Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Rechtlerin hat geschrieben: Wenn einer eine Klage einreicht, kann ich nur empfehlen, bei einer Rücknahme des Widerspruchsbescheid oder Anerkennung der "Schuld" eine Fortsetzungsfeststellungsklage zu führen - mit dieser Klage wird ein Urteil ausgesprochen, auch wenn die Telekom alles anerkennt.
Das macht man aus dem Grund, damit ggf. für spätere Schadensersatzansprüche o. ä. eine Grundlage vorhanden ist. Ich lasse mich auf jeden Fall auf diese Spielchen der Telekom nicht ein - wenn einer einer mit Rechtschutzversicherung klagt, dann muss das so durchgezogen werden - Voraussetzung der Anwalt bestätigt eine Erfolgsaussicht.
Eigentlich richtig-------nur leider praxisfremd.

Mein (sehr guter) Anwalt (Telekomprofi) sah keinerlei Chance auf eine vernünftige und aussichtsreiche Fortsetzungsfeststellungsklage, als die Telekom im Hauptverfahren einknickte. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts ist bei Klagen gegen Zuweisungen das Ziel der Klage erreicht, wenn die Telekom den angegriffenen Verwaltungsakt zurücknimmt.

Etwas anderes wäre allerdings der Fall, wenn man auf eine amtsangemessene Beschäftigung klagt und die Telekom das schriftlich verspricht, um ein Urteil abzuwenden.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemada,
so ist das - eine Fortsetzungsfeststellungsklage muss natürlich begründet sein - mein Anwalt hat aber auch gesagt, wenn man die Klage damit begründet, dass die Telekom sich zum wiederholten Male nicht an Gesetze hält und nur den Widerspruchsbescheid zurückzieht, um einem Urteil aus dem Weg zu gehen, dann kann die weitere Klage erfolgt haben.

Wenn z. B. die zweite Zuweisung gleich oder ähnlich ist wie die erste, und beim ersten Mal hat die Telekom nach Klage alles anerkannt, kann man davon ausgehen, dass ein Grund vorliegt.
Ein anderer Grund kann sein, dass mit einem Urteil die Grundlage für eine Schadensersatzklage erwirkt werden soll - z. B. wegen einer Benachteiligung eines Schwerbehinderten.
Bei einer Benachteiligung eines Schwerbehinderten kann nach dem AGG ein Schadensersatz gefordert werden - wenn die Telekom natürlich vorher alle Ansprüche anerkennt, insbesonder der Schadensersatzansprüche, ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht sinnvoll - aber wenn sie diese nicht anerkennt und nur die Zuweisung oder einen Widerspruchsbescheid zurücknimmt, dann ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage sehr sinnvoll - ein Prozessrisiko ist vorhanden...
Aber wenn ich einmal mit der RS-Versicherung geklagt habe, ist diese weitere Klage mit der ersten Klage einbegriffen - also ein wirkliches Risiko gibt es nicht...

Man muss wissen, dass die Telekom natürlich Gerichtsurteile bei eindeutigen Entscheidungen vermeiden will - dieser Hinhaltetaktik muss Einhalt geboten werden...

@ Torquemada:
Kannst Du mir mal die Kontaktdaten deines Anwaltes per PN mitteilen - vielen Dank.
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

So wie es aussieht, muss sich der Dienstherr um GAR NICHTS scheren, was IRGENDJEMAND in dem ganzen Prozess Zuweisung/BR/Einigungsstelle/BAD- oder amtsärztliches Gutachten so von sich gibt. Egal, ob der BR ablehnt, der Einigungsstellenrichter eine Zuweisung ablehnt, der BR nochmal (1x an den direkten Arbeitgeber, beim 2. Mal an den P-Vorstand der DTAG) seine Bedenken äußert, wenn die DDU angeleiert wird, egal ob BAD oder Amsarzt die Dienstfähigkeit bescheinigen, EGAL WER gegen z.B. gegen eine Zuweisung sein Veto einlegt, dass im BVG oder im Beamtenrecht steht, der Dienstherr kann sich darüber hinwegsetzen und sein Ding durchziehen und den Beamten in die Zuweidung oder die DDU schicken. Er kann also völlig selbstherrlich alles an Argumenten mit Füssen treten und seinen Willen durchziehen.
Dann bleibt eben nur die Individualklage, die die Sache vor einem Verwaltungsgericht klärt.

Morgen hab ich Termin beim AArzt. Ich gehe davon aus, dass wenn sein Urteil die Zuweisung nach Bonn verhindert, Vivento sofort in ein DDU-Verfahren einsteigt.
Allerdings habe ich ca. 10 Belege von Ausschreibungen, Bewerbungen vor Ort und Schriftverkehre mit Vivento aus den letzten Jahren, die zeigen, dass die Telekom mich mehrmals hier vor Ort auf einen Posten hätte setzen können, wenn sie nur gewollt hätte und es selbst auf dringlichste Aufforderungen zur Unterstützung dabei, in mehreren konkreten Fällen unterlassen hat, im Konzern dafür zu sorgen (Budgetbereitstellung anleiern, da ja kein Budget für die Personalkosten von Rückbesetzungen mit Vivento-Beamten in den Konzerneinheiten vorhanden ist), dass eine Bewerbung überhaupt zum Erfolg hätte führen können.
Da bin ich echt mal gespannt, was ein Verwaltungsrichter dazu sagen wird.

