Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Andrea,

ich denke die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs ist schon durch - die Telekom hat den Zusatz des Sofortvollzuges doch zurück gezogen - oder???

Irgend etwas stimmt hier nicht - kannst du bitte mal den genauen Stand beschreiben...

Also:
1. Zuweisung 2. Dein Widerspruch...usw
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Andrea5 hat geschrieben:Hallo alle Zusammen,

so ich habe eine erstmal gute Nachricht bekommen. Mein Rechtsanwalt hat vom Verwaltungsgericht ein Schreiben von der Telekom
bekommen, daß diese auf die sofortige Vollziehung des angefochtenen Zuweisung verzichtet, bis das Gericht über den Antrag gemäß
§ 80 Abs.5 VwGO entschieden hat. Das heißt, ich brauche erstmal nicht zur VCS nach Uelzen. :D

Das erstmal dazu :wink:

LG
Andrea
Hallo Mikesch,

ich zitiere mal das Schreiben, was die Telekom ans VG Hamburg (bitte nicht irritiert sein, daß war die Stelle be-
vor es ans VG Lüneburg verwiesen wurde, da schrieb ich aber schon drüber) schrieb.

In der Verwaltungsrechtsache ........(Antragstellerin)

Verfahrensbevollmächtigter:............ Rechtsanwalt....

gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Vorstand der Deutschen Telekom AG, Zustellanschrift.......
...... (Antragsgegnerin)

wegen einer Zuweisung gem. § 4 Absatz. 4 PostPersRG teilen wir auf die gerichtliche Verfügung mit vom heutígen
Tag mit, dass auf die sofortige Vollziehung des angefochtenen Zuweisungsbescheides verzichtet wird, bis
bis das Gericht über den Antrag gem.§ 80 Abs. 5 VwGO entschieden hat

Was in der gerichtlichen Verfügung steht weiß ich nicht. Da habe ich kein Schriftsatz drüber.

Hier noch mal http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
"(5) Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ganz oder teilweise anordnen, im Falle des Absatzes 2 Nr. 4 ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Ist der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen, so kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden. Sie kann auch befristet werden."

Ehrlich gesagt ich habe null Peilung. Für mich verzichtet die Telekom auf den Sofortvollzug. Ist da nun gerichtlicher Druck hinter? Keine
Ahnung.

Gruß
Andrea
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Torquemada hat geschrieben: Andrea versteht als Laie offensichtlich nicht, dass die Telekom nur für die Dauer der Prüfung des Eilantrages selbst oder durch richterlichen Druck auf sogenannte "Zwangsmaßnahmen" verzichtet, wenn der Beamte nicht erscheint.

Auf DEUTSCH gesagt: bis das Gericht über den Eilantrag befindet, hält die Telekom still.
Besser Nullpeilung mit Textangabe als nichts...

Also: Es ist genau so, wie ich dachte. Das ist nämlich das normale Verfahren.

Das Verwaltungsgericht muss jetzt endlich mal entscheiden, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Andrea,

ich muss nicht jedes einzelne Schriftstück immer vom Anwalt zugesendet bekommen - aber:
Ich bitte einen Anwalt immer mir grds. alles Schreiben in Kopie zuzusenden - vor allen Dingen dann, wenn in deinem Fall die Telekom auf
eine gerichtliche Verfügung reagiert...
Eine gerichtliche Verfügung kann auch z. B. "nur" sein, dass die Personalakten zur Einsichtnahme (für den Richter oder für deinen Anwalt)
zur Gerichtsakte aufgenommen haben...
Vielleicht war es aber auch schon eine Entscheidung des Gerichts, dass der Sofortvollzug nicht haltbar ist, weil (sehr) wahrscheinlich der
Sofortvollzug nicht aufrecht erhalten werden kann...das wäre aber ein orakeln, welches dir nicht weiter helfen würde.

Ich an deiner Stelle möchte aber schon wissen, was in dieser gerichtlichen Verfügung drin stand - aus diesem Grunde würde ich den Anwalt
bitten, dir diesen zuzusenden. Wenn dieser nicht beim Anwalt vorliegt, würde ich den Anwalt bitten, die gerichtliche Verfügung bei Gericht
anzufordern.
Das hätte für mich zwei Gründe:
1. Ich als Mandant und Betroffener, habe Ein- und Übersicht über alle Vorgänge dieser Zuweisung und kann auch selber nachvollziehen, was
überhaupt zwischen den Parteien und dem Gericht verhandelt wird.
2. Wenn du den Grund des Gerichts kennst und das Gericht deutet eine Richtung an - in diesem Fall würde ich sagen, dass das Gericht
überwiegend auf deiner Seite ist, dann hat das auch eine psychologische Bewandnis - die Telekom ist hier dann klar im Nachteil
3. Wenn du im Vorteil bist und der Richter ist auf deiner Seite, dann lebt es sich auch besser in den Tag hinein - so geht es mir jedenfalls...
Das (positive) Denken oder die Möglichkeit des positiven Denken sollte man gerade in so einer schwierigen Zeit nicht unterschätzen...
Aber das brauche ich dir vermutlich nicht zu sagen, da du in dieser Zeit jetzt auch schon viel mitgemacht hast.

