Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
du hast mich nicht richtig verstanden - du sollst keine Klage führen, sondern eine Anzeige fertigen...das geht ganz einfach.
Du brauchst nicht selber vor Gericht zu ziehen - und beweise hast du doch gerade mit deiner Zuweisung und anderen Zuweisung innerhalb deiner BRM-Arbeit genügend.
Noch ein Hinweis:
Wenn ich dich schon per PN anschreiben, antworte doch bitte auch per PN.
Vielen Dank
du hast mich nicht richtig verstanden - du sollst keine Klage führen, sondern eine Anzeige fertigen...das geht ganz einfach.
Du brauchst nicht selber vor Gericht zu ziehen - und beweise hast du doch gerade mit deiner Zuweisung und anderen Zuweisung innerhalb deiner BRM-Arbeit genügend.
Noch ein Hinweis:
Wenn ich dich schon per PN anschreiben, antworte doch bitte auch per PN.
Vielen Dank
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
es geht bei den Meldungen auch nicht um die Meldungen der Schwerbehinderten sondern um die Meldung des Beauftragten des AG nach § 98 SGB IX.
Es geht auch nicht um die Ansprechparter bei der Arbeitsagentur oder dem Integrationsamt - es geht um den Beauftragten, der den AG vertritt. Mit allen rechtlichen Folgen.
Bitte schau dir mal eine Kommentarfassung des SGB IX an - dort ist alles erläutert, auch zum Beauftragten des AG.
Und was hat eine Umstrukturierung mit der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu tun. Im Umkehrschluss heißt dass, das die Telekom keine gesetzlichen Vorgaben einhalten muss, weil sie sich in der Umstrukturierung befinden - und das seit 1996 seit der Privatisierung...
Langsam verstehe ich dich leider auch nicht mehr und vor allen Dingen deine Begründungen...
Wem willst du denn aus welchem Grunde eigentlich das Mandat entziehen???
Nochmals eine Bitte:
Gerade als BRM kannst du in deinem und allen Fällen der Betroffenen, insbesondere der Schwerbehinderten mit dem SGB IX sehr viel anfangen. Du musst es nur "lesen" und die Vorgaben umsetzen. Ich hoffe du hast die PN richtig verstanden - es kostet dich als BRM nur ein Schreiben an die Arbeitsagentur, zuständig dürfte dann vermutlich Bonn sein, da hier die Zentrale der Telekom ist...
es geht bei den Meldungen auch nicht um die Meldungen der Schwerbehinderten sondern um die Meldung des Beauftragten des AG nach § 98 SGB IX.
Es geht auch nicht um die Ansprechparter bei der Arbeitsagentur oder dem Integrationsamt - es geht um den Beauftragten, der den AG vertritt. Mit allen rechtlichen Folgen.
Bitte schau dir mal eine Kommentarfassung des SGB IX an - dort ist alles erläutert, auch zum Beauftragten des AG.
Und was hat eine Umstrukturierung mit der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu tun. Im Umkehrschluss heißt dass, das die Telekom keine gesetzlichen Vorgaben einhalten muss, weil sie sich in der Umstrukturierung befinden - und das seit 1996 seit der Privatisierung...
Langsam verstehe ich dich leider auch nicht mehr und vor allen Dingen deine Begründungen...
Wem willst du denn aus welchem Grunde eigentlich das Mandat entziehen???
Nochmals eine Bitte:
Gerade als BRM kannst du in deinem und allen Fällen der Betroffenen, insbesondere der Schwerbehinderten mit dem SGB IX sehr viel anfangen. Du musst es nur "lesen" und die Vorgaben umsetzen. Ich hoffe du hast die PN richtig verstanden - es kostet dich als BRM nur ein Schreiben an die Arbeitsagentur, zuständig dürfte dann vermutlich Bonn sein, da hier die Zentrale der Telekom ist...
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Die AZ sind:
OVG Münster vom 04.07.2011, 1 B 96/11
VG Aachen vom 25.10.2012, 1 K 1885/11
Ich hab sie selbst noch nicht gelesen, mache ich aber jetzt.
Hmmm.. das macht mich jetzt stutzig. Ich habe in der Bibliothekensuche der Gerichtsbarkeit von NRW nach beiden AZ gesucht, aber beide nicht gefunden.
