ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Sanatoriumsbehandlung von meiner Beihilfestelle in Kassel bewilligt bekommen für die Dauer von 21 Tagen.
Die Kurklinik eine Einladung geschickt aus der hervorging, dass die mich dort ab 07. März 2013 begrüßen würden.
Das Ende der Kur ging aus dem Schreiben nicht hervor.
Ich habe daraufhin einen Antrag auf Dienstbefreiung gestellt bis zum 28. März 2013 (einschließlich).
Ich habe von meiner zuständigen Personalführungsstelle eine Dienstbefreiung bekommen bis zum 27. März 2013.
Ich habe die Kur am 7. März 2013 angetreten (Anreisetag). Am 28. März 2013 war die Kur zu Ende (Abreisetag). Wenn ich einen Tag vorher abgereist wäre, wäre das ein vorzeitiger Kurabbruch gewesen.
Am 28. März 2013 habe ich erst meine Entlassungspapiere bekommen, aus denen hervorging, dass die Kur am 28. März 2013 endete.
An meiner Dienststelle hat es nun Probleme gegebn weil die mich am 28. März 2013 schon wieder zum Dienst eingeteilt hatten.
Wenn man den 7. März als ersten Tag der Kur nimmt und dann 21 Tage abzählt, dann kommt man auf den 27. März.
Wenn ich zum 7. März 21 Tage dazuzähle, komme ich auf den 28. März. Wie rechnet man nun richtig?
Ich würde mich über Antworten freuen!
