Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Moderator: Moderatoren
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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Auf jeden Fall sind bei der PBM NL nur Vertreter von verdi und diese Vertreter sind eigentlich sowiese Vertreter des Arbeitgebers...
Als Beispiel sei hier mal ein gewisser Herr ************ genannt, der grundsätzlich Entscheidungen des AG durchwinkt, auch wenn diese eindeutig rechtswidrig sind...
Wenn ich BR bei der Vivento wäre und in der Einigungsstelle dabei wäre, würde ich sowieso diesen Richter wegen Befangenheit ablehnen.
Wenn dann Gutachten von dem Betroffenen vorgelegt werden, dann würde ich diese auch 1:1 umsetzen - ohne Wenn und Aber...Ermessensentscheidungen grundsätzlich zu Gunsten des Betroffenen und Rechtsverletzungen (z. B. Unterrichtungspflicht bei Schwerbehinderten) nach dem Gesetz abarbeiten...
Als Beispiel sei hier mal ein gewisser Herr ************ genannt, der grundsätzlich Entscheidungen des AG durchwinkt, auch wenn diese eindeutig rechtswidrig sind...
Wenn ich BR bei der Vivento wäre und in der Einigungsstelle dabei wäre, würde ich sowieso diesen Richter wegen Befangenheit ablehnen.
Wenn dann Gutachten von dem Betroffenen vorgelegt werden, dann würde ich diese auch 1:1 umsetzen - ohne Wenn und Aber...Ermessensentscheidungen grundsätzlich zu Gunsten des Betroffenen und Rechtsverletzungen (z. B. Unterrichtungspflicht bei Schwerbehinderten) nach dem Gesetz abarbeiten...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Bitte tut euch und uns einen gefallen ! POSTET hier KEINE Klarnamen !!
Nicht nur das ich eure Texte zerhacken werde,
auch ihr wollt ein -> offenes Forum <- ?!
Und wenn diese Herren hier mal nachlesen könnten die dem Admin mächtig ans Bei *** !
Also bitte, danke !
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Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Mod,
ich werde dies zukünftig beachten...
Obwohl diese Damen und Herren ein Funktionsamt bekleiden und meiner Meinung nach in Bezug auf deren Tätigkeiten genannt werden können/dürfen...
ich werde dies zukünftig beachten...
Obwohl diese Damen und Herren ein Funktionsamt bekleiden und meiner Meinung nach in Bezug auf deren Tätigkeiten genannt werden können/dürfen...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Danke
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- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Kater, du drehst dich im Rad - ************ .
Alles, was da passieren könnte, dreht sich auch IM Rädchen zwischen PBM-BR und Einigungsstelle/Arbeitgeber. Alle Beteiligten sind immer die selben.
Du kannst individuell per Widerspruch und Klage vorgehen, wenn es dich trifft.
Und jetzt schreibe ich zu dem ganzen PBM-Gezeter nix mehr, weil es einfach keinen Sinn macht.
Nur der Rechtsweg kann Abhilfe schaffen.
Ende Gelände.
Alles, was da passieren könnte, dreht sich auch IM Rädchen zwischen PBM-BR und Einigungsstelle/Arbeitgeber. Alle Beteiligten sind immer die selben.
Du kannst individuell per Widerspruch und Klage vorgehen, wenn es dich trifft.
Und jetzt schreibe ich zu dem ganzen PBM-Gezeter nix mehr, weil es einfach keinen Sinn macht.
Nur der Rechtsweg kann Abhilfe schaffen.
Ende Gelände.
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Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Bundesfreiwild,
es ist natürlich schon viel hier über die PBM NL geschrieben worden - aber an deinem eigenen Beispiel siehst du, dass jeder Fall individuell gestaltet ist.
Du hast ja auch keinen Widerspruch bzw. Klage gegen die Entscheidung in deinem Fall eingelegt sodern gehofft, dass die Zuweisung auf Grund deiner Beschwerden zurück genommen wird.
Hättest ja auch nur Widerspruch einlegen können und bei Ablehnung klagen - oder?
Kann man denn gegen eine Entscheidung der Einigungsstelle Widerspruch einlegen?
Und wenn ja, muss die gegen den BR oder gegen den Dienstherr eingelegt werden?
