Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Das VG wird den Fall prüfen und eine abschließende Bewertung vornehmen - ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Zuweisung unter diesen Umständen durchgeht.
Aber die Telekom wird dann vor einem Urteil alles anerkennen und verschwindet in diesem Fall wieder in der Versenkung - nach einem halben Jahr geht der Spaß aber dann wieder von vorne los - Amen.
Aber die Telekom wird dann vor einem Urteil alles anerkennen und verschwindet in diesem Fall wieder in der Versenkung - nach einem halben Jahr geht der Spaß aber dann wieder von vorne los - Amen.
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Ja. Und das Spielchen betrachte ich auch seit einiger Zeit als Spielchen.
Wenn man sich dieses ganze Zeug so ansieht, dann kommt man sowieso zu dem Schluss, dass das doch evtl. eine irrsinnig gestaltete PS3-Action sein könnte.
Jedenfalls - wenn man es einfach mal mitspielt und seine eigene Strategie aufbaut, wie man man agiert und reagiert, um zum persönlich höchstmöglichen Ergebnis zu kommen und das WIRKLCH als fiktive Spieleszenerie betrachtet, dann ist das besser für den Blutdruck. Zumindest so lange, wie die Spieleszenerie so vorhersehbar ist wie bei Vivento.
Ich lehne mich jetzt mal zurück und warte ab was kommt. Bedeutet - ich werde auch mal bis nächste Woche hier im Forum nichts mehr schreiben. Erst wieder, wenn Ergebnisse einschlagen, um mal den Kopf frei zu bekommen und wirklich mal 24 Std an was anderes zu denken, als an die T.
*LACH* ich hab mich für einen Nähkurs angemeldet. Mal einfach etwas manuelles, für das ich keine größeren Mengen an Gehirnzellen arbeiten lassen muss. Das Multi-Tasking hat seine Grenzen.
Wenn man sich dieses ganze Zeug so ansieht, dann kommt man sowieso zu dem Schluss, dass das doch evtl. eine irrsinnig gestaltete PS3-Action sein könnte.
Jedenfalls - wenn man es einfach mal mitspielt und seine eigene Strategie aufbaut, wie man man agiert und reagiert, um zum persönlich höchstmöglichen Ergebnis zu kommen und das WIRKLCH als fiktive Spieleszenerie betrachtet, dann ist das besser für den Blutdruck. Zumindest so lange, wie die Spieleszenerie so vorhersehbar ist wie bei Vivento.
Ich lehne mich jetzt mal zurück und warte ab was kommt. Bedeutet - ich werde auch mal bis nächste Woche hier im Forum nichts mehr schreiben. Erst wieder, wenn Ergebnisse einschlagen, um mal den Kopf frei zu bekommen und wirklich mal 24 Std an was anderes zu denken, als an die T.
*LACH* ich hab mich für einen Nähkurs angemeldet. Mal einfach etwas manuelles, für das ich keine größeren Mengen an Gehirnzellen arbeiten lassen muss. Das Multi-Tasking hat seine Grenzen.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Bundesfreiwild schrieb:"Und einige stehen noch hinter mir an, weil alle ProT-in-BRs und Ersatzmitglieder mit einer Zuweisung aus dem Betrieb hinaus bedacht sind."
Da frag ich mich doch, was ist mit den ganzen BR-Mitgliedern und Ersatzmitgliedern von verdi ? Erhalten die keine solchen Zuweisungen ? Will man die nicht loswerden ? Oder will man nur die aus der unbequemen Vereinigung loswerden ? Für mich stinkt das zum Himmel nach ... ?
Da frag ich mich doch, was ist mit den ganzen BR-Mitgliedern und Ersatzmitgliedern von verdi ? Erhalten die keine solchen Zuweisungen ? Will man die nicht loswerden ? Oder will man nur die aus der unbequemen Vereinigung loswerden ? Für mich stinkt das zum Himmel nach ... ?
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
das kann verdi sehr gut praktizieren - weil vor allen Dingen in den höheren Etagen verdi sowieso nur noch von der Telekom bevorzugt wird...
Verdi hat sich schon lange verkauft - das ist leider nichts Neues bei der Telekom...