OVG Münster vom 04.07.2011, 1 B 96/11
VG Aachen vom 25.10.2012, 1 K 1885/11
Ich hab sie selbst noch nicht gelesen, mache ich aber jetzt.
Hmmm.. das macht mich jetzt stutzig. Ich habe in der Bibliothekensuche der Gerichtsbarkeit von NRW nach beiden AZ gesucht, aber beide nicht gefunden.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hast du mal versucht, dir die Entscheidungen deiner (bzw. von der Telekom) zwei zitierten Gerichtsurteile anzusehen?
Ich habe leider nichts dazu gefunden...wenn du etwas verwertbares hast, gib mal bitte einen Hinweis, wo man diese Gerichtsurteile finden kann...danke.
Ich habe leider nichts dazu gefunden...wenn du etwas verwertbares hast, gib mal bitte einen Hinweis, wo man diese Gerichtsurteile finden kann...danke.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
weiterhin frage ich mich jetzt, warum von dieser Entscheidung, die ja elementar wichtig ist für alle Zuweisungen mit Fahrtzeitbeschränkung, noch niemand etwas gehört hat geschweige dass dies noch nie diskutiert wurde...
Leg doch bitte einmal für alle hier einen Quellenhinweis dar, bei dem jeder Interessierte sich das Urteil mal ansehen und dann auch seinem Anwalt mitteilen kann, wenn es um eine Zuweisung geht...
Leg doch bitte einmal für alle hier einen Quellenhinweis dar, bei dem jeder Interessierte sich das Urteil mal ansehen und dann auch seinem Anwalt mitteilen kann, wenn es um eine Zuweisung geht...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Ja, wenn ich die finden würde! Ich kann ja auch nur im Internet die Gerichtsdatenbank durchsuchen. Ich habe allerdings meinen Anwalt/ProT-in angemailt, er soll sich mal informieren, ob es diese Beschlüsse und Aktenzeichen überhaupt gibt. Weiterhin werde ich morgen bei SBR anrufen und nachfragen, ob sie sich bei den AZ vertippt haben, da BEIDE Beschlüsse in den Gerichtsdatenbanken nicht zu finden sind. Mal sehen, was die wieder ablassen werden.
Dass ausgerechnet diese beiden Urteile nun wieder gerade NICHT aufzufinden sind, macht mich mehr als misstrauisch. Wenn ich was erfahre, werde ich was dazu schreiben.
Noch was zum Ablauf dieser DA-Beschwerde. Ich bin mehr als enttäuscht davon, dass unsere gute Frau Prof. Dr. S. die DAB zur Prüfung an SBR weitergeleitet hat und nciht ihren eigenen Stab mit der Prüfung der Unterlagen (die mitgeliefert wurden) beauftragt hat. Was soll dabei herauskommen, wenn die das an die Leute zurück leitet, die für Vivento auf Zuruf aber auch einfach alles schreiben, auch wenn es rechtlich der größtmögliche Quark ist.
Wird morgen wieder ein Recherchetag werden.
Dass ausgerechnet diese beiden Urteile nun wieder gerade NICHT aufzufinden sind, macht mich mehr als misstrauisch. Wenn ich was erfahre, werde ich was dazu schreiben.
Noch was zum Ablauf dieser DA-Beschwerde. Ich bin mehr als enttäuscht davon, dass unsere gute Frau Prof. Dr. S. die DAB zur Prüfung an SBR weitergeleitet hat und nciht ihren eigenen Stab mit der Prüfung der Unterlagen (die mitgeliefert wurden) beauftragt hat. Was soll dabei herauskommen, wenn die das an die Leute zurück leitet, die für Vivento auf Zuruf aber auch einfach alles schreiben, auch wenn es rechtlich der größtmögliche Quark ist.
Wird morgen wieder ein Recherchetag werden.

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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Die beiden Gerichtsurteile bzw. Beschlüsse sind nicht veröffentlich - bei OVG NRW in Münster kann der Beschluss angefordert werden mit dem Hinweis, dass deer Beschluss sofort in der Gerichtsdatenbank veröffentlich wird.
Beim VG Aachen kann natürlich gleiches durchgeführt werden mit dem Hinweis auf Veröffentlichung.