Vielen Dank
es ist natürlich schon viel hier über die PBM NL geschrieben worden - aber an deinem eigenen Beispiel siehst du, dass jeder Fall individuell gestaltet ist.
Du hast ja auch keinen Widerspruch bzw. Klage gegen die Entscheidung in deinem Fall eingelegt sodern gehofft, dass die Zuweisung auf Grund deiner Beschwerden zurück genommen wird.
Hättest ja auch nur Widerspruch einlegen können und bei Ablehnung klagen - oder?
Kann man denn gegen eine Entscheidung der Einigungsstelle Widerspruch einlegen?
Und wenn ja, muss die gegen den BR oder gegen den Dienstherr eingelegt werden?
Vielen Dank
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Rechtlerin
- Beiträge: 403
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo,
mit dem Spruch bzw. der Entscheidung der Einigung ist ja noch nicht der Verwaltungsakt der Zuweisung ergangen.
Nochmals die Frage:
Kann man gegen die Entscheidung der Einigungsstelle, dass die Zuweisung durchgeführt werden kann, Widerspruch einlegen (z. B. wegen fehlender Ermessensentscheidung) ?
Oder nur gegen den folgenden Verwaltungsakt der Zuweisung, der einem dann zugestellt wird ?
mit dem Spruch bzw. der Entscheidung der Einigung ist ja noch nicht der Verwaltungsakt der Zuweisung ergangen.
Nochmals die Frage:
Kann man gegen die Entscheidung der Einigungsstelle, dass die Zuweisung durchgeführt werden kann, Widerspruch einlegen (z. B. wegen fehlender Ermessensentscheidung) ?
Oder nur gegen den folgenden Verwaltungsakt der Zuweisung, der einem dann zugestellt wird ?
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Torquemada
- Moderator
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Richtig. Und das hat Bundesfreiwild ja auch getan. Dafür war ein Monat Zeit.dibedupp hat geschrieben:Nur gegen den folgenden Verwaltungsakt der Zuweisung.
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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Der nächste Schritt wird die Telekom durchführen = Zuweisungsschreiben als Verwaltungsakt...
Wenn Sofortvollzug angeordnet wird, muss der Eilantrag (mit Begründung und gutem Anwalt) gegen diesen Sofortvollzug angeordnet werden und dann abwarten und "beten"...
Die Gerichte bewerten ja mittlerweile die (nachvollziehbaren) Gründe unterschiedlich - glücklich ist, wer beim VG Arnsberg seinen Zuständigkeit findet...
Irgendjemand hatte doch mal vorgeschlagen, seinen (zweiten oder auch ersten) Wohnsitz an ein Gericht zu verlegen, dass AN-Freundlich ist...Arnsberg wäre hier der ideale Zweitwohnsitz - oder vielleicht sogar Erstwohnsitz...aber darauf würde ich mich nicht verlassen...
Rechtlich gesehen können nur die beiden beteiligten Parteien (BR oder AG) gegen den Spruch der Einigungsstelle vorgehen - obwohl es ja um ein persönliches Schicksal des Betroffenen geht, hat dieser in der Runde nichts mehr zu sagen - sauberer wäre es, wenn der BR der Vertreter des Betroffenen wäre...als der Vertreter lt. dem BGB - dann könnte man noch auf den BR einwirken und eine richterliche Entscheidung erwirken...
Aber gerade bei der PBM NL bzw. SBR oder Neu: Business Services kommt genau diese Situation recht - ohne Rücksicht auf Verluste...
Wenn Sofortvollzug angeordnet wird, muss der Eilantrag (mit Begründung und gutem Anwalt) gegen diesen Sofortvollzug angeordnet werden und dann abwarten und "beten"...
Die Gerichte bewerten ja mittlerweile die (nachvollziehbaren) Gründe unterschiedlich - glücklich ist, wer beim VG Arnsberg seinen Zuständigkeit findet...
Irgendjemand hatte doch mal vorgeschlagen, seinen (zweiten oder auch ersten) Wohnsitz an ein Gericht zu verlegen, dass AN-Freundlich ist...Arnsberg wäre hier der ideale Zweitwohnsitz - oder vielleicht sogar Erstwohnsitz...aber darauf würde ich mich nicht verlassen...