Die Basis macht aber schon gute Arbeit, weil diese Menschen vor Ort sind und die Beschäftigten persönlich kennen und auch in den meisten Fällen Kollgen/innen sind.
Ab einer bestimmten Ebene sind halt die Hemmschwelle, mehr den eigenen Vorteil zu sehen...ist halt auch nur menschlich...
Verdi hat sich schon lange verkauft - das ist leider nichts Neues bei der Telekom...
Die Basis macht aber schon gute Arbeit, weil diese Menschen vor Ort sind und die Beschäftigten persönlich kennen und auch in den meisten Fällen Kollgen/innen sind.
Ab einer bestimmten Ebene sind halt die Hemmschwelle, mehr den eigenen Vorteil zu sehen...ist halt auch nur menschlich...
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
hell-4-you
Wir Prot-in-BRs wurden leider nicht auf originäre Stammposten von Vivento gesetzt. Wir sind also im Hintergrund genauso Transfermitarbeiter, wie alle anderen TMA auch.
Das ist eigentlich der doppelte Witz, weil man als Kläger auf Amt und aa Tätigkeit AUSgerechnet in Vivento (als Anhängsel der GHS) noch einen Beamtenposten untergeschoben bekommen könnte und auch die amtsangemessene Tätigkeitkeit. Dass Vivento das ausgerechnet nicht mal bei den Klägern unter den BR und Ersatz-BR nicht macht, zeigt, wo es lang geht.
Ich sag nur, was das Betriebsverfassungsrecht hergibt:
Mach die Prot-in-Liste leer (erstmal die Frauen evtl.) und der nicht mehr besetzbare Platz der einen Fraktion wird von jemandem der anderen Fraktion besetzt.
Mach noch mehr Zuweisungen aus dem Betrieb(srat) hinaus und die Liste wird immer leerer, bis praktisch bei jeder BR-Sitzung ein Fraktionsmandat mit einem von der anderen Fraktion besetzt wird. So kann man über die Zuweisung aus dem Betrieb heraus die Mehrheitsverhältnisse ändern.
Und die nächste Frau auf der Ersatzliste wurde auch gerade in einen anderen Betrieb abgeschossen. Es geht "voran".
Jetzt ist nur noch eine da, die jetzt ordentliches BR-Mitglied wird. Wenn die dann fehlt, wegen Urlaub oder krank, ist Patt und damit Zustimmung.
Aber.... ich setze mal auf die Gerichtsbarkeit und zitiere den "Terminator": I'll be back!
Wir Prot-in-BRs wurden leider nicht auf originäre Stammposten von Vivento gesetzt. Wir sind also im Hintergrund genauso Transfermitarbeiter, wie alle anderen TMA auch.
Das ist eigentlich der doppelte Witz, weil man als Kläger auf Amt und aa Tätigkeit AUSgerechnet in Vivento (als Anhängsel der GHS) noch einen Beamtenposten untergeschoben bekommen könnte und auch die amtsangemessene Tätigkeitkeit. Dass Vivento das ausgerechnet nicht mal bei den Klägern unter den BR und Ersatz-BR nicht macht, zeigt, wo es lang geht.
Ich sag nur, was das Betriebsverfassungsrecht hergibt:
Mach die Prot-in-Liste leer (erstmal die Frauen evtl.) und der nicht mehr besetzbare Platz der einen Fraktion wird von jemandem der anderen Fraktion besetzt.
Mach noch mehr Zuweisungen aus dem Betrieb(srat) hinaus und die Liste wird immer leerer, bis praktisch bei jeder BR-Sitzung ein Fraktionsmandat mit einem von der anderen Fraktion besetzt wird. So kann man über die Zuweisung aus dem Betrieb heraus die Mehrheitsverhältnisse ändern.
Und die nächste Frau auf der Ersatzliste wurde auch gerade in einen anderen Betrieb abgeschossen. Es geht "voran".
Jetzt ist nur noch eine da, die jetzt ordentliches BR-Mitglied wird. Wenn die dann fehlt, wegen Urlaub oder krank, ist Patt und damit Zustimmung.
Aber.... ich setze mal auf die Gerichtsbarkeit und zitiere den "Terminator": I'll be back!
