Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
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Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Moin zusammen,
in aller Kürze, da wenig Zeit:
Möglicherweise ist die Besoldungsüberleitung im Land Berlin und im Bund (Überleitung von Alters- auf Erfahrungsstufen) nicht europarechtskonform und stellt eine Fortsetzung der Altersdiskriminierung dar.
Diese Info habe ich gerade von meinem Anwalt erhalten, der mich ohnehin in Sachen der altersdiskriminierenden Besoldung vertritt.
Ich hoffe, es ist erlaubt, hier den Link zu mehr Infos zu posten, er lautet http://www.sdrb.de, das ist die Seite meines Anwalts. Ich bekomme nichts dafür, daß ich hier darauf verweise, es dient ja auch nur dazu, einmal zu lesen, worum es geht.
Falls der Link hier nicht erlaubt ist meine Bitte an die Mods um Löschung.
Erstmal herzliche Grüße aus dem hohen Norden
der BundesBär
in aller Kürze, da wenig Zeit:
Möglicherweise ist die Besoldungsüberleitung im Land Berlin und im Bund (Überleitung von Alters- auf Erfahrungsstufen) nicht europarechtskonform und stellt eine Fortsetzung der Altersdiskriminierung dar.
Diese Info habe ich gerade von meinem Anwalt erhalten, der mich ohnehin in Sachen der altersdiskriminierenden Besoldung vertritt.
Ich hoffe, es ist erlaubt, hier den Link zu mehr Infos zu posten, er lautet http://www.sdrb.de, das ist die Seite meines Anwalts. Ich bekomme nichts dafür, daß ich hier darauf verweise, es dient ja auch nur dazu, einmal zu lesen, worum es geht.
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Danke für den Hinweis!!
Ist sehr interessant!
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Ich habe vor ca. 3 Wochen einen entsprechenden Antrag deshalb an die Besoldungsstelle gestellt. Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.
Mir fehlen durch die betragsmäßige Überleitung fast drei Jahre Erfahrung.
Das betrifft alle, die als Jungspunde zur Verwaltung sind und länger als die zwei Jahre in der ersten Altersstufe verblieben sind.
Mir fehlen durch die betragsmäßige Überleitung fast drei Jahre Erfahrung.
Das betrifft alle, die als Jungspunde zur Verwaltung sind und länger als die zwei Jahre in der ersten Altersstufe verblieben sind.
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Wenn höchstrichterlich entschieden wird, dass die "alte" Besoldung bis 30.06.2009 (bei den Bundesbeamten) rechtswidrig ist,
dann ist logischerweise auch die neue Besoldung ab 01.07.2009 rechtwidrig...
Denn die neue Besoldung wurde die Einstufung auf Grund der bis dahin gültigen (aber rechtswidrigen) alten Besoldung durchgeführt.
Somit haben alte und neue Besoldung das BDA als Grundlage und wären rechtswidrig...
Das ist aber mal wieder ein spannender Vorgang...
1. Widerspruch der Besoldung bis 30.06.2009 einlegen
2. Widerspruch der Besoldung ab 01.07.2009 einlegen
Jetzt gibt es aber noch Meinungen, dass man die Rückforderung als Beamte innerhalb des Haushaltsjahres geltent machen muss...
Dann ergibt sich alternativ die Rückforderung mit Widerspruch für das aktuelle Jahr 2012 und zukünftige Einstufung in die höchste
Altersstufe...
dann ist logischerweise auch die neue Besoldung ab 01.07.2009 rechtwidrig...
Denn die neue Besoldung wurde die Einstufung auf Grund der bis dahin gültigen (aber rechtswidrigen) alten Besoldung durchgeführt.
Somit haben alte und neue Besoldung das BDA als Grundlage und wären rechtswidrig...
Das ist aber mal wieder ein spannender Vorgang...
1. Widerspruch der Besoldung bis 30.06.2009 einlegen
2. Widerspruch der Besoldung ab 01.07.2009 einlegen
Jetzt gibt es aber noch Meinungen, dass man die Rückforderung als Beamte innerhalb des Haushaltsjahres geltent machen muss...