Übrigens: Bei der T als Aktiengesellschaft hat man sich bei Gründung der AG auf den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes mit dem Tarifpartner (ver.di) geeinigt. Eiiiigentlich gut für die Beamten, weil das BVG etwas mehr hergibt als das Personaldingensrecht. Es gilt hier also das BVG.
Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Merkwürde ist nur, dass sich die Telekom z. B. bei Beschwerden über die Einigungsstelle darauf beruft, dass das BetrVG für Beamte anscheinend nicht gelten soll...
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Schöne Worte - vor allen Dingen von Frau von der Leyen - aber klar, die hat sieben Kinder groß gezogen und weiß was Stress ist.

Blöd nur, dass sie bestimmt auch sieben Kindermädchen hat und nicht viel davon mitbekommt...
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Natürlich wird hier z. B. beim aufnehmenden Unternehmen nach dem BetrVG entschieden - ich kann mir auch gut vorstellen, wie die Rechtsabteilung
vorgeht:
1. Aus dem Buch "100.000 Ausreden bei Widersprüchen" wird für den den Bereich Zuweisung der Hinweis auf PostPersRG gefunden - somit ist das
BetrVG nicht anwendbar...

Was mache ich denn, wenn jetzt einer sagt, warum ist das BetrVG denn auf einmal zuständig, wenn es um BR-Wahlen bei der PBM NL Berlin und deren
Legitimation geht...die Wahl haben wir doch auch abgelehnt, weil die Org.-Einheit PBM NL kein Betrieb im Sinne des BetrVG ist...
Dann suchen wir im Buch "100.000 Gründe um die Beamten zu belügen" den Bereich für die Zuständigkeit des VG aus, die besagt, niemals die richtige
Zuständigkeit eines Verwaltungsgericht nennen (es gibt nur zwei Zuständigkeiten: entweder der Ort des Einsatzes z. B. VCS Gelsenkirchen oder eben
bei den Beschäftigslosen der Ort in dessen Wohnsicht das VG fällt)...

Jetzt überlegt der Beamten, warum muss ich denn in Berlin klagen, ich wohne doch in München, Gelsenkirchen oder sonst wo...mein Anwalt aus München
kann ja schlecht weg 3 Euro fünfzig nach Berlin fahren, und somit haben wir wieder einmal eine Hemmschwelle aufgebaut...

Es ist ein Unding, dass z. B. bei Beschätigungslosen oder Beschäftigten im Widerspruchsbescheid sehr sehr selten das richtige VG angegeben ist. Gibt es
da keine rechtliche Grundlage oder aber die Fürsorgepflicht des Dienstherren, die sowas unterbindet - kann es sein, dass gerade bei Schwerbehinderten
hier auch zudem eine Benachteiligung vorliegt...???
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wie man vielleicht als Vivento-"Insasse" weiss, sind die Beamten im Betriebsrat Vivento vertreten und zum Glück auch in Mehrheit durch Prot-in-Beamte besetzt.
SO schlau waren die Beamten bei der letzten BR-Wahl dann doch, sich die Vertreter zu wählen, die völlig den Weg des Beamtenrechtes beschreiten.

Die Prot-in-BRs sind auch ALLE selbst nicht mit Dienstposten in Vivento bestückt, also "ganz normale" TMAs, die völlig unabhängig von etwaigen Personalabbau-Zielen und Zielerreichungsprämien ihre Position FÜR die Beamten und GEGEN die mittlerweile wirklich menschenschädigenden Strategien der Vivento durchziehen.

Man muss natürlich dann immer drauf achten, dass die Beamtenmehrheit bei den Abstimmungen auch bei Prot-in bleibt, was bedeutet, dass man frühzeitig wissen muss, ob man bei einer BR-Sitzung nicht anwesend sein kann, damit rechtzeitig ein entsprechender Ersatz geladen werden kann. In einem bundesweiten Betrieb sitzen die BRs ja nicht am Ort der BR-Sitzung und können mal grad "über den Flur springen", wenn jemand plötzlich ausfällt, sondern müssen ggfs. z.B. auch aus München anreisen oder aus Berlin.

Die Rechtsabteilung pickt sich natürlich im Zweifelsfalle die Rosinen aus den diversen Rechten raus, was auch wieder zu verwirrenden und sich kreuzenden Argumentationen führt.
Wer das nicht alles seit Jahren miterlebt, der kann das nicht wirklich nachvollziehen. Und deshalb braucht man Anwälte, die sich mit dem rechtlichen Labyrinth auskennen.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

du hast mal wieder eine Punktlandung gemacht - nur mit der Beteiligung der Beamten im BR und dann auch noch von einer Vertretung, die sich für die Belange und Rechte der Beamten einsetzt, kann man der Telekom die Stirn bieten.