Wenn es so ist wie du es schilderst, dann wird deine Zuweisung in einem normalen Verwaltungsgerichtsverfahren entschieden - die Telekom
könnte jetzt auch die Zuweisung zurückziehen (ich denke diese Zuweisung wird kein Erfolg haben), aber ich weiß auch, dass die Telekom einen
in einer ungewissen Situation lassen will, damit dieser wieder am "Rad dreht" und dann wieder krank wird - dann beginnt es wieder von vorne
mit den DDU-Untersuchungen usw. - und irgend ein Arzt, sei des BAD oder AA, kommen auf die Idee, dass du ggf. nicht dienstfähig bist...

Es ist der Telekom jetzt vermutlich egal, ob sie die Klage durchziehen will oder wenn es ihr passt, die Ansprüche anzuerkennen. Denn dieses
Verfahren kostet die Telekom jetzt nicht mehr als bei einer Anerkennung - im Gegenteil, wenn die Telekom die Ansprüche anerkennt bzw. sich
aus dem Verfahren "zurückzieht", dann werden die Gerichtskosten sogar vermindert...

Also - durchhalten und Kopf hoch...und viel Erfolg !
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Mikesch, Bundefreiwild und alle Anderen,

jetzt kommt die Telekom ja auch wieder mit einem noch blödsinnigeren Vorschlag mit dem Sofortvollzug: Aussetzen bis
zum 01.07.13. Und würde eine Verlängerung über den 01.07.2013, wenn ich dafür driftige Gründe vorweisen kann.
Den vom Verwaltungsgericht (Aussetzung Sofortvollzug bis 15.09.2013) hab ich bereits abgelehnt. Und den Vorschlag
von der Telekom werde ich auch ablehnen. Gehts noch hier?:evil:. Das wäre ja wieder eine Zusage, daß ich zur VCS
gehe. Nö, nicht mit mir :evil:. Und ich habe driftige Gründe nicht zur VCS zu gehen: überdimensionale Wegezeiten
und die Betreuung eines behinderten Kindes unter 12 Jahren, die ich durch diesen Wegezeitschwachsinn nicht mehr
sicherstellen kann. Es kommt mir bald so vor, als ob man hier langssam vom Wege abkommt.

Würde mich mal interessieren, was Ihr so für Gegendummvorschläge bekommen habt?

LG
Andrea
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Andrea,

deinen Fall kann ich nicht so ganz nachvollziehen...ich weiß auch nicht, wo genau du jetzt in dem Verfahren stehst...

Fakt ist, dass die Telekom eine Zuweisung (Verwaltungsakte) erlassen hat - dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du akteptierst diesen Verwaltungsakt oder was ich in deinem Fall annehme,
2. Hast du Widerspruch eingelegt, mit der Aussetzung des Sofortvollzuges.

Ich gehe davon aus, dass die Telekom darauf nicht reagiert hat und du somit vor (aber auch nach deinem Dienstantritt) vorläufigen Rechtschutz beantragt hast, mit
dem Antrag, den Sofortvollzug auszusetzen.

3. Jetzt entscheidet ein Richter, ob die Argumente der Telekom oder die des Beamten überzeugen und somit überwieden. Wenn die der Telekom überwiegen, kannst du dagegen noch eine Anfechtungsklage durchführen...

4. Wenn die Gründe des Beamten gegen einen Sofortvollzug sprechen (was ich in deinem Fall annehme), dann hat dein Widerspruch bzw. durch die Entscheidung der Aussetzung der aufschiebenden Wirkung mittels vorläufigen Rechtschutzes die Folge, dass eben der Widerspruch so lange aufschiebende Wirkung hat, bis dass das VG bzw. der Richter eine Entscheidung erlässt...

Daher verstehe ich deine aktuelle Lage bzw. die Fristsetzung der Telekom oder des VG nicht. Wenn der vorläufige Rechtschutz positiv beschieden wurde, brauchst du dich nicht mehr auf Fristen einzulassen - am Tage des Urteils wird entschieden, wie es in deinem Fall weiter geht.
Somit brauchst du dich auch nicht mehr krank schreiben zu lassen, denn die Zuweisung ist noch nicht rechtskräftig, da dein Widerspruch (mit Hilfe des Gerichts) jetzt aufschiebende Wirkung hat und du den Dienst nicht antreten muss.
Das Problem bei der Krankschreibung ist nämlich jetzt, dass du wieder zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung geschickt wirst - ich glaube das ist bei dir auch schon passiert - oder?

