Datenaustausch mit Beihilfestelle
Moderator: Moderatoren
Datenaustausch mit Beihilfestelle
Hallo,
eine wahrscheinlich sehr alte Frage, die ich schon während der Ausbildung von vielen Kollegen gehört habe, die sich das fragen und etwas vermuten, aber nichts Genaues wisssen:
Gibt es zwischen dem Dienstherren (in diesem Fall Polizeipräsident in Berlin) und Beihilfestelle einen irgendwie gearteten, möglichen Datenaustausch bezüglich der Krankheiten, die ein Beamter mittels seiner Rechnungen zu erkennen gibt?
Interessant ist das bei Probezeitbeamten, die noch nicht Beamte auf Lebenszeit (BaL) sind, und befürchten, dass im Rahmen einer erneuten ärztlichen Untersuchung vor Ende der Probezeit auch Daten der Beihilfestelle herangezogen bzw. von dieser mitgeteilt werden.
Hintergrund ist z.B. eine Freundin, die erwägt noch in der Probezeit eine Psychotherapie zu beginnen, jedoch damit ihre Probezeit nicht gefährden will, nur weil die Beihilfestelle ja vielleicht doch Daten weiter gibt.
Weiß das irgendjemand sicher, kennt die entsprechende Gesetzesstelle o.ä. ???
Danke!
eine wahrscheinlich sehr alte Frage, die ich schon während der Ausbildung von vielen Kollegen gehört habe, die sich das fragen und etwas vermuten, aber nichts Genaues wisssen:
Gibt es zwischen dem Dienstherren (in diesem Fall Polizeipräsident in Berlin) und Beihilfestelle einen irgendwie gearteten, möglichen Datenaustausch bezüglich der Krankheiten, die ein Beamter mittels seiner Rechnungen zu erkennen gibt?
Interessant ist das bei Probezeitbeamten, die noch nicht Beamte auf Lebenszeit (BaL) sind, und befürchten, dass im Rahmen einer erneuten ärztlichen Untersuchung vor Ende der Probezeit auch Daten der Beihilfestelle herangezogen bzw. von dieser mitgeteilt werden.
Hintergrund ist z.B. eine Freundin, die erwägt noch in der Probezeit eine Psychotherapie zu beginnen, jedoch damit ihre Probezeit nicht gefährden will, nur weil die Beihilfestelle ja vielleicht doch Daten weiter gibt.
Weiß das irgendjemand sicher, kennt die entsprechende Gesetzesstelle o.ä. ???
Danke!
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Nein.Joheiopei hat geschrieben:Gibt es zwischen dem Dienstherren (in diesem Fall Polizeipräsident in Berlin) und Beihilfestelle einen irgendwie gearteten, möglichen Datenaustausch bezüglich der Krankheiten, die ein Beamter mittels seiner Rechnungen zu erkennen gibt?
§ 85 LBG (Berlin)Joheiopei hat geschrieben: Weiß das irgendjemand sicher, kennt die entsprechende Gesetzesstelle o.ä. ???
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Danke! Klingt relativ eindeutig.
Mich irritiert nur noch § 88 Abs. 1 S. 3 LBG Berlin.
"Ärztinnen und Ärzten, die im Auftrag der personalverwaltenden Behörde ein medizinisches Gutachten erstellen, darf die Personalakte ebenfalls ohne Einwilligung vorgelegt werden."
Die Beihilfeakte ist ja eine Teilakte der Personalakte, von daher könnte man darin eine Ausnahme sehen, obwohl § 85 eindeutig klingt.
Mich irritiert nur noch § 88 Abs. 1 S. 3 LBG Berlin.
"Ärztinnen und Ärzten, die im Auftrag der personalverwaltenden Behörde ein medizinisches Gutachten erstellen, darf die Personalakte ebenfalls ohne Einwilligung vorgelegt werden."
Die Beihilfeakte ist ja eine Teilakte der Personalakte, von daher könnte man darin eine Ausnahme sehen, obwohl § 85 eindeutig klingt.
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
§ 85 Satz 6 LBG Berlin ist m.E. als lex specialis vorrangig.
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Die Beihilfeakte ist keine Teilakte der Personalakte. Sie soll auch nur außerhalb der Personalverwaltung bearbeitet werden. Beihilfevorgänge haben in der Personalakte nichts zu suchen!
Bei der Berliner Polizei wäre ich vorsichtig. Da geht man ja nicht zum Amtsarzt, sondern zum Polizeiarzt, der als Teil der Behörde weisungsabhängig vom Polizeipräsidenten ist.
Oder hat sich da was geändert? Meine Polizeizeit ist schon länger her...
Bei der Berliner Polizei wäre ich vorsichtig. Da geht man ja nicht zum Amtsarzt, sondern zum Polizeiarzt, der als Teil der Behörde weisungsabhängig vom Polizeipräsidenten ist.
