Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
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Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Kann ich als vorzeitiger Ruheständler auch einer Nebenbeschäftigung nachgehen, welche nach Tarifvertrag im öffentlichen Dienst bezahlt wird?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Nach welchem TV Du bezahlt werden wirst, spielt da keine Rolle.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob Du hier richtige Antworten bekommen kannst. Drohungen helfen Dir nicht.
http://www.beamtentalk.de/post11309.html
In erster Linie sind Nebentätigkeiten da, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Wer will denn sowas verbieten.
http://dejure.org/gesetze/GG/12.html
Ich bin mir auch nicht sicher, ob Du hier richtige Antworten bekommen kannst. Drohungen helfen Dir nicht.
http://www.beamtentalk.de/post11309.html
In erster Linie sind Nebentätigkeiten da, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Wer will denn sowas verbieten.
Ein Verbot wäre ein Grundrechtsverletzung.Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Von Telekom sind aber Grundrechtsverletzungen bekannt, weil sie zwangsweise Mitarbeiter auf Stellen verschieben, wo sie nicht hinwollen.Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
http://dejure.org/gesetze/GG/12.html
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
- Bundesfreiwild
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Mallorca, kannst du vielleicht etwas konkreter werden? Wo und welche Art der Tätigkeit es sein soll?
http://www.beamten-magazin.de/informati ... keitsrecht
Hier ist alles ziemlich gut zusammengefasst.
Es liegt beim Dienstherrn, ob er die Nebentätigkeit genehmigt oder nicht, kann dir keiner hier mit Sicherheit beantworten.
Antrag mit den erforderlichen Daten stellen (Arbeitsstunden, Art der Tätigkeit, regelmässiges Einkommen) und sehen, was passiert.
http://www.beamten-magazin.de/informati ... keitsrecht
Hier ist alles ziemlich gut zusammengefasst.
Es liegt beim Dienstherrn, ob er die Nebentätigkeit genehmigt oder nicht, kann dir keiner hier mit Sicherheit beantworten.
Antrag mit den erforderlichen Daten stellen (Arbeitsstunden, Art der Tätigkeit, regelmässiges Einkommen) und sehen, was passiert.
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Hallo Mallorca,
erkunde dich erst einmal, ob deine Nebentätigkeit fällt - ab § 97 ff BBG kannst du das sehr gut nachlesen...
Im Normalsfall wird der Dienstherr nichts gegen eine Nebentätigkeit haben, ausser dass diese im Konflikt mit deiner Krankheit steht...
Es kommt natürlich immer auf die Umstände an - also Zeitumfang usw...
Melde doch einfach mal deine Nebentätig an und warte die Antwort ab...die Zeitangaben für diese Nebentätigkeit bleibt dir ja überlassen...
Der Link von Bundesfreiwild ist selbstredend - da kannst du alles ableiten...die Hinzuverdienstgrenzen kennst du ja mit Sicherheit selber, das wäre meine Meinung nach noch zu beachten, dann nachher arbeitest bzw. verdienst du zu viel und du hast hohe Abzüge wegen der Überschreitung der Verdienstgrenzen...
erkunde dich erst einmal, ob deine Nebentätigkeit fällt - ab § 97 ff BBG kannst du das sehr gut nachlesen...
Im Normalsfall wird der Dienstherr nichts gegen eine Nebentätigkeit haben, ausser dass diese im Konflikt mit deiner Krankheit steht...
Es kommt natürlich immer auf die Umstände an - also Zeitumfang usw...
Melde doch einfach mal deine Nebentätig an und warte die Antwort ab...die Zeitangaben für diese Nebentätigkeit bleibt dir ja überlassen...
Der Link von Bundesfreiwild ist selbstredend - da kannst du alles ableiten...die Hinzuverdienstgrenzen kennst du ja mit Sicherheit selber, das wäre meine Meinung nach noch zu beachten, dann nachher arbeitest bzw. verdienst du zu viel und du hast hohe Abzüge wegen der Überschreitung der Verdienstgrenzen...
Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Tagchen, an alle : Er ist doch im Vorruhestand, da dürfte das mit der Zeit das kleinste Problem sein, nur die Sache mit Dienstgeheimnissen oder ähnlichen Sachen sollte er wohl beachten.. und natürlich die Zuverdienstgrenze.
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Trotzdem muss auch im Ruhestand eine Nebentätigkeit angemeldet werden - es wird dann mit Sicherheit keine Versagung mit dem Grunde des zu hohen Zeitaufwandes geben...
