dienstfähig trotz Krankheit??

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Beamtenarsch
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dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von Beamtenarsch »

Hallo liebe Leute,
ich habe ein Problem und bitte um eure Meinung und euren Rat.
Folgende Problematik: Ich bin seit 10 Monaten dienstunfähig Aufgrund von Depressionen. Ich bin in Behandlung bei einem Facharzt und meinem Hausarzt. Beide attestieren mir Dienstunfähigkeit. Bis jetzt musste ich 5x zum Amtsarzt. Jedes mal wurde mir angeraten mich wieder dienstfähig zu melden, obwohl ich mich aus psychischen Gründen nicht dazu in der Lage gefühlt habe. Im vergangenen Jahr habe ich das bereits einmal versucht und habe mich dienstfähig gemeldet. Daraufhin habe ich meinem bis dahin angehäuften Resturlaub nehmen wollen, allerdings ging es mir nach ca 4 Wochen wieder so schlecht das ich erneut dienstunfähig wurde.
Jetzt musste ich erneut zum Amtsarzt, diesmal ein neuer, und dieser hat mich zum Ablauf meiner aktuellen AU-Bescheinigung dienstfähig geschrieben.
Heute hatte ich ein Schreiben meines Dienstherrn in der Post mit einer dienstlichen Anordnung, mich zum Ablauf meiner Krankmeldung (nächste Woche) zum Dienst zu melden ansonsten würden mir ab 01.02.13 keine Dienstbezüge mehr gezahlt und weitere dienstrechtliche Maßnahmen würden mich erwarten.
Meine Frage geht nun dahin ob das so rechtens ist? Zwar liest man im Netz das die Stellungnahme des amtsarztes über der eines Facharztes steht aber was passiert denn zum Beispiel wenn bis ich zusätzlich anderweitig erkranke, z.B. eine Grippe o.ä?
Anbei bemerkt, ich Bin Beamter des BEV und an die tolle DB AG ausgeliehen.
Für Antworten und Hilfe bin ich sehr Dankbar!
Beamtenarsch
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Re: dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von Beamtenarsch »

Vielen Dank für die prompte Antwort! Ich habe mehrere Gutachten und Stellungnahmen sowohl von meinem Haus- als auch von meinem Facharzt vorgelegt. Auch zu einem Dipl.Psyc. meinem Dienststelle wurde ich begutachtet. ALLE sagen das ich z.Z. dienstunfähig bin und zusätzlich betriebsdienstuntauglich.
Die Termine für den Amtsarzt werden von der DB AG veranlasst, von meinem Dienstherrn ist das heutige Schreiben das erste das ich bekommen habe.
Mein Arbeitgeber hat tatsächlich Zweifel an meiner Erkrankung, daran bin ich vermutlich nicht ganz unschuldig. Ich habe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten bereits um einen anderen Arbeitsplatz bemüht, da ich ja weiß das ich aufgrund meiner Betriebsdienstuntauglichkeit meine alte Tätigkeit nicht mehr machen kann. Ich vermute das mein Arbeitgeber denkt das ich meine Krankheit als "Mittel zum Zweck" der Versetzung oder Abordnung missbrauchen will, was aber nicht der Fall ist.
Eine Zuruhesetzung ist für mich gar keine Option, ich möchte ja gerne arbeiten sobald ich gesund bin und im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Ich denke allerdings auch das ich gleich am Montag mir einen Anwalt suchen werde.
bahnbiajotta
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Re: dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von bahnbiajotta »

Wichtig dabei ist dass Du wissen musst in welcher Richtung der Amtsarzt promoviert hat.

Bei Nord sind es nur allgemeine Ärzte und ein Sportmediziner.

Ist es Dr. W. dann beantrage die Übertragung an einen Facharzt.


Das ist der Sportmediziner und mir hat er damals Klipp und Klar gesagt das es für ihn Mobbing und die Folgen nicht gibt.
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Bundesfreiwild
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Re: dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ist ja lustig. NIEMAND kann einen zum Antreten zwingen oder disziplinarische Maßnahmen anberaumen, solange man von einem Arzt krank geschrieben ist. PUNKT. Man ist krank und kann nicht zum Dienst kommen. ENDE. Der Dienstherr kann während der Krankheit auch nicht einfach das Gehalt einbehalten. Krank ist krank und ein Beamter wird auch während Krankheit bezahlt. Es besteht ja eine Alimentationspflicht (Zahlungspflicht) des Dienstherren gegenüber seinen Beamten.
Es sei denn, man wäre NICHT mehr krank geschrieben und käme dann nicht zum Dienst, das wäre dann der Grund für eine Diszi-Maßnahme.

