mehrere Fragen zu Job- und Bundeslandwechseln...

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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kleineSchnecke
Beiträge: 13
Registriert: 16. Dez 2011, 03:28
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mehrere Fragen zu Job- und Bundeslandwechseln...

Beitrag von kleineSchnecke »

Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir folgende Fragen beantworten:

1) Wenn ich eine Stelle als Psychologierätin in NRW (oder einem anderen Bundesland) hätte, wäre es dann möglich, mich im Falle einer freien Stelle (ebenfalls Psychologierätin) ein paar Jahre später nach BW zu bewerben? Wie funktioniert der Wechsel?

2) Sind im Falle einer bereits eingetretenen Verbeamtung, beispielsweise mit A12 oder A13 in einem beliebigen Bundesland (nicht unbedingt als Psychologierätin, sondern beliebige Funktion) Wechsel bzw Neubewerbungen für Führungsstellen mit zB A15 oder A16 generell möglich? Wie funktioniert denn hier der Wechsel?
Muss es sich um den gleichen "Beruf" handeln oder kann man sich zB mit einer A13 Stelle als Schulpsychologe in NRW auf eine A16 Stelle als Leiter des kommunalen Bildungsmanagements in Bayern bewerben? (Falls zB ein zweiter Hochschulabschluss als Grundqualifikation für diese Stelle in Frage kommt) - Kann man die Laufbahnstufen quasi überspringen oder bewirbt man sich als A13 generell nur auf A14 Stellen?

Das sind generelle Fragen, die ich mir bei der Suche nach einer Stelle als Beamtin im höheren Dienst momentan stelle und ich weiß nicht, wo ich mich informieren kann.
Über nähe Infos würde ich mich sehr freuen!


Danke und frohe Weihnachtstage!

kS
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: mehrere Fragen zu Job- und Bundeslandwechseln...

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Zu 1.) So wie immer Berufsleben: Wenn die Stelle ausgeschrieben ist bewerben. Der Wechsel funktioniert auch wie immer Berufsleben: Abgebender und aufnehmender Dienstherr einigen sich auf ein Datum zum Wechsel, evtl. wird der aufnehmende Dienstherr vorab einen Blick in die Personalakte werfen wollen, das war es auch schon.

Zu 2.) Lass es mich so ausdrücken: Du kannst Dich grundsätzlich überall und auf alles bewerben, die Frage ist eher ob Du die entsprechenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllst. Der Wechsel funktioniert wie unter 1. beschrieben. Du kannst Dich grundsätzlich nur auf Stellen bewerben bzw. würdest im Rahmen der Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt, wenn die Stelle auf die Du Dich bewirbst Deiner Laufbahn entspricht. Die Besoldungsgruppen A9 bis A13 zählen zur Laufbahn des gehobenen Dienstes. Die Besoldungsgruppen A13 bis A16 zählen zum höheren Dienst. Bei A13 ist Beonderheit das es ein so.g. Verzahnungsamt zum höheren Dienst ist. Wenn Du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für beide erfüllst ist also theoretisch ein Stellenwechsel von A12 in NRW nach A16 in Bayern denkbar. D.h. aber nicht das Du dann sofort nach A16 besoldet wirst.
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