Frag doch einfach deinen Anwalt, dann wird er dir die Situation von vorne bis hinten erklären - das hoffe ich jedenfalls...


Kannst ja mal eine Rückmeldung geben, ob die Punkte 1 bis 4 so bei dir abgelaufen sind und ob du nach Rücksprache mit deinem Anwalt den Dienst antreten muss - wenn nicht, brauchst du dich auch nicht mehr krank schreiben zu lassen...
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Offensichtlich hat das Verwaltungsgericht immer noch nicht über den EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ entschieden. Sehr sonderbar.

Sie sollen doch endlich entscheiden !!!
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
eigentlich handelt es sich bei Antrag auf vorläufigen Rechtschutz um den sogenannten Eilantrag (im Sprachgebrauch ist das der Eilantrag - rechtlich aber vorläufiger Rechtschutz), bei dem die Gerichte normalerweise zeitnah darüber entscheiden - bei Andrea bin ich mir aber nicht so ganz sicher, ob überhaupt dieser "Eilantrag" auf vorläufigen Rechtschutz
gestellt wurde...

Das kann Andrea aber nur mitteilen - hier läuft irgendwas nicht richtig...?!?
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben: - bei Andrea bin ich mir aber nicht so ganz sicher, ob überhaupt dieser "Eilantrag" auf vorläufigen Rechtschutz
gestellt wurde...

Das kann Andrea aber nur mitteilen - hier läuft irgendwas nicht richtig...?!?

Der Fall wurde schon früher "etwas skeptisch" betrachtet. Zweifel kommen auf...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hm.. sieht so aus, als hätten sie auf die Einholung der STellungnahme (vom VG) mit einem Angebot reagiert. Eben dem, den Sofortvollzug bis zum 01.07. auszusetzen.
Das Angebot ist natürlich kein Angebot.
Denn am 01.07. hättest du wieder die Zuweisung im Briefkasten, mit Sofortvollzug zum xy.
Ein neues konkretes Datum würde an dieser Stelle nur Sinn machen, wenn du gesagt hättest, dass du zum 01.07. in einer völlig ANDEREN privaten Situation wärest.
Bist du aber bestimmt nicht. Also ist das alles einfach Kappes.

Gut, dass du/dein Anwalt nicht darauf eingegangen sind. Das Gericht soll entscheiden, ob die Zuweisung zumutbar ist und der einstweilige Rechtsschutz und die aufschiebende Wirkung des Widerspruches bis zur Widerspruchsbearbeitung gilt. Wenn die T dann bescheidet, dass sie die Zuweisung zurückzieht, isses gut, wenn nicht, dann gehts eben auf den Klageweg... und das dauert...

Die Frage ist... wieso nun ausgerechnet der 01.07.13?
Was ändert sich evtl. nach diesem Datum? Ist der VCS-Standort dann evtl. schon geschlossen worden? Und man versucht es dann mit einer anderen Zuweisung?

Ich habe da so die Ahnung, dass man das Personalkarussell wieder einmal neu drehen will. Es sitzen ja genügend Kollegen in den VCSn, die mit ihrer Situation - weil ortsnah - ja einverstanden sind oder sich zumindest damit abgefunden haben - und demzufolge weder krank sind (DDU-fähig), noch die 55-er in Betracht ziehen.
In der Frankfurter Rundschau stand gerade, dass das VCS-Gelände in FrankfurtMain zur Neubebauung mit Wohnungen und Läden an einen Architekten vergeben wurde.
Da höre ich die Vivento-Reise-Glocken läuten.

Ich kann nur raten, der T/Viv nicht den kleinsten Zipfel Fingernagel zu reichen; die nutzen das nur gegen dich aus!
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Eins ist ja klar, wenn man gegen die Telekom bestehen will...

Wenn bei einer Zuweisung wie bei Andrea der Sofortvollzug angeordnet wird, dann muss ein Verfahren auf voläufiger Rechtschutz bei Gericht angeornet werden:
Es wird als beim VG der Antrag auf vorläufigen Rechtschutz mit Anordnung, dass die sofortige Vollziehung ausgesetzt wird - bei einer einigermaßen plausiblen Begründung des Beamten wird das Gericht diesem stattgeben - das ist aber dann ja nur die vorläufige Entscheidung des VG - alles weitere wird dann in einem Gerichtsverfahren geklärt.

Bis dahin hat man gegen den Verwaltungsakt der Zuweisung innerhalb der Frist einen Widerspruch eingereicht - dann kann die Telekom bescheiden oder oder auch nicht...
Wenn die Telekom dem Widerspruch stattgibt und bzw. einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zurückzieht, dann ist der Fall erledigt - Kostenentscheidung ergeht gegen die Telekom...

