Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo reneober,

mit dem SBR BR gehen wir mit wehenden Fahnen unter. Dort wurde ein BR installiert, der zu 100 % auf AG-Seite ist - klar, die arbeiten ja auch im Personalbereich des SBR und warum sollen die was für die letzten Beschäftigungslosen der PBM NL machen.

Hier gibt es aber zwei Möglichkeiten:
1. Der BR hat eine Überwachungspflicht nach § 80 BetrVG - wenn er diese vorsätzlich verletzt, könnte er dafür haften - das ist aber schwer nachzuweisen.
Bei Behinderten hat zusätzlich nach dem SGB IX der BR eine Überwachungspflicht. Die hat auch die SBV, aber das schmälert nicht die Pflicht zur Überwachung des BR

2. Wahl eines BR bei der PBM NL
Nach dem BPersVG sollte eine Wahl möglich sein, wenn ich es richtig gelesen habe. Wenn das durchgesetzt werden sollte, dann könnte ersten eine eigene Vertretung gewählt werden und zweitens können im Nachgang alle Vorgänge eines bestimmten Zeitraumes auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Der Akt kann zwar nicht mehr rückgängig gemacht werden, jedoch haftet der BR für Rechtsverletzungen - im Einzelfall auch privatrechtlich.

Bisher hat die Telekom alle Versuche eine Betriebsrates erfolgreich verhindert - unter Mithilfe von verdi

Wenn jemand z. B. auf Grund fehlender Prüfung in DU musste, ich es wird festgestellt dass der BR oder AG dies vorsätzlich durchgeführt und nicht verhindert hat, können Schadendsersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wer Interesse an einem Treffen in NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Baden-Würtemberg hat, kann sich gerne über PN bei mir melden - lassen wir es angehen !
reneober
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von reneober »

Hallo Bundesfreiwild,
es ist mir bekannt, das Prot-in die Wahl des BR SBR versucht hat anzugehen.
Wie das VG dazu entschieden hat ist schwer/nicht nachzuvollziehen!

Aber allein darum geht es nicht, sondern um die Aufgaben/Pflichten eines BR was eindeutig im BetrVG geregelt ist.
Gegen diese Aufgaben/Pflichten wird permanent verstoßen und es interessiert niemanden!
Völlig unverständlich. Wenn gegen so etwas nicht rechtlich vorgegangen werden kann verstehe ich die Welt nicht mehr!
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo reneober, hallo Bundesfreiwild,

bei welchem VG wurde das denn behandelt und hat einer ein Aktenzeichen...?

Ich kenne nur ein Urteil vor dem Arbeitsgericht in Bonn von April 2010...

Die Arbeit und die Unterstützung des SBR BR ist eine Unverschämtheit - ich sage sogar skandalös...keine Gespräche, späte Informationen, Absprachen mit dem AG...

Lt. mehreren Kollegen kommt es auch vor, dass man sich beim AG beschwert (also ohne BR-Beteiligung), und der BR antwortet einem. Da steht dann drin, dass die Antwort vom AG in der Bearbeitung ist und in Kürze erfolgen wird - was der BR nicht alles weiß :wink:
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also... wenn ihr dem BR irgendetwas nachweisen und dann auch noch beklagen wollt, dann müsst ihr gerichtsfeste Nachweise in der Hand haben, dass der BR seine Aufgaben nach BVG nicht erfüllt. Die müsst ihr dann konstruieren.
Lest im Internet mal im Betriebsverfassungsrecht über die Pflichten des BRates nach. Und ob ihr darauf eine Strategie und eine Klage aufbauen könntet, wenn ihr einen offensichtlichen und nachweisbaren Verstoss provozieren könntet.

Das wird schwierig werden.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

einfache Beispiel aus der Praxis - ich habe hier noch einen solchen Fall vorliegen:
1. Fall:
Der AN ist behindert soll zugewiesen werden - der AG muss abgebenden und aufnehmenden unverzüglich unterrichten...beim abgebenden BR ist die Unterrichtung zu spät erfolgt.
Die Zuweisung ist bereist 4 Wochen vor der Info der SBV an den Mitarbeiter versendet worden (PZU) und bei dem aufnehmenden Unternehmen ist die SBV überhaupt nicht informiert worden...
Hier besteht nach § 93 SGB IX und § 80 BetrVG eine Überwachungspflicht des BR

2. Fall:
Der behinderte Beamte wird zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung aufgefordert - hier muss auch die SBV unterrichtet und angehört werden - wurde aber nicht gemacht.
Nach § 93 SGB IX muss der AG die SBV informieren (bei einer DUU ist das Beschäftigungsverhältnis gefährdet) - also ist eine Nichtunterrichtung eine Rechtsverletzung - der BR und natürlich auch die SBV müssen dies überwachen. Die Überwachungspflicht des SBV entbindet aber NICHT den BR von seiner Pflicht...