Ein RA hat mit Sicherheit mehr Möglichkeiten, Gerichtsurteile einzusehen - dein RA sollte ja diese Urteil einsehen dürfen und können, wenn die Telekom diese zitiert.
Nachwievor kann es aber nicht sein, dass eine Pause (egal aus welchem Grunde) die Fahrtzeitberechnung wieder von vorne beginnen läßt - das ist Humbug.
Beim VG Aachen kann natürlich gleiches durchgeführt werden mit dem Hinweis auf Veröffentlichung.
Ein RA hat mit Sicherheit mehr Möglichkeiten, Gerichtsurteile einzusehen - dein RA sollte ja diese Urteil einsehen dürfen und können, wenn die Telekom diese zitiert.
Nachwievor kann es aber nicht sein, dass eine Pause (egal aus welchem Grunde) die Fahrtzeitberechnung wieder von vorne beginnen läßt - das ist Humbug.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Habe die Einstellungsanforderungen losgeschickt und vom OVG Münster schon die Nachricht, dass das Urteil ab 04.03. öffentlich zu besichtigen sein wird.
Aachen ebenfalls beantragt, gehe davon aus, dass das Urteil von dort auch eingestellt wird.
Aachen ebenfalls beantragt, gehe davon aus, dass das Urteil von dort auch eingestellt wird.
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Ich habe heute mit der Dame telefoniert, die die Rückschrift zur Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben hat.
Dabei kam heraus: HBS/SBR prüft eigentlich gar nichts. Die haben die Beschwerde an Vivento zurückgereicht und dann geschrieben, was Viv ihnen in die Feder diktiert hat.
Auf meine Bemerkung hin, dass es 1-2 sachliche Fehler gibt (die ich genannt habe) wurde der Dame klar, dass sie DIESE Infos von Vivento überhaupt nicht bekommen hatte.
Dann verwickelte sie sich auch noch in Widersprüche:
Einerseits bemerkte sie, dass die BAD-Gutachten, die älter als ein Jahr sind, gar nicht mehr gelten würden. Die gesundheitliche Lage könnte sich ja auch ändern von Jahr zu Jahr. Klar... die seit Jahrzehnten chronisch kranken oder beschädigten Schwerbehinderten haben ja die Chance auf Wunderheilung.
Egal wie... einerseits beziehen sie sich dann auf das alte BAD-Gutachten, das noch über 45 Min Fahrzeit lief, das ja jetzt nicht mehr gilt.
Andererseits ignorieren sie das neue Attest und das aä Gutachten, das auf 30 Min Fahrzeit geprüft und begutachtet wurde.
Angeblich war ich auch seit meiner Versetzung zu Vivento nicht mehr im Einsatz. Sie meinte, befristete würden da nicht gelten. Worauf ich bemerkte, dass ich ein Jahr in der Abordnung zu BA war. Oh... diese Info hat mir Vivento nicht gegeben.
Tja... die Herren waren 2004/2005 noch nicht im Amt und ich gehe davon aus, dass diese Abordnung mit der Vernichtung der alten, rechtswidrigen Handakte des Vermittlers, "verschwunden" ist. Die Vermittler haben in 7 Jahren auch 7x gewechselt; da erinnert sich mit Sicherheit keiner.
Und nach all den Ausreden dann der schöne Spruch: "Das werden dann die Verwaltungsgerichte klären". Weswegen ich davon ausgehe, dass man es wirklich darauf anlegt, sämtliche SchwBs mit Fahrzeitbeschränkung auf diese dämliche Pausentour in die Zuweisung zu bekommen, bzw. alle diese Zuweisungen vor die Gerichte zur Entscheidung zu bringen.
Genau so, wie ich es aufgrund diverser Infos aus dem letzten Jahr auch erwartet habe.
Im Endeffekt zieht Vivento genau DAS dieses Jahr durch, was sie letztes Jahr angekündigt haben.
Wenigstens hat sie mir mitgeteilt, wie ich jetzt rechtlich auf die Zurückweisung der DAbeschwerde reagieren kann - nämlich mit einer weiteren Beschwerde, dann an unseren neuen SBR-Obermacker Z.
