Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung u.a.

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walkuere
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Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung u.a.

Beitrag von walkuere »

Hallo Leute, ich benötige mal Euren Rat.
Ich bin seit dem 01.01.2013 in Pension, mit Ablauf des Jahres soll mein Gesundheitszustand neu durch den Amtsarzt geprüft werden = mögliche Reaktivierung !
Nun habe ich heute meine Beurteilung von der Dienststelle erhalten. Stichtag 01.08.2012 !
Ich bin seit Juni 2011 dienstunfähig erkrankt. Aufgrund meiner Erkrankung wurde ich zum 01.01.2013 in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Ich habe seit dem 01.08.2011 eine GdB von 30 ; seit dem 22.06.2012 ein GdB von 60.
Der Beurteilungszeitraum erstreckt sich vom 01.02.2010 bis 01.08.2012 .
In der Beurteilung wurde weder meine Schwerbehinderung vermerkt noch meine Fehlzeiten seit Juni 2011.
Der Berichterstatter ist mir nur vom Namen bekannt. Ich habe mit ihm noch nie gesprochen. Ebenso hat er von mir einerlei Arbeitsergebnisse während des Beurteilungszeitraums vorliegen.
Da ich derzeit eine Klageverfahren wegen der Anerkennung eines Dienstunfalles beim VG laufen habe, bei dem auch mein ehemaliger Vorgesetzter als Mitverursacher benannt wurde, wurde dieser, der eigentlich der Berichterstatter ist, nicht aufgeführt. Zudem ist gegen diesen auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerium anhängig, weil ihm große Fehler im Bereich seiner Fachaufsicht nachgewiesen werden konnten.
Unter der Fach-und Methodenkompetenz wurde mir unter der Rubrik 2= Qualität und Verwertbarkeit ( sorgfältige Erledigung der übertragenen Aufgaben; Fehlerfreiheit; sach-und ergebnisorientierte Aufgabenerledigung ) ein „E“ gegeben ( im Vergleich geringer ausgeprägt)
Weiterhin wurde mir unter Rubrik 8 = Konfliktlösungsverhalten und Rubrik 9 = Kritikverhalten ebenso ein „E“ gegeben
Ich frage mich, wie kann ein Mensch, der mich nicht kennt, solch eine Bewertung abgeben????!!!!!
Meine Beurteilung wurde mir mit „Überwiegend erwartungsgemäß“ (6 Punkte ) zugesandt !
Auf der Vorderseite wurde eine Empfangsbestätigung angeheftet = ich verzichte auf die Besprechung oder Ich bitte um Vereinbarung eines Besprechungstermins.
Ich habe noch nicht geantwortet!
Meine Frage nun an das Forum:
Macht es Sinn dagegen vorzugehen ?
Sollte ich gegen die Beurteilung Widerspruch einlegen ?
Mit dem Hinweis, dass weder meine Schwerbehinderung noch meine Fehlzeiten (Krankheitstage = 17 Monate ) aufgeführt wurden.
Ich den Berichterstatter noch den Beurteiler nicht kenne!
Wie kommt man dann bitte zu einer solchen Beurteilung?!
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Ministerium ist dem Beurteiler - den ich persönlich nicht kenne sowie dem Berichterstatter mit dem ich noch nie ein Wort gesprochen habe – bekannt !

Für Eure Hilfe besten Dank !
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Bundesfreiwild
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Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine Beurteilung muss vom einem Vorgesetzten gemacht werden, der einen kennt und auch die Arbeitsergebnisse beurteilen kann. Also jemand, der direkt mit dir zu tun hat.
Das kann der Teamleiter sein oder der Ressortleiter, der die Tätigkeiten verteilt und auch die Ergebnisse der einzelnen Mitarbeiter kennt. Aber niemals ein Mensch, der dich überhaupt nicht kennt. Das ist schonmal grundsätzlich rechtswidrig.

Natürlich muss die Schwerbehinderung in die Beurteilung SO einfliessen, dass sie die GRUNDSÄTZLICH überhaupt mögliche Leistungsfähigkeit ins Visier nimmt.
Kann ein SchwB überhaupt nur 50% erbringen, weil er eben Einschränkungen hat, die z.B. eine schnelle Arbeitsweise nicht ermöglichen, dann MUSS das berücksichtigt werden.
Wenn der Schwb nun von dem, was man erwarten kann (dass wären dann 100 Prozent) auch 100% erbringt, dann müsste man auch eine gute Beurteilung schreiben.
Ist der SchwB aber faul und macht nicht mal 1/3 von dem, was er aufgrund seiner Einschränkung eigentlich doch noch machen könnte, dann könnte man die Beurteilung auch nach unten anpassen.

Wichtig ist, was an Leistung üüberhaupt erwartbar ist. Und das wäre dann der Beurteilungsmassstab für den SchwB. Und nicht der Vergleich mit den nichtbehinderten Kollegen, gegen die man natürlich evtl. uralt aussehen kann, wenns um Leistungsmerkmale geht.

Ich würde vorschlagen, ein Gespräch mit der Vertrauensfrau der SchwBs zu führen und mit der gemeinsam zum Beurteilungsgespräch zu gehen.
Die auch schon vor dir genannten Punkte anführen und Nachbesserung einfordern. Die Beurteilung nicht unterschreiben!
Wenn sie nicht nachgebessert wird, Widerspruch (Frist beachten) und ggfs. Klage erheben.

Das ist ja ein Witz, was da abgeht.
Die denken sich: Die ist eh nicht mehr im Dienst, da können wir ja ne schlechte Beurteilung unterbringen, zu Gunsten anderer Kollegen, denen man dadurch paar Punkte mehr geben kann.
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tiefenseer
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Re: Beurteilung ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Walkuere,

nachdem Deine GdB sich verdoppelt hat und Du zwischenzeiltich in den Vorruhstand versetzt wurdest - stellt sich die grundsätzliche Frage - ob eine Reaktivierung real umsetzbar ist.
Ich bin überrascht zu lesen, dass nach knapp zwei Jahren bereits eine Untersuchung mit dem Ziel der Reaktivierung statt finden soll.

Ich mutmaße mal, dass Du wegen Deiner körperlichen /psychischen Beeinträchtigungen aktuell in Behandlung bist.
Bitte Deine Ärzte einen kurzen Befundbericht über Deinen aktuellen Gesundheitszustand zu fertigen, den Du beim Amtsarzt vorlegst.
Wenn Du selbst keine realitische Perspektive für eine Dienstaufnahme siehst - dann arbeite für das Fortbestehen Deiner Pension.

Damit komme ich zu dieser ominösen Beurteilung.
Welchen Stellenwert hat sie für Dich?
Brauchst Du eine solche Beurteilung noch?
Belächle sie und erkläre dem Autor er könne sie sich an die Wand nageln.
Sind nachweislich unwahre Angaben über dich, die du mit Zeugen und/oder Dokumenten wiederlegen kannst - dann ziehe strafrechtliche Schritte gegen den Autor in Betracht.

Jeder Gedanke von Dir über so viel Niedertracht ist ein unnützer Gedanke.
Nutze Deine neugewonne Zeit für schönere Momente.

Beste Grüße vom Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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