Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

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Torquemada
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Torquemada »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Derweil habe ist das normale Zuweisungsverfahren weitergelaufen und meine Kläger"betreuerin" in Stuttgart hat mir - dieses Mal per Unterschriftspflichtigem Einschreiben - mitgeteilt, wo ich am Rosenmontag in Bonn auflaufen soll und mir eine KontakttelefonNr. des TT mitgeteilt. Übrigens... Rosenmontag um 14 Uhr.
Alleine dieser Antrittstermin am ERSTEN ARBEITSTAG zeigt doch schon, dass hier eine Show abgezogen wird.
Wenn ich meinen ersten Arbeitstag habe, erwarte ich, dass ich da so gegen 8 oder 9 Uhr vom Chefchen empfangen werde und mir mein Arbeitsplatz, die netten Kollegen und meine neuen Arbeitsinhalte vorgeführt werden.

Was soll denn um 14 Uhr ablaufen ?

Dass sich die Kläger"betreuerin" für so einen Mist hergibt, spricht soch Bände.
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

YES!
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich würd da einfach mal hinfahren - Kostüm anziehen und dann mittrinken - die Rheinländer sollen doch ei lustiges Völkchen sein und
für jeden Spaß zu haben...
Fischer
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Fischer »

Ich glaube ihr seht das alles falsch.

Bundesfreiwild und andere sollen im Rosenmontagszug in Bonn mitgehen! ;-)
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

ja - das wäre doch was nur welches Motto hat denn der Wagen bzw. die Gruppe?

Ein Beispiel:
Wie verarsche ich meine Beschäftigten am Besten ohne dass sie was merken...
Ich mache es so offensichtlich, dass man meint, es wäre nicht so gemeint -

Ein dreifaches Helau auf die Verantwortlichen der Vivento und PBM NL - Helau - Helau - Helau
Oder eine dreifache Rakete...
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also... Rosenmontagszug in Bonn um 12 Uhr. Die innerstädtischen Nahverkehre sind teilweise ausgesetzt. Man sollte sich deshalb frühzeitig informieren, welche öffentlichen Nahverkehre in Bonn überhaupt zwischen 11 und 17 Uhr wohin fahren.
Mit Straßensperrungen muss man hie rund da auch rechnen auf der B9 oder der B42.
Es kann also sein, dass die, die tatsächlich am Rosenmontag in Bonn auflaufen müssen, deutliche Probleme haben, überhaupt zwischen 11 und 17 Uhr irgendwo an- und wieder wegzukommen.

Tja.. ich hatte mir auch schon überlegt und für mich beschlossen: WENN ich dorthin fahre und sei es nur, um dort zu vermelden, dass die Zuweisung gestoppt wurde, dass ich definitiv im Kostüm auftauche. *LACH* Man gönnt sich ja sonst nix.

Am Schwerdonnerstag ist in der Zentrale Karnevalshallihalli mit Disco ab 19 Uhr. Nach Feierabend also.
Wer noch einen Dienstausweis hat, könnnte sich das mal ansehen.
Zuletzt geändert von Bundesfreiwild am 2. Feb 2013, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtlerin
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

Nochmals zum Thema Einigungsstelle:

Es ist ja schon eine Frechheit, insbesondere bei der PBM NL (bzw. SBR oder HR Business), dass mal als Betroffener keinerlei Auskünfte über die Behandlung in der Einigungsstelle bekommt.
Richtig ist, dass man nicht als Beteiligter dabei sein kann, aber man muss doch über die Gründe einer Entscheidung und deren Teilnehmer eine Auskunft bekommen.
Aber spätestens mit der Klage gegen z. B. eine Zuweisung, muss die Telekom ja alle Karten auf den Tisch legen - und dann werden wir auch endlich mal den Einigungsstellen-Richter (nicht Dr. Jekyll sondern nur Dr. Hyde) kennen lernen - auch wenn er sich so wünscht, dass die Betroffenen nicht an seinen Entscheidungen beteiligt werden und er diese so richtig schön ins offene Messer laufen läßt.

Übirgens ist natürlich neben dem AG und BR, der Eingigungsstellen-Vorsitzende verpflichtet, alle Details in die Entscheidung mit aufzunehmen. Und wenn mal wieder vergessen wird, ein paar Gutachten zu beachten und diese unter den Tisch kehrt, wird spätestens in der Gerichtsverhandlung mal alles auf den Tisch gebracht !

