Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

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Torquemada
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Ntürlich können Minusstunden "in Rechnung gestellt" werden.a
Im Jenseits vielleicht....

Muss der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, ist er eben weg. Das Beamtenrecht kennt originär keine Gleitzeit mit der Möglichkeit Minusstunden zu erzeugen.
Klaus
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Klaus »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Warum soll der Dienstherr das nicht können - wenn der Beamte den nicht genommenen Urlaub beanspruchen kann, dann kann er auch im Umkehrschluss die
nicht erbrachte Leistung fordern - würde ich jetzt als Rechtslaie sagen...

Wo steht denn, dass der Dienstherr das nicht fordern kann...

Im Grundgesetz. Alimentationsprinzip. Du hast Anspruch auf lebenslange Leistung, genau wie jeder Hartz IV- Empfänger. Anspruch auf nicht erbrachte Leistungen gibt es nur bei unentschuldigten (unbegründeten) Fehlen.
wesermeister
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

Glaub es doch Kater-Mikesch, das geht so nicht....arbeitest Du überhaupt im öffentlichen Dienst?
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

ja - ich bin Beamter...aber wie das so ist bei den Beamten, muss es auch irgendwo stehen - oder durch Gerichtsurteile zementiert sein...

Ich gehe jetzt von normalen Maß der Dinge aus, so dass ein Arbeitnehmer oder auch Beamter seinem AG oder DH die Arbeitskraft schuldet - dass wäre bei einem Aufbau von
Minusstunden...
Wenn kein Urlaub oder sonstiges nach der Ruhestand beansprucht werden, wird vermutlich auch keiner diese Minusstunden einfordern...wenn aber Forderungen mit Verbindlichkeiten (in dem Fall die Minusstunden) verrechnet werden können, dann kann ich mir vorstellen, dass die auch so durchgeführt wird...

Wie auch bereist schon erwähnt, wird der AG bzw. DH das im eigenen ermessen durchführen...Es gibt ja auch immer einen Ermessensspielraum bei denen wegen Geringfügigkeit keine Nachzahlung bzw. Verrechnung durchgeführt wird - diese Auslegung des Spielraumes entscheidet auch wieder der AG bzw. DH...
wesermeister
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Der Beamte schuldet, wie meine Vorredner schon schrieben, dem Dienstherr keine "Arbeitskraft".
Es gilt, wie zuvor bereits erwähnt, das Alimentationsprinzip.

Ebenso gibt es auch keinen Ersatz, bzw. Bezahlung für mehrgeleistete Stunden.
Siehe Urteil vom Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Januar 2013, Az. 2 A 10626/12.OVG.

Für, aus krankheitsgründen, nicht beanspruchten Urlaub hingegen gibt es eine Vergütung.

Achja und diese Regelung greift übrigens nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern im gesamten Bundesgebiet, egal ob Bund, Land, etc.
Es handelt sich um eine europäische Richtlinie.

Bitte schreib zukünftig nur über Themen in denen Du Dich auskennst oder teile unmissverständlich mit, dass es sich um eine persönliche Einschätzung handelt.

Gruß
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Schwapau
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Schwapau »

Hallo Wesermeister,

komm mal runten und mäßgige dich bei deinen Worten - sonst bist du hier schneller weg als du dich umsehen kannst...

In deinem zitierten Urteil geht es um die Auszahlung von Überstunden, die der Polizeibeamte wegen Pensionierung nicht mehr nehmen konnte...
In dem zitierten Fall hier geht es um Minusstunden, die ggf. mit einer Forderung von nicht genommenen Urlaub und dessen Auszahlung verrechnet werden KANN...

Hast du das verstanden?

Also eine Kannvorschrift - und es liegt immer im Ermessen des Dienstherrn, da kann dieser verfahren, wie es im gerade passt oder recht ist...

Wenn du hier schon andere Nutzer zurechweisen willst, dann füttere deine Argumente mal mit vernünftigen nachweisen...
wesermeister
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

Hallo Schwapau,

scheinbar verstehst Du den Sachverhalt auch nicht...egal wie herum die "Rechnung" gemacht wird.
Das Urteil ist beispielhaft und gilt im Umkehrschluss genauso!
Bei Überstunden oder Minusstunden...bei Krankheit wird nichts "verrechnet".

