Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch...aber der Telekom traue ich nicht.

Es gibt noch Zeichen und Wunder...viel Erfolg weiterhin...
Danke Mikesch,

nein der Telekom traue ich nicht und wer weiß was die mit einem noch in Schilde führt. Für mich ist es etwas Entspannung, damit der
Blutdruck etwas nach unten geht. Ich weiß ja auch nicht wann das Gericht weiterhin über die Zuweisung entscheiden wird.

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

ILO_29 hat geschrieben: ich denke es gab nicht viele Fälle, bei denen die T die Entscheidung des Eilverfahrens abwartet! Mal sehen was die Richter sagen -
Hier wird was verdreht: nicht die Telekom verzichtet freiwillig. Vielmehr ist es üblich, dass die Verwaltungsgerichte (auch auf Hinweis des Anwalts) der Telekom mitteilen, dass sie davon ausgehen, dass der Antragsteller für die Dauer der Entscheidungsfindung beim einstweiligen Rechtsschutz nicht bei der neuen Tätigkeit entscheidn muss.

Hier eine Großherzigkeit der Telekom zu vermuten ist falsch. Vermutlich wird der einstweilige Rechtsschutz zugunsten der Kollegin ausgehen.
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Solange der Sofortvollzug abgewendet ist und derweil ein Klageverfahren vor Gericht anläuft, ist das ein schwebendes Verfahren/Zuweisung, während dessen kein anderer Verwaltungsakt erfolgen kann. Die T könnte natürlich zurückziehen, um nicht schon wieder eine Klage zu verlieren. Egal wie, erst wenn die gerichtliche eingeleitete Aktion beendet ist, kann etwas anderes erfolgen.
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

ILO_29 hat geschrieben: Warum hat das VG keine Entscheidung gefällt? Eine schriftliche Begründung des Gerichts wäre sicherlich für manche von uns interessant gewesen -
Das Gericht fordert von der Telekom eine Stellungnahme an.....das dauert.
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tom
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von tom »

Torquemada hat geschrieben: Das Gericht fordert von der Telekom eine Stellungnahme an.....das dauert.
Das genau ist der Punk! Das Gericht setzt ein (kurze) Frist für diese Stellungnahme. Die T möchte aber gern eine Fristverlängerung und sieht daher erst mal vom Vollzug der Zuweisung ab. Dadurch kann des Gericht dem Wunsch der T nachkommen, ohne dass der Kläger dadurch schlechter gestellt wird. Ein "Deal" sozusagen.

So war es jedenfalls bei mir gelaufen. Dann hat das Gericht nach ein paar Wochen aber doch für die T entschieden und ich durfte die Zuweisung dann doch noch antreten :-( Das Hauptverfahren dümpelt derweil vor sich hin, beim VG-Hamburg ist da z.Z. eh nix gutes zu erwarten...

Gruß,
Thomas
burgwächter
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von burgwächter »

ist mir auch so ergangen,

Plötzlich bekam mein Anwalt ein Schreiben, der Sofortollzug sei wieder in Kraft und ich müsse erscheinen.
Das Hauptsacheverfahren läuft seit geraumer Zeit und kein Termin in Sicht.
Nur ausgesetzt ist scheinbar eine neue Masche, dass Verfahren wird für erledigt erklärt.
Ein zweites Mal kann man nicht klagen.
Schön das Gericht entscheiden lassen.
Viel Erfolg.
B.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo - wer unbedingt ein Urteil will aber die Telekom die Ansprüche anerkennt, der kann eine Fortsetzungsfeststellungsklage erwirken. Das heißt, wenn ggf. zusätzliche Ansprüche mit einem Gerichtsurteil erwirkt werden sollen, braucht man sich nicht auf die Anerkennung der Ansprüche einzulassen...

Die Telekom erkennt nichts freiwillig an. Sie will nur z. B. durch die Anerkennung verhindern, dass die Unterlagen für eine Zuweisung - z. B. auch Sitzungsprotokolle in der Einigungsstelle nicht veröffentlich werden.
Denn was z. B. bei der PBM NL mit dem Betriebsrat, AG und Einigungsstellen-Richter abgeht, dass ist eine Frechheit. Ich werde jetzt übrigens auf ein BEM klagen und das wird nach Aussage meines Anwalts auf jeden Fall durchgehen - denn es gibt kein Grund für eine Nichtdurchführung eines BEM, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind...also mind.
42 Krankentage innerhalb eines Jahreszeitraumes...