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
es gibt nicht viel Neues, nur ein Blabla von der Gegenseite. Die sagen nur, die trifft keine Schuld, daß ich es mit den Bewerbungen nicht
klappt. Ich spreche hier allerdings nicht von den normalen Bewerbungen aus Interamt, Bundesbehörde und Co, sondern den Interessens-
bekundungen, die mir hin und wieder mal zugeschickt werden. Meistens von der BA. Das sind Stellen, wo Vivento die Vorstellungstermine
von der BA mitgeteilt bekommt und mir dann eine Einladung dafür schickt. Das läuft in dem Falle mal ohne Bewerbung, sondern über
einen Profilbogen, der erstellt wird. Ist nicht die Regel (ist auch nur bei der BA so). Man spart sich das Bewerbungsschreiben und kommt
gleich zum Vorstellungsgespräch. Meistens ist die BA von der Arbeit her für mich machbar. Nur was nützt mir das, wenn ich wirklich
eine Interessenbekundung für so einen Job schreibe, im Jahr 2012 hat sich trotz Rücksendung an Vivento sich keiner weiter darum
gekümmert. Wenn die BA kein Interesse an eine Vermittlung an Amtskräften zur sich hat, dann lasse ich als Vivento die Weitergabe
an Vermittlungwillige. So einfach ist das.
Wer weiß was die Telekom noch alles aus meiner Mottenkiste holt, von Sachen von denen ich nichts weiß. Wahrscheinlich wohl auch
Vollzeitbeschäftigungen, die ich aufgrund von meiner Teilzeitarbeiten ablehnen mußte, z. B eine Umschulung von Telekomiker auf
Erzieher (so was wurde mir mal angeboten) oder als Sicherheitsdienst (natürlich im Vollzeit im Schichtdienst). Ist natürlich ganz klar
ein Zeichen, daß sie einen los werden wollen.
Meine normalen Bewerbungen teile ich Vivento schon lange nicht mehr mit. Es sei denn, die betreffende Behörde hat Interesse an einer
Beschäftigung mit mir. Dann hole ich Vivento erst ins Boot für die ganzen Modalitäten wie Abordnung, Zuweisung oder sogar Versetzung.
LG
Andrea
es gibt nicht viel Neues, nur ein Blabla von der Gegenseite. Die sagen nur, die trifft keine Schuld, daß ich es mit den Bewerbungen nicht
klappt. Ich spreche hier allerdings nicht von den normalen Bewerbungen aus Interamt, Bundesbehörde und Co, sondern den Interessens-
bekundungen, die mir hin und wieder mal zugeschickt werden. Meistens von der BA. Das sind Stellen, wo Vivento die Vorstellungstermine
von der BA mitgeteilt bekommt und mir dann eine Einladung dafür schickt. Das läuft in dem Falle mal ohne Bewerbung, sondern über
einen Profilbogen, der erstellt wird. Ist nicht die Regel (ist auch nur bei der BA so). Man spart sich das Bewerbungsschreiben und kommt
gleich zum Vorstellungsgespräch. Meistens ist die BA von der Arbeit her für mich machbar. Nur was nützt mir das, wenn ich wirklich
eine Interessenbekundung für so einen Job schreibe, im Jahr 2012 hat sich trotz Rücksendung an Vivento sich keiner weiter darum
gekümmert. Wenn die BA kein Interesse an eine Vermittlung an Amtskräften zur sich hat, dann lasse ich als Vivento die Weitergabe
an Vermittlungwillige. So einfach ist das.
Wer weiß was die Telekom noch alles aus meiner Mottenkiste holt, von Sachen von denen ich nichts weiß. Wahrscheinlich wohl auch
Vollzeitbeschäftigungen, die ich aufgrund von meiner Teilzeitarbeiten ablehnen mußte, z. B eine Umschulung von Telekomiker auf
Erzieher (so was wurde mir mal angeboten) oder als Sicherheitsdienst (natürlich im Vollzeit im Schichtdienst). Ist natürlich ganz klar
ein Zeichen, daß sie einen los werden wollen.