Gute Nacht
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Nur mal zur Info, was gerade so abgeht:

Es hängt alles davon ab, ob Herr S. die Zuweisung heute, spätestens morgen, zurückzieht. Der behauptet am Freitag per e-Mail, er hätte mein Gutachten an den Rechtsservice gesendet und nur der könnte die Zuweisung nach Überprüfung zurückpfeifen.

Dies stimmt nicht. Mein Anwalt hat mit dem Rechtsservice, Frau B. in Osnabrück, heute gesprochen und dort wurde ihm mitgeteilt, dass kein Gutachten zur Überprüfung eingetroffen sei und im Übrigen eine Überprüfung überhaupt nur erfolgen könne, wenn übers Gericht etwas angestossen wurde. Den Rechtsweg möchte ich eigentlich erstmal vermeiden, weil die Angelegenheit SO offensichtlich völlig daneben ist, dass man das eigentlich auch intern regeln können sollte.

Meinem Anwalt wurde weiterhin mitgeteilt, dass Herr S./Vivento völlig alleine – und aufgrund des Gutachtens ganz bestimmt – die Entscheidung SELBST treffen kann, die Zuweisung zurückzunehmen. Sieht so aus, als wolle er nicht. Hier scheint es so zu sein, dass man sämtliche Ermessen, die bislang ausgeübt wurden (BR, Einigungsstelle, Amtsarzt) mit Absicht völlig ausser Acht lässt und die Klärung über den Gerichtsweg provoziert.

Wo hier der Sinn sein soll, entzieht sich meiner (normalen) Logik, wenngleich ich natürlich völlig im Bilde darüber bin, warum man so verfährt.
Unter anderem möchte man natürlich meine Rechtsschutz belasten, indem man ein Verfahren anlaufen lässt, mein Rechtsschutz involviert wird. Dann zieht man die Zuweisung zurück (weil ja jetzt der Rechtsservice überprüft und aufgrund des Gutachtens entscheidet, das muss man zurückziehen), dann zahlt natürlich mein Rechtsschutz die Kosten. Und er entscheidet sich dann beim evtl. dritten Verfahren, den Rechtsschutz zu kündigen. So wird man dann auch lahmgelegt.

Natürlich ist hier auch mein BR-Mandat als Ersatzmitglied berührt. Offensichtlich wird hier in völliger Absicht und entgegen sämtlicher bislang getroffener kollektiv-rechtlicher Entscheidungen, mein Abgang aus dem Betrieb provoziert.

Meine SchwBVFrau wird heute persönlich Aug in Auge mit den Entscheidungsträgern aktiv werden. Ich bin gespannt. Morgen Mittag ist High Noon. Wenn die Zuweisung dann nicht gekippt ist, saust mein Anwalt los. Der ist schon richtig geil drauf, der T einen einschenken zu können. Ich bin ja nicht die einzige, mit der man so verfährt.

P.S.: Ich habe den BR vom TT natürlich gebeten, mir den Auszug der Sitzungsniederschrift zukommen zu lassen, der meinen Fall betrifft, wo dem BR TT meine Zuweisung zugeleitet wurde und wie man entschieden hat: Zustimmung, Ablehnung, keine Äußerung. Kommt aber nix. Wahrscheinlich sch**sst sich da auch schon wieder jemand ins Hemd.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

gerade als BR würde ich doch überhaupt nicht auf so ein Spielchen eingehen - warte die Zuweisung als Verwatungsakt ab und klage dagegen...
Du kannst zu 100 % davon ausgehen, dass die Zuweisung ohne Beachtung der Guthaben nicht durchkommen kann - dann ohne Beachtung der
Gutachten kann auch keine Ermessensentscheidung gefällt werden...

Bei solchen eindeutigen Angelegenheiten, würde ich auch nicht die RS-Versicherung beanspruchen - da kann man auch mal ohne RS-Versicherung klagen...

