht geprüft, die prüfen zwar schnell aber im Detail auf alle Hinweise und prüfen vor allen Dingen auch die Argumente von beiden Seiten...
Wenn die Beschwerde auch nichts bringt, hat man ja "nur" gegen die Aussetzung der sofortigen Vollziehung nichts machen können - das können im Regelfall auch nur oberflächliche Beurteilungen sein, dann muss halt geklagt werden...
Das wäre dann der nächste logische Schritt, wenn man mit einer Zuweisung nicht einverstanden ist...