Meine normalen Bewerbungen teile ich Vivento schon lange nicht mehr mit. Es sei denn, die betreffende Behörde hat Interesse an einer
Beschäftigung mit mir. Dann hole ich Vivento erst ins Boot für die ganzen Modalitäten wie Abordnung, Zuweisung oder sogar Versetzung.
LG
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Das ist doch für das Verwaltungsgerichtsverfahren völlig irrelevant.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo,
in einem Verfahren vor dem VG sollte man sich auf das Wesentliche konzentrieren und keine Nebenkriegsschauplätze aufmachen...
Denn hier kann die Telekom auch einfach wilde Tatsachen auf den Tisch bringen, bei denen du nicht das Gegenzeit beweisen kannst.
Also wichtig ist für die Entscheidung, dass stichhaltige Gründe gegen die Zuweisung vorgelegt werden - die auch der Richter prüfen kann und die die Telekom widerlegen muss...
- Also warum z. B. du keinen Arbeitsplatz in deiner Nähe zugewiesen bekommst...
- Wurde eine Ermessensentscheidung geprüft - das muss die Telekom nachweisen
- Ist die Zuweisung für dich zumutbar - Atteste mitbringen, Protokolle der Pflege für deinen Sohn usw.
Ob die Telekom oder Vivento dir über irgendwas informiert hat oder ob du Kontakt zu einem Vivento-Betreuer hattest, wird vor Gericht keinen interessieren...
in einem Verfahren vor dem VG sollte man sich auf das Wesentliche konzentrieren und keine Nebenkriegsschauplätze aufmachen...
Denn hier kann die Telekom auch einfach wilde Tatsachen auf den Tisch bringen, bei denen du nicht das Gegenzeit beweisen kannst.
Also wichtig ist für die Entscheidung, dass stichhaltige Gründe gegen die Zuweisung vorgelegt werden - die auch der Richter prüfen kann und die die Telekom widerlegen muss...
- Also warum z. B. du keinen Arbeitsplatz in deiner Nähe zugewiesen bekommst...
- Wurde eine Ermessensentscheidung geprüft - das muss die Telekom nachweisen
- Ist die Zuweisung für dich zumutbar - Atteste mitbringen, Protokolle der Pflege für deinen Sohn usw.
Ob die Telekom oder Vivento dir über irgendwas informiert hat oder ob du Kontakt zu einem Vivento-Betreuer hattest, wird vor Gericht keinen interessieren...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Und immer gebetsmühlenartig beim Vermittler vortragen:
Ich will einen JoB IM Konzern. Ich bin Beamtin und keine Leih- und Zeitarbeitskraft.
Bieten sie mir ortsnah die offenen Posten an, die durch 55-er-Vorruhestand oder andere Dinge frei werden.
Geht doch gar nicht in Diskussionen mit den sogenannten Vermittlern oder Beratern. Die sind geschult, solche Gespräche zu führen, ihr nicht.
Am Besten einfach auf seinem Standpunkt beharren. Und ggfs. eben gegen die Zuweisungen gerichtlich vorgehen.
Was anderes bleibt uns einfach nicht!
Ich will einen JoB IM Konzern. Ich bin Beamtin und keine Leih- und Zeitarbeitskraft.
Bieten sie mir ortsnah die offenen Posten an, die durch 55-er-Vorruhestand oder andere Dinge frei werden.
Geht doch gar nicht in Diskussionen mit den sogenannten Vermittlern oder Beratern. Die sind geschult, solche Gespräche zu führen, ihr nicht.
Am Besten einfach auf seinem Standpunkt beharren. Und ggfs. eben gegen die Zuweisungen gerichtlich vorgehen.
Was anderes bleibt uns einfach nicht!
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
heute hat mir der Rechtsanwalt ein Schreiben vom Verwaltungsgericht zukommen lassen, wo diese einen Vorschlag gemacht haben.
Ich interpretiere es mal mit eigenen Worten:
Es wird der Vorschlag gemacht, daß die Telekom AG (Antragsgegnerin) den Sofortvollzug bis Mitte September 2013 einmalig aussetzt,
da die Antragsstellerin schon längere Zeit erkrank ist. Und sich die Antragsstellerin in dieser Zeit intensiv um eine andere Arbeitsstelle
bemüht entweder innerhalb oder außerhalb des Telekomkonzerns, die sich mit ihren Lebensumständen besser vereinbarn lassen.