3. Fall:
Verletzung Datenschutz
Der BR hat nachweislich Daten oder sonstige Informationen an Dritte weiter gegeben - da haben wir sogar Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch...



Das zu beweisen wäre sehr einfach...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Dann sammelt mal paar Fälle und strickt was mit einem Anwalt zusammen.
Wenn es nur ein Einzelfall wäre, würde der BR/SBV mit einem "Arbeitsfehler" daher kommen, der halt mal passieren kann.
Man müsste schon die flächendeckende Ignoranz abbilden können.
Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Wenn man den ganzen Ausführungen glauben schenken darf (davon gehe ich mal aus), dann liegen hier eindeutige Rechtsverstöße des Arbeitgebers vor - Unterrichtungs- und Anhörungspflichten werden bei Behinderten permanent verletzt.

Der BR sagt auch frei heraus, dass er keine Überwachungspflicht hat - wohlwissend, dass es genau das Gegenteil ist.

Auch wird einem vom AG und BR nicht die Termin der Einigungsstellen-Sitzung, keine Personen die teilnehmen und sogar der Vorsitzende der Einigungsstelle genannt - anscheinend hat der vorsitzende Richter kein Interesse an einer Beteiligung der Betroffenen und Nennung seines Namens.

@ Bundesfreiwild
- Kann der Einigungsstellen-Richter denn auf seine Anonymität beharren?
- Muss der AG oder BR nicht den Vorsitzenden benennen und dies den Beschäftigten mitteilen?
- Hat man kein Auskunftsrecht über die Gründe einer Entscheidung?
- wie kann ich mich als Betroffener wehren, wenn der BR jegliche Anfragen auf Gespräche verweigert?

Kennt denn keiner hier den Einigungsstellen-Vorsitzenden der Einigungsstelle des Betriebes SBR?

Es ist schon offensichtlich, dass hier Prüfungspflichten verletzt werden - aber im BetrVG gibt es nicht viele Möglichkeiten. Eine Abwahl mit Beantragung von 25 % kommt ja nicht in Frage, da die Wahlberechtigten ja nicht betroffen sind und diesen das auch egal ist...es geht ja um die anderen, die wir alle loswerden wollen...auch bei eindeutiger Rechtsverletzung bei einem Beschäftigungslosen, würde sich nie eine Mehrheit beim SBR finden - die sitzen ja alle im gleichen Boot...
Schwapau
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Schwapau »

Hallo zusammen,

der BR des SBR, der für die Beschäftigungslosen der PBM NL zuständig ist, hat kein Interesse und auch keine Lust sich mit den Problemen dieser Betroffenen auseinander zu setzen.
Vor allen Dingen entscheidet der/die Mitarbeiter/in im Büro nebenan, dass gerade mal wieder eine sinnlose Zuweisung geschrieben wurde und dieser BR weiß auch genau, dass dies unter normalen Umständen nicht durchzusetzen ist.

Dieser BR hat natürlich auch einen Wissensvorsprung und die Tatsache, dass dieser BR ja beim Personalmanagement ansässig ist, ist meiner Meinung schon bedenklich - dann werden Entscheidungen durchgewunken und wenn Fälle in die Einigungsstelle kommen, dann tut man mal so, als suche man eine Entscheidung.
Und auf einmal kommt da ein Vorsitzender der Einigungsstelle (der nicht genannt werden will, der keiner kennt und der vom AG und BR ausgesucht wurde - BR ist ja AG) daher gelaufen und entscheidet zugunsten der Telekom - wohl wissend, dass das unter einer rechtlichen Prüfung niemals stand hält.

Das ist das Ungerechte - mit diesem BR können wir nichts anfangen - diesem BR muss das Handwerk gelegt werden und es muss endlich mal einer gerichtlich dagegen vorgehen.
Aktuell sollen (ich bin auch nur informiert worden) Klagen gegen die beiden Betriebsräte (Frau S. und Herr N.) vorbereitet werden - wenn diese Klagen auch nur annähernd Erfolg hätten, dann platzt eine "Bombe" bei der Telekom - und dann kann man sich auf diese Urteile stützen - wenn hier sogar vorsätzliches und (grob) fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird, dann haben nicht nur die verantwortlichen Personen des BR ein Problem, sondern auch die Verantwortlichen der Deutsche Telekom...insbesondere beim SBR, der die Dienstherren-Funktion übertragen bekommen hat.