Dann ergibt sich alternativ die Rückforderung mit Widerspruch für das aktuelle Jahr 2012 und zukünftige Einstufung in die höchste
Altersstufe...
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Also ehrlich, glaubt hier wirklich einer, wenn es zu einer Neu- Andersbewertung kommt, dass auch nur ein winziger Vorteil für den einfachen Beamten bleibt. Wenn ich so an die letzten Jahre denke, dann wurden einige Prozesse gewonnen, aber Vorteile für uns, Fehlanzeige. Pensionsbesteuerung, ja da habt ihr recht, aber wir verzichten jetzt nicht auf das Besteuern eurer Pensionen, sondern besteuern lieber die Renten. Urlaubstage, nach Alter gestaffelt, sind diskriminerend, also machen wir was anderes. Auf die Lebenszeit gerechnet siegt wieder nur einer der Arbeitgeber. Lasst mich bei den Erfahrungsstufen raten. Es gibt keine mehr, die die schon einen gewissen Level erreicht haben bekommen Bestandsschutz, alle anderen werden in die dritte Erfahrungsstufe gesetzt, für den Rest des Lebens. Na wer gewinnt da wohl wieder?
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach hätte da eine Günstigerprüfung erfolgen müssen. Neues Besoldungsrecht mit Erfahrungsstufen auf Altfälle anwenden oder eben die betragsmäßige Überführung.
Ich war 5 Jahre lang in der Altersstufe 1, weil ich unter 21 war, mit 18 mit der Ausbildung fertig war. Ich habe drei Jahre Berufserfahrung gesammelt, die nicht angerechnet wurde, da betragsmäßig übergeleitet wurde. Kollegen, die jetzt neu beginnen, sammeln ab dem ersten Jahr nach Ausbildung schon Erfahrung. Damals "Pech", heute "Pech". Und das kann es ja nicht sein.
Ich war 5 Jahre lang in der Altersstufe 1, weil ich unter 21 war, mit 18 mit der Ausbildung fertig war. Ich habe drei Jahre Berufserfahrung gesammelt, die nicht angerechnet wurde, da betragsmäßig übergeleitet wurde. Kollegen, die jetzt neu beginnen, sammeln ab dem ersten Jahr nach Ausbildung schon Erfahrung. Damals "Pech", heute "Pech". Und das kann es ja nicht sein.
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Neuer Aspekt von der BDZ-Homepage:
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Dezember 2012 (Aktenzeichen: 1 L 9/12) zur möglichen Altersdis-kriminierung in der Beamtenbesoldung des Landes Sachsen-Anhalt wird aktuell die Frage aufgeworfen, ob auch Beamtinnen und Beamte des Bundes erneut rechtliche Schritte zur Wahrung eventueller Ansprüche bis 31. Dezember 2012 einlegen sollten.
Schön auch das Eingeständnis:
Über die bereits auf Landesebene geführten ausgewählten Verfahren hinaus gewährt der dbb für neue Verfahren keinen Rechtsschutz mehr, da sich die Problematik zu einem Massenverfahren ausgeweitet hat, das weder von den Prozessrisiken noch von den Kosten her beherrschbar ist. Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit und unter Berücksichtigung des Prozessrisikos mit nicht unerheblichen Kosten kann der BDZ keine Klageempfehlung geben.
===> wofür nehmen die denn ihre Beiträge ?
Ich finde ein OVG-Urteil schon ein echtest Pfund in der Waagschale !
Wenigstens die erste Stufe zum VG hätte doch koordiniert werden können ohne Anwaltsbeteiligung mit Musterklage ...
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Dezember 2012 (Aktenzeichen: 1 L 9/12) zur möglichen Altersdis-kriminierung in der Beamtenbesoldung des Landes Sachsen-Anhalt wird aktuell die Frage aufgeworfen, ob auch Beamtinnen und Beamte des Bundes erneut rechtliche Schritte zur Wahrung eventueller Ansprüche bis 31. Dezember 2012 einlegen sollten.
