Sehr geehrte Leser und Leserinnen,
ich, Bundesbeamter, A10, habe ein Angebot von einer Stadt erhalten.
Innerhalb kurzer Zeit A11, A12 in max. 5 Jahren möglich.
Beim Bund A11 in 8 Jahren, wg. meines fortgeschrittenen Alters kein A12 mehr vor dem Altersstrafraum.
Soweit mir bekannt, gibt es zwei Möglichkeiten des Wechsels:
1. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
Hier hat der alte Dienstherr alle Fäden in der Hand, kann insbesondere den Zeitpunkt bestimmen.
2. Kündigung.
Das macht man als Lebenszeitbeamter natürlich nur äußerst ungern.
Gleichwohl wird dies u.U. meine Option sein.
Sind hier aus dem Forum jemandem die zeitlichen Abläufe bekannt, wie lange so ein Procedere für Punkt 2 dauern würde und was dabei zu beachten ist?
Ich wäre für Antwroten sehr dankbar.
Wechsel Bundesbeamter z. Stadt
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Re: Wechsel Bundesbeamter z. Stadt
Hallo Nordrog12,
herzlichen Glückwunsch zu dem Angebot der Stadt. Sorry, aber da bin ich jetzt neugierig: hast du dich da beworben oder sind die wirklich aktiv auf Dich zugegangen? Ich bin ebenso Bund, denke hin und wieder an Wechsel zur Stadt, bin A12, und denke das senkt die Chancen nochmals.
Das einzige, was ich beisteuern kann, wenn es auch nicht unmittelbar helfen wird, ist, daß es ein Recht auf Abordnung zum neuen Dienstherrn gibt, dazu liegt mir sogar ein Urteil vor, da mein Dienstherr es in einem ausprobierte, die Versetzung zur anderen Behörde auszuhebeln, indem gleich versetzt werden sollte, womit die aufnehmende Behörde aber nicht einverstanden war.
Den Zeitpunkt der Abordnung zur neuen Behörde wollte der alte Dienstherr auch bestimmen, sprich verzögern. Die Begründung dafür war nachvollziehbar, aber diese Verzögerung hätte die Versetzung in dem Fall fast verhindert.
Schreib mal, wie es weitergeht bei Dir.
Schaaf2012
herzlichen Glückwunsch zu dem Angebot der Stadt. Sorry, aber da bin ich jetzt neugierig: hast du dich da beworben oder sind die wirklich aktiv auf Dich zugegangen? Ich bin ebenso Bund, denke hin und wieder an Wechsel zur Stadt, bin A12, und denke das senkt die Chancen nochmals.
Das einzige, was ich beisteuern kann, wenn es auch nicht unmittelbar helfen wird, ist, daß es ein Recht auf Abordnung zum neuen Dienstherrn gibt, dazu liegt mir sogar ein Urteil vor, da mein Dienstherr es in einem ausprobierte, die Versetzung zur anderen Behörde auszuhebeln, indem gleich versetzt werden sollte, womit die aufnehmende Behörde aber nicht einverstanden war.
Den Zeitpunkt der Abordnung zur neuen Behörde wollte der alte Dienstherr auch bestimmen, sprich verzögern. Die Begründung dafür war nachvollziehbar, aber diese Verzögerung hätte die Versetzung in dem Fall fast verhindert.
Schreib mal, wie es weitergeht bei Dir.
Schaaf2012
Re: Wechsel Bundesbeamter z. Stadt
Hallo,
bitte definier mal Dein Angebot von der Stadt genauer, ich glaube kaum daß Dir da eine schriftliche Zusage vorliegt. Wer hat denn die Zusage gemacht, war das der Bürgermeister oder jemand Nachgeordneter. Schau mal in die Gemeindeordnung wer bei einer Neueinstellung in einer Stadt da so alles gefragt wird. Wie dibedupp schon geschrieben hat gibt es auch die Möglichkeit der sogenannten"feindlichen Übernahme", das bedeutet lass Dir vom neuen Dienstherren eine Ernennungsurkunde ausstellen und das wars. Dies ist meiner Meinung nach der einzige sichere Weg, sowas geht aber nur wenn eine Vertrauensbasis mit dem neuen Dienstherren besteht.
Das mit der Abordnung musst Du Dir überlegen (auch da hat dibedupp recht), das mit der Kündigung würde ich auf Grund Deines fortgeschrittenen Alters auf keinen Fall machen.
liebe Grüße und viel Glück
staunkei
bitte definier mal Dein Angebot von der Stadt genauer, ich glaube kaum daß Dir da eine schriftliche Zusage vorliegt. Wer hat denn die Zusage gemacht, war das der Bürgermeister oder jemand Nachgeordneter. Schau mal in die Gemeindeordnung wer bei einer Neueinstellung in einer Stadt da so alles gefragt wird. Wie dibedupp schon geschrieben hat gibt es auch die Möglichkeit der sogenannten"feindlichen Übernahme", das bedeutet lass Dir vom neuen Dienstherren eine Ernennungsurkunde ausstellen und das wars. Dies ist meiner Meinung nach der einzige sichere Weg, sowas geht aber nur wenn eine Vertrauensbasis mit dem neuen Dienstherren besteht.