Dann wird mein Anwalt sich einmal die Akte der Zuweisung und sonstige Unterlagen zukommen lassen - auch wenn die Telekom ganz schnell das BEM anerkennt - denn der BR und der AG machen aus den Sitzungen in der Einigungsstelle ein Geheimnis.

Wer dann das Aktenzeichen des Urteils haben möchte, kann sich vertrauensvoll an mich per PN wenden...Ich will auf jeden Fall ein Gerichtsurteil erwirken - egal was es kostet...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

ILO_29 hat geschrieben:Hallo tom,

Meine Frage: Es wurden Zuweisungen schnell noch zum 31.12.12 erlassen - könnte es sein, dass dies mit der Änderung von §4 PostPersRG zusammenhängt, die am 01.01.2013 in Kraft trat - falls ja - warum?

Gruß
ILO_29
ILO die Zuweisungen noch in Jahr 2012 auszufertigen hatte wohl hauptsächlich damit zu tun, dass sie dann noch in die Zielerreichung(sprämie) von 2012 fallen.
Es war sehr viel von Zielerreichungsprämie die Rede im Zusammenhang mit den Zuweisungen 2012 und den Terminen der Einigungsstellen. Den an den Prämien beteiligten Führungskräften und Stammkräften von Vivento (davon auch einige im BR) liegt wohl SEHR viel an ihrer Jahresprämie fürs Beamtenraustransportieren.
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

heute Anruf von meinem Anwalt. Das VG Hamburg ist vermutlich nicht für mich zuständig (da bekomme ich wohl noch eine Mail drüber),
sondern wird wohl in Lüneburg abgehandelt. Für mich gilt weiterhin, daß der Sofortvollzug der Zuweisung seitens der Telekom weiterhin
ausgesetzt bleibt. Anwalt meinte es wäre ein kleiner Zeitgewinn. Es kann schnell gehen, weil eigentlich den Status eilig hat. Es können
auch Wochen ins Land gehen. Kommt auf das Gericht an.

Wie ist denn eure Erfahrung mit solchen Geschichten?

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Andrea5 hat geschrieben:Hallo alle Zusammen,

heute Anruf von meinem Anwalt. Das VG Hamburg ist vermutlich nicht für mich zuständig ,sondern wird wohl in Lüneburg abgehandelt.
Hier würde ich DRINGENST aufpassen. Genauer gesagt dein Anwalt, der hoffentlich kompetent ist.

In deinem Fall als unbeschäftigte Beamtin ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk du deinen Wohnsitz hast.
Wohnst du in Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig -Holstein ?

Dein einstweiliger Rechtsschutz wurde vor Antritt der Maßnahme (nämlich noch im Dezember) eingelegt.
Dein toller VCS-Dienstort ist Uelzen und liegt im Bezirk des Verwaltungsgerichts Lüneburg.
Nur wenn die Zuweisung bereits läuft ist das VG Lüneburg zuständig.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bei Andrea läuft doch die Zuweisung schon, sie ist zwar nicht angetreten wegen Krankheit, aber formal juristisch das VG zuständig, bei dem die VCS ihren Sitz hat...

Ich kenne mich im Norden nicht so gut aus...aber wenn Uelzen seinen Sitz im VG Lüneburg hat, dann ist dies das richtige VG - das sollte bzw muss ein RA aber wissen...

Oder liege ich hier daneben???
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Nee...stimmt nicht.