Oder hat sich da was geändert? Meine Polizeizeit ist schon länger her...
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
???Klaus hat geschrieben:Die Beihilfeakte ist keine Teilakte der Personalakte.
In § 84 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 85 Satz 1 LBG Berlin ist aber geregelt, dass die Beihilfeakte Teil der Personalakte ist. Die Beihilfeakte ist nur getrennt von der übrigen Personalakte aufzubewahren (§ 85 Satz 2 LBG Berlin).
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Nicht nur aufzubewahren, sondern auch zu bearbeiten.
Ich arbeite in einer Personalstelle. Beihilfeakten gibt es hier nicht.
Ich arbeite in einer Personalstelle. Beihilfeakten gibt es hier nicht.
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Die Berliner Polizei hat nach wie vor einen eigenen Polizeiärztlichen Dienst, ja. Dieser untersucht die Bewerber sowie die Beamten bei Wechsel des Beamtenstatus. (Also von "Beamter auf Widerruf" zu "Beamter auf Probe" zu "BaL".)
Aber die Frage ist ja nur, ob der Polizeiarzt oder die Personalstelle ggf. auf den Inhalt, also die Diagnosen, der Beihilfeakte zugreifen können.
Ich verstehe das LBG Berlin an den genannten Stellen auch so, dass dies nicht der Fall sein sollte.
Aber die Frage ist ja nur, ob der Polizeiarzt oder die Personalstelle ggf. auf den Inhalt, also die Diagnosen, der Beihilfeakte zugreifen können.
Ich verstehe das LBG Berlin an den genannten Stellen auch so, dass dies nicht der Fall sein sollte.
- Bundesfreiwild
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Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Wer seine Personalakte schon mal gesichtet hat, wird feststellen, dass darin NUR dienstrechtliche Dinge aufbewahrt werden.
Natürlich auch amtsärztliche Gutachten - weil dienstrechtlich wichtig. Und Atteste, die man SELBST vorgelegt hat.
Krankenkassen/Beihilfeinfos haben darin nichts zu suchen. Wenn sie drin sein sollten, ist das ein Verstoss.
Natürlich auch amtsärztliche Gutachten - weil dienstrechtlich wichtig. Und Atteste, die man SELBST vorgelegt hat.
Krankenkassen/Beihilfeinfos haben darin nichts zu suchen. Wenn sie drin sein sollten, ist das ein Verstoss.
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Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Bei mir isr das aber auch so, es wird kräftig zwischen Beihilfestelle und Dienstherr ausgetauscht.
In der Personalakte sind überwiegend Beihilfebescheide, Atteste, DDU Gutachten, Krankenhausberichte, Bescheide des Versorgungamtes nichts ist verschlüsselt.
Krankheiten liegen offen und finden sich ua. auch in der elektronischen PersA wieder.
Der Datenschutzbeauftragte des Dienstherren wiegelt ab und der Bundesdatenschutzbeauftragte ist abgetaucht.
Offensichtlich kann der Dienstherr hinter dem Rücken des Beschäftigten einfach alles.
Selbst eine Strafanzeige ist im Sand verlaufen.
In der Personalakte sind überwiegend Beihilfebescheide, Atteste, DDU Gutachten, Krankenhausberichte, Bescheide des Versorgungamtes nichts ist verschlüsselt.
Krankheiten liegen offen und finden sich ua. auch in der elektronischen PersA wieder.
Der Datenschutzbeauftragte des Dienstherren wiegelt ab und der Bundesdatenschutzbeauftragte ist abgetaucht.
Offensichtlich kann der Dienstherr hinter dem Rücken des Beschäftigten einfach alles.
Selbst eine Strafanzeige ist im Sand verlaufen.
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Ich denke da sollte ein Rechtsanwalt eingreifen !
Der Datenschutz in D ist eigentlich ne Heilige Kuh.
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Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Nee mach ich schon nicht.
Nichtsdestotrotz,
in der heutigen Zeit halte ich nichts für unmöglich.
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Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
In § 85 Berliner LBG steht ausdrücklich, dass Unterlagen über Beihilfe stets als Teilakte zu führen sind und diese von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren ist.
Denke, dass steht in den anderen LBG genauso.
Werden also Beihilfeunterlagen in die Personalakte abgeheftet, ist das rechtswidrig.
Denke, dass steht in den anderen LBG genauso.
Werden also Beihilfeunterlagen in die Personalakte abgeheftet, ist das rechtswidrig.
Re: Datenaustausch mit Beihilfestelle
Also verstehe ich das richtig?
Der polizeiärztliche Dienst kann die Akten der Beihilfestelle nicht einsehen? Bzw anfordern?
Der polizeiärztliche Dienst kann die Akten der Beihilfestelle nicht einsehen? Bzw anfordern?