Das mit der Abordnung musst Du Dir überlegen (auch da hat dibedupp recht), das mit der Kündigung würde ich auf Grund Deines fortgeschrittenen Alters auf keinen Fall machen.
liebe Grüße und viel Glück
staunkei
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Re: Wechsel Bundesbeamter z. Stadt
"Feindlichen Übernahme" bedeutet "keine Versorgungsabfindung für den aufnehmenden Dienstherrn". Wer das verantwortet wirft beiläufig mindestens 200.000 bis 300.000 Euro weg und sollte deshalb entweder sehr gute Argumente oder das nötige Kleingeld für die Regressforderung haben. Etwas Anderes als die Versetzung kommt deshalb überhaupt nicht in Betracht. Ob der Versetzung eine Abordnung voran geht, kommt darauf an, ob die Gemeinde die "Katze im Sack" kaufen will. Das halte ich für eher unwahrscheinlich.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Wechsel Bundesbeamter z. Stadt
Hast natürlich Recht Gerda, "feindliche Übernahme" wird aber in der Praxis gemacht insbesondere nach Kommunalwahlen ist das festzustellen dass ein neuer Bürgermeister dann den ein oder anderen ausgesuchten in seinem Stab haben will. Wer dann da genau den Kopf für die Forderung hinhält weiß ich nicht aber selbst für das gibts in Bayern (politische?) Lösungen. Ich wollte damit nur eine Möglichkeit für den Fragesteller aufzeigen bzw. Ihm damit mitteilen dass er immer gehen kann wenn ihn die aufnehmende Behörde wirklich will. Dem Fragensteller waren ja in seinem Post nur zwei Möglichkeiten bekannt und ich hab Ihm halt eine dritte aufgezeigt. Besser ist es natürlich schon die abgebende Behörde kommuniziert mit der aufnehmende Behörde das geht halt dann in aller Regel mit einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung.
Wie gesagt, der Fragesteller müsste halt Seine Frage präzisieren denn nur so eine Aussage wie "A12 innerhalb von fünf Jahren" wäre schon gut wenn man das schriftlich als Verhandlungsgrundlage in der Tasche hätte. Eine mündliche Zusage würdei ch auf Grund meiner Erfahrungen im ö. D. nicht so ernst nehmen.
liebe Grüße
staunkei
Wie gesagt, der Fragesteller müsste halt Seine Frage präzisieren denn nur so eine Aussage wie "A12 innerhalb von fünf Jahren" wäre schon gut wenn man das schriftlich als Verhandlungsgrundlage in der Tasche hätte. Eine mündliche Zusage würdei ch auf Grund meiner Erfahrungen im ö. D. nicht so ernst nehmen.
liebe Grüße
staunkei
Re: Wechsel Bundesbeamter z. Stadt
Den Begriff der "Kündigung" würde ich auch eher meiden, denn diesen wird man im BBG vergeblich suchen (auch wenn im "Tatort" ständig die Polizeibeamten "kündigen" wollen). Als Beamter kannst Du um Entlassung "bitten" - davor würde ich aber abraten! Nach der Neuordnung des Dienstrechtes wird Dir kein Besoldungdsdientsalter (BDA) bei Neueinstellung -eine solche wäre es- mehr anerkannt, sondern Du wirst in eine Entwicklungsstufe der BesGr eingruppiert, dies kann für einen längeren Zeitraum dazu führen, dass A 11 weniger netto als A 10 bedeutet! Also Ziel kann nur sein: beamtenrechtlichen Versetzung!
Re: Wechsel Bundesbeamter z. Stadt
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
vielen Dank für die neuen Gesichtspunkte, die ich nun in die anstehenden Gespräche mit einbeziehen kann.
Vielleicht solle ich mich vorab noch ein wenig in das Dienstrechtsneuordnungsgesetz und in die personellen (Un-) möglichkeiten einlesen.
Die Thematik ist einem eher fremd, wenn man mit Personal eher weniger zu tun hat ...
NODROG12
vielen Dank für die neuen Gesichtspunkte, die ich nun in die anstehenden Gespräche mit einbeziehen kann.
Vielleicht solle ich mich vorab noch ein wenig in das Dienstrechtsneuordnungsgesetz und in die personellen (Un-) möglichkeiten einlesen.
Die Thematik ist einem eher fremd, wenn man mit Personal eher weniger zu tun hat ...
NODROG12