Was ist denn das bitte schön? Kann mir das jemand erklären? Ist das eine aufschiebende Wirkung? Ich sitze hier mit drei Fragezeichen
LG einer ratlosen Andrea
heute hat mir der Rechtsanwalt ein Schreiben vom Verwaltungsgericht zukommen lassen, wo diese einen Vorschlag gemacht haben.
Ich interpretiere es mal mit eigenen Worten:
Es wird der Vorschlag gemacht, daß die Telekom AG (Antragsgegnerin) den Sofortvollzug bis Mitte September 2013 einmalig aussetzt,
da die Antragsstellerin schon längere Zeit erkrank ist. Und sich die Antragsstellerin in dieser Zeit intensiv um eine andere Arbeitsstelle
bemüht entweder innerhalb oder außerhalb des Telekomkonzerns, die sich mit ihren Lebensumständen besser vereinbarn lassen.
Was ist denn das bitte schön? Kann mir das jemand erklären? Ist das eine aufschiebende Wirkung? Ich sitze hier mit drei Fragezeichen
LG einer ratlosen Andrea
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Andrea,
bevor du hier (mehr oder weniger) qualifizierte Antworten erhälst, würde ich einfach mal deinen Anwalt fragen - der sollte das doch am Besten wissen...
Also normalerweise wird nach dem Widerspruch der aufschiebenden Wirkung, ein Eilantrag bei Gericht gestellt - und dieser stellt folgendes fest:
- die aufschiebende Wirkung wird wieder hergestellt.
oder
- die aufschiebende Wirkung wird nicht hergestellt.
Du hattest ja am 11.01.13 geschrieben, dass die Telekom auf den Sofortvollzug verzichtest - oder???
Der Vorschlag ist soweit in Ordnung, dass du in dieser verbleibenden Zeit dir eine neue Stelle suchen kannst - das Problem dabei ist:
Was passiert aber, wenn du keine Stelle gefunden hast....?
Also es ist doch so, dass die Telekom einen Rechtsanspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung erfüllen muss - man könnte
lapidar sagen, was interessiert es dich, wenn die Telekom keine Beschäftigung findet???
Warum sollst du eigentlich einen Kompromissvorschlag zustimmen - die Telekom hat den Sofortvollzug ausgesetzt (und das macht
sie nur, wenn sie weiß, dass sie keine Change hat) und jetzt soll das Gericht entscheiden ob die Zuweisung rechtlich ok ist oder
halt rechtswidrig - ich würde mal davon ausgehen, dass diese Zuweisung rechtlich nicht haltbar ist, da eine ermessenfehlerfreie
Entscheidung nicht getroffen wurde.
Dein Anwalt sollte doch wissen, was dieser Vorschlag für rechtliche Auswirkungen nach Mitte Sept. hat - und wie es jetzt weiter
geht.
bevor du hier (mehr oder weniger) qualifizierte Antworten erhälst, würde ich einfach mal deinen Anwalt fragen - der sollte das doch am Besten wissen...
Also normalerweise wird nach dem Widerspruch der aufschiebenden Wirkung, ein Eilantrag bei Gericht gestellt - und dieser stellt folgendes fest:
- die aufschiebende Wirkung wird wieder hergestellt.
oder
- die aufschiebende Wirkung wird nicht hergestellt.
Du hattest ja am 11.01.13 geschrieben, dass die Telekom auf den Sofortvollzug verzichtest - oder???
Der Vorschlag ist soweit in Ordnung, dass du in dieser verbleibenden Zeit dir eine neue Stelle suchen kannst - das Problem dabei ist:
Was passiert aber, wenn du keine Stelle gefunden hast....?
Also es ist doch so, dass die Telekom einen Rechtsanspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung erfüllen muss - man könnte
lapidar sagen, was interessiert es dich, wenn die Telekom keine Beschäftigung findet???