Ich werde euch mal auf dem laufenden halten - hoffe dass ich bald wieder eine Info bekommen...eine mögliche Klage wird wegen der Zuständigkeit Bonn oder das VG Köln sein...wenn Termin bekannt werden, kann ich die hier gerne mitteilen...
reneober
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von reneober »

Also wenn für die Klage gegen die beiden BR noch "Material" benötigt wird, um diese in die Enge zu treiben, bitte melden.
Alle PBM Beamten werden von diesen BR nicht vertreten sondern > sorry: "verarscht".
Diese BR Mitglieder müssen rechtlich so angegangen werden, dass Sie schlaflose Nächte bekommen.
Ein schlechtes Gewissen scheinen diese beiden nicht zu haben.
Vermutlich wird das durch monetäre Zuwendungen erkauft/honoriert (Zielerreichung wie bei Vivento ;-)))
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es kann nur so gehen, dass wir rechtliche Verletzungen sammeln und vortragen - es reicht aus, wenn einer klagt und andere als Zeugen genannt werden.

Meine Vorgänge werden kurzfristig vom RA geprüft - sollte es zu einer Klage kommen (wovon ich ausgehe), dann werde ich dies bis zum Ende durchziehen - und diesmal kann die Telekom von mir aus alles anerkennen und Besserung geloben, in diesem Fall wird dann ein Urteil ergehen...

Sollte jemand hier nachweisliche Rechtsverletzungen vorweisen können (z. B. fehlende Überwachung der Einhaltung von Gesetzen durch AG - insbesondere bei schwerbehinderten Personen usw.), kann dies über PN mitgeteilt werden...ich freue mich schon drauf...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mit der Einigungsstelle.. Richter...
Es gibt ein Einigungsstellenprotokoll. Bei Vivento wird dem Betroffenen Beamten auch der Teil des Protokolls zur Kenntnis gegeben, der ihn betrifft.
Darin steht normalerweise dann auch, wer in der EST anwesend war und wer der Richter war.

Ein Anwalt sollte dieses Protokoll anfordern können, wenn der PBM-BR/EST es anders nicht herausgibt. Vor allem, wenn daraus eine Zuweisung resultierte.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also es ist definitiv so, dass der Betriebsrat und der Arbeitgeber weder die Beteiligten der Einigungsstellen nennen, noch ein Protokoll
oder ähnliches herausgeben - es wird ja noch nicht einmal der Einigungsstellen-Vorsitzende auf Anfrage genannt...

Ich habe persönlich ein Telefongepräch als Zeuge mitgehört, bei der diese Informationen angefragt wurden. Im Vorfeld wurden AG und BR auch angeschrieben, um diese Informationen zu erhalten - die Antworten des AG und BR habe ich auch eingesehen...

@ Bundesfreiwild:
Die Situation bei der PBM NL mit dem SBR und dem BR des SBR kann man sich nicht vorstellen. Dort werden AN-Rechte mit Füßen getreten und der BR versucht die betroffenen Personen eindeutig zu benachteiligen - das schreit zum Himmel...
Das Ziel von AG und BR ist es ja, diese Personen erst einmal zur VCS abzuschieben, und dann ist es schwer dort wieder herauszukommen...dann wird man krank und dann beginnt sich der Automatismus wieder zu bewegen...DU-Untersuchung, Amts- oder BAD-Arzt...

Das Problem bei diesem BR ist, das es eigentlich kein rechtliche Handhabe gibt, z. B. ein Protokoll einzusehen...klar, innerhalb eines Klageverfahrens kann man die kompletten Unterlagen anfordern, das wird der Kollege auch machen - hier wird auf jeden Fall die zuständigen Unterlagen der Zuweisung, inkl. Einigungsstellen-Protokolle angefordert - und dann wird er ja weiter sehen...

Nochmals: Es gibt bei der PBM NL zwei Betriebsräte, die das ausführende Organ der Deutschen Telekom sind - hier muss mal das Übel am Schopfe packen...solang der BR für die Beschäftigungslosen vom SBR gestellt wird und somit von uns nicht legitimiert wurde, so lange treiben die ihr perfides Spiel weiter und sorgen so für oftmals menschliche Tragödien...hier werden Mitarbeiter bewusst in die Krankheit getrieben - aber es ist wie so oft, erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, heißt es, das konnten wir ja nicht ahnen - als negatives Beispiel sehen wir ja was in Frankreich bei der Telekom passiert ist...

So kann und so wird es aber nicht weitergehen...
Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es weder Gespräche mit dem BR noch irgendwelche Informationen aus der Einigungs-Stelle gibt. Die geben einem noch nicht einmal Bescheid, dass der eigene Vorgang am einem jeweiligen Termin behandelt wird - man muss immer wieder Fragen.

Fragen nach Protokollen werden abgelehnt und damit begründet, dass noch andere Vorgänge an diesem Termin behandelt wurden - Gesprächsanfragen werden immer und immer wieder abgelehnt, mal ist es die Zeit die fehlt, mal gibt es keinen konkreten Bedarf seitens des BR usw. usw. usw.

