Hallo zusammen,
ich bin seit 01.10.2012 dauerhaft zur VCS Frankfurt zugewiesen. Nachdem uns "natürlich" niemand über eine zustehende Pendlerentschädigung informierte, bekamen das einige Kollege, die mit mir zugewisen wurden, heraus. Mit dem Trick der dauerhaften Zuweisung musste man schon mal 50 km von Wohnung zur Arbeitsstätte nachweisen. Natürlich wurde hier der Routenplaner der Telekom mit sage und schreibe 41,2 km zu Grunde gelegt um die Erstattung abzulehnen. Laut Google Maps gibt es mehrere Verbindungen, wobei eine 50,2 km beträgt.Hat jemand Erfahrung mit Einsprüchen in solchen Bereichen. Leider ( und erwartungsgemäß) konnte der Betriebsrat hier keine Unterstützung oder Hilfe leisten. Für Tipps und Infos wäre ich euch dankbar.
Pendlerentschädigung
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Pendlerentschädigung
mit freundlichen Grüßen
Rainer Wagner
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Rainer Wagner
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Re: Pendlerentschädigung
Hallo Rainer,
Pendlerentschädigung kommt aus dem Tarifrecht, hat mit den Beamtenrecht meines Wissens nach nichts zu tun.
Telekom gewährt uns aber diese Entschädigung in zwei Formen.
Die Info dazu bekommst Du aber direkt über die hbs@telekom.de.
Das Routing mit kürzester Strecke berechnet.
Egal ob Du eine halbe Stunde an einer Fähre wartest oder nicht.
Mein Tipp wenn Du Beamter bist:
Nimm das Geld und gut ist.
Pendlerentschädigung kommt aus dem Tarifrecht, hat mit den Beamtenrecht meines Wissens nach nichts zu tun.
Telekom gewährt uns aber diese Entschädigung in zwei Formen.
Die Info dazu bekommst Du aber direkt über die hbs@telekom.de.
Das Routing mit kürzester Strecke berechnet.
Egal ob Du eine halbe Stunde an einer Fähre wartest oder nicht.
Mein Tipp wenn Du Beamter bist:
Nimm das Geld und gut ist.
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Re: Pendlerentschädigung
Hallo rainerrainer,
eine Pendlerentschädigung gibt es nur bei einem vorübergehenden Einsatz - ich gehe davon aus, dass dein Einsatz bei der VCS auf Dauer ausgelegt ist...oder?
Wenn es sich um einen zeitlichen Einsatz handelt (davon gehe ich aber nicht aus), dann kommt die "Konzernrichtlinie Einsatz- und Pendlerentschädigung" in Betracht:
Aber beachte, diese Pendlerentschädigung mit 0,30 Euro pro Km kommt nur bei einem vorübergehenden Einsatz in Betracht...
Bei einem dauerhaften Einsatz kommt die "Nationale Konzernrichtlinie Umzug und Doppelte Haushaltsführung" in Betracht...in der Übergangszeit bis zum Umzug kannst du, wenn du jeden Tag pendelst auf Grund eines vom AG veranlassten Wechsel diese 0,30 Euro beantragen, wenn den neuer Einsatzort mindesten 50 Km von deinem Wohnung entfernt liegt...
Bitte einmal diese zweitgenannte Richtilinie genau studieren, da ich davon ausgehe, dass du eine dauerhafte Zuweisung zur VCS erhalten hast - in dieser Richtlinie steht nicht, ob der Routenplaner von der Telekom vorgegeben wurde, aus diesem Grunde gehe ich davon aus, dass du bei Glaubhaftmachung des tatsächlichen Weges (wenn dieser über 50 km beträgt), diese Kosten übergangsweise ansetzen kannst...
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen ?
eine Pendlerentschädigung gibt es nur bei einem vorübergehenden Einsatz - ich gehe davon aus, dass dein Einsatz bei der VCS auf Dauer ausgelegt ist...oder?
Wenn es sich um einen zeitlichen Einsatz handelt (davon gehe ich aber nicht aus), dann kommt die "Konzernrichtlinie Einsatz- und Pendlerentschädigung" in Betracht:
Aber beachte, diese Pendlerentschädigung mit 0,30 Euro pro Km kommt nur bei einem vorübergehenden Einsatz in Betracht...
Bei einem dauerhaften Einsatz kommt die "Nationale Konzernrichtlinie Umzug und Doppelte Haushaltsführung" in Betracht...in der Übergangszeit bis zum Umzug kannst du, wenn du jeden Tag pendelst auf Grund eines vom AG veranlassten Wechsel diese 0,30 Euro beantragen, wenn den neuer Einsatzort mindesten 50 Km von deinem Wohnung entfernt liegt...
Bitte einmal diese zweitgenannte Richtilinie genau studieren, da ich davon ausgehe, dass du eine dauerhafte Zuweisung zur VCS erhalten hast - in dieser Richtlinie steht nicht, ob der Routenplaner von der Telekom vorgegeben wurde, aus diesem Grunde gehe ich davon aus, dass du bei Glaubhaftmachung des tatsächlichen Weges (wenn dieser über 50 km beträgt), diese Kosten übergangsweise ansetzen kannst...
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen ?
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Re: Pendlerentschädigung
Glaubhaft ist jedenfalls nach Steuerrecht NICHT immer die kürzeste Strecke.
