die Person meines Vertrauens weiß, daß sie eventuell draußen bleiben muß. Für mich ist es aber trotzdem ein beruhigenderes Gefühl.
Aber mal etwas Anderes: Nochmals eine Frage zu diesen Vorschlag einmal vom Gericht (15.09.13) und Telekom (01.07.13) wegen der
Aussetzung des Sofortvollzuges, damit ich mich zeitlich (ha ha

Job kümmern soll. Kann mich das Gericht gerichtlich dazu verdonnern zu einer von ihnen bestimmten Frist mich um einen anderen Job
zu kümmern z.B bis 31.12.13 (das ist nur ein Beispiel von mir), danach setzt der Sofortvollzug der Zuweisung ein, wenn ich beruflich nichts
auf die Beine gestellt bekomme? Eigentlich muß man sich ja als Beamter ja nicht bewerben (gut ich tue es, weil es in meinem eigenen
Interesse ist). Aber so eine Entscheidung würde ich dem VG ja auch zutrauen, lieber schön Streit schlichten als eine Entscheidung treffen.
LG
Andrea