Beihilfeanspruch bei DDU

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Zecki 72
Beiträge: 18
Registriert: 3. Mär 2011, 13:14
Behörde:
Wohnort: Berlin

Beihilfeanspruch bei DDU

Beitrag von Zecki 72 »

Hallo,

der Amtsarzt hat mich für dauerhaft Dienstunfähig erklärt, das Zurruhesetzungsverfahren wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingeleitet. Ich bin noch unter 50 und habe ein schulpflichtiges Kind. Ich habe z.Zt. einen Beihilfeanspruch von 50%, mein Kind 80%. Bleibt es dabei, oder kriege ich als ledige dann auch 70%, bleibt der Anspruch fürs Kind unverändert ?
Oder muss der leibliche Vater das Kind zu seiner Beihilfestelle übernehmen?

LG

Z.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Beihilfeanspruch bei DDU

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

der Beamte im Ruhestand erhält in den meisten Bundesländern 70 % Beihilfe.
(Ausnahme: Bremen und Hessen).

Gruß vom Steinbock
cgrzenk
Beiträge: 71
Registriert: 21. Dez 2011, 14:10
Behörde:

Re: Beihilfeanspruch bei DDU

Beitrag von cgrzenk »

Die 80% fürs Kind bleiben immer. Ja und 70% eben wenn man im Ruhestand ist(bis auf die Ausnahmen)
Antworten