Natürlich will die Telekom unter allen Umständen kein Urteil haben, denn dann bekommen ja die "anderen" mit, was die Telekom wieder für einen Schwachsinn fabriziert hat.
Zudem wird die Telekom aber unter Umständen sehr schnell eine neue Zuweisung zusammenstricken - egal wieviel Schwachsinn da produziert wird...
Jetzt könnte man aber ein Gerichtsurteil trotz Anerkenntnis der Schuld durch die Telekom herbei führen - das ist die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage...die muss aber begründet sein, denn die Richter sagen verständlicherweise, warum klagst du denn, die Telekom hat doch alles zugegeben und anerkannt...

Wenn aber eine Wiederholungsgefahr droht (und die ist meiner Meinung nach gegeben) oder man will mit einem Urteil Schadensersatzansprüch geltend machen, dann kann der Anwalt die Fortsetzungs-Feststellungsklage erwirken...hier muss jeder Betroffene sich aber von seinem (Fach)-Anwalt beraten lassen...
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Kater Mikesch,

ich müßte, soweit ich meinen Anwalt verstanden habe, erstmal nicht zur VCS, also ohne Krankschreibung. Nur leider hat sich beim mir
auch lebensgefährlich hoher Blutdruck dazugesellt, wo die Einstellerei mit Tabletten lange gedauert hat bis ich wieder auf normale Werte
habe. Und natürlich die ganzen Nebenwirkungen von den Blutdrucksenkern. Hätte auch nicht gedacht. So,mir geht es jetzt soweit wieder.
Und letztes Jahr war ich auch knapp 2 Monate krank. Und 2011 auch mal knapp 3 Wochen. Ich denke es wäre wohl trotzdem irgendwann
zum BAD gegegangen. Meine Fachärztin befürwortet auch das ich weiterarbeite und das möchte ich auch. Auch wenn manche der Meinung sind, daß ich mit DDU besserfahre. Die Meinung muß ich ja auch nicht teilen. Ich versuche den BAD-Arzt mal nicht als Gegner zu sehen,
sondern mein Problem auf dem Tisch bringen mit den langen Wegezeiten, den rechtlichen Weg den ich beschreite und das es gesundheitlich
dadurch irgendwie bergab geht, was ja wirklich nicht sein muß, wenn man eine wohnortnähere Beschäftigung haben kann. Außerdem nehme
ich eine Bekannte zum BAD-Termin mit. Sie kennt meine Geschichte. Ich hoffe nur, daß sie mit rein kann zum Arzt.

Naja, mein Krankenstand ist ja nicht gerade vorbildlich. :roll: . Was solls, daß muß ich jetzt durch. Und wegen DDU weiß mein Anwalt Be-
scheid. Dann werden wir den Rechtsweg einschlagen. Man hat es mir noch nie leicht gemacht (Rechte einfordern für behinderten Sohn, SGB-
Buch ist ja schon, zumindestens einige bestimmte Artikel, mein Gebetbuch). Aufgeben wäre für mich bald ein Fremdwort.

LG
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Roadster »

Ich würde an Andreas Stelle auch noch den Anwalt zum BAD mitnehmen. :wink:
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wir haben das Problem mit den BAD-Besuchen mal klären lassen, weil es zu verbalen Attacken während der Gespräche seitens BAD kam, Drohungen, Nötigung, etc.

Folgendes ist dabei heraus gekommen:

Zur körperlichen Untersuchung, die der Arzt am "Patienten" vornimmt, darf niemand dabei sein.
Zur BESPRECHUNG der Situation vorher und nachher darf eine Person des Vertrauens anwesend sein.

Also ruhig jemanden mitnehmen.
Der Ärztin mitteilen, dass man das so handhaben möchte.
Wenn die nicht will, Besuch abbrechen und eine Protokollnotiz an HBS und evlt. den Betriebsrat des Vertrauens senden.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei einer amtsärztlichen Untersuchung ist nur möglich, wenn begründete Verdachsmomente einer Benachteiligung
gegeben sind - aus diesen Grunde gibt es kein grundsätzliches Recht auf die Mitnahme einer Vertrauensperson...
Nachfragen kann man schon, es kann aber genauso gut sein dass der Dienstherr oder der untersuchende Arzt dies ablehnt.

Wenn aber Zweifel vorhanden sind, muss man die Mitnahme einer Vertrauensperson begründen und im Falle der Ablehnung im Zweifelsfall anwaltlich und
gerichtlich durchsetzen...da sind wir wieder mal beim Thema.
In diesem Fall ist die Mitnahme gesetzlich nicht geregelt - aber eben auch nicht die Ablehnung der Mitnahme einer Vertrauensperson...somit ist derjenige,
der hier etwas durchsetzen will, in der Position des möglichen Klägers...
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