Verfassungstreue

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neuintown
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Verfassungstreue

Beitrag von neuintown »

Hallo,

ich bin zwar noch kein Beamter, ich habe aber dennoch eine Frage beüglich des Beamtenwerdens.
Ich studiere Politik und Verwaltungswissenschaft und interessiere mich daher natürlich auch für
eine Laufbahn im öffentlichen Dienst. Ich habe mich also ein wenig informiert und dabeit stiess
ich unter anderem auch auf das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Falls ich also eines Tages in einen
hohen Dienst komme, müsste ich bestimmten Voraussetzungen genügen. Das erweckte in mir eine
bestimmte Sorge: Wärend die SPD in der grossen Koalition die grösste Frustration ihrer Geschichte
erlebte, bin ich der Linksjugend beigetreten, bei dir ich mich auch als Demokrat vorstellte. Ich war
von Beginn an nicht aktiv, habe nichts von illegalen Machenschaften mitgekriegt, habe auch meine
Zweifel, dass die sowas machen (zumindest in der Ortschaft in der ich war), dennoch hatten sie
Ziele, die ich nicht vertreten habe und nicht vertrete, ich bin also nach einem Jahr passiver Mitgliedschaft
wieder ausgetreten und bin mittlerweile Mitglied der SPD. Ich kenne die Prinzipien der BRD und
bekenne mich uneingeschränkt zu ihnen, auch war ich nie Marxist. Meine Befürchtung ist, dass ich
mein Leben lang als solcher stigmatisiert bin und nicht in loyalitätsrelevante Positionen komme
aufgrund dieses Jugendfehlers.

Hat jemand einen Rat oder eine Meinung zu diesem Sachverhalt?

Grüsse,
neuintown
ZS-forever
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von ZS-forever »

wenn du nicht aktenkundig geworden bist, sollte hier nix passieren. Darüber reden würde ich sowieso nicht und aktiv warst du ja auch nicht. Jetzt hast du ja ne Partei, die als verfassungskonform gilt und gut ist.
P.s. Joschka Fischer war auch mal Steinewerfer und wurde Außenminister
neuintown
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von neuintown »

Danke für die Antwort.
Ob ich aktenkundig geworden bin kann ich wohl nicht wissen, diese Listen der Organisationen
werden möglicherweise überwacht, da kann ich mir nicht sicher sein, dass ich nicht aktiv war ist richtig.
In der Sicherheitserklärung wird abgrefragt ob man Beziehungen (jeglicher Art) zu solchen Organisationen hat/hatte, bei
Falschaussage verliert man alle Ansprüche, da die Ehrlichkeit und die Treue nurnoch eine Behauptung ist.
Joschka Fischer wurde Aussenminister, das ist sehr nett gesagt, als Politiker ist man allerdings gegen das
SÜD immun.

Sicher, dass ich darüber nicht sprechen sollte, oder sollte ich möglicherweise Anstrengungen unternehmen
um herauszufinden ob und welche Daten von mir vorhanden sind?
schäferhund
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von schäferhund »

Hallo neuintown,
willkommen hier im Forum :D

so, wie du den Sachverhalt beschrieben hast, hast du nichts zu befürchten. Den Ausführungen von " ZS-forever" stimme ich zu.
neuintown
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von neuintown »

Vielen Dank Schäferhund für die Willkommenheissung,

ich bin mir noch nicht ganz sicher ob ich bei der erklärten Frage bewusst das "Nein" Kreuzchen machen soll
oder das "ich bitte um ein Gespräch"-Kreuzchen um die Sache klarzustellen...
arti67
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von arti67 »

Ich war mal in einer ähnlichen Situation und habe das Kreuzchen bei "Ich bitte um ein Gespräch" gemacht. Es ist immer besser, sofort mit offenen Karten zu spielen und dann in einem Gespräch den Sachverhalt zu erläutern. Sollte das hinterher rauskommen, könnte einem das evtl. noch als Einstellungsbetrug ausgelegt werden. Im Übrigen ist die Linksjugend sowie ich das sehe noch nicht mal als extremistisch eingestuft. Die Linke wird ja auch nicht komplett beobachtet.
neuintown
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von neuintown »