Rechtlich gesehen können nur die beiden beteiligten Parteien (BR oder AG) gegen den Spruch der Einigungsstelle vorgehen - obwohl es ja um ein persönliches Schicksal des Betroffenen geht, hat dieser in der Runde nichts mehr zu sagen - sauberer wäre es, wenn der BR der Vertreter des Betroffenen wäre...als der Vertreter lt. dem BGB - dann könnte man noch auf den BR einwirken und eine richterliche Entscheidung erwirken...
Aber gerade bei der PBM NL bzw. SBR oder Neu: Business Services kommt genau diese Situation recht - ohne Rücksicht auf Verluste...
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Die Frage war: Kann man gegen die Entscheidung der EINIGUNGSSTELLE vorgehen?
JA.
Man kann eine Ersetzungsklage vor dem Arbeitsgericht führen. Bedeutet, man fordert das Arbeitsgericht auf, die Entscheidung der EST durch eine andere zu ersetzen.
Sache des Anwaltes.
Greift in meinem Falle nicht, da der EST-Richter ja zu MEINEN Gunsten GEGEN die Zuweisung entschieden hat.
Und der Arbeitgeber sich über diese hinwegsetzt.
Nun ist es aber so, dass sich auch der Arbeitgeber über die Entscheidung der Einigungsstelle nicht so einfach hinwegsetzen kann und seinerseits darauf angewiesen ist, dass ER nun eine Ersetzungsklage beim Arbeitsgericht erhebt, um sich den ihm nicht passenden EST-Beschluss vom Gericht ersetzen zu lassen.
Bei Beamten gibts noch den dritten Weg, dass die Einigungsstelle (sofern involviert) die nächste Dienstherreninstanz zu einer Stellungnahme auffordern kann. Man lese: die EINIGUNGSSTELLE!
Da mein Fall ja in der EST lief, hätte man dies nach Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens auch tun können, als Einigungsstelle.
Dies ist aber so nicht geschen, sondern NUR die Arbeitgeberseite hat eine Stellungnahme beim BMF eingeholt, unter Unterlassung vollständiger Informationen.
Und genau das wäre vermeidbar gewesen, wenn die Einigungsstelle diese Stellungnahme durchgeführt hätte.
Diese Gründe sind aber eine gute Steilvorlage, falls mein Fall vors Gericht geht, was ich mal vermute, da meine Dienstaufsichtsbeschwerde sich auch wieder nur im "Hamsterrädchen" zwischen Vivento-SBR-Bundesfreiwild zu drehen beginnt.
JA.
Man kann eine Ersetzungsklage vor dem Arbeitsgericht führen. Bedeutet, man fordert das Arbeitsgericht auf, die Entscheidung der EST durch eine andere zu ersetzen.
Sache des Anwaltes.
Greift in meinem Falle nicht, da der EST-Richter ja zu MEINEN Gunsten GEGEN die Zuweisung entschieden hat.
Und der Arbeitgeber sich über diese hinwegsetzt.
Nun ist es aber so, dass sich auch der Arbeitgeber über die Entscheidung der Einigungsstelle nicht so einfach hinwegsetzen kann und seinerseits darauf angewiesen ist, dass ER nun eine Ersetzungsklage beim Arbeitsgericht erhebt, um sich den ihm nicht passenden EST-Beschluss vom Gericht ersetzen zu lassen.
Bei Beamten gibts noch den dritten Weg, dass die Einigungsstelle (sofern involviert) die nächste Dienstherreninstanz zu einer Stellungnahme auffordern kann. Man lese: die EINIGUNGSSTELLE!
Da mein Fall ja in der EST lief, hätte man dies nach Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens auch tun können, als Einigungsstelle.
Dies ist aber so nicht geschen, sondern NUR die Arbeitgeberseite hat eine Stellungnahme beim BMF eingeholt, unter Unterlassung vollständiger Informationen.
Und genau das wäre vermeidbar gewesen, wenn die Einigungsstelle diese Stellungnahme durchgeführt hätte.
