Praxisgebühr
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Praxisgebühr
Ist die Praxisgebühr für Behilfeempfänger eigentlich nicht weggefallen, fällt sie noch weg oder bleibt es bei 10 Euro pro Arzt bzw. 10 Euro bei Zahnarztbesuch pro Quartal?
Re: Praxisgebühr
Soeben entdeckt:
Der Wegfall der Praxisgebühr wird auch den Beamten zugutekommen. Noch in dieser Woche solle die wirkungsgleiche Umsetzung des Beschlusses für die Staatsdiener auf den Weg gebracht werden, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am 8. November 2012 auf dbb-Anfrage. Dazu sei eine Anpassung des Beihilferechts notwendig. Die Abzüge der Beamten sollten genau wie die Praxisgebühr zum Jahreswechsel wegfallen.
Der dbb begrüßte die Ankündigung. „Damit wird unsere Forderung erfüllt, die Regelung zeit- und wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen“, sagte dbb Chef Peter Heesen. Dies hatte Heesen am 7. November 2012 in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert.
Nun denn bis jetzt scheint noch nichts in dieser Richtung bewegt worden zu sein. Oder doch??
Der Wegfall der Praxisgebühr wird auch den Beamten zugutekommen. Noch in dieser Woche solle die wirkungsgleiche Umsetzung des Beschlusses für die Staatsdiener auf den Weg gebracht werden, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am 8. November 2012 auf dbb-Anfrage. Dazu sei eine Anpassung des Beihilferechts notwendig. Die Abzüge der Beamten sollten genau wie die Praxisgebühr zum Jahreswechsel wegfallen.
Der dbb begrüßte die Ankündigung. „Damit wird unsere Forderung erfüllt, die Regelung zeit- und wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen“, sagte dbb Chef Peter Heesen. Dies hatte Heesen am 7. November 2012 in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert.
Nun denn bis jetzt scheint noch nichts in dieser Richtung bewegt worden zu sein. Oder doch??
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Re: Praxisgebühr
Die offizielle Publikationsplattform des Gesetzgebers ist das BGBl. Im Exemplar vom 19. Dezember (ist also schon ein paar Tage her) sollte Ihnen die "Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung" auffallen. Damit gibt es für Behandlungen ab 1.01.2013 keine Praxisgebühr mehr.
Re: Praxisgebühr
Berliner Landesbeamte zahlen nach wie vor die Praxisgebühr, und zwar 12,- Euro pro Quartal.
Re: Praxisgebühr
Danke für den Hinweis, die habe ich auch schon durchgeblättert bin aber ebenso wie offensichtlich auch meine Beihilfestelle nicht gleich fündig geworden.Gerda Schwäbel hat geschrieben:Die offizielle Publikationsplattform des Gesetzgebers ist das BGBl. Im Exemplar vom 19. Dezember (ist also schon ein paar Tage her) sollte Ihnen die "Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung" auffallen. Damit gibt es für Behandlungen ab 1.01.2013 keine Praxisgebühr mehr.
Letztere werde ich noch einmal dahingehend befragen.
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Re: Praxisgebühr
Sie haben schon einen Beihilfebescheid vorliegen, in dem Aufwendungen abgerechnet wurden, die durch eine Arztbehandlung nach dem 31.12.2012 entstanden sind? Ich dachte, unter vier Wochen Bearbeitungszeit ginge derzeit gar nichts!kurt47 hat geschrieben:... ebenso wie offensichtlich auch meine Beihilfestelle nicht gleich fündig geworden
Re: Praxisgebühr
Ja, ich war auch erstaunt über die Bearbeitungszeit von 14 Tagen.Gerda Schwäbel hat geschrieben:Sie haben schon einen Beihilfebescheid vorliegen, in dem Aufwendungen abgerechnet wurden, die durch eine Arztbehandlung nach dem 31.12.2012 entstanden sind? Ich dachte, unter vier Wochen Bearbeitungszeit ginge derzeit gar nichts!kurt47 hat geschrieben:... ebenso wie offensichtlich auch meine Beihilfestelle nicht gleich fündig geworden
Unter Beleghinweis finde ich immer noch den Standardsatz: "Die Beihilfe mindert sich gem. § 49 (4) um den Betrag von 10 Euro je Kalendervierteljahr ....."