Aber wenn die Nebentätigkeit z. B. in Konkurrenz zur ehemaligen Tätigkeit bzw. zum Unternehmen steht, dann könnte das ein Grund für die Versagung sein...
Ich denke aber mal, dass i. d. R. im (Vor)Ruhestand weniger Gründe für eine Versagung gegeben sind.
Aber wenn die Nebentätigkeit z. B. in Konkurrenz zur ehemaligen Tätigkeit bzw. zum Unternehmen steht, dann könnte das ein Grund für die Versagung sein...
Ich denke aber mal, dass i. d. R. im (Vor)Ruhestand weniger Gründe für eine Versagung gegeben sind.
Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Beamte dürfen bis zu 2100€ monatlich dazu verdienen.
Ich frage mich bei sowas dann immer, wenn ich bei der Post nicht mehr arbeiten kann, warum kann ich das woanders?
Ich frage mich bei sowas dann immer, wenn ich bei der Post nicht mehr arbeiten kann, warum kann ich das woanders?
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
wer hat dir denn denn Schwachsinn aufgebunden???
Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
...und wo steht das geschrieben?adéadé hat geschrieben:Beamte dürfen bis zu 2100€ monatlich dazu verdienen.
Gerda
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Du kannst, falls genehmigt, im Ruhestand so viel verdienen wie du willst. Es ist halt eben so, dass ab der Hinzuverdienstgrenze (höchstmögliche Pension deiner Laufbahn) der Hinzuverdienst mit der Pension verrechnet wird. Wenn du also in einer genehmigten Nebentätigkeit jeden Monat 50000 Euro verdienen würdest (es soll Jobs geben, die das hergeben), dann würde man dir bis auf den Sockelsatz von rund 350 Euro, die man immer bekommt, die Pension zusammenstreichen, weil du anderweitig deinen Lebensunterhalt verdienst.
Genehmigt muss es halt sein.
Genehmigt muss es halt sein.
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
so wie es Bundesfreiwild geschrieben hat, ist es genau richtig...
Man darf (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Nebentätigkeiten aus bem BBG) so viel verdienen wie man will - im Grunde interessiert es vermutlich keinen, ob und wie viel du verdienst - es erfolgt eben dann eine entsprechende Anrechnung...
Man darf (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Nebentätigkeiten aus bem BBG) so viel verdienen wie man will - im Grunde interessiert es vermutlich keinen, ob und wie viel du verdienst - es erfolgt eben dann eine entsprechende Anrechnung...
Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Die Antwort auf meine Frage fehlt mir zwar dennoch, aber für die Erklärungen trotzdem danke
Letztlich wird bis auf die anrechnungsfreien Beträge gekürzt, also kann man sich das sparen und ruhiger leben.....
Gerda
Letztlich wird bis auf die anrechnungsfreien Beträge gekürzt, also kann man sich das sparen und ruhiger leben.....
Gerda
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Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Hallo Gerda,
im § 53 BeamtVG ist maßgeblich der Hinzuverdienst bei bestehenden Versorgungsbezügen geregelt - anbei mal eine Kurzinfo:
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/r ... _kapitel_6
Ggf- muss das 65. Lebensjahr auf die jeweilige Anpassung der stufenweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalter und deren Übernahme auf die Beamten beachtet werden...
Ich hoffe du kannst damit etwas anfangen, wo der Link mit der jeweiligen Erklärung vermutlich besser zu verstehen ist als der § 53...
im § 53 BeamtVG ist maßgeblich der Hinzuverdienst bei bestehenden Versorgungsbezügen geregelt - anbei mal eine Kurzinfo:
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/r ... _kapitel_6
Ggf- muss das 65. Lebensjahr auf die jeweilige Anpassung der stufenweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalter und deren Übernahme auf die Beamten beachtet werden...
Ich hoffe du kannst damit etwas anfangen, wo der Link mit der jeweiligen Erklärung vermutlich besser zu verstehen ist als der § 53...
Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Hallo Kater-Mikesch,
danke fürs Einstellen des Links, gute Info.
Gerda.
danke fürs Einstellen des Links, gute Info.
Gerda.
Re: Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst möglich?
Wieso Schwachsinn und warum so unfreundlich?Kater-Mikesch hat geschrieben:wer hat dir denn denn Schwachsinn aufgebunden???
Ich habe bei der Personalstelle angerufen und nachgefragt.
Sollte jeder machen, Telefonhörer in die Hand nehmen und anrufen.