DAS werde ich nicht tun, weil DER ja bloss wieder zu Vivento zurückfragt. Was soll dabei rum kommen. Ich werde mich erneut an unsere Personalvorstandsfrau wenden und ihr angemessen ins Ohr flüstern, was ich von dieser Situation halte und sie auffordern, diese Beschwerde von einer UNABhängigen Instanz prüfen zu lassen. Da setze ich morgen dann mal auf.
Dieser ganze Sch***** geht mir ziemlich auf die Nerven. Aber egal, ich versuche jetzt mal, alle Schienen durchzuziehen (Integrationsamt/Beschwerde, Arbeitamt/Anzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde und natürlich Widerspruch/einstweiliger RS/Klage, wobei das letzte Paket ja schon im Prozess ist.
Schon nur aus DEM Grund, damit ich allen konkret den Weg zeigen kann und gleich die Ansprechpartner mitliefere, wie sie in ihrem Fall vorgehen können, ohne dass sie diese ganze Vorarbeit nochmal und vielfach am Hals haben. Ich versuche also, schon mal einen Trampelpfad für die anderen plattzutreten.
Dabei kam heraus: HBS/SBR prüft eigentlich gar nichts. Die haben die Beschwerde an Vivento zurückgereicht und dann geschrieben, was Viv ihnen in die Feder diktiert hat.
Auf meine Bemerkung hin, dass es 1-2 sachliche Fehler gibt (die ich genannt habe) wurde der Dame klar, dass sie DIESE Infos von Vivento überhaupt nicht bekommen hatte.
Dann verwickelte sie sich auch noch in Widersprüche:
Einerseits bemerkte sie, dass die BAD-Gutachten, die älter als ein Jahr sind, gar nicht mehr gelten würden. Die gesundheitliche Lage könnte sich ja auch ändern von Jahr zu Jahr. Klar... die seit Jahrzehnten chronisch kranken oder beschädigten Schwerbehinderten haben ja die Chance auf Wunderheilung.
Egal wie... einerseits beziehen sie sich dann auf das alte BAD-Gutachten, das noch über 45 Min Fahrzeit lief, das ja jetzt nicht mehr gilt.
Andererseits ignorieren sie das neue Attest und das aä Gutachten, das auf 30 Min Fahrzeit geprüft und begutachtet wurde.
Angeblich war ich auch seit meiner Versetzung zu Vivento nicht mehr im Einsatz. Sie meinte, befristete würden da nicht gelten. Worauf ich bemerkte, dass ich ein Jahr in der Abordnung zu BA war. Oh... diese Info hat mir Vivento nicht gegeben.
Tja... die Herren waren 2004/2005 noch nicht im Amt und ich gehe davon aus, dass diese Abordnung mit der Vernichtung der alten, rechtswidrigen Handakte des Vermittlers, "verschwunden" ist. Die Vermittler haben in 7 Jahren auch 7x gewechselt; da erinnert sich mit Sicherheit keiner.
Und nach all den Ausreden dann der schöne Spruch: "Das werden dann die Verwaltungsgerichte klären". Weswegen ich davon ausgehe, dass man es wirklich darauf anlegt, sämtliche SchwBs mit Fahrzeitbeschränkung auf diese dämliche Pausentour in die Zuweisung zu bekommen, bzw. alle diese Zuweisungen vor die Gerichte zur Entscheidung zu bringen.
Genau so, wie ich es aufgrund diverser Infos aus dem letzten Jahr auch erwartet habe.
Im Endeffekt zieht Vivento genau DAS dieses Jahr durch, was sie letztes Jahr angekündigt haben.
Wenigstens hat sie mir mitgeteilt, wie ich jetzt rechtlich auf die Zurückweisung der DAbeschwerde reagieren kann - nämlich mit einer weiteren Beschwerde, dann an unseren neuen SBR-Obermacker Z.
DAS werde ich nicht tun, weil DER ja bloss wieder zu Vivento zurückfragt. Was soll dabei rum kommen. Ich werde mich erneut an unsere Personalvorstandsfrau wenden und ihr angemessen ins Ohr flüstern, was ich von dieser Situation halte und sie auffordern, diese Beschwerde von einer UNABhängigen Instanz prüfen zu lassen. Da setze ich morgen dann mal auf.