Ich lege z. B. auch noch jeden Monat ein wenig Geld zurück, man bekommt ja noch das volle Gehalt. Von 100 bis 150 Euro im Monat als Rücklage,
kannst du zwei- bis dreimal klagen - je nach Streitwert...Meistens ist der Streitwert ja 2500,00 Euro...
Ich würde mir z. B. die RS-Versicherung aufsparen, wenn es gerade mal in deinem Fall um einen Schadensersatz-Klage geht - wenn z. B. eine Benachteiligung
durch die fehlende Unterrichtung wegen einer Schwerbehinderung nachgewiesen ist und du machst Schadensersatz innerhalb des allg. Gleichbehandlungsgesetz
geltend, kann der Streitwert schnell mal über 10.000,00 sein...

Und bei einer nicht durchgeführten Unterrichtung der SBV geht das Gericht in jedem Falle von einer Benachteiligung - aber dann bitte innerhalb von
zwei Monaten die Klage erwirken - siehe § 15 AGG.
Man muss das sportlich sehen - wenn die Telekom massiv gegen Gesetz verstößt, muss das auch geahndet werden - und mit diesem Schadensersatz ist
auch wieder Geld in der "Kriegskasse" für zukünftige Klagen gegen die Telekom...
Torquemada
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Torquemada »

In einem völlig klaren Fall wie jetzt bei Bundesfreiwild sollte die Rechtsschutzversicherung gar nicht eingeschaltet werden.

Der Zuweisungsbescheid ist da. Widerspruch und dann einstweiliger Rechstschutz durch den Anwalt durchführen lassen. So teuer (Geld muss ja nur vorgestreckt werden) ist das nicht und das Geld kommt wieder zurück.
Rechtlerin
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Torquemada,

genau so sehe ich es auch !

Ich erzähl euch mal eine Geschichte:
Es war einmal ein Beamter, der war beschäftigungslos zu Hause - der mußte niemals zur Arbeit fahren, denn diese sinnlose und Arbeit wollte er sich nicht zumuten. Da er zu Hause war hatte er sehr viel Geld gespart - er sollte nämlich nach langer zufriedener Arbeit für seien Dienstherrn auf einmal zur VCS XY, die 60 Km enfernt war - abwohl in nur 21 km Entfernung ein Standort war, bei dem er hätte arbeiten können.
230 AT x 70 Km x 2 = 32200 km pro Jahr und das mal umgerecht auf Benzin/Diesel = ca. 3850,00 Euro pro Jahr. In diesem Betrag ist noch nicht einmal der Wertverlust und sonstige Kosten wie Versicherung, Inspektion usw.
Wenn dieser Mensch jetzt z. B. die tatsächlichen Kosten dafür nehmen würde, also ca. 30 bis 50 Cent pro Km, kann sich jeder ausrechnen was einer spart, der zu Hause liegt und nicht zur Arbeit fahren muss.

Und dieser Betroffenen bekam noch jeden Monat die Besoldung - und er freute sich Tag für Tag, den er zu Hause saß. Dann ging er hin und nervte die Telekom mit ein paar (un)sinnigen Anfragen ...mal eine Fahrt zu seinem Betreuer, dann eine Vorstellung bei einer Bewerbung und nochmal eine Fahrt zum Betreuer - da kamen noch ein paar Fahrten hinzu - und wenn er mal mit seiner Familie nach München einkaufen will, machte er einfach am gleichen Tag ein Termin im Jobcenter ab und tat so, als ob ich sich für die Telekom interessiere - dann bekam er die Fahrtkosten auch schon wieder erstattet und das Shopping in München machte nochmals so viel Spaß.

Ja und wenn er doch tatsächlich zur VCS muss, dann ging er einfach zum Anwalt und versuchte mit allen Mitteln, dass zu verhindern - notfalls ging er halt ein paar Tage dort arbeiten und dann bin er wieder krank. Und wenn er dann so lange krank war, ging er halt auch mal wieder arbeiten - dann bekam er aber auf einmal Schweißausbrüche und hatte solche Probleme mit der Bandscheibe - das ging dann überhaupt nicht mehr.
So ging das Tag für Tag, Monat für Monat und Jahr für Jahr - und wenn er nicht in die DU gegangen ist, macht er das heute noch........................................ :mrgreen:

Dies ist eine frei erfundene Geschichte - aber es könnte sein, dass hinter den Bergen, bei den sieben Zwergen sich etwas ähnliches abgespielt hat.
Rechtlerin
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