Aktuell bin ich bei der DPV KOM, aber mit denen ist auch nicht viel los - ein wenig besser wie der Arbeitgeber BR verdi, aber eben nicht entscheident.
Ich werde auf jeden Fall die Mitgliedschaft zu Juni kündigen und dann proT-in beitreten - und hoffe, dass ich mich da ein wenig einbringen kann.

Gibt es eigentlich keinen, der die Mißstände bei der PBM NL Berlin für die Beschäftigungslosen klären kann?
Kein aktives und passives Wahlrecht - keine Teilnahme an BRV - eine Vertretung von Mitarbeitern des SBR, die eben noch meine rechtswidrige Zuweisung auf den Weg gebracht haben
Verweigerung der Gründung eines Betriebsrates

Bisher hat sich da noch keiner rangetraut !
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Ilo,

frag dich mal, ob das mit verdi funktioniert - ich kann dir die Antwort sagen: NEIN

Bei verdi ist der Begriff "Besitzstandswahrung" schon lange mehr wert alt die Vertretung der rechtlichen Interessen der Belegschaft.
So etwas nennt man sein Gewissen verkaufen - ich denke mal, dass es bei proT-in mit Sicherheit besser läuft.
Es muss nicht alles besser sein, jedoch bei der Mitbestimmung bei Zuweisungen ist es auf jeden Fall besser als mit verdi und sonstigen
Vereinen...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und bei einer BR-Wahl MIT all den Unbeschäftigten in der PBM, wäre für ver.di das Risiko einfach viel zu groß, dass Prot-in den BR mehrheitlich "übernehmen" würde.
Meiner Meinung nach ist man deshalb in mehr oder weniger stillschweigendem Übereinkommen gar nicht daran interessiert, in irgendeiner Art und Weise gegen die BR-Situation bei der PBM rechtliche Schritte einzuleiten. Die Instanzen des Gesamt- und Konzernbetriebsrates, in dem ja nur ver.di agiert, könnte man tätig werden.
Aber... wollen müsste man schon.

Alles Politik. Die Interessen der betroffenen Kollegen sind da wohl ein untergeordnetes Problem.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Und bei einer BR-Wahl MIT all den Unbeschäftigten in der PBM, wäre für ver.di das Risiko einfach viel zu groß, dass Prot-in den BR mehrheitlich "übernehmen" würde.
Meiner Meinung nach ist man deshalb in mehr oder weniger stillschweigendem Übereinkommen gar nicht daran interessiert, in irgendeiner Art und Weise gegen die BR-Situation bei der PBM rechtliche Schritte einzuleiten. Die Instanzen des Gesamt- und Konzernbetriebsrates, in dem ja nur ver.di agiert, könnte man tätig werden.
Aber... wollen müsste man schon.

Alles Politik. Die Interessen der betroffenen Kollegen sind da wohl ein untergeordnetes Problem.

Wenn eine Gewerkschaft bzw. Vertretung in der Schaltzentrale der PBM NL seinen Fuß herein bekommt, oder wenn sogar der Supergau Wahrheit würde, dass die Beschäftigungslosen beim SBR mitwählen könnten, dann wäre das Ganze nicht nur ein Schuss sondern eine GAU für die Telekom.

Lt. Zuordnungsvertrag der zwischen verdi und Telekom abgeschlossen wurde, ist die PBM NL Berlin ein Teil der Aussenstelle SBR Berlin - man könnte auch interpretieren, dass die PBM NL zum SBR Berlin und somit zum gesamten SBR gehört.
Wenn nun ein Gericht das auch so interpretieren würde und die Beschäftigungslosen ein Wahlrecht hätten, dann wäre das ein GAU - und wenn "nur" dabei herauskommt, dass die Beschäftigungslosen einen eigenen BR bei der PBM NL wählen könnten, wäre das auch ein Erfolg.

Wenn die beschäftigungslosen Beamten eine Vertretung hätten, könnte man auch mal auf Augenhöhe mit der Telekom verhandeln...

Das geht aber nicht mit verdi - weil die sind in dieser Hinsicht ganz klar auf der AG-Seite. Lt. BetrVG ist anscheinend die PBM NL kein Betrieb, aber lt. BPersVG lese ich das anders.
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Wieviele beschäftigungslose Beamte gibt es denn bei der PBM Berlin ?
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

genaue Zahlen sind nicht bekannt - es dürften aber zwischen 800 und 900 Personen sein...

Warum fragst du denn, Torquemada?
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

bei der letzten Gerichtsverhandlung wegen der Gründung eines Betriebsrates waren folgende Personen in der PBM NL beschäftigungslos:

1089 Beamte 53 AN Stand Mai 2010

Aktuell sind es vermutlich ein paar weniger, aber ich denke dass die Anzahl von Rechtlerin mit ca. 800 schon realistisch ist...
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