Dieser ganze Sch***** geht mir ziemlich auf die Nerven. Aber egal, ich versuche jetzt mal, alle Schienen durchzuziehen (Integrationsamt/Beschwerde, Arbeitamt/Anzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde und natürlich Widerspruch/einstweiliger RS/Klage, wobei das letzte Paket ja schon im Prozess ist.
Schon nur aus DEM Grund, damit ich allen konkret den Weg zeigen kann und gleich die Ansprechpartner mitliefere, wie sie in ihrem Fall vorgehen können, ohne dass sie diese ganze Vorarbeit nochmal und vielfach am Hals haben. Ich versuche also, schon mal einen Trampelpfad für die anderen plattzutreten.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
genau das will die Telekom ja erreichen - dass einem alles auf die Nerven geht...
Ich habe jetzt auch nochmal mit einem Anwalt gesprochen und der hat mit gesagt, dass eine Anzeige bei der Arbeitsagentur zielführender ist als eine Beschwerde beim
Vorgesetzten, Dienstherr oder eine DA-Beschwerde...denn die haben Zeit und prüfen auch nicht so wie es vergesehen wäre - bei Vivento gibt einer was vor und die Anderen folgen...
Also schreib einfach eine Anzeige (ähnlich wie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bei einer Straftat gegen dich - erst einmal die Ermittlungen abwarten...), lehn dich zurück und warte auf das Ergebnis - und wenn dann auch noch andere Betroffene diesen Schritt gehen, dann wirst du auch sehen, dass sich da was tut.
Die Anzeige richtet sich gegen den Beauftragten der Deutschen Telekom AG persönlich - er ist dafür verantwortlich...es gibt ja auch nur einen in Bonn...
genau das will die Telekom ja erreichen - dass einem alles auf die Nerven geht...
Ich habe jetzt auch nochmal mit einem Anwalt gesprochen und der hat mit gesagt, dass eine Anzeige bei der Arbeitsagentur zielführender ist als eine Beschwerde beim
Vorgesetzten, Dienstherr oder eine DA-Beschwerde...denn die haben Zeit und prüfen auch nicht so wie es vergesehen wäre - bei Vivento gibt einer was vor und die Anderen folgen...
Also schreib einfach eine Anzeige (ähnlich wie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bei einer Straftat gegen dich - erst einmal die Ermittlungen abwarten...), lehn dich zurück und warte auf das Ergebnis - und wenn dann auch noch andere Betroffene diesen Schritt gehen, dann wirst du auch sehen, dass sich da was tut.
Die Anzeige richtet sich gegen den Beauftragten der Deutschen Telekom AG persönlich - er ist dafür verantwortlich...es gibt ja auch nur einen in Bonn...
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Habe mich beim Arbeitsamt "eingeladen". Werde in den nächsten 48 Std einen Gesprächspartner genannt bekommen. Und dann sehen wir mal.
Ich hab mir schon gleich ein halbes Dutzend Ordnungswidrigkeiten aus dem §156 rausgesucht und die entsprechenden Fakten hinzugefügt.
Die entsprechenden Beweise werde ich dann natürlich beim Arbeitsamt vorlegen.
Habe auch noch ein paar andere Recherchen angeworfen und werde über die Ergebnisse berichten, sobald ich welche habe.
Der Amtsarzt hat sich schlicht verweigert, seine lächerlich interpretierbare Fahrzeitangabe zu präzisieren.
Ich habe daraufhin mit der Ärztekammer telefoniert. Dem Chef da kommt es auch recht merkwürdig vor, dass nun plötzlich im neuen Jahr flächendeckend in Deutschland beim Amtsarzt und beim BAD bei den T-Beamten keine konkreten Fahrzeiten mehr im Gutachten stehen, sondern nur noch eine interpretierbare Floskel. Das kommt selbst ihm merkwürdig vor.
Ich habe die Pressestelle des BM Gesundheit, .... angemailt und darum gebeten, mir doch mitzuteilen, ob es hinsichtlich der Begutachtung neue Anweisungen (z.B. im Amtsblatt oder in den Fortbildungen) zur Fahrzeitfeststellung gibt.
Wenn nicht, ja Leute, ihr wisst, was ich dann vermuten würde.
