Regelbeurteilungen

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Regelbeurteilungen

Beitrag von Gerda »

Kann mir jemand mitteilen, wie die Regelbeurteilungen zu erfolgen haben, wenn ein Beamter während des Beurteilungszeitraumes überwiegend DU sind und noch dazu sind?
In der Regelbeurteilung ist kein Vermerk über die DU, bzw Abwesenheit, dauerhaftig. Noch dazu ist Berichterstatter jemand, der den Beamten nicht kennt, noch nie gesehen hat.... Zuarbeit keine Frage, die wird vom alten Bereich erfolgt sein, dennoch beinhaltet dies nur einen Bruchteil der Zeit.

Danke für die Bemühungen.

Gerda
Schwapau
Beiträge: 188
Registriert: 14. Jul 2012, 20:53
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von Schwapau »

Also ich habe mal von einem Viventoberater eine Regelbeurteilung während eine längeren Krankheitsphase bekommen - das war fast ein leeres Blatt nur mit den
formellen Angaben - also keine Punkt-Vergabe, hier wurde alles leer gelassen udn bei der Zusammenfassung stand auch nicht.

Und dann habe ich "erfüllt die Anforderungen in jeder Hinsicht" bekommen - ist doch super. Nie da und alle waren mit mir zufrieden.
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von Gerda »

Schwapau hat geschrieben:Und dann habe ich "erfüllt die Anforderungen in jeder Hinsicht" bekommen - ist doch super. Nie da und alle waren mit mir
Guter Gedankenansatz, versuche mir ihn gerade zu eigen zu machen, gelingt aber nicht so recht :( aber ich bleibe dran.

Gerda
arti67
Beiträge: 40
Registriert: 15. Feb 2012, 15:09
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von arti67 »

In unseren Beurteilungsrichtlinien steht, dass Bedienstete ausgenommen sind, die innerhalb des Regelbeurteilungszeitraumes aufgrund langfristiger Abwesenheit (z.B. Elternzeit, krankheitsbedingte Fehlzeiten usw.) nicht hinreichend beurteilt werden können. Die fehlende Möglichkeit einer objektive Beurteilung kann danach angenommen werden, wenn der oder die Bedienstete im Beurteilungszeitraum insgesamt weniger als sechs Monate zusammenhängend im Dienst war.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Diese oder eine ähnliche Regelung wäre auch sinnvoll.
Eine Beurteilung kann ja nur dann erstellt werden, wenn einer einen gewissen Zeitraum am Arbeitsplatz war und seine Leistungen erbringen konnte...

Ob das jetzt ein halbes Jahr sein muss, sollte innerhalb der Bestimmungen der Regelbeurteilungen festgehalten werden - das ist dann Aufgabe der Tarifparteien...
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von Gerda »

Danke für die Antworten, vorallem macht es eigentlich Sinn, was du geschrieben hast, arti.

Das haut zwar bei mir hinten und forne nicht hin und fühlt sich wieder an, wie ein Schritt des DH gegen mich..... aber ehrlich gesagt, bin ich momentan kampfesmüde.

Gerda
arti67
Beiträge: 40
Registriert: 15. Feb 2012, 15:09
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von arti67 »

Hab ich Dich also richtig verstanden, Gerda? Man will Dich beurteilen, obwohl Du überwiegend krank warst und diejetzt anstehende Regelbeurteilung soll durch einen Vorgesetzten erfolgen, der Dich kaum kennt, aber nominell überwiegend Dein Vorgesetzter war.