Warum sollst du eigentlich einen Kompromissvorschlag zustimmen - die Telekom hat den Sofortvollzug ausgesetzt (und das macht
sie nur, wenn sie weiß, dass sie keine Change hat) und jetzt soll das Gericht entscheiden ob die Zuweisung rechtlich ok ist oder
halt rechtswidrig - ich würde mal davon ausgehen, dass diese Zuweisung rechtlich nicht haltbar ist, da eine ermessenfehlerfreie
Entscheidung nicht getroffen wurde.
Dein Anwalt sollte doch wissen, was dieser Vorschlag für rechtliche Auswirkungen nach Mitte Sept. hat - und wie es jetzt weiter
geht.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Schwapau und alle Anderen,
hab doch noch ganz schnell mein Anwalt erreicht. Hab ihn gezielt ausgefragt. Und ich bin zum Schluß gekommen, daß dieser Kompromiß ein absolutes No-Go ist. Auf deutsch gesagt, daß würde heißen, daß ich bis Mitte September keinen
Job gefunden haben muß, sonst geht es nämlich zur VCS.
@Schwapau: Die Telekom hat ganz klar auf einen Sofortvollzug verzichtet bis das Verfahren zueende ist. Wie das VG
auf die Idee kommt weiß ich auch nicht.
Und meinem Anwalt habe ich auch gesagt, daß ich bis jetzt trotz zahlreicher Bewerbungen ja bis jetzt auch noch kein
Jobangebot bekommen hatte. Und ein halbes Jahr ist nichts (bewerben tue ich mich schon seit 1,5 Jahren).
Eigentlich muß man auch bei Gerichten auf der Hut sein, also keine faulen Kompromisse eingehen.
LG
Andrea
hab doch noch ganz schnell mein Anwalt erreicht. Hab ihn gezielt ausgefragt. Und ich bin zum Schluß gekommen, daß dieser Kompromiß ein absolutes No-Go ist. Auf deutsch gesagt, daß würde heißen, daß ich bis Mitte September keinen
Job gefunden haben muß, sonst geht es nämlich zur VCS.
@Schwapau: Die Telekom hat ganz klar auf einen Sofortvollzug verzichtet bis das Verfahren zueende ist. Wie das VG
auf die Idee kommt weiß ich auch nicht.
Und meinem Anwalt habe ich auch gesagt, daß ich bis jetzt trotz zahlreicher Bewerbungen ja bis jetzt auch noch kein
Jobangebot bekommen hatte. Und ein halbes Jahr ist nichts (bewerben tue ich mich schon seit 1,5 Jahren).
Eigentlich muß man auch bei Gerichten auf der Hut sein, also keine faulen Kompromisse eingehen.

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Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Mir wird als gerichts- und streiterfahrenem Beamten der Telekom das ganze Zeug hier jetzt zu blöd !!!
Irgendwas stimmt hier nicht. Wenn die Telekom wirklich SELBST auf den Sofortvollzug verzichtet hat und dies dem Gericht mitgeteilt hat, ist das Thema "Eilantrag" vom Tisch. Denn wenn der Sofortvollzug weg ist, hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Die liebe Andrea wäre also nicht bei VCS und BIS die Telekom den Widerspruchbescheid erlässt (z.B. im März, im Juli oder erst im Dezember oder vielleicht erst 2014....) hockt sie im alten Zustand zu Hause. Es gibt dann kein Verfahren vor Gericht. Sollte der Widerspruchbescheid schlecht für die liebe Andrea sein, kann sie klagen !!! Dann kommt das Gericht wieder ins Spiel. Verzichtet die Telekom im Widerspruchbescheid auf den Sofortvollzug, führt die Klageerhebung zu einer aufschiebenden Wirkung.
Schreibt sie wieder den Sofortvollzug rein, ist nach Klageerhebung oder zumimdest gleichzeit der Eilantrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges zu stellen.
Ich glaube NICHT, dass die Telekom den Sofortvollzug ausgesetzt hat !!!
Andrea versteht als Laie offensichtlich nicht, dass die Telekom nur für die Dauer der Prüfung des Eilantrages selbst oder durch richterlichen Druck auf sogenannte "Zwangsmaßnahmen" verzichtet, wenn der Beamte nicht erscheint.
Auf DEUTSCH gesagt: bis das Gericht über den Eilantrag befindet, hält die Telekom still.