Es war einmal ein König, dem hatte man alle Schäflein abgenommen (die liebe Vivento und das blöde Gericht). Da er sich aber so sehr wieder Schäflein wünschte, kam er auf die Idee, das Schloss namens PBM NL in Berlin zu bauen - das war aber nur ein Luftschloss - keiner konnte dort arbeiten. Und wenn mal einer nachfragte, sagte der König, das ist doch alles nur Einbildung - das ist nicht so wie ihr das seht...
Einige Zeit später waren dann wieder so viele Schäflein (Beschäftigungslose) im Schloss PBM NL Berlin beheimatet, das war sooooooo schön - jetzt mußte der König diesen Schäflein aber immer und ewig was zu Essen und Arbeit geben - das war soooooooo gemein.

Er schaute in den Spiegel und fragte sich, ist das alles Richtig ? Dann kam die Antwort: Natürlich lieber König ist das alles richtig - wenn die Schäflein zu Essen und Arbeit bekommen, kannst du sie auch in den Ar... treten - und wer sich beschwert, kann ja gehen - die Schäfchen sind ja so dumm und merken überhaupt nicht, dass du sie die ganze Zeit nur vera..... !
Die sind so dumm, die Glauben das Luftschloss existiert real - so lebt der König Tagein und Tagaus - wenn mal einer in das Schloss gehen wollte, sagte er nur "das ist ein Luftschloss und gehört eigentlich einem anderen König - nein, da könnt ihr auch nicht rein, weil es ist halt nur ein Luftschloss.

Aber hinter den sieben Bergen bei den 800 Betroffenen und den vielen Betroffenen bei der Vivento, da lachten sich die Schäflein krumm und konnten über die plumpen Versuche des Königs nur müde lächeln - und wenn sie nicht in DDU sind, dann lächeln sie noch heute...
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eure Ratschläge braucht ihr mir nicht zu schreiben.
Ich werde in den nächsten Tagen eine Nachricht bekommen, dass der Sofortvollzug aufgehoben wird und dass das Gutachten nun "geprüft" wird. Was da zu prüfen sein soll, entzieht sich meiner Logik. Das ist so klar und eindeutig....
Egal wie, die Zuweisung an sich wird aber bis auf weiteres aufrecht erhalten, bis eben die Prüfung zu einem Ergebnis gekommen ist.

Damit mir die Frist für den Widerspruch gegen die Zuweisung nicht abläuft - man kennt ja seine Pappenheimer und die Prüfung könnte leicht über diesen Termin hinausgehen - werde ich natürlich fristgerecht Widerspruch gegen die Zuweisung einlegen, damit mir der Rechtsweg offen bleibt, falls die trotzdem auf den Gedanken kommen, die Zuweisung einfach mal spasseshalber-strategisch laufen zu lassen, um zu sehen, was das Verwaltungsgericht dazu sagt.
Für den Widerspruch brauche ich auch keinen Anwalt und kein Gericht, weil sich der zunächst mal nur an die Telekom richtet, da kann ich den Text der letzten Anhörung einfach nehmen und um das Faktum der amtsärztlichen Begutachtung ergänzen und mit dem Zeitablauf (Absendung Zuweisung 1 Tag vor Gutachten) aufpeppen, der natürlich ein eindeutiges Bild auf die Unternehmenskultur bei Vivento werfen dürfte. Falls es zu einem Klageverfahren kommen sollte, werde ich dann auch Worte in den Mund nehmen, die man bislang vermieden hat auszusprechen.

Natürlich habe ich mir auch überlegt, für die Abwendung des Sofortvollzuges einfach mal in die eigene Kasse zu greifen, damit der Rechtsschutz nicht mit einer möglichen Lappalie involviert wird und mir den Rechtsschutzvertrag kündigt. Den halte ich mir mal lieber für die nächste größere Aktion parat.

Ich habe natürlich auch überlegt, ob es nicht zur derzeitigen Strategie von Vivento gehört, dass man die Zuweisungsverfahren so weit bis vors Gericht laufen lässt, dass dort der Sofortvollzug ausgesetzt wird - und der Rechtsschutz des Beamten belastet wird. Dann zieht man die Zuweisung zurück, weil man das Klageverfahren eh verlieren würde. Und bei der nächsten Zuweisung steht der Beamte dann ohne Rechtsschutz da und fügt sich evtl. dem, was man ihm überbügelt - oder geht.