Mein Rat: Mach Dich erst mal nicht verrückt. Warte ab, was Du tatsächlich für eine Beurteilung bekommst. Dann erneut entscheiden, ob es sich zu kämpfen lohnt. Wenn es so ist, wie von mir oben vermutet, dann hast Du bestimmt gute Chancen gegen die Beurteilung vorzugehen. Ich kann Dich aber verstehen, wenn Du sagst, dass Du kampfesmüde bist. Habe da so meine eigenen Erfahrungen gemacht von wegen "Recht haben" und "Recht kriegen". Ich habe mir vorgenommen, nur noch da zu klagen, wo es sich wirklich lohnt und wo gute Aussichten bestehen. Muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Wenn Dir die Beurteilung eröffnet wird, dann lass Dir auf jeden Fall Zeit!!! Habe mir in der Vergangenheit leider häufig die Pistole auf die Brust setzen lassen. Ein Vorgesetzter meinte mal, ich solle sofort unterschreiben, da ich eh nix mehr an der Beurteilung ändern könnte.
Also ruhig durchatmen und dem Vorgesetzten sagen, was einem nicht gefällt, z. B. in Deinem Fall fragen, wie er Dich überhaupt beurteilen kann, wo ihr euch kaum gesehen habt. Nach dem Beurteilungsbeitrag Deines früheren Vorgesetzten fragen. Darauf achten, was bezüglich Krankheit vermerkt ist. Notfalls darauf hinwirken, dass der Zeitraum in der Beurteilung vermerkt wird. Mir wurde meine letzte Beurteilung mit einem halben Jahr Verzögerung eröffnet. Ich habe dann das Datum der Eröffnung handschriftlich vermerkt, da die Vorgesetzten schon ein halbes Jahr vor mir unterschrieben hatten. Das wurde dann etwas sparsam geguckt.
Darauf achten, was z. B. Belastbarkeit steht. Gerne werden dort schlechte Noten aufgrund lange Krankheit vergeben, was eine Frechheit und völlig sachfremd ist.
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von Gerda »

Ja, richtig verstanden nur dass ich die Beurteilung gestern zugesandt bekam. Der Vorgesetzte hat mich noch nie gesehen, klar Zuarbeit vom vorherigen Bereich keine Frage, aber dennoch dann die Krankheitsdauer....

danke für die zahlreichen Infos. Ich werd mir Zeit nehmen, sehr viel Zeit und werd mich schlau machen, irgendwie....

Gerda
arti67
Beiträge: 40
Registriert: 15. Feb 2012, 15:09
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von arti67 »

Zugesandt? Merkwürdige Verfahrensweise. Da hätte man nicht warten können, bis Du wieder da bist? Das Ganze hat für mich das "Geschmäckle", dass sich jemand vor etwas drücken und eine unangenehme Aufgabe vom Tisch haben wollte.
Wie ist denn die Beurteilung ausgefallen und ab wann bis Du voraussichtlich wieder im Dienst?

In unseren Beurteilungsrichtlinien steht drin, dass der Erstbeurteiler dem/der Bediensteten die abgeschlossene Beurteilung durch Aushändigung einer Ausfertigung zu eröffnen und mit ihr oder im zu erörtern HAT.
Da das nicht stattgefunden hat, würde ich da auch nichts unterschreiben oder gar zurückschicken. Vermerke Dir nur wann Dir die Beurteilung zugegangen ist (Briefumschlag aufbewahren). Gegen die Noten kannst Du in der Regel nicht viel machen. Rügen kann man aber sehr gut Verfahrensfehler. Dazu gehört für mich auch, dass der Vorgesetzte Dich im Grunde nicht beurteilen kann, da er Dich ja nie gesehen hat.
Wichtig ist erst mal, dass Du Dir die Beurteilungsrichtlinien besorgst und mal das Prozedere in Deinem Fall mit dem vorschriebenen vergleichst. Da wird es sicherlich gravierende Diskrepanzen geben.

Diese ganze läppische Vorgehensweise in Deinem Fall habe ich selbst auch schon in ähnlicher Form erlebt. Ohne mich künstlich aufregen zu wollen, sehe ich das Ganze dennoch als eine Art der Respektlosigkeit.
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Regelbeurteilungen

Beitrag von Gerda »

Ja, zugesandt, ist richtig und ich hebe auch alles auf.

Als Begründung der Zusendung nimmt man die Dienstunfähigkeit, die schon lange andauert und recht schwierig ist.

Nein ich kenne diese Geflogenheiten so auch nicht. Da ich selbst mal Erstbeurteilerin war, einen Fall von Abwesenheit einer Kollegin hatte (weil sie dann an einer anderen Dienststelle war), habe ich diese angerufen und sie am Tel. eingeladen und gefragt, ob das ok ist oder ob sie eine andere Verfahrensweise wünscht. Sie teilte mir dann mit, dass in ihrem Fall eine telefonische Besprechung ausreichend wäre und ich ihr die Beurteilung zusenden könne. So händelten wir es dann auch.

Ja, bei mir ist alles anders..... kick out....

Gerda
Antworten