Diese Gründe sind aber eine gute Steilvorlage, falls mein Fall vors Gericht geht, was ich mal vermute, da meine Dienstaufsichtsbeschwerde sich auch wieder nur im "Hamsterrädchen" zwischen Vivento-SBR-Bundesfreiwild zu drehen beginnt.
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Torquemada
- Moderator
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Du wiederholst dich. Das hast du schon so oft vorgetragen.
-
Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Bundesfreiwild,
auf deinen Kommentar:
Die Frage war: Kann man gegen die Entscheidung der EINIGUNGSSTELLE vorgehen?
JA.
Man kann eine Ersetzungsklage vor dem Arbeitsgericht führen. Bedeutet, man fordert das Arbeitsgericht auf, die Entscheidung der EST durch eine andere zu ersetzen.
möchte ich folgendes erwähnen.
Nur der BR oder der AG können innerhalb von zwei Wochen gegen diese Entscheidung mit einem Antrag vorgehen. Der AN oder der Beamte haben keine Möglichkeit gegen
den Beschluss der Einigungsstelle vorzugehen.
Warum soll denn der BR jetzt bei dir vors Gericht ziehen - das verstehe ich nicht. Es sei denn, dass dieser BR von proT-in dominiert ist.
auf deinen Kommentar:
Die Frage war: Kann man gegen die Entscheidung der EINIGUNGSSTELLE vorgehen?
JA.
Man kann eine Ersetzungsklage vor dem Arbeitsgericht führen. Bedeutet, man fordert das Arbeitsgericht auf, die Entscheidung der EST durch eine andere zu ersetzen.
möchte ich folgendes erwähnen.
Nur der BR oder der AG können innerhalb von zwei Wochen gegen diese Entscheidung mit einem Antrag vorgehen. Der AN oder der Beamte haben keine Möglichkeit gegen
den Beschluss der Einigungsstelle vorzugehen.
Warum soll denn der BR jetzt bei dir vors Gericht ziehen - das verstehe ich nicht. Es sei denn, dass dieser BR von proT-in dominiert ist.
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Sag mal Rechtlerin, so langsam glaube ich, du hast keine Ahnung.
Wenn ein BR-Mitglied entgegen Kündigungsschutzgesetz und §103 BVG durch eine Kündigung (und die Zuweisung aus dem Betrieb heraus entspricht einer Kündigung - auch wenn man als Beamter dann nicht auf der Straße steht) ja aus dem Betrieb "entfernt" wird, dann hat der BR natürlich die Möglichkeit, das vor Gericht zu beklagen.
ES WURDEN AUCH SCHON SOLCHE KLAGEVERFAHREN VOM BR GEFÜHRT!!!!!
Und ein zweites ist im Gange.
Ich wäre dann der dritte Fall, dann mit neuer Grundvoraussetzung - nämlich als seit 5 Jahren dauerhaft in der Vertretungsaufgabe befindliches Ersatzmitglied.
Und einige stehen noch hinter mir an, weil alle ProT-in-BRs und Ersatzmitglieder mit einer Zuweisung aus dem Betrieb hinaus bedacht sind.
Der Sinn des Kündigungsschutzes einer BR-Mandatsträgers ist ja überhaupt, dass ein BR nicht so einfach vom Arbeitgeber seines Mandates enthoben werden kann, weil er als BR evtl. die Strategie und Vorstellungen des Unternehmens aus Gesetzes- oder Gewissensgründen nicht mitträgt. Oder dass der Arbeitgeber es schafft, mit Kündigung/Zuweisung (auf jedenfall Entfernung aus dem Betrieb) am Ende auch noch, die in einer demokratischen Wahl entstandenen, MEHRheitsverhältnisse im BR zu verändern. Denn - wenn die ordentlichen und die ERsatzmitglieder einer Liste alle rausgekippt werden, werden die Mandatsposten eben mit BR-Mitgliedern der ANDEREN Wahlliste besetzt. So sagt es das Gesetz. Und genau DARUM geht es nämlich: Tranportiere die P-Liste-Leute aus dem Betrieb - mach die Nachrückliste möglichst leer. Dann ist jemand krank oder in Urlaub und schwupps - hockt statt einem Pro ein Ver-Mitglied in der Sitzung. Und schon haben wir ein Abstimmpatt. Und Patt heisst im BVG Zustimmung.