Sondern auch die Strecke, die zeitlich evtl. GÜNSTIGER ist, weil vielleicht kein Stau, dafür aber vielleicht 5 Km weiter.
Man muss es halt glaubhaft machen.
Inwieweit die Telekom da mitgeht, steht natürlich in den Sternen.
Sondern auch die Strecke, die zeitlich evtl. GÜNSTIGER ist, weil vielleicht kein Stau, dafür aber vielleicht 5 Km weiter.
Man muss es halt glaubhaft machen.
Inwieweit die Telekom da mitgeht, steht natürlich in den Sternen.
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Re: Pendlerentschädigung
Hallo didedupp,
die längere Strecke ist i. d. R. nicht schneller sondern besser zu fahren, da z. b. diese Strecke nur Autobahn-Km sind...oder nicht durch eine bestimmte Stadt führen...
Ich weiß zwar nicht wie du auf die 20 Minuten kommst, aber davon habe ich noch nie was gehört...glaubhaft nachweisen im Steuerrecht heißt genau dass was es ist...
Eine plausible Begründung für die Mehr-Km aufzeigen, dafür muss die weitere Strecke mitnichten schneller sein - diesen Passus wirst du in keiner Regelung finden...sorry...
die längere Strecke ist i. d. R. nicht schneller sondern besser zu fahren, da z. b. diese Strecke nur Autobahn-Km sind...oder nicht durch eine bestimmte Stadt führen...
Ich weiß zwar nicht wie du auf die 20 Minuten kommst, aber davon habe ich noch nie was gehört...glaubhaft nachweisen im Steuerrecht heißt genau dass was es ist...
Eine plausible Begründung für die Mehr-Km aufzeigen, dafür muss die weitere Strecke mitnichten schneller sein - diesen Passus wirst du in keiner Regelung finden...sorry...
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Re: Pendlerentschädigung
Hallo rainerrainer,
schau dir die Richtlinien an, die ich dir aufgezeigt habe...diese erhälst du auch von deinem Personalbereich bzw. PST...
Lass dich nicht darauf ein, dass hier mal wieder ein paar Schlaumeier meinen, es muss eine Zeitersparnis bei einem Umweg rauskommen...das ist Quatsch.
Schau dir die Richtlinien genau an. Wenn du über 50 km kommst und dort nichts davon steht, dass die Telekom z. B. mit ihrem eigenen Router die Strecke berechnet (das wäre meiner Meinung auch sowieso anfechtbar), dann kannst du die Kosten mit einer plausiblen Begründung (von mir aus auch Zeitersparnis, oder Umweg wegen Mitnahme Kinder zur Schule usw.) die Mehrkosten ansetzen...
Mit glaub ich und meine ich und sonst welchen sinnfreien Einschätzungen kommst du in diesem Fall nicht weiter...
Eins kann ich dir noch mitgeben - das merkt man auch bei didedupp:
Wenn dir etwas verwehrt werden soll, wird dir immer der genaue Gesetzestext oder der Nachweis in der jeweiligen Richtlinie vorgehalten.
Wenn es vakant ist und nicht genau beschrieben wurde, also wenn eine Interpretationsmöglichkeit vorhanden ist, kommen auf einmal Begründungn mit "so ungefähr" oder "ich meine bin mir aber nicht sicher" oder "ich meine...bin mir aber nicht sicher" heraus..
Da kannst du schon davon ausgehen, dass bewusst eine Durchsetzung von Erstattungen verhindert werden soll
@ didedupp:
Auch wenn du mich ignoriert hat und anscheinenen meine Ausführungen nicht liest, weiß ich doch, dass du sehr neugierig bist und meine Kommentare aufmerksam liest
)))
schau dir die Richtlinien an, die ich dir aufgezeigt habe...diese erhälst du auch von deinem Personalbereich bzw. PST...
Lass dich nicht darauf ein, dass hier mal wieder ein paar Schlaumeier meinen, es muss eine Zeitersparnis bei einem Umweg rauskommen...das ist Quatsch.
Schau dir die Richtlinien genau an. Wenn du über 50 km kommst und dort nichts davon steht, dass die Telekom z. B. mit ihrem eigenen Router die Strecke berechnet (das wäre meiner Meinung auch sowieso anfechtbar), dann kannst du die Kosten mit einer plausiblen Begründung (von mir aus auch Zeitersparnis, oder Umweg wegen Mitnahme Kinder zur Schule usw.) die Mehrkosten ansetzen...
Mit glaub ich und meine ich und sonst welchen sinnfreien Einschätzungen kommst du in diesem Fall nicht weiter...
Eins kann ich dir noch mitgeben - das merkt man auch bei didedupp:
Wenn dir etwas verwehrt werden soll, wird dir immer der genaue Gesetzestext oder der Nachweis in der jeweiligen Richtlinie vorgehalten.
Wenn es vakant ist und nicht genau beschrieben wurde, also wenn eine Interpretationsmöglichkeit vorhanden ist, kommen auf einmal Begründungn mit "so ungefähr" oder "ich meine bin mir aber nicht sicher" oder "ich meine...bin mir aber nicht sicher" heraus..
Da kannst du schon davon ausgehen, dass bewusst eine Durchsetzung von Erstattungen verhindert werden soll
@ didedupp:
Auch wenn du mich ignoriert hat und anscheinenen meine Ausführungen nicht liest, weiß ich doch, dass du sehr neugierig bist und meine Kommentare aufmerksam liest