Und selbst wenn, dann hat die DTAG in Personalunion mit dem Bund und Gesetzgeber es mal wieder geschafft, die T-Beamten ins Knie zu schiessen.
Auch da wisst ihr, was ich darüber denken würde.
Weiterhin habe ich wieder Beschwerde eingelegt gegen die Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Sachlich falsche Gründe und Mängel gab es genügend.
Bin auf die Reaktion gespannt. Gleichzeitig habe ich darin gebeten, mir die nächste Instanz der Dienstherrenhierarchie zu nennen, an die ich meine DABeschwerde als nächstes richten muss. Ich gehe zwar davon aus, dass ist der Ministerialmensch, den sie schon mal zur Stellungnahme aufgefordert haben. Abwarten.
Die Urteile, auf die sich die für die Zumutbarkeit - und Pausenverpflichtung - bei Fahrzeiten beziehen, gehen auf einen Fall zurück, den ich sogar kenne.
Es ging da um Fahrzeiten von 1,5-2 Std einfache Strecke von der holländischen Grenze nach Gelsenkirchen. Da hat der Richter argumentiert, da könnte man ja mal Pause machen, wenns in einem Rutsch nicht geht. Das ist zwar meiner Meinung nach völlig am Sinn der Fahrzeitbeschränkung vorbei UND trifft auch nicht wirklich auf meinen Fall zu, weil meine Fahrzeit ja nicht nach Bonn reicht, egal ob ich sie in zwei Partien teile oder nicht.
Am Montag müsste die Stellungnahme der T beim VG in Koblenz eingetrudelt sein. Da der Antrag ja beim Eingang innerhalb eines Tages (oh Wunder) bearbeitet wurde, gehe ich davon aus, dass die Widervorlage auch am 04.03. erfolgt und der Richter dann entscheidet, auch ohne T-Stellungnahme.
Der Widerspruch aus Richtung Anwalt gegen die Zuweisung ist noch nicht vom Rechtsservice beantwortet. Auch hier... abwarten und Tee trinken.
Integrationsamt wurde von mir heute auch nochmal angetickert.
Alles ist in der Schwebe, es wird sich entwickeln.
Mein eigener Super-ver.di-BR konnte sich nicht durchringen, als BR gegen den Mandatsentzug vors Arbeitsgericht zu stiefeln. Da weiss ich nun mit Sicherheit, was ich vom ver.di-Teil des BRs zu halten habe und was die Absicht ist.
Da ich davon ausgehe, dass über kurz oder lang mein Mandat wieder aufnehme, werde ich dort entsprechend deutliche Worte finden.
Ich hab mir schon gleich ein halbes Dutzend Ordnungswidrigkeiten aus dem §156 rausgesucht und die entsprechenden Fakten hinzugefügt.
Die entsprechenden Beweise werde ich dann natürlich beim Arbeitsamt vorlegen.
Habe auch noch ein paar andere Recherchen angeworfen und werde über die Ergebnisse berichten, sobald ich welche habe.
Der Amtsarzt hat sich schlicht verweigert, seine lächerlich interpretierbare Fahrzeitangabe zu präzisieren.
Ich habe daraufhin mit der Ärztekammer telefoniert. Dem Chef da kommt es auch recht merkwürdig vor, dass nun plötzlich im neuen Jahr flächendeckend in Deutschland beim Amtsarzt und beim BAD bei den T-Beamten keine konkreten Fahrzeiten mehr im Gutachten stehen, sondern nur noch eine interpretierbare Floskel. Das kommt selbst ihm merkwürdig vor.
Ich habe die Pressestelle des BM Gesundheit, .... angemailt und darum gebeten, mir doch mitzuteilen, ob es hinsichtlich der Begutachtung neue Anweisungen (z.B. im Amtsblatt oder in den Fortbildungen) zur Fahrzeitfeststellung gibt.
Wenn nicht, ja Leute, ihr wisst, was ich dann vermuten würde.
Und selbst wenn, dann hat die DTAG in Personalunion mit dem Bund und Gesetzgeber es mal wieder geschafft, die T-Beamten ins Knie zu schiessen.
Auch da wisst ihr, was ich darüber denken würde.