Wo ist jetzt endlich die Entscheidung des Gerichts über den einstweiligen Rechtsschutz ? EIn VG macht auch keine Vermittlungsvorschläge.
Irgendwas stinkt hier gewaltig.
Ich hoffe, dass der Anwalt sein Handwerk versteht.
Irgendwas stimmt hier nicht. Wenn die Telekom wirklich SELBST auf den Sofortvollzug verzichtet hat und dies dem Gericht mitgeteilt hat, ist das Thema "Eilantrag" vom Tisch. Denn wenn der Sofortvollzug weg ist, hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Die liebe Andrea wäre also nicht bei VCS und BIS die Telekom den Widerspruchbescheid erlässt (z.B. im März, im Juli oder erst im Dezember oder vielleicht erst 2014....) hockt sie im alten Zustand zu Hause. Es gibt dann kein Verfahren vor Gericht. Sollte der Widerspruchbescheid schlecht für die liebe Andrea sein, kann sie klagen !!! Dann kommt das Gericht wieder ins Spiel. Verzichtet die Telekom im Widerspruchbescheid auf den Sofortvollzug, führt die Klageerhebung zu einer aufschiebenden Wirkung.
Schreibt sie wieder den Sofortvollzug rein, ist nach Klageerhebung oder zumimdest gleichzeit der Eilantrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges zu stellen.
Ich glaube NICHT, dass die Telekom den Sofortvollzug ausgesetzt hat !!!
Andrea versteht als Laie offensichtlich nicht, dass die Telekom nur für die Dauer der Prüfung des Eilantrages selbst oder durch richterlichen Druck auf sogenannte "Zwangsmaßnahmen" verzichtet, wenn der Beamte nicht erscheint.
Auf DEUTSCH gesagt: bis das Gericht über den Eilantrag befindet, hält die Telekom still.
Wo ist jetzt endlich die Entscheidung des Gerichts über den einstweiligen Rechtsschutz ? EIn VG macht auch keine Vermittlungsvorschläge.
Irgendwas stinkt hier gewaltig.
Ich hoffe, dass der Anwalt sein Handwerk versteht.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo,
ich muss leider auch sagen, dass da irgendwas nicht stimmen kann - es gibt keinen vergleichbaren Vorgang, bei dem die Telekom auf den Sofortvollzug
verzichtet und dann auch der Richter einen solchen Vorschlag macht...vielleicht kann mich mal einer des Besseren belehren...
Also nochmals:
1. Die Telekom erläßt den Verwaltungsakt der Zuweisung - in diesem Fall von Andrea mit Sofortvollzug - d. h. dass zum angegebenen Daten der Dienst angetreten werden muss, auch wenn Widerspruch eingelegt wird
2. Andrea bzw. der Anwalt hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt - also gegen die Zuweisung und gleichzeitig wird angeordnet, die sofortige Vollziehung aufzuheben.
(Andrea hatte zwar geschrieben dass die Telekom auf den Sofortvollzug verzichtet hatte, aber sollte sie nicht zum 02.01. anfangen und hatte sich dann krank gemeldet - also gehen wir mal davon aus, dass der Sofortvollzug bei Beginn der Zuweisung noch nicht Bestand hatte...)
3. Wenn die Frist (ca. 1 Woche) aber regelmäßig vor Beginn der Maßnahme ohne Aufhebung der Sofortvollziehung verstrichen ist, und die aufschiebende Wirkung ist durch die Telekom nicht angeordnet, wird ein Gerichtsverfahren mit vorläufigem Rechtschutz beantragt.
4. Wenn die Sofortvollziehung Bestand hat, wird ein Eilantrag gestellt - also alles beim Stand von Punkt 3)
5. Das Gericht entscheidet dann im beantragten Eilverfahren zum Entschluss, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht - dies bedeutet dass:
- entweder der Antrag des Beschäftigten auf "Anordnung der soforitgen Vollziehung auszusetzen" begründet ist und der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat
oder
- dass die Begründungen nicht gerechtfertigt sind, und der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat - dann muss der Beschäftigte den Dienst antreten...