Schön auch das Eingeständnis:
Über die bereits auf Landesebene geführten ausgewählten Verfahren hinaus gewährt der dbb für neue Verfahren keinen Rechtsschutz mehr, da sich die Problematik zu einem Massenverfahren ausgeweitet hat, das weder von den Prozessrisiken noch von den Kosten her beherrschbar ist. Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit und unter Berücksichtigung des Prozessrisikos mit nicht unerheblichen Kosten kann der BDZ keine Klageempfehlung geben.
===> wofür nehmen die denn ihre Beiträge ?
Ich finde ein OVG-Urteil schon ein echtest Pfund in der Waagschale !
Wenigstens die erste Stufe zum VG hätte doch koordiniert werden können ohne Anwaltsbeteiligung mit Musterklage ...
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
... ach so:
Ich habe heute (wie letztes Jahr auch schon) Widerspruch wegen Altersdiskriminierung eingelegt, diesml unter Hinweis auf die OVG-Rechtsprechung und Nachzahlung ab 01.01.2012 beantragt. Würde bei mir so etwa 3.000 EUR ausmachen.
Und diesmal klage ich auch beim VG !!!
Ich habe heute (wie letztes Jahr auch schon) Widerspruch wegen Altersdiskriminierung eingelegt, diesml unter Hinweis auf die OVG-Rechtsprechung und Nachzahlung ab 01.01.2012 beantragt. Würde bei mir so etwa 3.000 EUR ausmachen.
Und diesmal klage ich auch beim VG !!!
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Hallo wirtschaft_frei,
dein Kommentar spricht von deinem wahren Geiste...
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
@hirnfrei o.ä.
Auge um Auge. Zahn um Zahn. Die Verwaltung gönnt ihren Leuten nicht das Schwarze unterm Fingernagel. Also klagen. Ich bin dabei. Noch leben wir in einem Rechtsstaat!
Auge um Auge. Zahn um Zahn. Die Verwaltung gönnt ihren Leuten nicht das Schwarze unterm Fingernagel. Also klagen. Ich bin dabei. Noch leben wir in einem Rechtsstaat!
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
@Kater-Mikesch: wirtschaft_frei will alle Privilegien des Beamtentums abgeschafft wissen, am besten noch den ganzen Beamtenapparat abschaffen. Die negativen Seiten unseres Berufes sollen aber schön bestehen bleiben.Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo wirtschaft_frei,
dein Kommentar spricht von deinem wahren Geiste...
Ich habe es dir schonmal geschrieben @wirtschaft_frei, wenn du denkst das wir soviele Privilegien haben und es uns so gut geht, dann steht es dir doch frei dich auch für den Job eines Beamten zu bewerben, die Altersgrenze für die Bewerbung wurde doch abgeschafft.
Was mich anödet ist dieses ständige gehetze zwischen den Leuten der freien Wirtschaft und des Beamtentums. Im Ende sind wir doch alle Sklaven unserer Arbeitgeber/Dienstherren und kleine "Lichter" wie wir (egal ob man AN oder Beamter im mittleren oder einfachen Dienst ist) werden verheizt.
Die Leute in der freien Wirtschaft haben auch Vorteile nenn da nur mal das Streikrecht und bitte verschont mich mit: "Na ihr macht dann Dienst nach Vorschrift ist ja auch sowas wie Streik", ne isses nicht und kann u.U. nen Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
egyptwoman
Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Hallo Wirtschaft frei,wirtschaft_frei hat geschrieben:Der Staat wird von seinen lieben Bediensteten noch in Grund und Boden geklagt, aber wenn macht das bitte alle - dann geht es wenigstens schneller den Bach runter und wir können irgendwie ohne Lasten von vorne anfangen.
ich dachte immer der Staat wird von den ganzen Hartz´ern in Grund und Boden geklagt ?
Als freier Mitarbeiter ist es dir vielleicht nicht bewußt aber wenn Gesetze falsch sind, sollte man dagegen angehen.