Es geht hier gar nicht um mich persönlich oder um andere aus der Fraktion; es geht um die Gesamtsituation, die weder dem Arbeitgeber noch ver.di in den Kram passt.
Und das versucht man eben auf diesem Wege zu ändern. Anscheinend mit allen Mitteln.
Das ist Unternehmenspolitik.
Wenn ein BR-Mitglied entgegen Kündigungsschutzgesetz und §103 BVG durch eine Kündigung (und die Zuweisung aus dem Betrieb heraus entspricht einer Kündigung - auch wenn man als Beamter dann nicht auf der Straße steht) ja aus dem Betrieb "entfernt" wird, dann hat der BR natürlich die Möglichkeit, das vor Gericht zu beklagen.
ES WURDEN AUCH SCHON SOLCHE KLAGEVERFAHREN VOM BR GEFÜHRT!!!!!
Und ein zweites ist im Gange.
Ich wäre dann der dritte Fall, dann mit neuer Grundvoraussetzung - nämlich als seit 5 Jahren dauerhaft in der Vertretungsaufgabe befindliches Ersatzmitglied.
Und einige stehen noch hinter mir an, weil alle ProT-in-BRs und Ersatzmitglieder mit einer Zuweisung aus dem Betrieb hinaus bedacht sind.
Der Sinn des Kündigungsschutzes einer BR-Mandatsträgers ist ja überhaupt, dass ein BR nicht so einfach vom Arbeitgeber seines Mandates enthoben werden kann, weil er als BR evtl. die Strategie und Vorstellungen des Unternehmens aus Gesetzes- oder Gewissensgründen nicht mitträgt. Oder dass der Arbeitgeber es schafft, mit Kündigung/Zuweisung (auf jedenfall Entfernung aus dem Betrieb) am Ende auch noch, die in einer demokratischen Wahl entstandenen, MEHRheitsverhältnisse im BR zu verändern. Denn - wenn die ordentlichen und die ERsatzmitglieder einer Liste alle rausgekippt werden, werden die Mandatsposten eben mit BR-Mitgliedern der ANDEREN Wahlliste besetzt. So sagt es das Gesetz. Und genau DARUM geht es nämlich: Tranportiere die P-Liste-Leute aus dem Betrieb - mach die Nachrückliste möglichst leer. Dann ist jemand krank oder in Urlaub und schwupps - hockt statt einem Pro ein Ver-Mitglied in der Sitzung. Und schon haben wir ein Abstimmpatt. Und Patt heisst im BVG Zustimmung.
Es geht hier gar nicht um mich persönlich oder um andere aus der Fraktion; es geht um die Gesamtsituation, die weder dem Arbeitgeber noch ver.di in den Kram passt.
Und das versucht man eben auf diesem Wege zu ändern. Anscheinend mit allen Mitteln.
Das ist Unternehmenspolitik.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Bundesfreiwild,
hat der zuständige BR deiner Versetzung zugestimmt?
Wurde die SBV unterrichtet und angehört?
Hat die Einigungsstelle zugestimmt?
Wenn nein, dann brauchst du dir doch keine Sorgen zu machen - auch wenn der AG die Zustimmung per Gericht einholen will, wird kein Gericht der Welt dieser Zuweisung zustimmen.
Im Kontext mit der Nichtbeachtung der Gutachten, würde eine rechtliche Auseinandersetzung ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber bedeuten...
Oder habe ich hier irgendwelche anderen Tatsachen übersehen, die für eine Zuweisung sprechen?
hat der zuständige BR deiner Versetzung zugestimmt?
Wurde die SBV unterrichtet und angehört?
Hat die Einigungsstelle zugestimmt?
Wenn nein, dann brauchst du dir doch keine Sorgen zu machen - auch wenn der AG die Zustimmung per Gericht einholen will, wird kein Gericht der Welt dieser Zuweisung zustimmen.
Im Kontext mit der Nichtbeachtung der Gutachten, würde eine rechtliche Auseinandersetzung ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber bedeuten...
Oder habe ich hier irgendwelche anderen Tatsachen übersehen, die für eine Zuweisung sprechen?
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Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Jetzt lassen wir mal das Verwaltungsgericht seine Arbeit machen und sehen weiter.