Weiterhin habe ich wieder Beschwerde eingelegt gegen die Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Sachlich falsche Gründe und Mängel gab es genügend.
Bin auf die Reaktion gespannt. Gleichzeitig habe ich darin gebeten, mir die nächste Instanz der Dienstherrenhierarchie zu nennen, an die ich meine DABeschwerde als nächstes richten muss. Ich gehe zwar davon aus, dass ist der Ministerialmensch, den sie schon mal zur Stellungnahme aufgefordert haben. Abwarten.
Die Urteile, auf die sich die für die Zumutbarkeit - und Pausenverpflichtung - bei Fahrzeiten beziehen, gehen auf einen Fall zurück, den ich sogar kenne.
Es ging da um Fahrzeiten von 1,5-2 Std einfache Strecke von der holländischen Grenze nach Gelsenkirchen. Da hat der Richter argumentiert, da könnte man ja mal Pause machen, wenns in einem Rutsch nicht geht. Das ist zwar meiner Meinung nach völlig am Sinn der Fahrzeitbeschränkung vorbei UND trifft auch nicht wirklich auf meinen Fall zu, weil meine Fahrzeit ja nicht nach Bonn reicht, egal ob ich sie in zwei Partien teile oder nicht.
Am Montag müsste die Stellungnahme der T beim VG in Koblenz eingetrudelt sein. Da der Antrag ja beim Eingang innerhalb eines Tages (oh Wunder) bearbeitet wurde, gehe ich davon aus, dass die Widervorlage auch am 04.03. erfolgt und der Richter dann entscheidet, auch ohne T-Stellungnahme.
Der Widerspruch aus Richtung Anwalt gegen die Zuweisung ist noch nicht vom Rechtsservice beantwortet. Auch hier... abwarten und Tee trinken.
Integrationsamt wurde von mir heute auch nochmal angetickert.
Alles ist in der Schwebe, es wird sich entwickeln.
Mein eigener Super-ver.di-BR konnte sich nicht durchringen, als BR gegen den Mandatsentzug vors Arbeitsgericht zu stiefeln. Da weiss ich nun mit Sicherheit, was ich vom ver.di-Teil des BRs zu halten habe und was die Absicht ist.
Da ich davon ausgehe, dass über kurz oder lang mein Mandat wieder aufnehme, werde ich dort entsprechend deutliche Worte finden.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
es ist schon erstaunlich, in welcher Geschwindigkeit du hier Termine bei der Agentur für Arbeit bekommst - ich habe 3 Monate auf einen persönlichen Termin gewartet bzw. warte immer noch...
Du hattest doch mal mitgeteilt, dass man alles von langer Hand planen muss - und dann geht jetzt alles so schnell.
Ich hatte dir ja in Bezug auf den AA mitgeteilt, dass dieser sein Gutachten nicht ändern wird - es gibt auch keine rechtliche Grundlage für eine Änderung. Wenn der AA Fahrtzeit geschrieben hat, dann bleibt er dabei auch und ändert dies nicht in Wegezeit - das wäre auch unsinnig und würde ihn unglaubwürdig machen.
Es gibt auch keinen Arzt, der sein Gutachten ändert, nur weil in Nachgang dadurch ggf. eine Verbesserung der Situation eintreten könnte - wie gesagt:
Das würde kein Gutachter der Welt machen und sich selber ins Abseits stellen !
Mein Tipp an dich ist, alle Dinge mit einem rechtlichen Hintergrund und rechtlichen Nachweis vorzutragen - eine DA-Beschwerde bringt meiner Meinung nach nicht viel, da eine Krähe der anderen...usw...
Die Telekom legt sich die Sachen so hin, wie sie es gerade braucht - hier helfen nur Anzeigen und ggf. Prozesse.
Einen Hinweis habe ich aber noch für den Beauftragten des AG nach § 98 SGB 9. Diese Person ist verantwortlich für sein Handeln und kann vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht angeklagt werden.
Dieser Beauftragte - es gibt übrigens aktuell nur einen Beauftragten in der Zentrale für ca. 20 Org.-Einheiten und einige Hundert Schwerbehinderte - ich behaupte mal, dass in anderen Arbeitsagenturen keine Meldung vorliegt, somit dürfte Herr Z**** für alle Schwerbehinderte im Konzern zuständig sein - das wäre ja der Hammer.