Hoffen wir einfach mal das du nie probleme mit den Gesetzen in Deutschland hast!
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
---------
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Na ja, so ist es auch wieder nicht, egyptwoman. Zugegeben, "wirtschaft_frei" steht dem Beamtentum zum großen Teil kritisch gegenüber, er hat aber in vorangegangen Beiträgen betont, dass er unsere Berufsgruppe nicht grundsätzlich abschaffen möchte.egyptwoman hat geschrieben: wirtschaft_frei will alle Privilegien des Beamtentums abgeschafft wissen, am besten noch den ganzen Beamtenapparat abschaffen.
Meinst du nicht, dass dies vielleicht etwas überspitzt formuliert ist ? Wenn dich dein Dienstherr schlecht behandelt hat, so muss dies doch nicht in der gesamten Arbeitswelt so sein. Dabei leugne ich nicht, dass es in deinem ehem. Resort (Strafvollzug) offenbar zu einer gewissen Verrohung der guten Sitten im Arbeitsleben gekommen zu sein scheint. Übrigens, ich kenne auch Koll. aus den gD und sogar hD, die man "verheizt" hat.egyptwoman hat geschrieben: Im Ende sind wir doch alle Sklaven unserer Arbeitgeber/Dienstherren und kleine "Lichter" wie wir (egal ob man AN oder Beamter im mittleren oder einfachen Dienst ist) werden verheizt.
Da kann ich dich beruhigen, wirtschaft_freiwirtschaft_frei hat geschrieben: Es geht um keine Neiddebatte, sondern um die grundsätzliche Frage welche Aufgaben unbedingt von Beamten wahrgenommen werden müssen. Und dort ist es einfach so, dass 80% Ei.Fach keine Beamten sein müssen.

Wie du auf die Zahl von ausgerechnet 80 % hinsichtlich des Aufgabenbereichs kommst ist mir schleierhaft.

Gruß
Schäferhund
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Z:"ganz ohne Arbeit und Stress, oder?"
da fällt einem nichts mehr zu ein. da sieht man mal wie gut wir es haben !!! ich freu mich schon auf den 02. januar. wenn 50 leute am tresen stehen und mit den füssen scharren und rumpöbeln, warum es nicht schneller geht. so haben sich die leute sen schlanken staat dann aber nicht vorgestellt. wasch mich, aber mach mich nicht nass. immer dasselbe. guten rutsch.......
da fällt einem nichts mehr zu ein. da sieht man mal wie gut wir es haben !!! ich freu mich schon auf den 02. januar. wenn 50 leute am tresen stehen und mit den füssen scharren und rumpöbeln, warum es nicht schneller geht. so haben sich die leute sen schlanken staat dann aber nicht vorgestellt. wasch mich, aber mach mich nicht nass. immer dasselbe. guten rutsch.......
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Re: Besoldungsüberleitung nicht europarechtskonform?
Hallo wirtschaft_frei,
von dem was hier geschrieben wird, hast du eh keine Ahnung - würde mich nicht wundern, wenn du aber sowiese ein Beamter bist, der eben bei vielem
zu Kurz gekommen ist...Bewerbung, Beurteilung usw...
Lass deinen Frust irgendwo anders los - oder sprích einfach mal mit deinem Vorgesetzten - das hilft weiter...
Aber wenn dein IQ das nicht zulässt, dann lass es lieber - denn ich uns bringen deinen Kommentare nicht weiter...und demzufolge was du geschrieben hast,
********************** ...
von dem was hier geschrieben wird, hast du eh keine Ahnung - würde mich nicht wundern, wenn du aber sowiese ein Beamter bist, der eben bei vielem
zu Kurz gekommen ist...Bewerbung, Beurteilung usw...
Lass deinen Frust irgendwo anders los - oder sprích einfach mal mit deinem Vorgesetzten - das hilft weiter...
Aber wenn dein IQ das nicht zulässt, dann lass es lieber - denn ich uns bringen deinen Kommentare nicht weiter...und demzufolge was du geschrieben hast,
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