Gestern habe ich noch mit einem Kollegen länger telefoniert. Es scheint genau SO abzugehen, wie ich mir das für dieses Jahr vorgestellt habe:
Man versucht jetzt mit aber auch ALLER Macht, die restlichen "Enterbten", die mit Fahrzeitbeschränkungen aus Gründen schwerer gesundheitlicher Einschränkungen, mit Pflegeauftrag für schwerbehinderte Kinder oder Eltern belastet sind und sich mit allen wirklich GUTEN Gründen gegen blödsinnige -ANGEBLICH aus dringendsten dienstlichen Gründen - ausgestellte, ortsferne Einsätze wehren.
Es SIND nur noch die übrig, die mit den massiven sozialen und gesundheitlichen Gründen bislang nicht "verschickt" werden konnten und die beamtenrechtlich EIGENTlich auch davor geschützt sein sollten (außer natürlich bei Vivento).
Der Wind weht strammer. Auch Kollegen, die aus langjährigen, auch externen, Beurlaubungen zurückkommen, werden genauso behandelt wie die, die schon länger unbeschäftigt in Vivento oder Pbm herum dümpeln.

Meiner Meinung nach wird dieses Jahr versucht, die eigentlichen Fürsorge-Fälle jetzt SO massiv unter Druck zu setzen, dass sie entweder durch die Überprüfung durch einen Amtsarzt durchfallen, entweder mit der Dienstfähigkeit oder der Umzugsfähigkeit und man sie entweder doch schicken kann oder ein DDU-Verfahren anleiert.
Denn... auch wenn alle Fakten für den Beamten und einen ortsnahen Einsatz sprechen, kann der Dienstherr ja immer noch ne andere Meinung haben und ein DDU-Verfahren aufsetzen.
Und dann wird man spätestens nächstes Jahr überlegen, was nach dieser Superduper-Druckverteilung noch an "Altlasten" übrig bleibt, die Vivento mit keiner Maßnahme in die Wüste schicken konnte.
Dann bin ich auf das nächste Kapitel gespannt.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

auch wenn tatsächlich der Fall der Fälle eintreten sollte, dann muss man halt in den "sauren Apfel" beißen und in die DU gehen - das wäre aber dann das allerletzte Mittel.

Und nach einem Jahr beantragt man dann eine Reaktivierung - aber mit einem Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht. Ich kann nur jedem raten, dies mit RA und auch bei Ablehnung mit einer Klage durchzuführen.

Erstens macht alles andere keinen Sinn und zweitens läuft mit der Klage der Zeitpunkt für die Zinsberechnung. Das kann schon mal übers Jahr ein paar Hundert Euro ausmachen.

Ich frage mich bis heute allerdings, aus welchem Grunde sich die Betroffenen sich nicht mal zu einer Art Betriebsversammlung treffen - warum wird das nicht z. B. von proT-in organisiert - ich habe z. B. meine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft gekündet und wechel zu proT-in.
Wenn die betroffenen merken, dass sich eine Organisation um einen kümmert, dann würde man/frau auch mehr als 8,00 Euro pro Monat investieren - das ist meine Meinung und ich denke, dass auch sehr sehr viele andere so denken !

Aber viele warten auch einfach ab und machen nichts - und wenn man nichts macht, hat man schon verloren - auch wenn am Ende vielleicht die Telekom gewinnsen sollte, weiß ich für mich, dass ich wenigstens gekämpft habe und alles gegeben habe.
Ich kann in den Spiegel schauen und sagen, dass ich alles versucht habe - aber ohne zu kämpfen brauche ich nicht mal in den Spiegel zu schauen !
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich bin doch bei allem dabei.

Falls die eine DDU anleiern... ich bin grad dienstfähig attestiert vom Amtsarzt.
Natürlich würde ich klagen.
Ich hab so einen Rochus auf diesen Scheissladen...

Ich sag ja nur, das ist die Strategie der Vivento und man muss seine eigene dagegen setzen. Und hoffen, dass der Rechtsschutzvertrag das auch aushält.
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