Also erst einmal bei der BA anzeigen und dann nach Prüfung noch eine Klage nachreichen - wenn hier mal ein paar Anzeigen in Bonn bei der BA eingegangen sind, werden die vielleicht auch hellhörig !
es ist schon erstaunlich, in welcher Geschwindigkeit du hier Termine bei der Agentur für Arbeit bekommst - ich habe 3 Monate auf einen persönlichen Termin gewartet bzw. warte immer noch...
Du hattest doch mal mitgeteilt, dass man alles von langer Hand planen muss - und dann geht jetzt alles so schnell.
Ich hatte dir ja in Bezug auf den AA mitgeteilt, dass dieser sein Gutachten nicht ändern wird - es gibt auch keine rechtliche Grundlage für eine Änderung. Wenn der AA Fahrtzeit geschrieben hat, dann bleibt er dabei auch und ändert dies nicht in Wegezeit - das wäre auch unsinnig und würde ihn unglaubwürdig machen.
Es gibt auch keinen Arzt, der sein Gutachten ändert, nur weil in Nachgang dadurch ggf. eine Verbesserung der Situation eintreten könnte - wie gesagt:
Das würde kein Gutachter der Welt machen und sich selber ins Abseits stellen !
Mein Tipp an dich ist, alle Dinge mit einem rechtlichen Hintergrund und rechtlichen Nachweis vorzutragen - eine DA-Beschwerde bringt meiner Meinung nach nicht viel, da eine Krähe der anderen...usw...
Die Telekom legt sich die Sachen so hin, wie sie es gerade braucht - hier helfen nur Anzeigen und ggf. Prozesse.
Einen Hinweis habe ich aber noch für den Beauftragten des AG nach § 98 SGB 9. Diese Person ist verantwortlich für sein Handeln und kann vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht angeklagt werden.
Dieser Beauftragte - es gibt übrigens aktuell nur einen Beauftragten in der Zentrale für ca. 20 Org.-Einheiten und einige Hundert Schwerbehinderte - ich behaupte mal, dass in anderen Arbeitsagenturen keine Meldung vorliegt, somit dürfte Herr Z**** für alle Schwerbehinderte im Konzern zuständig sein - das wäre ja der Hammer.
Also erst einmal bei der BA anzeigen und dann nach Prüfung noch eine Klage nachreichen - wenn hier mal ein paar Anzeigen in Bonn bei der BA eingegangen sind, werden die vielleicht auch hellhörig !
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Tja Rechtlerin... ich bin auch sehr verwundert, dass es in meinen Angelegenheiten ziemlich flott abläuft - ist wohl der Dringlichkeit aufgrund der angeführten Gesundheitsgefährung geschuldet und evlt. auch dem (momentan erschossenen) Zustand als BR.
Ich habe außerdem gesagt, ich bekomme einen Termin zu einem Gespräch (innerhalb 48 Std). Das bedeutet ja noch nicht, dass der Termin auch nächste Woche schon anberaumt wird.
Du kannst dich drauf verlassen, dass ich die passenden Unterlagen HABE und sie auch mitnehme.
Ich habe außerdem gesagt, ich bekomme einen Termin zu einem Gespräch (innerhalb 48 Std). Das bedeutet ja noch nicht, dass der Termin auch nächste Woche schon anberaumt wird.
Du kannst dich drauf verlassen, dass ich die passenden Unterlagen HABE und sie auch mitnehme.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
ich hoffe dass du da auch bei den richtigen Ebenen mal etwas bewegen kannst...
Hast du denn einen Termin bei Agentur für Arbeit in Bonn?
Wenn ja, kannst du mir dann mal den Ansprechpartner für Beschwerden durchgeben - gerne per PN...
Danke
Hast du denn einen Termin bei Agentur für Arbeit in Bonn?
Wenn ja, kannst du mir dann mal den Ansprechpartner für Beschwerden durchgeben - gerne per PN...
Danke
- Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Nö. Nicht Bonn - Koblenz. Ich erstatte Anzeige an meinem Wohnort. Wenn nötig, können die die gerne an die "zuständige" BA weiterleiten.