5. Dagegen kann man aber eine Anfechtungsklage erheben - auch wieder mit Eilantrag (ist das so?)
Daher wäre bei Andrea jetzt eigentlich der der Sofortvollzug vom Tisch und die Entscheidung fällt innerhalb eines Klageverfahren - dass ja anscheinend noch anhängig ist...aber den Vorschlag des Gerichts glaube ich auch nicht, denn das bringt rein gar nichts für Andrea - die Telekom ist im Zugzwang und muss handeln...meiner Meinung nach...
@ Torquemada:
Kannst du mir mal sagen ob die Vorgehensweise so richtig ist oder nicht - wenn nicht, ergänze mal kurz die Vorgehensweise - gerne per PN
Vielen Dank
ich muss leider auch sagen, dass da irgendwas nicht stimmen kann - es gibt keinen vergleichbaren Vorgang, bei dem die Telekom auf den Sofortvollzug
verzichtet und dann auch der Richter einen solchen Vorschlag macht...vielleicht kann mich mal einer des Besseren belehren...
Also nochmals:
1. Die Telekom erläßt den Verwaltungsakt der Zuweisung - in diesem Fall von Andrea mit Sofortvollzug - d. h. dass zum angegebenen Daten der Dienst angetreten werden muss, auch wenn Widerspruch eingelegt wird
2. Andrea bzw. der Anwalt hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt - also gegen die Zuweisung und gleichzeitig wird angeordnet, die sofortige Vollziehung aufzuheben.
(Andrea hatte zwar geschrieben dass die Telekom auf den Sofortvollzug verzichtet hatte, aber sollte sie nicht zum 02.01. anfangen und hatte sich dann krank gemeldet - also gehen wir mal davon aus, dass der Sofortvollzug bei Beginn der Zuweisung noch nicht Bestand hatte...)
3. Wenn die Frist (ca. 1 Woche) aber regelmäßig vor Beginn der Maßnahme ohne Aufhebung der Sofortvollziehung verstrichen ist, und die aufschiebende Wirkung ist durch die Telekom nicht angeordnet, wird ein Gerichtsverfahren mit vorläufigem Rechtschutz beantragt.
4. Wenn die Sofortvollziehung Bestand hat, wird ein Eilantrag gestellt - also alles beim Stand von Punkt 3)
5. Das Gericht entscheidet dann im beantragten Eilverfahren zum Entschluss, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht - dies bedeutet dass:
- entweder der Antrag des Beschäftigten auf "Anordnung der soforitgen Vollziehung auszusetzen" begründet ist und der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat
oder
- dass die Begründungen nicht gerechtfertigt sind, und der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat - dann muss der Beschäftigte den Dienst antreten...
5. Dagegen kann man aber eine Anfechtungsklage erheben - auch wieder mit Eilantrag (ist das so?)
Daher wäre bei Andrea jetzt eigentlich der der Sofortvollzug vom Tisch und die Entscheidung fällt innerhalb eines Klageverfahren - dass ja anscheinend noch anhängig ist...aber den Vorschlag des Gerichts glaube ich auch nicht, denn das bringt rein gar nichts für Andrea - die Telekom ist im Zugzwang und muss handeln...meiner Meinung nach...
@ Torquemada:
Kannst du mir mal sagen ob die Vorgehensweise so richtig ist oder nicht - wenn nicht, ergänze mal kurz die Vorgehensweise - gerne per PN
Vielen Dank
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
wie ich schon sagte, auf diesen komischen Vorschlag vom VG gehe ich mit meinem Anwalt so und so nicht drauf ein.
Und ich denke die Telekom würde sich darauf auch nicht einlassen. Also warten wir mal ab, wie das Gericht
über meinen Antrag entscheidet, aufschiebende Wirkung oder nicht. Und dann sehen wir weiter.
Gruß
Andrea
wie ich schon sagte, auf diesen komischen Vorschlag vom VG gehe ich mit meinem Anwalt so und so nicht drauf ein.
Und ich denke die Telekom würde sich darauf auch nicht einlassen. Also warten wir mal ab, wie das Gericht
über meinen Antrag entscheidet, aufschiebende Wirkung oder nicht. Und dann sehen wir weiter.
Gruß
Andrea