Hallo,
der Amtsarzt hat mich für dauerhaft Dienstunfähig erklärt, das Zurruhesetzungsverfahren wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingeleitet. Ich bin noch unter 50 und habe ein schulpflichtiges Kind. Ich habe z.Zt. einen Beihilfeanspruch von 50%, mein Kind 80%. Bleibt es dabei, oder kriege ich als ledige dann auch 70%, bleibt der Anspruch fürs Kind unverändert ?
Oder muss der leibliche Vater das Kind zu seiner Beihilfestelle übernehmen?
LG
Z.
Beihilfeanspruch bei DDU
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Re: Beihilfeanspruch bei DDU
Hallo,
der Beamte im Ruhestand erhält in den meisten Bundesländern 70 % Beihilfe.
(Ausnahme: Bremen und Hessen).
Gruß vom Steinbock
der Beamte im Ruhestand erhält in den meisten Bundesländern 70 % Beihilfe.
(Ausnahme: Bremen und Hessen).
Gruß vom Steinbock
Re: Beihilfeanspruch bei DDU
Die 80% fürs Kind bleiben immer. Ja und 70% eben wenn man im Ruhestand ist(bis auf die Ausnahmen)