Und der Einigungsstellen-Richter möchte nicht, dass die Beamten beteiligt werden - wo leben wir eigentlich. Ich behaupte jetzt, dass wenn es den Richter überhaupt gibt, dass dies ein von der Telekom gestellter und bezahlte Person ist.
Aber spätestens bei einer Klage gegen eine Zuweisung, werde ich persönlich den Einigungsstellen-Richter als Zeugen benennen - und natürlich wird die Einsicht in die komplette Personalakte angefordert - inkl. Protokolle der Einigungstelle.

So lange dieser BR für die Betroffenen der PBM NL Entscheidungen trifft, solange werden diese immer im Nachteil sein - und so lange wird die Telekom machen was sie will !!!

Aber wenn weder verdi, dpvkom noch proT-in etwas gegen diese schreiende Ungerechtigkeit was unternehmen, dann kann auch der AG machen was er will - hier muss, ähnlich wie die Verbraucherzentrale, eine Klage angestrebt werden - das können die Gewerkschaften, oder proT-in machen - aber die wollen es nicht !
Im Moment ist doch bei der PBM NL die gleiche Situation wie damals bei der Vivento - nur noch viel schlimmer, weil die Betroffenen jetzt keinen gewählten BR haben sondern die beiden Arbeitgebervertreter Frau Heu...und Herr Natter...
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Dass ein abgebender BR zugestimmt hat und der VCS-BR zugestimmt hat, ist dem Verwaltungsgericht egal. Und die Telekom zieht diese ganzen grotesken Zuweisungen mit dem Ziel durch, den Betroffenen einfach zu zeigen: wir sitzen am längeren Hebel !! Dann wird eben schnell mal wieder vorm Verwaltungsgericht zurückgezogen, wenn die Rechtsabteilung der Telekom merkt, dass das Verfahren verloren gehen dürfte.
Der Ursprungsbescheid (evntl. in Gestalt des Widerspruchbescheides) wird zurückgenommen und kurze Zeit bekommt unsere Andrea den nächsten Blödsinn. Damit sie in "Bewegung" bleibt und merkt, dass ihre sturen Pläne (die der "Vermittler" im Regelfall kennt) nicht bei der Telekom realisiert werden.
Irgendwann sucht sie sich aus Verzweiflung den Bäcker um die Ecke als "Zuweisungziel" aus und macht als Teilzeitbeschäftigte dort 4 Stunden hinter der Theke "Dienst".
Ich kenne selbst einen Kollegen, der einer Privatfirma zugewiesen ist.
Rechtlerin
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo ILO,
bedenke, dass der Einigungsstellen-Richter (der sowieso auf der Seite des AG steht), die Empfehlung gibt, den Beamten zuzuweisen - die Empfehlung geht ja an den
Dienstherr.
Jetzt musst du mir ein Grund nennen, aus welchem Grunde der Dienstherr dieser Empfehlung nicht folgen soll.
Auch wenn der Einigungsstellen-Richter die Empfehlung einer NIchtzuweisung geben würde, wird der Dienstherr die Zuweisung vollziehen - er braucht sich ja nicht dran zu halten.

Wenn einer eine Klage einreicht, kann ich nur empfehlen, bei einer Rücknahme des Widerspruchsbescheid oder Anerkennung der "Schuld" eine Fortsetzungsfeststellungsklage zu führen - mit dieser Klage wird ein Urteil ausgesprochen, auch wenn die Telekom alles anerkennt.
Das macht man aus dem Grund, damit ggf. für spätere Schadensersatzansprüche o. ä. eine Grundlage vorhanden ist. Ich lasse mich auf jeden Fall auf diese Spielchen der Telekom nicht ein - wenn einer einer mit Rechtschutzversicherung klagt, dann muss das so durchgezogen werden - Voraussetzung der Anwalt bestätigt eine Erfolgsaussicht.

Wenn kein Urteil erwirkt wird, kann die Telekom bei der nächsten Zuweisung den gleichen Mist wieder von vorne beginnen - aber mit Urteil - das auch eine Grundlage für eine Zwangsvollstreckung ist, kann man selber aktiv werden und der Telekom mal zeigen wo es lang geht.
Sollte die Telekom beim nächsten Mal dann nur Ort oder geringfügig die Tätigkeit zur verloreren Klage ändern, dann kann man mit dem gewonnenen Prozess in eine neue Verhandlung gehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Merkt euch eins - es hat immer einen Grund, wenn die Telekom einen Widerspruchsbescheid zurücknimmt - vor allen Dingen wird dann kein Urteil gesprochen - damit muss mal Schluss sein - ein Urteil mit Vollstreckungsbescheid ist immer besser als eine Zusage den Widerspruchsbescheid zurückzunehmen und alles anzuerkennen !
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