Dauer einer Kur - Sanatoriumsbehandlung

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FireFox
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Dauer einer Kur - Sanatoriumsbehandlung

Beitrag von FireFox »

Hallo @ All,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe eine Sanatoriumsbehandlung von meiner Beihilfestelle in Kassel bewilligt bekommen für die Dauer von 21 Tagen.
Die Kurklinik eine Einladung geschickt aus der hervorging, dass die mich dort ab 07. März 2013 begrüßen würden.
Das Ende der Kur ging aus dem Schreiben nicht hervor.
Ich habe daraufhin einen Antrag auf Dienstbefreiung gestellt bis zum 28. März 2013 (einschließlich).
Ich habe von meiner zuständigen Personalführungsstelle eine Dienstbefreiung bekommen bis zum 27. März 2013.
Ich habe die Kur am 7. März 2013 angetreten (Anreisetag). Am 28. März 2013 war die Kur zu Ende (Abreisetag). Wenn ich einen Tag vorher abgereist wäre, wäre das ein vorzeitiger Kurabbruch gewesen.
Am 28. März 2013 habe ich erst meine Entlassungspapiere bekommen, aus denen hervorging, dass die Kur am 28. März 2013 endete.
An meiner Dienststelle hat es nun Probleme gegebn weil die mich am 28. März 2013 schon wieder zum Dienst eingeteilt hatten.

Wenn man den 7. März als ersten Tag der Kur nimmt und dann 21 Tage abzählt, dann kommt man auf den 27. März.
Wenn ich zum 7. März 21 Tage dazuzähle, komme ich auf den 28. März. Wie rechnet man nun richtig?

Ich würde mich über Antworten freuen! :)
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Re: Dauer einer Kur - Sanatoriumsbehandlung

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
FireFox hat geschrieben:Hallo @ All,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe eine Sanatoriumsbehandlung von meiner Beihilfestelle in Kassel bewilligt bekommen für die Dauer von 21 Tagen.
Die Kurklinik eine Einladung geschickt aus der hervorging, dass die mich dort ab 07. März 2013 begrüßen würden.
Über welchen Zeitraum wurde die Rechnung der Kurklinik erstellt ?

vom 07. - 27. 03 (21 Tage) oder vom 07. - 28.03. ? (22 Tage)

Anreise und Abreisetag zählt mit und so sollte es auch auf der Rechnung stehen.

Gruß vom Steinbock
Gerda Schwäbel
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Re: Dauer einer Kur - Sanatoriumsbehandlung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

FireFox hat geschrieben:Wie rechnet man nun richtig?
Sie haben richtig gerechnet! Rechtsgrundlage ist § 187 Absatz 1 BGB:
Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
Die Dreiwochenfrist von § 7 Abs. 1 HBeihVO wurde durch Ihre Aufnahme in das Krankenhaus im Laufe des 7. März bestimmt. Sie begann am 8. März um 0:00 Uhr zu laufen und endete mit Ablauf des 28. März.

Die an der Dienststelle entstandenen Probleme sind nicht von Ihnen verursacht worden, da sollte sich jemand innerhalb der Personalführungsstelle an die eigene Nase fassen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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