eine Bekannte hat mich auf dieses Forum hingewiesen und ich hoffe ihr könnt mir Infos und Tipps geben

Ich bin schon etwas älter, hüstel, um genau zu sein erreiche ich dieses Jahr die Altersgrenze für die Verbeamtung hier in Bayern.
Stichpunktartig mein Werdegang
- Bürokauffrau-Lehre
- beruflich tätig in Buchhaltung, Werbeabteilung,Verkaufsbüro. Seit der Geburt des 2. Kindes geringfügig im Büro einer Werkstatt
- Fachhochschulreife nachgeholt
- letztes Jahr von der Möglichkeit der Beamtenlaufbahnen gelesen, mich beim Landespersonalausschuß angemeldet für die Eignungsprüfung,
da ich nicht mehr studieren kann - aus familiären Gründen kann ich nicht wochenlang weg von daheim - die Prüfung für die Ausbildung gemacht.
Mit sehr gutem Ergebnis. Ich bekam eine Zuteilung und habe inzwischen auch die verbindliche Zusage.
Nur: der nette Herr von der Personalstelle hat mir erklärt das ich zwar die Ausbildung machen kann - bei deren Beginn bin ich noch nicht 45 Jahre alt - ABER: danach werde ich nicht übernommen,
weil: dann bin ich 46, also über der Altersgrenze

Leider war das im Vorfeld nicht ersichtlich, überall wurde nur von der Altersgrenze bei Ausbildungsbeginn geschrieben

Ich hatte mir eine echte Perspektive erhofft, mein derzeitiger Arbeitgeber sperrt in absehbarer Zeit sein Geschäft aus Altersgründen zu.
Fakt ist also: Ich kann die Ausbildung Verwaltungswirt machen - und danach versuchen als Angestellte im ÖD unterzukommen.
Nur stellen sich mir jetzt viele Fragen:
- wie hoch sind die Chancen im mittleren Dienst: bei den Bürokauffrauen wollen die Arbeitgeber am liebsten nur junge Mitarbeiterinnen, wird wohl im ÖD auch so sein oder?
- werde ich nach der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Rentenversicherung nachversichert? Schon soweit ich bisher gelesen habe...
- Krankenversicherung ist wohl auf alle Fälle freiwillig in der GKV sinnvoll denke ich
- was passiert wenn ich die Ausbildung abbrechen muß? Mein jüngeres Kind ist schwerbehindert (Autist mit geistiger Behinderung), diese Ausbildung ein absoluter Kraftakt - was wenn es nicht mehr leistbar ist? Muß ich dann Ausbildungskosten zurückzahlen? (mein Mann und die Großeltern unterstützen mich - aber das Leben läuft oft anders als geplant, das mußte ich leidvoll lernen die letzten Jahre)
- kann eine Ausbildung im Beamtenverhältnis grundsätzlich auch in Teilzeit erfolgen? Diese Frage stellt sich mir seit ich neulich darüber gelesen habe das Ausbildungsverhältnisse in der freien Wirtschaft mit Einverständnis des Arbeitgebers lt. Berufsbildungsgesetz § 8 in Teilzeit möglich sind, ich habe schon etwas gestöbert bei den Beamtengesetzen, aber leider nichts gefunden. Das wäre für mich natürlich super, aber ich will der Personalstelle diese Frage nicht stellen ohne zu wissen ob es überhaupt möglich ist.
- Arbeitslosenversicherung ist ja auch keine im Beamtenverhältnis, ich bin momentan freiwillig versichert - das ist möglich bei Pflege eines Kindes - werde ich da auch nachversichert wenn ich nach der Ausbildung nicht verbeamtet werde?
Uppsala, das war jetzt ganz schön viel gell

Für Tipps und Info s wäre ich euch dankbar

Bzw. könnt ihr mir sagen wo ich mich zur Beratung hinwenden kann?
Viele Grüße
Ronja