Ich habe den Verfassungsschutzbericht gelesen und sie ist durchaus so eingestuft dadurch, dass sie in ihrem Programm festlegt, dass sie "das Parlament nur als ´Bühne" sieht, die eigentlich politische Arbeit aber in der Basis geschieht", damit stellt sie den Parlamentarismus in Frage. Ich werde das wahrscheinlich auch so machen, wie sie es mir nahelegen. Waren die Beamten ihrem Fall verständnisvoll? Danke für Ihre Antwort.
arti67
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von arti67 »

Bei mir war es sehr ähnlich. Jugendsünde, d. h. einjährige Mitgliedschaft in einer linksextremen Organisation in die mich damals ein Kumpel gequatscht hatte. Aus freien Stücken ausgetreten und ca. fünf Jahre danach im öffentlichen Dienst beworben. Bei der SÜ im Erklärungsbogen "ich bitte um ein Gespräch" angekreuzt. Im Rahmen des Gesprächs offen und ehrlich die Lage geschildert. Warum sollte man einem auch nen Strick daraus drehen. Gerade als junger Mensch macht man halt Fehler. Schlägt sich ja auch im Strafrecht nieder. Bei mir hatte das keine Auswirkungen und ich bekam die Stelle, sogar in einem sicherheitsempfindlichen Bereich.
Blue Ice Ultra
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ehrlich gesagt habe ich eher den Eindruck das hier viele gar nicht wissen worum es sich beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz überhaupt handelt und was denn dessen Anwendungsbereich ist. Ohne das der TS noch eine Stellungnahme dazu abgibt in welchem Bereich er denn evtl. tätig werden möchte, machen die Posts hier keinen Sinn. :roll:
neuintown
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von neuintown »

Ich habe das SÜG gelesen, ich habe auch angedeuted was ich studiere, es folgt daraus, dass ich mich fuer jedes erdenkliche Amt (auf lange Sicht) qualifizieren kann. Ich kenne die drei Abstufungen des SÜG die höchte mit "sehr geheimer" Materie ist dabei die kritischste. Ich werde alles nötige tun um meine Verfassungstreue zu beweisen, da ich, wenn möglich, in der Diplomatie oder im hohen Dienst tätig werden will. Die wohl bedenklichsten Ausübungen, die der Nachrichtendienste, interessieren mich nicht so sehr.
arti67
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Re: Verfassungstreue

Beitrag von arti67 »

@Blue Ice: Das hast Du natürlich recht. Man hätte das an einem konkretem Fall festmachen sollen. Wobei neuintown wohl nur grundsätzlich wissen wollte, ob er mit seiner "Vergangenheit" überhaupt eine Chance hat, durch eine SÜ zu kommen.
Je sensibler die angestrebte Verwendung, desto höher natürlich die Form der Überprüfung. Bei einer Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 werden nur die Dateien abgefragt, also Nachrichtendienste und Polizei.
Bei der höchsten Form wird dann auch der Ehegatte/Lebenspartner mit überprüft, man muss Referenzpersonen angeben, die einen schon seit dem 16. Lebensjahr kennen. Die Leute, die die Überprüfung durchführen suchen sich auch selbst sog. Auskunftspersone und befragen diese. Spätestens dann könnte jemand darauf hinweisen, dass der zu Überprüfende mal Mitglied in einer extremistischen Organisation war und dann sieht es schlecht aus, wenn man das nicht im Erklärungsbogen angegeben hat. Auch wenn das schon Jahre her war, könnten dann Zweifel an der Ehrlichkeit aufkommen und es wird ein für einen negatives Votum abgegeben.
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