Re: Praxisgebühr
Arme Bundesbeamte. Jetzt habt Ihr nicht mal mehr die Praxisgebühr. Und eine Kostendämpfungspauschale gab es für Euch ja noch nie.
Egal, man kann nicht alles haben...
Egal, man kann nicht alles haben...
Re: Praxisgebühr
Nachdem §49 (4) BBhV ausweislich des BGBL "aufgehoben" wurde, ist hier eine Korrektur erforderlich.
Kann passieren - kein Problem.
Kann passieren - kein Problem.
Re: Praxisgebühr
Doch, die Kostendämpfungspauschale §49 (1) BBhV wird immer noch angewandt. Die Praxisgebühr wurde ab 2013 ja generell abgeschafft.Klaus hat geschrieben:Arme Bundesbeamte. Jetzt habt Ihr nicht mal mehr die Praxisgebühr. Und eine Kostendämpfungspauschale gab es für Euch ja noch nie.
Egal, man kann nicht alles haben...
Ich hoffe, die §-en stimmen, ich bin im technisch operationellen Dienst und in diesen Verwaltungsdingen nicht sehr bewandert.
Re: Praxisgebühr
Sag ich doch. Bundesbeamte kennen das Wort "Kostendämpfungspauschale" überhaupt nicht. Eigenbehalte haben wir in Berlin auch noch. Aber das ist doch was ganz anderes... 

Re: Praxisgebühr
Wie wirkt sich die Kostendämpfungspauschale aus? ich kenn tatsächlich nur den sog. Eigenbehalt.Klaus hat geschrieben:Sag ich doch. Bundesbeamte kennen das Wort "Kostendämpfungspauschale" überhaupt nicht. Eigenbehalte haben wir in Berlin auch noch. Aber das ist doch was ganz anderes...
Re: Praxisgebühr
Also, bei mir beträgt die KDP 100,- Euro pro Kalenderjahr (noch). Das heißt, wenn ich einen Beihilfeanspruch in Höhe von 150,- Euro habe, bekomme ich tatsächlich nur 50,- Euro.
Dieser zusätzliche Eigenbeitrag wird einmal im Kalenderjahr fällig. Auch eine Berliner Idee. Andere Bundesländer haben das dankend aufgenommen. Aber dort gibt es dann keine Praxisgebühr. Wir hier haben von allem alles....
Dieser zusätzliche Eigenbeitrag wird einmal im Kalenderjahr fällig. Auch eine Berliner Idee. Andere Bundesländer haben das dankend aufgenommen. Aber dort gibt es dann keine Praxisgebühr. Wir hier haben von allem alles....

Re: Praxisgebühr
Na also haben sie es doch geschafft:Klaus hat geschrieben:Arme Bundesbeamte. Jetzt habt Ihr nicht mal mehr die Praxisgebühr. Und eine Kostendämpfungspauschale gab es für Euch ja noch nie.
Egal, man kann nicht alles haben...
Divide et impera - jetzt machen schon die Landesbeamten gegen die Bundesbeamten Stimmung.
Ich sags mal mit F. J. Enzensberger:
"hier schießt der leitende herr den leitenden herrn mit dem gesangbuch ab,
hier führen die leichtbeschädigten mit den schwerbeschädigten krieg,
..................
hier, wo eine hand die andere kauft,
hand aufs herz, hier sind wir zuhaus."
Re: Praxisgebühr
Jetzt ist die Neuregelung offensichtlich bei der Beihilfestelle angekommen - war also ein einmaliger Fehler 
