Beförderung kurz vor Ruhestand
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 23. Jan 2013, 05:03
- Behörde:
Beförderung kurz vor Ruhestand
Liebe Mitstreiter,
als Bundeswehrbeamter (A7) habe ich einen Antrag nach dem Bundeswehrbeamtenausgliederungsgesetz auf vorzeitgen Ruhestand zum 30.04.2013 gestellt.
Die Antragstellung erfolgte am 29.07.2012 und bis auf einen Eingangsbescheid habe ich bis heute noch nichts gehört. Nachfragen zwecklos.
Nachdem für mich (jahrelang ohne Dienstposten) eine Beförderung ausgeschlossen war, ist es seit letztem Jahr möglich im Rahmen der Stellenbündelung A 6- A8
nun doch befördert zu werden.
Daher werde ich wohl in Kürze A 8.
Gibt es da draussen irgendjemand der mir sagen kann, ob die Beförderung bei der anstehenden Versorgung/Ruhegehalt doch berücksichtigt wird ?
Mit kollegialen Grüßen
riesepeter
als Bundeswehrbeamter (A7) habe ich einen Antrag nach dem Bundeswehrbeamtenausgliederungsgesetz auf vorzeitgen Ruhestand zum 30.04.2013 gestellt.
Die Antragstellung erfolgte am 29.07.2012 und bis auf einen Eingangsbescheid habe ich bis heute noch nichts gehört. Nachfragen zwecklos.
Nachdem für mich (jahrelang ohne Dienstposten) eine Beförderung ausgeschlossen war, ist es seit letztem Jahr möglich im Rahmen der Stellenbündelung A 6- A8
nun doch befördert zu werden.
Daher werde ich wohl in Kürze A 8.
Gibt es da draussen irgendjemand der mir sagen kann, ob die Beförderung bei der anstehenden Versorgung/Ruhegehalt doch berücksichtigt wird ?
Mit kollegialen Grüßen
riesepeter
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
Woher nimmst Du denn diese Annahme?riesepeter hat geschrieben:Nachdem für mich (jahrelang ohne Dienstposten) eine Beförderung ausgeschlossen war, ist es seit letztem Jahr möglich im Rahmen der Stellenbündelung A 6- A8 nun doch befördert zu werden.
Daher werde ich wohl in Kürze A 8.
Es gibt da keinen Automatismus. Die Regelung heißt keineswegs, dass nun jeder A8 wird.
Gruß
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
Hallo riesepeter,
schau dir mal § 5 Beamtenversorgungsgesetz an - und hier Abs. 3
Dort steht eindeutig, dass die Grundlage für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge drei Jahre ist...also nach der Beförderung wäre eine dreijährige
Wartezeit einzuhalten - eine Ausnahme gibt es "Beförderung" von A9 nach A9 mit Zulage - da gibt es keine Wartezeiten bzw. grds. für die Zulagen
gibt es keine Wartezeiten...
Konntest du damit was anfangen?
schau dir mal § 5 Beamtenversorgungsgesetz an - und hier Abs. 3
Dort steht eindeutig, dass die Grundlage für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge drei Jahre ist...also nach der Beförderung wäre eine dreijährige
Wartezeit einzuhalten - eine Ausnahme gibt es "Beförderung" von A9 nach A9 mit Zulage - da gibt es keine Wartezeiten bzw. grds. für die Zulagen
gibt es keine Wartezeiten...
Konntest du damit was anfangen?
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
Dabei muss es sich aber um eine "alte" und vom BVerfG für unwirksam erklärte Fassung des Beamtenverssorgungsgesetzes handeln. Aktuell gilt "zwei Jahre".Kater-Mikesch hat geschrieben:schau dir mal § 5 Beamtenversorgungsgesetz an - und hier Abs. 3
Dort steht eindeutig, dass die Grundlage für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge drei Jahre ist
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
ok - ob zwei oder drei Jahre bringt ihn nicht weiter...bei Z ist aber keine Wartezeit einzuhalten..
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
Bei Telekom-Beamten sind es 2 Jahre Wartezeit, bis die Beförderung auf die Pension anerkannt wird.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 23. Jan 2013, 05:03
- Behörde:
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
Danke erst mal für die Antworten!
Es wird wohl bei 2 Jahren bleiben, um die Ruhegehaltfähigkeit zu erhalten. Es ist bedingt durch das Bundeswehrbeamtenausgliederungsgesetz ein sehr spezielles Problem und ich dachte. es gäbe da vielleicht eine Verwaltungsanordnung oder ähnliches, die dem einen oder anderen bekannt wäre. Scheint aber nicht so zu sein.
Hab ich ein Glück, dass ich mir jetzt keinen Kopf mehr machen muss.
Für Conny: Nimms einfach so an!
Gruß riesepeter
Es wird wohl bei 2 Jahren bleiben, um die Ruhegehaltfähigkeit zu erhalten. Es ist bedingt durch das Bundeswehrbeamtenausgliederungsgesetz ein sehr spezielles Problem und ich dachte. es gäbe da vielleicht eine Verwaltungsanordnung oder ähnliches, die dem einen oder anderen bekannt wäre. Scheint aber nicht so zu sein.
Hab ich ein Glück, dass ich mir jetzt keinen Kopf mehr machen muss.
Für Conny: Nimms einfach so an!
Gruß riesepeter
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
Also langsam glaube ich, hier ist mal wieder ein Fake am Werke...
Ich habe noch nie gehört, und schon überhaupt nicht bei der Bundeswehr, dass Fahrtkosten nicht übernommen würden...die Bundeswehr übernimmt
natürlich alle Fahrtkosten...
Und wo gibt es, dass man sein Personalmanagement nicht anrufen kann/will und nicht anschreiben oder anmailen kann/will...
Im Normalfall bekommt man auch nicht die Fahrtkosten von der untersuchenden Stelle (denn aus welchem Grunde soll ein Amtsarzt für die Fahrkosten
aufkommen) - eine (arbeits- oder Beamten) Verhältnis besteht nur zwischen dem Beamten und Dienstherr - und nicht zwischen Beamte und Arzt...
Also riesepeter, wenn dein Dienstherr dich zu einer Untersuchung einlädt bzw. auffordert, dann hast du ja einen Ansprechpartner. Und auf JEDER Einladung
stehen Namen, Tel-Nr. und alle sonstigen relevanten Daten...
Ich habe noch nie gehört, und schon überhaupt nicht bei der Bundeswehr, dass Fahrtkosten nicht übernommen würden...die Bundeswehr übernimmt
natürlich alle Fahrtkosten...
Und wo gibt es, dass man sein Personalmanagement nicht anrufen kann/will und nicht anschreiben oder anmailen kann/will...
Im Normalfall bekommt man auch nicht die Fahrtkosten von der untersuchenden Stelle (denn aus welchem Grunde soll ein Amtsarzt für die Fahrkosten
aufkommen) - eine (arbeits- oder Beamten) Verhältnis besteht nur zwischen dem Beamten und Dienstherr - und nicht zwischen Beamte und Arzt...
Also riesepeter, wenn dein Dienstherr dich zu einer Untersuchung einlädt bzw. auffordert, dann hast du ja einen Ansprechpartner. Und auf JEDER Einladung
stehen Namen, Tel-Nr. und alle sonstigen relevanten Daten...
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Beförderung kurz vor Ruhestand
sorry - war mein Fehler...