Klaus hat geschrieben:Also, ich habe von der Beihilfestelle bislang immer den Rechnungspreis zu 50 Prozent erstattet bekommen.
Vermutlich gelten aber für Dich nicht die gleichen Bh-Vorschriften wie für den TS, Föderalismus Reform II sei Dank. Es gibt in der BRD 16 Bundesländer, die alle eigene Bh-Vorschriften erlassen dürfen, so dass man im Grunde viele Fragen hier gar nicht beantworten kann, wenn man nicht weiß welche Bh-Vorschriften für den Betreffenden anzuwenden sind.
Klaus hat geschrieben:
Warum der Preis oft niedriger ist als der Festpreis, verstehst Du auch nicht. Zumal, wie hier behauptet, einige Beihilfestellen nur den Festpreis erstatten. Ist der aber höher als der Preis, wo ist da der Spareffekt...?
Ganz einfach, die Ärzte sollen gezwungen werden auch bei Privatpatienten vermehrt Generika zu verordnen (in aller Regel wird nämlich das "Original"-Präparat verordnet), da deren tatsächlicher Preis nämlich häufig dem Festbetrag entspricht bzw. darunter liegt. Schau Dir noch mal mein Beispiel mit dem Tamsulosin an. Das Alna Ocas ist das "Original"-Präparat, das "Prostacure" das Generikum.