Sie hat die Zuweisung zwei Wochen vor Silvester bekommen. Der Anwalt ist doch glaube ich (irre ich mich ?) noch vor Silvester in den Widerspruch und einstweilgen Rechtsschutz eingestiegen.
Stellt sich ohnehin die Frage, welches Gericht "besser" ist. Die Hamburger sind teils etwas "komisch".
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

ist wohl schwieriger als mein Anwalt gedacht hat. Mein Wohnsitz ist im Landkreis Harburg/Niedersachsen, also wäre das VG in
Lüneburg zuständig, theoretisch. Er hat wohl noch mal mit einem Hamburger Richter gesprochen. Das ist wohl etwas kompliziert, weil
ich zu Vivento Hamburg gehörte. Da müssen die Zuständigkeiten neu ergründet werden. Mehr kann ich im Moment nicht sagen.

@Torquemada: In Hamburg ist es noch schwieriger eine Zuweisung abzuschmettern. Das habe ich auf einer Homepage eines bekannten
Anwalts aus Hamburg gelesen, der sich auch mit VCS-Sachen beschäftigt.

Ehrlich gesagt mache ich mir da nicht den Kopf. Die Telekom hält ja im Bezug auf den Sofortvollzug der Zuweisung ja die Füsse still, bis
dann irgendein zuständiges Gericht über meinen Fall entscheidet. Halte euch auf den Laufenden. :wink:

LG
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Rein rechtlich ist die Sache völlig klar.

Leider bist du, liebe Andrea, natürlich mit allen Begriffen völlig unerfahren.

Du bist nicht bei Vivento. Du bist nichts als eine zu Hause sitzende Beamtin. Zuständig ist eindeutig das VG Lüneburg.
Bedeutet, dass dein Anwalt den Rechtsschutz beim falschen Gericht eingelegt hat. Das ist nicht weiter schlimm. Kommt häufiger bei Telekombeamten vor.
Die Erfolgsaussichten sind weiterhin gut, weil eindeutig die Fürsorgepflicht des Dienstherren verletzt wurde. Die Telekom blufft eben hunderte Betroffene und schiebt die wahre Entscheidung zu den Verwaltungsgerichten ab. Denn nicht alle Betroffenen gehen zu einem guten Anwalt.
Aufgrund deines Alters, deiner quasi Nichtverwendbarkeit im Telekombetrieb des 21. Jahrhunderts und gerade deinem familiären Umfeld gehe ich davon aus, dass die Telekom eiskalt auf Dienstunfähigkeit spekuliert. Deine privaten Vorstellungen sind angesichts dieses Gegners leider gar nichts wert. Wie du selbst geschrieben hast, willst jetzt mal ein wenig Teilzeit arbeiten und in 2 oder drei Jahren wieder Vollzeit, wenn dein Mann in der (vorgezogenen) Rente ist. Diese Spielchen klappen im Regelfall nicht mit der Telekom. Es sei denn, du bist eine ganz abgebrühte Natur, die auch gegen eine Zurruhesetzung gerichtlich vorgeht. Die Telekom hat so einen Prozess gerade jämmerlich verloren.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
Auge um Auge - Zahn um Zahn...man muss mit der Telekom genau so umgehen, wie die Telekom mit einem umgeht.
Ich kann mir sehr gut vorstellen wie es Andrea geht...Die Telekom interessiert es nicht, was mit diesen Mitarbeitern
passiert.

Das schlimme dabei ist, vor allen Dingen bei der PBM NL, dass dieser Schein-Betriebsrat das Handeln des AG noch legitimiert.
Arroganz gepaart mit unverschämten Aussagen - Verweigerung von Gesprächen und immer wieder ein Herausreden, dass nur
noch peinlich ist...

Meine Rede ist, dass entweder viele Mitarbeiter zu Grunde gehen, oder endlich mal gehandelt wird - mit Prozessen und sonstigen
Akivitäten behandelt man nur die Symptome - wir müssen das Übel am Schwanz packen und einen Betriebsrat gründen.
Die Telekom versucht zwar mit allen Mitteln das zu verhindern, aber wenn sich ca. 5 Personen finden und die gerichtlich durchsetzen
könnten, können wir diese Ungerechtigkeit verhinden...

Es gibt ggf. auch ein Prozessrisiko - aber mit einem kleinen gemeinsamen Beitrag kann man das schaffen - ohne Hilfe kommt keine
gemeinnützige Org. aus...weder die Verbraucherzentrale, abgeordnetenwatch oder eines sonstige Einheit...
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