Es gibt keine Kannregelung, wie auch schon meine Vorschreiber bemerkt haben!!!

Ich hoffe, das hast Du jetzt verstanden???
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wesermeister
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

Die gibt es nicht und Punkt!
Nur weil man etwas öfter behauptet, stimmt es nicht automatisch und mit Gleitzeit hat das überhaupt nichts zu tun,die wird nämlich in der
Arbeitszeitverordnung geregelt.

Betriebliche Regelungen im Beamtenbereich, das wird ja immer abenteuerlicher....
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Kater-Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
natürlich muss sich ein Beamter den betrieblichen Regelungen unterwerfen - das liegt doch im Sinne des Erfinders...
Eine betriebliche Regelung gilt für den Betrieb/Org.-Einheit und nicht für den Beamten oder Angestellten...

Z. B. wenn es eine betriebliche Regelung für den Abbau von Überstunden geht (man erinnere sich an grüne, gelb und rote Phasen), dann
muss sich der Beamten natürlich genauso wie der Ang. daran halten...
Es gibt ja jede Menge Beispiele für Betriebsvereinbarungen - und das sind betriebliche Regelungen -, daher weiß ich jetzt nicht, wie einer darauf kommen kann, dass die für Beamte ausgeschlossen sein sollten...

Noch ein Beispiel:
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit - diesen können natürlich auch Beamte diese Möglichkeit...

Merke:
Der Beamte ist kein Exot - auch wenn viele in dafür halten... :wink:
Klaus
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Klaus »

Ihr seid ja gut. Betriebliche Regelungen. Kann - Bestimmungen, bei denen der Dienstherr machen kann, was er will.

Oh jeh, Gott sei Dank haben wir diese Zeit überwunden. Es gab sie mal, leider.

Geht ein Beamter in den Ruhestand und auf seinem Zettel stehen zehn Minusstunden, dann ist die Sache einfach erledigt. Will hier jemand etwas anderes behaupten?

Na, dann mal ran. Und bitte nicht fabulieren, sondern Fakten nennen.

Es gibt in Deutschland keine einzige Behörde, die Minusstunden mit der Pension verrechnet.

Es gibt aber wohl auch nur ein oder zwei Beamte hier in Deutschland mit 82 Millionen Einwohner, die Minusstunden haben, null Resturlaub u.s.w., mit dem das auf dem Papier verrechnen werden könnte.
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

dibedupp hat geschrieben:Es gibt ca. 40000 Beamte bei z.B. der Telekom, wo das möglich ist. s
Wie ich schon erwähnte, nur weil man es oft genug sagt, ist es nicht richtig.

Eure Behauptung ist einfach falsch und verunsichert hier nicht Kollegen, die nach einem Rat fragen durch unsinnige Auskünfte.

Vielleicht sollte mal eine Nachschulung im öffentlichen Dienstrecht erfolgen!
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

dibedupp hat geschrieben:Ich werde jetzt bei uns mitteilen, dass Beamte keine Stunden mehr ausgezahlt bekommen, weil wesermeister das so entschieden hat. :-)
Achja, und dieses Kommentar zeugt von Deiner scheinbar sehr hoch ******Mod******!
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Mikesch »

Ich weiß, dass im Eifer der Adrenalinspiegel mal steigen kann, drum bleibt es erst mal bei einem

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wesermeister
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von wesermeister »

Ja, sorry....hast recht.

Aber vielleicht sollten die Mods auch mal dazwischen gehen, wenn offensichtlich falsche Dinge behauptet werden.
Vielleicht auch mal das Thema schließen, hier kommt nichts mehr rum.
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Mikesch
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Re: Beginn Ruhestand bei Dienstunfähigkeit?

Beitrag von Mikesch »

Ob etwas falsch ist oder nicht, ist eigentlich unerheblich...
Dafür ist das Forum ja da, dass diskutiert werden kann. Da einfach dicht machen, ist auch keine Lösung und würde manchen Adrenalinpegel auch wieder in die Höhe treiben ;-)

Euer Wunsch sei mir Befehl und ich mache dann mal dicht.

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