Der einzige Grund, einem Beamten sein Gehalt zu kürzen oder einzuziehen, wär ein bereits erfolgtes Diszi-Verfahren mit entsprechendem Ergebnis. Oder eine gerichtlich entschiedene Pfändung des Gehaltes.

Oder eine Zurruhesetzung zum Beispiel wegen Dienstunfähigkeit, aber dann wird ja eben sofort im Anschluss die Pension bezahlt.
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Bundesfreiwild
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Re: dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und - niemand kann einem verbieten, sich nach anderen Berufsperspektiven umzusehen - auch während einer Krankschreibung nicht. Kritisch könnte es nur werden, wenn man während einer Krankschreibung zu einem Vorstellungsgespräch gehen würde, da könnte der Verdacht aufkommen, dass man eben gar nicht krank ist. Für solch einen Termin sollte man evtl. die Krankschreibung für einen Tag unterbrechen und einen Tag Urlaub nehmen, um ganz sicher zu gehen.
Theaterkritiker
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Re: dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von Theaterkritiker »

Wenn der hier geschilderte Vorfall sich tatsächlich so zugetragen haben soll, dürfte er in der Geschichte der BRD wohl einmalig sein. Ein Dienstherr kann sich zunächst gar nicht über die Krankschreibung eines Fach/Arztes hinwegsetzen, es sei denn, ein Amtsarzt bescheinigt noch am gleichen Tag völlige dienstfähigkeit. Was der Dienstherr machen kann, ist eine schriftliche verwaltungsrechtliche Anordnung, künftige Krankmeldungen eines Arztes amtsärztlich bestätigen zu lassen. Die Kosten der amtsärztlichen Untersuchung müsste dann allerdings der Dienstherr tragen.

Sollte "Beamtenarsch" beabsichtigen, sich tatsächlich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen zu lassen, ist es immer ratsam, zuvor eine REHA-Maßnahme (stationäre Sanatoriumsbehandlung in einer psychosomatischen Fachklinik) durchzuführen. Für die Genehmigung der durch einen Facharzt beantragten REHA-Maßnahme ist ein Amtsarzt zuständig. Sollte dieser die REHA-Maßnahme genehmigen und dann nach 6 - 8 wöchigem Aufenthalt in der Klinik ein entsprechender Arztbericht (mehrere Seiten) vorliegen, der Dienstunfähigkeit bescheinigt, wird wohl kein Amtsarzt der Welt dagegen anstinken wollen, und Dienstfähigkeit bescheinigen.
bahnbiajotta
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Re: dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von bahnbiajotta »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Ist ja lustig. NIEMAND kann einen zum Antreten zwingen oder disziplinarische Maßnahmen anberaumen, solange man von einem Arzt krank geschrieben ist. PUNKT. Man ist krank und kann nicht zum Dienst kommen. ENDE. Der Dienstherr kann während der Krankheit auch nicht einfach das Gehalt einbehalten. Krank ist krank und ein Beamter wird auch während Krankheit bezahlt. Es besteht ja eine Alimentationspflicht (Zahlungspflicht) des Dienstherren gegenüber seinen Beamten.
Es sei denn, man wäre NICHT mehr krank geschrieben und käme dann nicht zum Dienst, das wäre dann der Grund für eine Diszi-Maßnahme.

Der einzige Grund, einem Beamten sein Gehalt zu kürzen oder einzuziehen, wär ein bereits erfolgtes Diszi-Verfahren mit entsprechendem Ergebnis. Oder eine gerichtlich entschiedene Pfändung des Gehaltes.

Oder eine Zurruhesetzung zum Beispiel wegen Dienstunfähigkeit, aber dann wird ja eben sofort im Anschluss die Pension bezahlt.
Unsere Amtsärzte sind immer noch der Meinung das sagen zu haben.
Gerade deswegen auch mein Hinweis darrauf ob es ein Facharzt war.

Damit kann man schon mal dem BEV klarmachen das man seine Rechte auch kennt.


Dasselbe Spiel hatte man mit mir 2007 so abgezogen. Da war ich noch wirklich unbedarft bei diesem Thema.
Theaterkritiker
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Re: dienstfähig trotz Krankheit??

Beitrag von Theaterkritiker »

Selbstverständlich kann man auch während einer Krankheitsphase Urlaub nehmen. Dieser ist dann allerdings durch den behandelnden Arzt genehmigen zu lassen. In der Regel wird dieser auf dem Attest vermerken "Urlaub dient der Genesung" und ist damit geboten, eine mögliche Dienstfähigkeit wieder herstellen zu können. Bevor man den Mund aufreißt, sollte man lieber mal vorher sein Gehirn einschalten und sich mit der Materie näher beschäftigen. Dies gilt insbesondere für Damen und Herren aus der sog. freien Wirtschaft. :) :)
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